Amtsgericht Lich
Das Amtsgericht Lich (bis 1879 Landgericht Lich) war von 1822 bis 1934 ein hessisches Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in Lich.
Inhaltsverzeichnis
1 Geschichte
1.1 Landgericht
1.2 Amtsgericht
2 Das Amtsgerichtsgebäude
3 Richter
4 Einzelnachweise
Geschichte |
In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das „Hofgericht Gießen“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Die zweite Instanz für die Patrimonialgerichte der Standesherren waren die standesherrlichen Justizkanzleien. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt. Für das fürstliche und gräfliche Gesamthaus Solms wurde 1807 die Samtjustizkanzlei in Hungen eingerichtet.[1]
Mit der Gründung des Großherzogtum Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821/1822 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übergingen. Das „Landgericht Lich“ war daher von 1822 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht in Lich. Es war eines von drei Landgerichten im damaligen Landratsbezirk Hungen. In den standesherrlichen Gebieten der Provinz Oberhessen bestanden weiterhin Justizkanzleien für Gerichtsfälle zweiter Instanz in Büdingen und Hungen, die dem Hofgericht nachgeordnet waren.
Das Deutsche Gerichtsverfassungsgesetz von 1879 führte zu einer einheitlichen Gerichtsorganisation im ganzen Reich. Das „Hofgericht Gießen“ wurde nun als „Landgericht Gießen“ zur übergeordneten Zweiten Instanz in der Provinz, während die Gerichte erster Instanz in Amtsgericht umbenannt wurden.
Landgericht |
Infolge der in den Solmsischen Besitzungen Oberhessens erst 1822 durchgeführten Trennung von Justiz und Verwaltung kam es zur Bildung des Landgerichts Lich[2], bestehend aus Besitzungen der Grafen von Solms-Lich:
- dem vormaligen Amt Lich mit den Gemeinden Lich, Ettingshausen, Hattenrod, Münster, Ober-Bessingen und Södel;
- dem vormaligen Amt Niederweisel mit den Gemeinden Eberstadt, Nieder-Weisel mit Hausen-Oes und Ober-Hörgern.
Hier ließen die Grafen vom Solms-Lich ihre Rechte am Gericht durch das Großherzogtum Hessen in ihrem Namen ausüben.[3] Auch auf sein Recht auf die zweite Instanz, die durch die Justizkanzlei in Hungen ausgeübt wurde verzichtete der Graf 1823.[4] Erst infolge der Märzrevolution 1848 wurden mit dem „Gesetz über die Verhältnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren“ vom 15. April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgültig aufgehoben.[5]
Zu Beginn des Jahres 1837 wurden die Orte Södel, Nieder-Weisel mit Hausen-Oes dem Landgericht Friedberg zugeteilt.[6] Der Landgerichtsbezirk Lich wurde zum 1. November 1848 um den Hof Arnsburg mit der sogenannten Bergermühle vom Landgerichtsbezirk Laubach[7], am 1. Juni 1849 um den Ort Nieder-Bessingen aus dem Landgerichtsbezirk Hungen[8] und schließlich durch die Neuordnung der Gerichtsbezirke in der Provinz Oberhessen mit Wirkung vom 15. Oktober 1853[9] um die ebenfalls aus dem Landgerichtsbezirk Hungen stammenden Dörfer Birklar, Dorf-Güll, Grüningen, Holzheim und Muschenheim erweitert[10].
Amtsgericht |
Am 1. Oktober 1879 erfolgte aufgrund des Gerichtsverfassungsgesetzes die Umbenennung in Amtsgericht Lich, die Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Gießen und die Abgabe von Holzheim und Ober-Hörgern an das nunmehrige Amtsgericht Butzbach.[11] Der Sprengel des Amtsgerichts Lich bestand nun aus Arnsburg, Birklar, Dorf-Güll, Eberstadt, Ettingshausen, Grüningen, Hattenrod, Lich, Münster, Muschenheim, Nieder- und Ober-Bessingen. Zum 1. Januar 1882 wurden die vom Amtsgericht Hungen abgetrennten Gemarkungen Bettenhausen und Langsdorf dem Amtsgericht Lich zugeteilt, während gleichzeitig Ettingshausen und Münster an das Amtsgericht Laubach abgegeben werden mussten.[12] Mit Wirkung vom 1. April 1913 wurde die Gemeinde Grüningen dem Amtsgericht Gießen zugeteilt.[13]
Am 1. Juni 1934 wurde das Amtsgericht Lich aufgelöst und aus dem Bezirk des Amtsgerichts der Ort Eberstadt dem Amtsgericht Butzbach und die übrigen Orte dem Amtsgericht Gießen zugeteilt.[14]
Das Amtsgerichtsgebäude |
Der untere Teil der Gießener Straße wurde in der Zeit nach 1860 bebaut. Das alte Spital an der Ecke zur Garbenteicher Straße (an der Stelle des heutigen Volksbanksgebäudes) wurde 1866 erbaut. In der gleichen Zeit erfolgte der Bau des spätklassizistischen Amtsgerichtsgebäude in der Amtsgerichtsstraße 1. Das Gebäude ist ein neunachsiger Rechteckbau mit umlaufenden Gesimse und hochrechteckigen Fenstern. Später wurde das Haus an der Westseite um zwei Achsen sekundär erweitert und mit einem Halbgeschoss versehen. Die Front ist durch umlaufende Gesimse und gleichmäßig gereihte Fenster vierfach horizontal gegliedert. Daspilastergerahmte Hauptportal ist über eine Freitreppe erreichbar. Der Haupteingang selbst besteht aus der originalen zweiflügligen Tür mit hohem Oberlicht. Es steht heute unter Denkmalschutz.[15]
Nach der Aufhebung des Amtsgerichtes wurde das Haus bis 1956 von der Stadtverwaltung genutzt. Das Rathaus wurde in dieser Zeit als Schule verwendet. Nach der Rückkehr der Stadtverwaltung in das Rathaus in die Altstadt, zog das städtische Krankenhaus in die Amtsgerichtsstraße 1. In diesem Zusammenhang erfolgte eine Aufstockung, um Platz für die Wöchnerinnenstation zu schaffen. Mit der Einweihung des neuen Kreiskrankenhaus 1986 mietete die "Biologischen Arbeitsgemeinschaft" (heute "BAG Health Care") das Gebäude. 2008 erwarb die Firma das Haus von der Stadt.[16]
Richter |
Karl Ferdinand Schulz, Landrichter 1822 bis 1836
Heinrich Stein, Landrichter 1847 bis 1853
Einzelnachweise |
↑
Errichtung einer Samtjustizkanzlei für das fürstliche und gräfliche Gesamthaus Solms in Hungen. HStAD Bestand E 9 Nr. 1511 bei Arcinsys Hessen
↑ Die neue Landeseintheilung und Organisation der untern Justiz und Verwaltungsbehörden — insbesondere in den fürstlich und gräflich Solmsischen Besitzungen betr. vom 24. April 1822 (Hess. Reg. Bl. S. 182)
↑
Georg W. Wagner: Statistisch-topographisch-historische Beschreibung des Großherzogthums Hessen: Provinz Oberhessen. Band 3. Carl Wilhelm Leske, Darmstadt 1830, S. 135 (online bei Google Books).
↑
Theodor Hartleben (Hrsg.): Allgemeine deutsche Justiz-, Kameral- und Polizeifama, Teil 1. Band 2. Johann Andreas Kranzbühler, 1832, S. 271 (online bei Google Books).
↑ Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1848, S. 237–241
↑ Bekanntmachung, die Zutheilung der Orte Södel und Niederweisel mit Hausen und Oes zu dem Kreise und dem Landgericht Friedberg betr. vom 30. November 1836 (Hess. Reg. Bl. S. 544)
↑ Bekanntmachung, verschiedene Veränderungen in der Bezirkseintheilung der Landgerichte Laubach, Hungen, Lich und Butzbach betreffend vom 5. Oktober 1848 (Hess. Reg. Bl. S. 366)
↑ Bekanntmachung, Veränderungen in der Bezirkseintheilung der Landgerichte Hungen und Lich betreffend vom 16. April 1849 (Hess. Reg.Bl. S. 186)
↑ Bekanntmachung vom 4. Oktober 1853,
1) die Aufhebung der Großherzoglichen Landgerichte Großkarben und Rödelheim, und die Errichtung neuer Landgerichte zu Vilbel und Altenstadt, ferner die Verlegung des Landgerichtssitzes von Altenschlirf nach Herbstein;
2) die künftige Zusammensetzung der Landgerichts-Bezirke in der Provinz Oberhessen betreffend. (Hess. Reg. Bl. S. 640–641)
↑ Bekanntmachung vom 15. April 1853, betreffend:
1) die Aufhebung der Landgerichte Großkarben und Rödelheim, und die Errichtung neuer Landgerichte zu Darmstadt, Waldmichelbach, Vilbel und Altenstadt, ferner die Verlegung des Landgerichtssitzes von Altenschlirf nach Herbstein;
2) die künftige Zusammensetzung der Stadt- und Landgerichts-Bezirke in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen. (Hess. Reg. Bl. S. 221–230)
↑ Großherzog von Hessen und bei Rhein: Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]).
↑ Bekanntmachung, die Bildung der Amtsgerichtsbezirke Hungen, Lich, Laubach, Grünberg, Homberg, Alsfeld, Vilbel und Friedberg betreffend vom 24. Dezember 1881 (Hess. Reg.Bl. S. 203–204)
↑ Großherzogliches Ministerium der Justiz: Bekanntmachung, die Bildung der Amtsgerichtsbezirke Gießen und Lich betreffend vom 1. März 1913. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1913 Nr. 7, S. 89 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 2,2 MB]).
↑ Der Hessische Staatsminister: Verordnung über die Umbildung von Amtsgerichtsbezirken vom 11. April 1934. In: Hessisches Regierungsblatt. 1934 Nr. 10, S. 63 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 13,6 MB]).
↑ Karlheinz Lang; Landesamt für Denkmalpflege Hessen (Hrsg.): Kulturdenkmäler in Hessen. Landkreis Gießen I. Hungen, Laubach, Lich, Reiskirchen (Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland). Theiss, Stuttgart 2008, ISBN 978-3-8062-2178-7, S. 385
↑ Stadt trennt sich vom ehemaligen Amtsgericht; in: Gießener Allgemeine vom 26. November 2008, online
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50.5215058.816021Koordinaten: 50° 31′ 17,4″ N, 8° 48′ 57,7″ O