Großwale
Als Großwale werden die Wale bezeichnet, die zu den 13 Walarten gehören, die 1946 im Internationalen Übereinkommen zur Regelung des Walfangs aufgelistet wurden.[1] Die Einteilung der Wale in Groß- und Kleinwale ist politisch und völkerrechtlich motiviert und hat keinen wissenschaftlichen oder taxonomischen Hintergrund. Auch gibt es keine klare Grenze hinsichtlich der Körperlänge bei der Unterscheidung von Groß- und Kleinwalen. Einige Kleinwalarten wie der Schwertwal oder der Baird-Wal erreichen oder übertreffen durchaus die Größe des Zwergwals, der kleinsten Großwalart.
Fast alle Großwale gehören zu den Bartenwalen, umgekehrt umfassen sie die meisten Vertreter dieser Gruppe – lediglich der Zwergglattwal und der erst 2003 beschriebene Omurawal zählen nicht zu den Großwalen. Die einzige Zahnwalart, die den Großwalen zugeordnet wurde, ist der Pottwal.
Großwalarten |
Zu den Großwalen gehören folgende Arten:[2]
Grönlandwal (Balaena mysticetus)
Atlantischer Nordkaper (Eubalaena glacialis)
Pazifischer Nordkaper (Eubalaena japonica)
Südkaper (Eubalaena australis)
Grauwal (Eschrichtius robustus)
Blauwal (Balaenoptera musculus)
Finnwal (Balaenoptera physalus)
Seiwal (Balaenoptera borealis)
Brydewal (Balaenoptera edeni; Synonym: Balaenoptera brydei)
Zwergwal (Balaenoptera acutorostrata)
Südlicher Zwergwal (Balaenoptera bonaerensis)
Buckelwal (Megaptera novaeangliae)
Pottwal (Physeter macrocephalus)
Einzelnachweise |
↑ IWC (englisch): Small cetaceans
↑ IWC (englisch): The Great Whales