Polen-Litauen


































































Polen-Litauen
Rzeczpospolita Korony Polskiej i Wielkiego Księstwa Litewskiego
Königliche Republik der polnischen Krone und des Großfürstentums Litauen
1569–1795











Flagge Polen-Litauens

Wappen Polen-Litauens

Flagge

Wappen







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Navigation

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Flag of the Habsburg Monarchy.svg
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Wahlspruch
Si Deus nobiscum, quis contra nos[1]

Verfassung

Articuli Henriciani
1573–1764
Pacta conventa
1764–1791
Verfassung vom 3. Mai 1791
1791–1792

Amtssprache

Polnisch
Ruthenisch (1569–1696)
Latein
Verkehrssprachen:
Polnisch
Litauisch
Ruthenisch
Deutsch
Hebräisch
Jiddisch
Armenisch

Hauptstadt

Krakau und Vilnius
Warschau (ab 1596)

Staatsform

Adelsrepublik
dualistisch-feudaler Föderalstaat

Regierungssystem

Erbmonarchie
(1569–1573)
Wahlmonarchie
(1573–1791/1792–1795)
Konstitutionelle Monarchie
(1791–1792)

Staatsoberhaupt

Polnischer König und
Litauischer Großfürst

Regierungschef

Vorsitzender des Senats

Fläche
729.900 km² (1772)[2]

Einwohner
12.000.000 (1772)[2]

Währung

Złoty

Gründung
12. August 1569 (Lubliner Union)

Auflösung
24. Oktober 1795 (Dritte Polnische Teilung)

Nationalhymne

Gaude Mater Polonia

Rzeczpospolita2nar.png

Polen-Litauen um 1618 mit den heutigen Staatsgrenzen

  • Polnische Krone


  • Großfürstentum Litauen


  • Herzogtum Livland


  • Herzogtum Kurland, gemeinsames Lehen


  • Herzogtum Preußen, polnisches Lehen



  • Polen-Litauen (auch Rzeczpospolita oder Königliche Republik sowie lateinisch Respublica Poloniae genannt) war ein von 1569 bis 1795 bestehender dualistischer Unions- und feudaler Ständestaat in Mittel- und Osteuropa mit den Elementen einer Republik auf Basis einer parlamentarisch-konstitutionellen Monarchie und einem von der Aristokratie in einer Freien Wahl gewählten Herrscher an der Staatsspitze.[3]


    Da nach dem Aussterben der Jagiellonen-Dynastie eine Wahlmonarchie eingeführt worden war und das Ständeparlament, der Sejm, der im Wesentlichen die Interessen der Aristokratie vertrat, umfangreiche Kompetenzen erhalten hatte, wird oft auch von einer Adelsrepublik sowie, auf die polnischen Staaten nach 1918 bezugnehmend, der Ersten Polnischen Republik gesprochen.


    Die beiden namensgebenden Länder, das Königreich Polen (polnisch meist einfach die Krone genannt) und das Großfürstentum Litauen, wurden bereits 1386 in einer Personalunion zusammengeführt. Das Gebiet umfasste in seiner größten territorialen Ausdehnung um 1618 den größten Teil des Staatsgebietes des heutigen Polen, das heutige Litauen, Lettland und Weißrussland sowie Teile des heutigen Russland, Estland, Moldawien, Rumänien und der Ukraine.


    Polen-Litauen war ein Vielvölkerstaat, dessen heterogene Bevölkerungsethnien den unterschiedlichsten Glaubensbekenntnissen folgten. Katholische, protestantische, orthodoxe und apostolische Christen sowie Juden und Muslime lebten hier mit- und nebeneinander und genossen trotz der Dominanz des katholischen Klerus eine politisch gestützte Religionsfreiheit.


    Mit der Realunion von 1569 verschmolzen das Königreich Polen und das Großfürstentum Litauen sowie das Königliche Preußen und das Herzogtum Livland zu einem gemeinsamen Staatskörper. Auch die ländlichen Gebiete des Königlichen Preußen wurden von polnischen Starosten verwaltet, jedoch erhielten die Stadtrepubliken Danzig, Thorn und Elbing, aber auch das Fürstbistum Ermland ein großes Maß an weitgehender Autonomie. Andere Gebiete, wie das Herzogtum Preußen, das Herzogtum Kurland und Semgallen und zeitweilig auch die Donaufürstentümer der Moldau und der Walachei unterstanden Polen-Litauen nur als Lehen. Polen-Litauen verfügte außerdem bis 1772 über die Zipser Städte, die 1421 vom Königreich Ungarn an das Königreich Polen verpfändet worden waren.




    Inhaltsverzeichnis






    • 1 Name


    • 2 Geschichte


      • 2.1 Realunion von Lublin


      • 2.2 Gewählte Könige


      • 2.3 Blütezeit


      • 2.4 Teilungen




    • 3 Administrative Einteilung


    • 4 Religion und Bevölkerung


    • 5 Wirtschaft


    • 6 Rezeption


    • 7 Literatur


    • 8 Siehe auch


    • 9 Weblinks


    • 10 Einzelnachweise





    Name |


    Die offizielle Eigenbezeichnung des Staates war (polnisch) Rzeczpospolita Korony Polskiej i Wielkiego Księstwa Litewskiego.


    Da auf Polnisch auch die polnischen Republiken seit der Wiederherstellung der polnischen Souveränität als Rzeczpospolita bezeichnet werden, lässt der Name des Gemeinwesens sich mit „Republik der polnischen Krone und des Großfürstentums Litauen“ wiedergeben, trotz des geringen etymologischen Unterschieds von rzeczpospolita und rēs pūblica.[4][5][6][7] Der scheinbare Widerspruch von Monarchie und Republik wird durch das Wahlkönigtum aufgehoben, durch das die Könige bzw. Großfürsten nicht mehr Eigentümer „von Gottesgnaden“ (vgl. Erb- und Absolute Monarchie), sondern nur noch als Staatsbeamte in einer „Präsidentschaft“ auf Lebenszeit Amtsträger der vereinigten Länder waren. In gewisser Weise war die Rzeczpospolita vergleichbar zu den Verhältnissen im benachbarten Heiligen Römischen Reich, in dem auch ein Wahlkaisertum bestand.


    In historischen Quellen lateinischer Sprache findet sich Respublica sive Status Regni Poloniae, Lituaniae, Prussiae, Livoniae etc. („Republik oder Staat des Königreiches…“, 1627)[8] und Reges et Respublica Poloniae („Könige und Republik Polens“, 1677),[9] aber auch Regnum Poloniae Magnusque Ducatus Lithuaniae („Königreich Polen und Großfürstentum Litauen“, 1729).[10]


    Im Warschauer Vertrag von 1773 zwischen Polen-Litauen und Königreich Preußen steht auf Französisch: Traité entre Sa Majesté le Roi de Prusse et Sa Majesté le Roi et la Republique de Pologne, conclu à Varsovie le 18. Sept. 1773.[11]


    Im Teilungstraktat zur zweiten Teilung der Polnisch-Litauischen Republik von 1793 steht (ebenfalls auf Französisch) S(erenissime). République de Pologne.[12]


    Im Englischen wird Rzeczpospolita gerne mit „Commonwealth“ übersetzt (eine analoge Bildung wäre Commonwealth of Australia).


    Eine möglicherweise erst im Nachhinein geprägte kürzere Bezeichnung ist Republik beider Nationen oder Völker (polnisch Rzeczpospolita Obojga Narodów und Republik Polen-Litauen,[13][14] Litauisch Abiejų Tautų Respublika, ruthenisch Рѣчъ посполитая ѡбоига народовъ).



    Geschichte |



    Realunion von Lublin |


    Durch die Lubliner Union vom 12. August 1569 wurde die in der Union von Krewo 1385 entstandene Personalunion mangels Thronfolger von Polen und Litauen in eine Realunion umgewandelt. Der neue Staat wurde „Gemeinwesen beider Nationen“ genannt, es war eine Wahlmonarchie mit gemeinsamer Währung, gemeinsamem Parlament (dem Sejm) und Monarchen. Beteiligt an der Wahl war die Aristokratie, die ungefähr 10 % der Bevölkerung ausmachte (deutlich mehr als in den meisten übrigen europäischen Staaten), sowie das Bürgertum der autonomen Stadtrepubliken. Der niedere polnische Adel wurde Szlachta genannt, der hohe die Magnaten. Aufgrund seiner aristokratischen Elemente (Wahlkönigtum mit starker Stellung des Adelsparlaments Sejm) wird dieser Staat auch als Adelsrepublik bezeichnet. Er existierte bis 1795. Der Sejm hatte schon vor der Reform von 1791 deutlich größere Befugnisse, beispielsweise in Sachen Außenpolitik oder auch Adelsprädikaten, als zu der Zeit das britische Parlament.



    Gewählte Könige |


    Die Könige nach Knüpfung der polnisch-litauischen Personalunion bis zur Union von Lublin waren außer Jogaila alle in Polen geboren und bis auf Sigismund den Alten sogar alle in der Königsstadt Krakau.


    Bei der ersten Möglichkeit, frei einen König zu wählen, entschied sich der Sejm im Mai 1573 für einen Ausländer, den Kapetinger Heinrich von Valois aus Frankreich. Nur ein Jahr danach verließ dieser jedoch heimlich Polen, um nach dem nahenden Tod seines schwerkranken älteren Bruders Karl IX. König von Frankreich zu werden.
    Daraufhin wurde die mit 52 Jahren noch unverheiratete Anna Jagiellonica, Tochter des vorletzten Jagiellonen Sigismunds I. des Alten zum König (nicht Königin) gewählt und ein männlicher Königskandidat mit der Bedingung gesucht, sie zu ehelichen.
    Der Siebenbürger Ungar Stephan Báthory hatte für den Sejm den Vorteil, keiner der großen europäischen Dynastien verbunden zu sein. Zehn Jahre jünger als seine Frau Anna starb er jedoch zehn Jahre vor ihr.



    Anna unterstützte erfolgreich die Wahl ihres schwedischen Neffen Sigismund III. Wasa zum König und Großfürsten im Jahre 1587. Nach dessen Tod wählte der Sejm nacheinander zwei seiner in Krakau geborenen Söhne zum Staatsoberhaupt.




    Das Sejm während der Krönung von August II.


    Die nächsten beiden Könige entstammten einheimischen Adelsgeschlechtern, wenn auch aus Orten, die heute nicht mehr zu Polen gehören, 1669 Michael Korybut Wiśniowiecki und 1674 Johann III. Sobieski, der entscheidend in die Geschichte Europas eingriff, als die polnische Armee mit seinen Verbündeten 1683 das osmanische Heer vor Wien schlug.


    Mit dem sächsischen Kurfürsten Friedrich August I. von Sachsen wurde 1697 wieder ein Ausländer gewählt, der als August II. polnischer König wurde. Allerdings war das Kurfürstentum Sachsen schwächer als Polens fünf potente Nachbarn, Schweden, Russland, die Osmanen, das Habsburgerreich und das Königreich Preußen. Trotzdem wurde die polnische Politik nun stark von den Nachbarn und Frankreich beeinflusst, was in häufig wechselnden Königen zum Ausdruck kam: 1704 wurde August II. durch Stanislaus I. Leszczyński ersetzt, 1709 konnte August II. noch einmal die Macht erringen. Nach seinem Tod 1733 wurde von der einen Partei wieder Stanislaus I. zum polnischen König gewählt. Die andere Partei wählte August III., den Sohn August II., was zum Polnischen Erbfolgekrieg führte. Nach dem Tod August III. wurde 1764 mit Stanislaus II. August Poniatowski ein einheimischer Adeliger mit guten Beziehungen zum russischen Zarenhof zum, wie sich herausstellen sollte, letzten König und Großfürsten der polnisch-litauischen Republik gewählt.



    Blütezeit |


    Im frühen 17. Jahrhundert hielt sich Polen-Litauen aus dem Dreißigjährigen Krieg heraus und expandierte nach Osten, wobei im Polnisch-Russischen Krieg 1609–1618 der Kreml in Moskau (1610) und die Küste am Schwarzen Meer besetzt wurde. In der Zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts schränkten dann die Folgen des Zweiten Nordischen Krieges, innere Querelen sowie die erstarkenden Nachbarn Russland und Brandenburg-Preußen die Macht von Polen-Litauen zunehmend ein. Seit 1697 fand sich die Adelsrepublik als Teil der Personalunion Sachsen-Polen wieder, die mit Unterbrechungen bis 1763 währte. Im Jahre 1772 umfasste Polen-Litauen 729.900 km² und hatte rund 12 Millionen Einwohner.[2]



    Teilungen |



    Im Laufe des 18. Jahrhunderts wurde die Rzeczpospolita durch das Liberum Veto zunehmend handlungs- und reformunfähig, was den Nachbarn die Erste Teilung Polens ermöglichte. Als Konsequenz daraus und unter dem Eindruck der Unabhängigkeit der USA und der Französischen Revolution entstand die liberale Verfassung vom 3. Mai 1791. Sie hob die Dualität zwischen Polen und Litauen auf. Die verbliebenen Teile der Adelsrepublik wurden in einem Einheitsstaat vereint. Die absolutistisch regierten Nachbarmonarchien nahmen zwei Jahre später die Zweite Teilung Polens vor, und weitere zwei Jahre später die dritte und vollständige Aufteilung – nicht zuletzt wegen Ähnlichkeiten der reformierten polnischen Verfassung mit derjenigen des revolutionären Frankreich. Polen-Litauen verschwand, wie schon andere einst souveräne Staaten, bis 1918 von den politischen Landkarten Europas. An den Teilungen nahmen teil: das Königreich Preußen, das Haus Österreich und das Russische Kaiserreich.



    Administrative Einteilung |




    Die I. Rzeczpospolita in den Grenzen nach dem Vertrag von Deulino 1618 (administrative Aufteilung in Woiwodschaften)



    Abgesehen von den königlichen Freistädten (Danzig, Thorn, Elbing und Riga) war Polen-Litauen in Woiwodschaften eingeteilt. Die Einteilung des Gebietes der polnischen Krone in die Großprovinzen Großpolen und Kleinpolen hatte rein traditionelle Bedeutung. Einige Herrschaften waren einer Woiwodschaft rechtlich gleichgestellt, z. B. das Fürstbistum Ermland und das Herzogtum Samogitien.



    Religion und Bevölkerung |


    Die konfessionelle Vielfalt war einzigartig in Europa. Das Spektrum der in Polen-Litauen vertretenen Religionen reichte vom Judentum (im Zeitraum 1500–1578 stieg die Anzahl der Juden von anfangs nur etwa 18.000 auf rund 100.000) über den Protestantismus, Katholizismus und die Orthodoxie bis zum Islam.


    Die Bevölkerung bestand neben den Polen und Litauern aus Deutschen, Letten, Esten, Ukrainern, Weißrussen, Großrussen und Tataren. Das natürliche Bevölkerungswachstum erreichte im 16. Jahrhundert acht bis neun Prozent. Verursacht wurde dies durch die Entwicklung der Landwirtschaft und verbesserte Lebensbedingungen im 16. Jahrhundert, die zu einem Rückgang der Sterblichkeit führten. Auch die hygienischen Bedingungen und die medizinische Versorgung der Bevölkerung wurden verbessert.



    Wirtschaft |


    Grundlage des Reichtums des Landes war die Landwirtschaft mit dem Export von Getreide, Vieh und Forsterzeugnissen. Sieben bis zehn Prozent der gesamten Getreideproduktion Polens von etwa 1,5 Millionen Tonnen wurden exportiert, wobei die Niederlande mit 80 Prozent der Hauptabnehmer war. Der Getreidehandel sorgte dafür, dass die Außenhandelsbilanz der Republik zumeist positiv war. Darüber hinaus exportierte Polen Pottasche, Wolle, Textilien sowie Pelze und Ledererzeugnisse. Hieraus resultierte eine hohe Anfälligkeit bei Konjunkturschwankungen auf den europäischen Märkten.
    Zu den eingeführten Waren zählten neben Tuch, Eisen und Stahl vor allem Metallerzeugnisse wie Sensen, Sicheln und Waffen. Im 16. Jahrhundert entstanden die ersten Manufakturen, die bis zu 40 Arbeiter beschäftigten.



    Rezeption |


    Die Adelsrepublik Polen-Litauen, gemeinhin als Erste Polnische Republik betrachtet,[15] wurde in der Zwischenkriegszeit zur populärsten Epoche der Geschichtsbetrachtung in der polnischen Gesellschaft. Der Sarmatismus, die Idealvorstellung einer freien, demokratischen Adelsgesellschaft wurde vor allem im 19. Jahrhundert zum romantisierten Vorbild und konstituierenden Mythos des polnischen Nationalbewusstseins.[15] Die Adelsrepublik des 16. Jahrhunderts wurde zum freiheitlichen Vorbild stilisiert,[16] obwohl die Mehrheit der Bevölkerung gar nicht daran partizipieren konnte. Wichtig an der Legende, die sich in der Bevölkerung von dieser Zeit gebildet hat, ist die Tatsache, dass Polen in dieser Zeit wirklich unabhängig war.[17] Die Ideale der Freiheit, die der Adel verkündete, passten aber schlecht zur Aufrechterhaltung der Leibeigenschaft. Für Thomas Carlyle war die Adelsrepublik „ein anmutig phosphoreszierender Moderhaufen“, die Adeligen die darauf „wimmelnden Parasiten“.[18]



    Literatur |



    • Almut Bues: Die habsburgische Kandidatur für den polnischen Thron während des Ersten Interregnums in Polen 1572/73. Dissertationen. Universität Wien; Verband der wissenschaftlichen Gesellschaften Österreichs, Wien 1984, ISBN 3-85369-559-0.

    • Maria Rhode: Ein Königreich ohne König. Der kleinpolnische Adel in sieben Interregna. (= Quellen und Studien. 5). Harrassowitz, Wiesbaden 1997, ISBN 3-447-03912-4 (Volltext)

    • Daniel Stone: The Polish-Lithuanian State, 1386–1795. (= A History of East Central Europe. 4). University of Washington Press, Seattle 2001, ISBN 0-295-98093-1, eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche.



    Siehe auch |



    • Geschichte Polens

    • Geschichte Litauens

    • Liste der polnischen Herrscher

    • Liste der Herrscher Litauens



    Weblinks |



     Commons: Polen-Litauen – Album mit Bildern, Videos und Audiodateien


    Einzelnachweise |




    1. Lat.: "Wenn Gott mit uns, wer dann gegen uns?"; seit dem 18. Jahrhundert Pro Fide, Lege et Rege („Für den Glauben, das Recht und den König“).


    2. abc Hans Roos: Polen von 1668 bis 1795. In: Theodor Schieder, Fritz Wagner (Hrsg.): Handbuch der Europäischen Geschichte. Band 4: Europa im Zeitalter des Absolutismus und der Aufklärung. Stuttgart 1968, S. 690–752, hier S. 746ff.


    3. Joachim Bahlcke: Regionalismus und Staatsintegration im Widerstreit. Die Länder der böhmischen Krone im ersten Jahrhundert der Habsburgerherrschaft (1526–1619). Oldenbourg, München 1994, ISBN 3-486-56046-8, S. 270, Fußnote 357.


    4. lat.: rēs pūblica bedeutet „öffentliche Sache“; poln.: rzecz pospolita bedeutet „gemeinsame Sache“, pospolity „gemeinsam“ sowie „gemein“ in dessen Bedeutung von „gewöhnlich“, nicht von „niederträchtig“.


    5. Stefan Daute, Adrian Fiedler: Slavische nationale Minderheiten im Ostseeraum: Beiträge zu einer Exkursion.... S. 47, Universitätsverlag Potsdam, 2008 - Zitat auf Polnisch: Rzeczpospolita Korony Polskiej [Królestwa Polskiego] i Wielkiego Księstwa Litewskiego, auf Deutsch: Republik der Polnischen Krone [des Königreichs Polen] und Großfürstentums Litauen.


    6. Förster Friedrich Christoph: Die Höfe und Cabinette Europa's im achtzehnten Jahrhundert. 1839, S. 137.


    7. Wojciech J. Burszta, Jacek Serwański: Migracja, Europa, Polska. 2003, S. 175.


    8. Abbildung. In: unesco.org. Abgerufen am 30. Dezember 2014. 


    9. 1677 V 17 Erneuerungsvertrag von Warschau betr. Wehlau, Bromberg, siehe Google Buchsuche


    10. Regni Poloniae Magnique Ducatus Lithuaniae Nova et exacta tabula ad memtem Starovolcy descripta. In: raremaps.com. Abgerufen am 30. Dezember 2014. 


    11. Friedrich Wilhelm Ghillany: Diplomatisches Handbuch. C.H. Beck, 1855, S. 224. eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche


    12. Digitalisat


    13. Norman Davies: Im Herzen Europas: Geschichte Polens. C.H. Beck Verlag, 2002.


    14. Polnisch Rzeczpospolita Obojga Narodów. Im Deutschen auch als Republik der Beiden Völker oder Republik Zweier Völker bezeichnet, wobei sich das Prädikat „Völker“ viel mehr auf die Summe seiner Hauptglieder bezieht, namentlich das Königreich Polen und das Großfürstentum Litauen, und weniger auf Völker im Sinne von „Nationen“.


    15. ab Rusanna Gaber: Politische Gemeinschaft in Deutschland und Polen. Zum Einfluss der Geschichte auf die politische Kultur. Politische Kultur in den neuen Demokratien Europas. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2007, ISBN 978-3-531-15565-4, S. 131.


    16. Stephanie Zloch: Polnischer Nationalismus. Politik und Gesellschaft zwischen den beiden Weltkriegen. Böhlau, Wien/Köln 2010, ISBN 978-3-412-20543-0, S. 100.


    17. Jürgen Hartmann: Politik und Gesellschaft in Osteuropa. Eine Einführung. Campus, Frankfurt am Main 1983, ISBN 3-593-32555-1, S. 242.


    18. Norman Davies: Im Herzen Europas. Geschichte Polens. S. 299.









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