Amtsgericht Friedberg (Hessen)






Amtsgericht Friedberg


Das Amtsgericht Friedberg (Hessen) ist ein deutsches Amtsgericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit mit Sitz in Friedberg (Hessen) im Land Hessen.




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Gerichtsbezirk und -sitz


  • 2 Geschichte


    • 2.1 Landgericht Friedberg


    • 2.2 Amtsgericht Friedberg




  • 3 Gerichtsgebäude


  • 4 Übergeordnete Gerichte


  • 5 Personen


  • 6 Siehe auch


  • 7 Einzelnachweise


  • 8 Weblinks





Gerichtsbezirk und -sitz |



Lage des Amtsgerichtsbezirks Friedberg in Hessen

Lage des Amtsgerichtsbezirks Friedberg in Hessen


Das Amtsgericht Friedberg ist erstinstanzliches Gericht in Zivil-, Familien- und Strafsachen. Der Gerichtsbezirk umfasst die Städte Bad Nauheim, Butzbach, Florstadt, Friedberg (Hessen), Münzenberg, Niddatal, Reichelsheim und Rosbach vor der Höhe sowie die Gemeinden Ober-Mörlen, Rockenberg, Wölfersheim und Wöllstadt.
Seit 1999 ist das Amtsgericht Friedberg für den Amtsgerichtsbezirk Büdingen das zentrale Insolvenzgericht und seit 2002, mit der Einführung des elektronischen Handelsregisters, auch zentrales Registergericht.


Der Sitz des Amtsgerichtes befindet sich in der Homburger Straße 18 in 61169 Friedberg (Hessen).



Geschichte |


In der Landgrafschaft Hessen-Darmstadt wurde mit Ausführungsverordnung vom 9. Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert. Für die Provinz Oberhessen wurde das „Hofgericht Gießen“ als Gericht der zweiten Instanz eingerichtet. Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Ämter bzw. Standesherren vorgenommen. Das Hofgericht war für normale bürgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz, für standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfälle die erste Instanz. Übergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt.


Mit der Gründung des Großherzogtum Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übergingen. „Landgericht Friedberg“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht in Friedberg, das heutige Amtsgericht. In den standesherrlichen Gebieten der Provinz Oberhessen bestanden weiterhin Justizkanzleien für Gerichtsfälle zweiter Instanz in Büdingen und Hungen, die dem Hofgericht nachgeordnet waren.
Das Deutsche Gerichtsverfassungsgesetz von 1879 führte zu einer einheitlichen Gerichtsorganisation im ganzen Reich. Das „Hofgericht Gießen“ wurde nun als „Landgericht Gießen“ zur übergeordneten Zweiten Instanz in der Provinz, während die Gerichte erster Instanz in Amtsgericht umbenannt wurden.


Mit der Gründung des Großherzogtum Hessen 1806 wurde diese Funktion beibehalten, während die Aufgaben der ersten Instanz 1821 im Rahmen der Trennung von Rechtsprechung und Verwaltung auf die neu geschaffenen Landgerichte übergingen. „Landgericht Friedberg“ war daher von 1821 bis 1879 die Bezeichnung für das erstinstanzliche Gericht in Friedberg, das heutige Amtsgericht. In den standesherrlichen Gebieten bestanden weiterhin Justizkanzleien für Gerichtsfälle zweiter Instanz, die dem Hofgericht nachgeordnet waren.
Das Deutsche Gerichtsverfassungsgesetz von 1879 führte zu einer einheitlichen Gerichtsorganisation im ganzen Reich. Das „Hofgericht Darmstadt“ wurde nun als „Landgericht Darmstadt“ zur übergeordneten Zweiten Instanz in der Provinz, während die Gerichte erster Instanz in Amtsgericht umbenannt wurden.



Landgericht Friedberg |


Im Zuge der 1821 im Großherzogtum Hessen erfolgten Trennung von Gerichtsbarkeit und Verwaltung war ein Landgericht zu Friedberg errichtet worden, dessen Sprengel sich anfangs aus



dem Amt Butzbach mit Butzbach, Bodenrod, Fauerbach vor der Höhe, Hoch-Weisel, Maibach, Münster, Oppershofen, Ostheim und Rockenberg;

dem Amt Friedberg mit Friedberg, Nieder-Mörlen, Nieder-Rosbach, Ober-Mörlen, Ober-Rosbach und Ober-Wöllstadt;

dem Amt Burg Friedberg sowie

dem Domanial-, ehemals Gräflich Stolberg-Ortenbergischen Anteil an den Gemeinschaften Münzenberg und Trais-Münzenberg


zusammensetzte.[1] Im Jahre 1822 wurden dann nacheinander die patrimonialgerichtsherrlichen Gerechtsame der Freiherren von Wetzel im Ort Melbach[2] sowie der Freiherren von und zu Frankenstein im Ort Ockstadt[3] an den Großherzoglich Hessischen Staat abgetreten und dem Landgericht Friedberg übertragen. Infolge einer Übereinkunft mit dem Gräflichen Hause Solms-Rödelheim wurden 1823 die zum standesherrlichen Amt Nieder-Wöllstadt gehörigen Orte Nieder-Wöllstadt, Fauerbach, Ossenheim, Wickstadt, Bauernheim und Assenheim dem Landgericht Friedberg zugelegt.[4] Anlässlich der zum 1. Oktober 1825 erfolgten Übertragung der Patrimonial-Jurisdiktions-Gerechtsame der Freiherrlichen Familie Löw von Steinfurth an den Staat wurden auch die Orte Nieder-Florstadt, Ober-Florstadt, Steinfurth, Wisselsheim und Langenhain-Ziegenberg zugelegt.[5] 1831 erfolgte schließlich auch die Abtretung der patrimonialgerichtsherrlichen Gerechtsamen der Freiherrlichen Familie von Rau zu Holzhausen im Ort Beienheim an den Staat und deren Übertragung an das Landgericht Friedberg.[6] Zu Beginn des Jahres 1837 konnten dann noch die vom Landgerichtsbezirk Lich abgetrennten Orte Södel, Nieder-Weisel und Hausen-Oes eingegliedert werden.[7]


Die Ortschaften Butzbach, Bodenrod, Fauerbach v. d. Höhe, Maibach, Münster, Oppershofen, Ostheim, Rockenberg, Hoch-Weisel, Nieder-Weisel, Hausen-Oes, Langenhain-Ziegenberg und Steinfurth wurden zum 1. Juli 1840 abgetrennt und bildeten mit zwei weiteren Gemeinden den Bezirk des neu errichteten Landgerichts Butzbach[8], gleichzeitig kamen jedoch die bis dato zum Landgericht Großkarben gehörigen Ortschaften Bönstadt und Bruchenbrücken neu zum Friedberger Sprengel hinzu[9]. Ähnliches geschah zum 1. Januar 1844, während Nieder- und Ober-Mörlen an den Bezirk des Butzbacher Gerichts gingen[10], wurde Ilbenstadt aus dem Landgerichtsbezirk Großkarben neu zugeteilt[11].


Infolge der Neuordnung der Gerichtsbezirke in der Provinz Oberhessen mit Wirkung vom 15. Oktober 1853[12] ging der Ort Bönstadt an den Bezirk des neu errichteten Landgerichts Altenstadt, während der eigene Landgerichtsbezirk die Orte Leidhecken vom Landgericht Nidda, Weckesheim vom Landgericht Hungen und – ein zweites Mal – Nieder- und Ober-Mörlen zugewiesen bekam[13].


Während das durch den Friedensvertrag vom 3. September 1866 mit dem Königreich Preußen erworbene[14] vormals nassauische Amt Reichelsheim mit den Ortschaften Reichelsheim und Dorn-Assenheim am 20. Januar 1867 dem Landgericht Friedberg zugeteilt wurde, mussten Ober-Mörlen, Nieder-Mörlen und Wisselsheim an das am selben Tag entstandene Landgericht Nauheim abgegeben werden.[15]



Amtsgericht Friedberg |


Am 1. Oktober 1879 wurde aufgrund der Einführung des Gerichtsverfassungsgesetzes im Großherzogtum Hessen aus dem bisherigen Land- das Amtsgericht Friedberg, welches nun zum Bezirk des neu errichteten Landgerichts Gießen gehörte. Des Weiteren bekam der nunmehrige Amtsgerichtsbezirk die vorher zum Landgericht Hungen gehörende Gemeinde Wölfersheim zugeteilt, so dass er nun die Gemeinden Assenheim, Bauernheim, Beienheim, Bruchenbrücken, Dorn-Assenheim, Fauerbach bei Friedberg, Friedberg, Ilbenstadt, Leidhecken, Melbach, Nieder-Florstadt, Nieder-Wöllstadt, Ober-Florstadt, Ober- und Nieder-Rosbach, Ober-Wöllstadt, Ockstadt, Ossenheim, Reichelsheim in der Wetterau, Södel, Weckesheim, Wickstadt und Wölfersheim umfasste.[16]


Zum 1. Januar 1882 wurden dem Bezirk des Amtsgerichts die Gemeinden Burg-Gräfenrode, Heldenbergen und Kaichen vom Amtsgerichtsbezirk Vilbel zugeteilt.[17] Mit Wirkung vom 1. Juli 1911 kamen die ebenfalls aus dem Amtsgerichtsbezirk Vilbel stammenden Gemeinden Rodheim und Holzhausen, der vom Amtsgericht Bad Nauheim abgetrennte Ort Dorheim und erneut Bönstadt vom Amtsgerichtsbezirk Altenstadt hinzu.[18] Infolge der Auflösung des Amtsgerichts Hungen am 1. Juni 1934 vergrößerte sich der Friedberger Sprengel noch einmal um die Gemeinden Berstadt und Wohnbach.[19]


Zum 1. April 1964 wurden Staden und Stammheim vom Amtsgericht Ortenberg zugelegt.[20] Am 1. Juli 1968 wurde der gesamte Bezirk des aufgelösten Amtsgerichts Bad Nauheim beinhaltend Bad Nauheim, Nieder- und Ober-Mörlen, Rödgen, Schwalheim, Steinfurth und Wisselsheim dem Amtsgericht Friedberg zugeteilt, gleichzeitig mussten Berstadt und Leidhecken an das Amtsgericht Nidda abgegeben werden.[21]


Nach zahlreichen Eingemeindungen infolge der Gebietsreform in Hessen in den 1970er Jahren und damit verbundenen geringfügigen Sprengeländerungen bestand der Amtsgerichtsbezirk Friedberg aus Florstadt, Friedberg (Hessen), Bad Nauheim, Niddatal, Ober-Mörlen, Reichelsheim (Wetterau), Rosbach v. d. Höhe, Wölfersheim und Wollstadt.[22] Zur bislang letzten Erweiterung des Friedberger Amtsgerichtsbezirks kam es am 1. Januar 2005 durch die Aufhebung des Amtsgerichts Butzbach, hierdurch wurden die Städte Butzbach und Münzenberg und die Gemeinde Rockenberg eingegliedert.[23]



Gerichtsgebäude |




Altes Amtsgericht Friedberg in der Kaiserstraße (historische Fotografie Ende der 1880er Jahre)


Das Gerichtsgebäude lag ursprünglich an der Kaiserstraße und wurde 1878 abgerissen. Das im Stil der Neorenaissance an gleicher Stelle errichtete Gebäude wurde als Amtsgericht Friedberg (Hessen) 1880 neu eröffnet.


In den 1950er Jahren wurde, aufgrund beengter Platzverhältnisse, eine Erweiterung notwendig, die an alter Stelle nicht zu verwirklichen war. Eine vom Justizministerium geplante Verlegung in die historischen Gebäude der Burg verfolgte man nicht weiter, sondern plante einen Neubau. Der moderne Zweckbau wurde am 24. März 1965 an der Homburger Straße in Friedberg eingeweiht. Im September 1987 wurde auf einem 1973 erworbenen Nachbargrundstück ein neuer Büro- und Sitzungstrakt eingeweiht.



Übergeordnete Gerichte |


Dem Amtsgericht Friedberg (Hessen) übergeordnet ist das Landgericht Gießen im Oberlandesgerichtsbezirk Frankfurt am Main.



Personen |


  • Carl Jakob Ludwig Gilmer (1804–1880), Oberamtsrichter am Amtsgericht Friedberg


Siehe auch |



  • Liste deutscher Gerichte

  • Liste der Gerichte des Landes Hessen



Einzelnachweise |




  1. Die Eintheilung des Landes in Landraths- und Landgerichtsbezirke betreffend vom 14. Juli 1821 (Hess. Reg.Bl. S. 410)


  2. Die Abtretung der Freiherrlich von Wetzelschen patrimonialgerichtsherrlichen Gerechtsame in dem Ort Mehlbach an den Staat betreffend vom 27. Februar 1822 (Hess. Reg.Bl. S. 149)


  3. Die von den Freiherrn von und zu Frankenstein an den Staat zur Ausübung übertragene Patrimonial-Jurisdictions-Gerechtsame zu Ockstadt und auf dem Straßheimer Hof betr. vom 13. Juni 1822 (Hess. Reg.Bl. S. 212)


  4. Die neue Eintheilung des Landes in Landraths- und Landgerichtsbezirke betr. vom 5. Juni 1823 (Hess. Reg.Bl. S. 231–232)


  5. Die Uebertragung der die Justiz-Verwaltung betreffenden Gerechtsame der Freiherrlichen Familie von Löw von und zu Steinfurt an den Staat betr. vom 22. September 1825 (Hess. Reg.Bl. S. 401)


  6. Bekanntmachung, die Abtretung der patrimonialgerichtsherrlichen Gerechtsamen zu Beyenheim an den Staat betr. vom 20. Dezember 1831 (Hess. Reg.Bl. S. 17)


  7. Bekanntmachung, die Zutheilung der Orte Södel und Niederweisel mit Hausen und Oes zu dem Kreise und dem Landgericht Friedberg betr. vom 30. November 1836 (Hess. Reg.Bl. S. 544)


  8. Bekanntmachung, die Errichtung eines neuen Landgerichts zu Butzbach betreffend vom 1. Juni 1840 (Hess. Reg.Bl. S. 195–196)


  9. Bekanntmachung, die Trennung der Orte Bruchenbrücken und Bönstadt von dem Landgerichtsbezirke Großkarben und Physicatsbezirke Vilbel und deren Zutheilung zu dem Landgerichts- und Physicatsbezirke Friedberg betreffend vom 1. Juni 1840 (Hess. Reg.Bl. S. 196)


  10. Bekanntmachung, die Trennung der Orte Ober- und Niedermörlen von dem Landgerichts- und Physicatsbezirke Friedberg und deren Zutheilung zu dem Landgerichts- und Physicats-Bezirke Butzbach betreffend vom 4. Oktober 1843 (Hess. Reg.Bl. S. 293)


  11. Bekanntmachung, die Trennung des Orts Ilbenstadt von dem Landgerichtsbezirke Großkarben und Physicatsbezirke Altenstadt und dessen Zutheilung zu dem Landgerichts- und Physicats-Bezirke Friedberg betreffend vom 4. Oktober 1843 (Hess. Reg.Bl. S. 294)


  12. Bekanntmachung vom 4. Oktober 1853,
    1) die Aufhebung der Großherzoglichen Landgerichte Großkarben und Rödelheim, und die Errichtung neuer Landgerichte zu Vilbel und Altenstadt, ferner die Verlegung des Landgerichtssitzes von Altenschlirf nach Herbstein;
    2) die künftige Zusammensetzung der Landgerichts-Bezirke in der Provinz Oberhessen betreffend. (Hess. Reg.Bl. S. 640–641)



  13. Bekanntmachung vom 15. April 1853, betreffend:
    1) die Aufhebung der Landgerichte Großkarben und Rödelheim, und die Errichtung neuer Landgerichte zu Darmstadt, Waldmichelbach, Vilbel und Altenstadt, ferner die Verlegung des Landgerichtssitzes von Altenschlirf nach Herbstein;
    2) die künftige Zusammensetzung der Stadt- und Landgerichts-Bezirke in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen. (Hess. Reg.Bl. S. 221–230)



  14. Art. 15 des Friedensvertrages zwischen dem Großherzogthum Hessen und dem Königreiche Preußen vom 3. September 1866. (Hess. Reg.Bl. S. 407)


  15. Bekanntmachung betreffend die Gerichtsbarkeit in den durch den Friedensvertrag mit der Krone Preußen vom 3. September v. J. erworbenen Gebietstheilen vom 4. Januar 1867.(Hess. Reg.Bl. S. 9–10)


  16. Großherzog von Hessen und bei Rhein: Verordnung zur Ausführung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einführungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14. Mai 1879. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1879 Nr. 15, S. 197–211 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 17,8 MB]). 


  17. Bekanntmachung, die Bildung der Amtsgerichtsbezirke Hungen, Lich, Laubach, Grünberg, Homberg, Alsfeld, Vilbel und Friedberg betreffend vom 24. Dezember 1881 (Hess. Reg.Bl. S. 203–204)


  18. Großherzogliches Ministerium der Justiz: Bekanntmachung, die Bildung der Amtsgerichtsbezirke Friedberg, Vilbel, Bad-Nauheim und Altenstadt betreffend vom 27. Mai 1911. In: Großherzoglich Hessisches Regierungsblatt. 1911 Nr. 10, S. 80 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 35,6 MB]). 


  19. Der Hessische Staatsminister: Verordnung über die Umbildung von Amtsgerichtsbezirken vom 11. April 1934. In: Hessisches Regierungsblatt. 1934 Nr. 10, S. 63 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 13,6 MB]). 


  20. Der Hessische Minister der Justiz: Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 26. Februar 1964. In: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1964 Nr. 6, S. 17–18, Artikel 2, Abs. 4 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 174 kB]). 


  21. Der Hessische Minister der Justiz: Zweites Gesetz zur Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (Ändert GVBl. II 210–16) vom 12. Februar 1968. In: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1968 Nr. 4, S. 41–44, Artikel 2, Abs. 4 c) und Artikel 2, Abs. 4 e) (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 298 kB]). 


  22. Der Hessische Minister der Justiz: Gesetz über den Sitz und den Bezirk der Gerichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit (Gerichtsorganisationsgesetz) (GVBl. II 210-16) vom 10. Dezember 1976. In: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 1976 Nr. 28, S. 539–544, Anlage (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 298 kB]). 


  23. Der Hessische Minister der Justiz: Änderung des Gerichtsorganisationsgesetzes (GVBl. I S. 507–508) vom 20. Dezember 2004. In: Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen. 2004 Nr. 24, S. 507–508 (Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags [PDF; 1,4 MB]). 



Weblinks |



 Commons: Amtsgericht Friedberg (Hessen) – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien


  • Internetpräsenz des Amtsgerichtes Friedberg (Hessen)

  • Übersicht der Rechtsprechung des Amtsgerichts Friedberg


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50.3281958.748235364Koordinaten: 50° 19′ 41,5″ N, 8° 44′ 53,6″ O







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