Sultan
Sultan (arabisch سلطان Sulṭān ‚Herrschaft‘, ‚Herrscher‘) ist ein islamischer Herrschertitel (auch Personenname), der ab dem 10. Jahrhundert in verschiedenen Epochen und Gegenden der Welt benutzt wird, beispielsweise in Indien und im Osmanischen Reich.
Inhaltsverzeichnis
1 Titel
2 Definition
3 In der Literatur
4 Siehe auch
5 Literatur
6 Weblinks
7 Einzelnachweise
Titel |
Der Titel umfasst sowohl moralisches Gewicht als auch religiöse Autorität und orientiert sich an der Rolle des Herrschers, wie sie im Koran definiert ist. Allerdings war der Sultan kein religiöser Lehrer. Das Herrschaftsgebiet eines Sultans wird als Sultanat bezeichnet.
Der erste islamische Monarch, der diesen Titel trug, war der Ghaznawiden-Herrscher Mahmud von Ghazni (998–1030). Später wurde Sultan der übliche Titel der seldschukischen, ayyubidischen, mamlukischen, osmanischen und anderer Herrscher in der muslimischen Welt.
In Anatolien wurde das Sultanat der Osmanen, das dort seit dem 15. Jahrhundert (Eroberung Konstantinopels) kaiserlichen Rang beanspruchte, 1922 abgeschafft. Der Sultan von Marokko wandelte seinen Titel 1956 in König (arab. ملك malik) um. Kurzzeitig waren Sansibar (1963/64) und die Malediven (1965–1968) nach der Entlassung in die Unabhängigkeit Sultanate. Heute sind Oman und Brunei die einzigen souveränen Staaten, deren Oberhäupter noch den Titel Sultan tragen.
Nachgestellt bezeichnete der Titel auch weibliche Mitglieder der osmanischen Dynastie.
In Ostafrika wurde der Titel früher auch für Dorfhäuptlinge gebraucht. In einigen Staaten Afrikas (zum Beispiel Nigeria) existieren nach wie vor teilautonome Sultanate, ebenso im südostasiatischen Königreich Malaysia und in Mindanao. In Indonesien existiert das Sultanat von Yogyakarta als teilweise autonome Region.
Ähnlich wie andere Herrschernamen wird auch der Begriff Sultan heutzutage meistens in anderem Zusammenhang verwendet, nämlich im Tourismus. Das rührt wohl daher, dass die Reiseanbieter eine Assoziation mit den einstmals prächtigen Sultanspalästen für sich in Anspruch nehmen wollen. So werben viele Hotels und Reiseveranstalter, insbesondere im geographischen Umfeld des ehemaligen osmanischen Reiches, heute noch mit dem Begriff Sultan.
Definition |
Sultan (arab. „Stärke“) bezeichnet in der politischen Sprache die staatliche Autorität und später den islamischen Inhaber der Regierungsgewalt. Erstmals wurde dem Seldschuken Toghril-Beg 1055 der Titel „Sultan“ von einem Kalifen verliehen. Von 1517 bis 1924 galten die türkischen Osmansultane als Nachfolger der Abbasiden so zugleich als Kalifen. Seitdem gibt es keine Kalifen mehr. Die weibliche Form „Sultana“ gab es selten; nur einige Hauptfrauen der Kalifen von Córdoba wurden so genannt, zum Teil erst als Witwe.
In der Literatur |
Der serbische Janitschar Konstantin aus Ostrovitza schreibt in seinen Memoiren eines Janitscharen im 48. Kapitel:
„Der Namen des Sultans lautet auf Türkisch so: der erste büyük beg, das bedeutet großer Herr; der zweite Hûnkâr, das heißt türkischer Fürst; der dritte Mirza, das heißt Macht; der vierte Sultan, das bedeutet Kaiser; nach seinen Vorfahren nennt er sich Osmanoğlı, das bedeutet Sohn der Osmanen. Die anderen nennen ihn Pâdişah, das heißt Namen der Namen.“[1]
Siehe auch |
- Emirat
- Raja
Kalif, Wesir, Emir, Atabeg, Bey, Kaiser, Zar, König
- Liste der Sultane des Osmanischen Reichs
- Seldschuken-Fürsten
- Liste osmanischer Titel
Yogyakarta, eines von den zwei verbliebenen Sultanaten Indonesiens.
Literatur |
Renate Lachmann (Übersetzung, Einleitung): Memoiren eines Janitscharen oder Türkische Chronik. In: Günther Stökl (Hrsg.): Slavische Geschichtsschreiber, Band VIII., Styria Verlag, Graz/Wien/Köln 1975, ISBN 3-222-10552-9.
Weblinks |
Wiktionary: Sultan – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Einzelnachweise |
↑ Renate Lachmann: Memoiren eines Janitscharen oder Türkische Chronik. Styria Verlag, Graz/Wien/Köln 1975, ISBN 3-222-10552-9, S. 174.