West-Berlin































Basisdaten
Verwaltungssitz: West-Berlin

Flagge:

Flag of Berlin.svg

Die heutige Flagge Berlins
war auch die Flagge West-Berlins

Wappen:

Coat of arms of Berlin.svg

Das heutige Wappen Berlins
war auch das Wappen West-Berlins

Fläche:
479,9 km²

Einwohner:
2.130.525 (1989)
Karte

West-Berlin in Germany.svg

Lage von West-Berlin im damals geteilten Deutschland

West-Berlin, Westberlin und Berlin (West) waren Bezeichnungen für den Teil von Groß-Berlin, der ab Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 bis 1990 von den drei westlichen Besatzungsmächten Vereinigte Staaten, Vereinigtes Königreich und Frankreich verwaltet und ab 1950 mit deren Genehmigung vom Senat von Berlin regiert wurde.[1]


Angesichts der ab Kriegsende anhaltenden Diskussion um den Berlin-Status und der sich wiederholt ändernden Begrifflichkeiten ordnete der Senat für das von ihm regierte Gebiet 1982 als amtliche Bezeichnung „Berlin (West)“ an.[2] Umgangssprachlich wurden sowohl die Westsektoren als auch der Ostsektor der Stadt auf der jeweils eigenen Seite der Grenze häufig einfach nur „Berlin“ genannt.


Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland von 1949 und die Verfassung von Berlin von 1950 wiesen Gesamt-Berlin[3] bzw. ausdrücklich „Groß-Berlin“ von Anfang an als Land der Bundesrepublik Deutschland aus, doch galt diese Bestimmung nicht. Das Berlinabkommen von 1971 stellte fest, dass die drei Westsektoren kein „konstitutiver Teil“ der Bundesrepublik seien. Faktisch war aber West-Berlin von 1949 bis 1990 ein Bundesland der Bundesrepublik Deutschland; von westlicher wie insbesondere von westalliierter und westdeutscher Seite aus wurden stets die „Bindungen Berlins (West) an den Bund“ betont. Zum Beispiel galten die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland nicht unmittelbar in Berlin. Jedoch wurden alle Gesetze der Bundesrepublik vom Berliner Abgeordnetenhaus per Akklamation auch für Berlin übernommen. Manche der Gesetze und Verordnungen wie z. B. das Wehrpflichtgesetz wurden allerdings davon ausgenommen.




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Begrifflichkeiten


  • 2 Politischer Status


  • 3 Besonderheiten


  • 4 Reisebeschränkungen


  • 5 Einwohnerentwicklung


  • 6 Bezirke


  • 7 Exklaven und Enklaven


    • 7.1 Exklaven, die zum Stadtgebiet von West-Berlin gehörten


    • 7.2 Enklaven, die zur DDR gehörten oder von der DDR beansprucht wurden


    • 7.3 Bereiche unter sowjetischer oder späterer DDR-Verwaltung




  • 8 Kulturhistorische Bedeutung


  • 9 Siehe auch


  • 10 Literatur


  • 11 Weblinks


  • 12 Einzelnachweise





Begrifflichkeiten |




West-Berlin (Karte von 1978)




Karte der geteilten Stadt Berlin


Im Westteil der Stadt wie auch in der Bundesrepublik galt amtlich die Schreibweise Berlin (West). In der DDR hingegen benutzte man mit bewusster Abgrenzung die Begriffe besondere politische Einheit (offizielle Bezeichnung bei Dokumenten der Alliierten) oder selbständige politische Einheit Westberlin, während mit Berlin, Hauptstadt der DDR der Ostteil bezeichnet wurde. In Zeiten des Kalten Krieges konnte man allein an der unterschiedlichen Schreibweise Herkunft oder politischen Standort eines Textes erkennen.


Die in der DDR verwendete Bezeichnung sollte einerseits eine politische Abgrenzung West-Berlins und seine besonders deutliche Selbstständigkeit (von der Bundesrepublik Deutschland) darstellen, andererseits sollte vermieden werden, dass der als „Hauptstadt der DDR“ bezeichnete Ostteil der Stadt nur als Stadthälfte wahrgenommen würde. Als Kurzform war in der DDR lange Zeit die Zusammenschreibung „Westberlin“ üblich.


Nach der deutschen Wiedervereinigung hat die Frage der Begrifflichkeiten ihre politische Brisanz verloren.



Politischer Status |


Artikel 1 Absatz 2 und 3 der Verfassung von Berlin vom 1. September 1950 lauteten:



(2) Berlin ist ein Land der Bundesrepublik Deutschland.

(3) Grundgesetz und Gesetze der Bundesrepublik Deutschland sind für Berlin bindend.


Artikel 23 des Grundgesetzes (GG) in der bis zum Einigungsvertrag geltenden Fassung nannte Groß-Berlin in der Aufzählung der Länder, in deren Gebiet „dieses Grundgesetz zunächst gilt“ (bis zur Inkraftsetzung auch „in anderen Teilen Deutschlands“).[4]


Aufgrund des Viermächte-Status Berlins hatten die Westalliierten dies so allerdings nicht akzeptiert.
Dabei spielte auch der damalige Bundeskanzler Konrad Adenauer eine Rolle. Konrad Adenauer intervenierte 1949 durch Johann Jacob Kindt-Kiefer beim französischen Ministerpräsidenten Georges Bidault, um zu verhindern, dass West-Berlin ein Bundesland werden solle. Die Berliner Abgeordneten erhielten hierdurch nicht das volle Stimmrecht im Bundestag. Kindt-Kiefer war Zeuge eines Gesprächs zwischen Adenauer und Bidault:





„Es drehte sich darum, in welcher Weise von Frankreich aus Adenauer und seiner Partei Wahlhilfe geleistet werden könnte. […] Adenauer schlug vor, Frankreich möge sich dafür einsetzen, daß West-Berlin nicht der Bundesrepublik angeschlossen werden solle, weil sonst die Gefahr eines sozialdemokratischen Übergewichts in Westdeutschland entstünde […]“




Johann Jacob Kindt-Kiefer[5]


Die Alliierte Kommandantur in Berlin hatte am 29. August 1950 angeordnet, Art. 1 Abs. 2 und 3 der Berliner Verfassung seien zurückgestellt und „daß während der Übergangsperiode Berlin keine der Eigenschaften eines zwölften Landes[6] besitzen wird. […] Ferner finden die Bestimmungen irgendeines Bundesgesetzes in Berlin erst Anwendung, nachdem seitens des Abgeordnetenhauses darüber abgestimmt wurde und dieselben als Berliner Gesetz verabschiedet worden sind.“


Die Verfassung vom 1. September 1950 bestimmte deshalb entsprechend in ihrem Artikel 87:



(1) Artikel 1 Abs. 2 und 3 der Verfassung treten in Kraft, sobald die Anwendung des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland in Berlin keinen Beschränkungen unterliegt.

(2) In der Übergangszeit kann das Abgeordnetenhaus durch Gesetz feststellen, daß ein Gesetz der Bundesrepublik Deutschland unverändert auch in Berlin Anwendung findet.[7]


Generelle Finanz- und Vermögensfragen (vor allem die jährliche Subvention aus dem Bundeshaushalt durch die „Bundeshilfe“) wurden durch Überleitungsgesetze geregelt (insgesamt sechs zwischen 1950 und 1990). Nach dem dort festgelegten Modus wurden fast alle anderen vom Deutschen Bundestag beschlossenen Gesetze ebenfalls vom Abgeordnetenhaus ratifiziert. Dazu enthielten sie eine Berlin-Klausel, die ihre Inkraftsetzung „im Land Berlin […] gemäß Artikel 87 Abs. 2 der Verfassung von Berlin“ durch ein Gesetz des Abgeordnetenhauses vorsah. Sie lautete: „[…] gilt nach Maßgabe des § XY des Z. Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.“


Zuvor hatte es im Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszonen zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 unter Nr. 4 geheißen:





„Wir interpretieren den Inhalt der Artikel 23 und 144 (2) des Grundgesetzes dahin, daß er die Annahme unseres früheren Ersuchens darstellt, demzufolge Berlin keine abstimmungsberechtigte Mitgliedschaft im Bundestag oder Bundesrat erhalten und auch nicht durch den Bund regiert werden wird, daß es jedoch eine beschränkte Anzahl Vertreter zur Teilnahme an den Sitzungen dieser gesetzgebenden Körperschaften benennen darf.“[8]





Die Sowjetunion und die DDR erkannten derartige Regelungen überhaupt nicht an. Die Westalliierten duldeten hingegen „besondere Bindungen“ und deren Weiterentwicklung wie durch regelmäßige Sitzungen von Bundesorganen in West-Berlin, was jeweils zu Protesten der sowjetischen Seite führte, beispielsweise durch Überflüge sowjetischer Düsenjäger über West-Berliner Gebiet.


Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts[9] sagte Folgendes aus:





„Das Grundgesetz gilt grundsätzlich auch in Berlin; Berlin ist trotz des Vorbehalts der Besatzungsmächte ein Land der Bundesrepublik Deutschland.“





Der Status von West-Berlin war einer der Gegenstände des Viermächteabkommens über Berlin.




Das Rathaus Schöneberg war Sitz des Regierenden Bürgermeisters und des Berliner Abgeordnetenhauses


Die Berliner Abgeordneten im Bundestag hatten lediglich beratendes Stimmrecht; sie wurden außerdem nicht vom Volk direkt gewählt, sondern mittelbar vom Abgeordnetenhaus bestimmt (Art. 144 Abs. 2 GG). Die vier Berliner Vertreter im Bundesrat hatten lediglich ein beratendes Stimmrecht. Im Gegensatz dazu waren die Vertreter Berlins zur Bundesversammlung stets stimmberechtigt; die West-Alliierten hatten hierzu keinen Vorbehalt angemeldet. In allen drei Gremien waren die (West-)Berliner Abgeordneten stimmberechtigt und ihre Stimmen wurden im offiziellen Wahlergebnis mitgezählt. Dies galt jedoch nicht bei knappen Abstimmungen, wenn das knappe Übergewicht nur auf die Berliner Stimmen zurückzuführen war: In diesem Fall galten die verfassungsrechtlichen Bestimmungen über Mehrheiten in diesen Gremien. Die Ausnahme lag darin begründet, dass es in der Bundesversammlung nicht um Gesetze, sondern um eine Wahl ging, weswegen auch die Berliner Stimmen voll berücksichtigt wurden.


Auch in Ost-Berlin gab es anfangs solche Besonderheiten aufgrund des Viermächte-Status. So waren von 1949 bis 1971 die Ost-Berliner Abgeordneten in der Volkskammer der DDR nicht direkt gewählt und nicht stimmberechtigt. Anders als in West-Berlin wurden diese Besonderheiten jedoch nach und nach abgebaut und Ost-Berlin ab 1961 einem Bezirk der DDR gleichgestellt. Die Interpretation des völkerrechtlichen Status Berlins und seiner Teile war zwischen Ost und West strittig (siehe hierzu: Berlin-Frage).


Auf einigen Gebieten, wie den West-Berliner Verkehrsflughäfen, dem Kauf und Besitz von Schusswaffen und den von den Westalliierten genutzten Grundstücken, war selbst der Regierende Bürgermeister den einschlägigen Stellen der Berliner Verwaltung gegenüber nicht direkt weisungsbefugt, da diese Bereiche primär von den Westalliierten, allgemein auch Schutzmächte genannt, überwacht wurden.



Besonderheiten |




100-DM-Schein mit „Bärenmark“-Stempel





Notopfer Berlin


Von der Währungsreform 1948 (20. Juni 1948) an galt ab 24. Juni auch in West-Berlin die Deutsche Mark der westdeutschen Bank deutscher Länder als Währung, mit einigen Einschränkungen. Dies führte letztlich zur Berlin-Blockade. Die in West-Berlin eingeführten Banknoten trugen einen B-Stempel („B“ für Berlin) oder eine entsprechende Perforation, genannt Bärenmark; die Ostseite konterte damit, dass am 23. Juni 1948 den alten Reichsmarknoten ein mit „B“ gekennzeichneter Kupon aufgeklebt wurde („Tapetenmark“).[10] Mit der Einführung neuer Banknoten in Ostdeutschland (einschließlich Ost-Berlin) am 24. Juli 1948 entfielen auf beiden Seiten die besonderen Kennzeichnungen. Da zu diesem Zeitpunkt der Verkehr und das Einkaufen in den beiden Stadthälften noch unbehindert waren, gab es in den Monaten Juni und Juli 1948 einige Verwirrungen beim Einkaufen. Es gab in der Stadt drei unterschiedlich gekennzeichnete Banknoten mit prinzipiell gleichem Wert, wobei aber in West-Berlin sehr bald die Annahme der „Klebemark“ verweigert wurde, weil ihr unterschiedlicher Wert aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung in den beiden deutschen Teilstaaten absehbar war.


Zu den Besonderheiten gehörte der Berliner behelfsmäßige Personalausweis, der von den in Westdeutschland ausgestellten abwich (Einband grün statt grau) und keinen Hinweis auf den ausstellenden Staat, jedoch den Vermerk „Der Inhaber dieses Ausweises ist deutscher Staatsangehöriger“ enthielt; außerdem wurde als Ausstellungsbehörde „Der Polizeipräsident in Berlin“ genannt. Der Vermerk bezüglich der Staatsangehörigkeit wurde bisweilen beim Grenzübertritt in Ostblockländern überstempelt und durch den Satz „Der Inhaber dieses Ausweises ist Bürger mit ständigem Wohnsitz in Westberlin“ versehen. Die amtliche Bezeichnung „Behelfsmäßiger Personalausweis“ ohne die Angabe „Bundesrepublik Deutschland“ und ohne Bundesadler wurde für den maschinenlesbaren Personalausweis in Kartenform beibehalten, der 1987 in ansonsten vergleichbarer Form eingeführt wurde. Die in West-Berlin ausgestellten Reisepässe dagegen glichen den in Westdeutschland ausgestellten Pässen und waren mit „Bundesrepublik Deutschland“ beschriftet. Sie wurden formal nicht von Berliner Behörden, sondern von einer in Berlin ansässigen Außenstelle des Bundesinnenministeriums ausgestellt. Für Reisen in Ostblockstaaten und Transitreisen durch die DDR war dieser Pass wegen der Ausstellungsbehörde mit Sitz in West-Berlin nicht anerkannt, sodass der Berliner („behelfsmäßige“) Personalausweis vorzulegen war. Viele West-Berliner umgingen dieses Problem dadurch, dass sie sich in Westdeutschland mit einem Zweitwohnsitz anmeldeten (oft fiktiv, so bei Verwandten oder Freunden) und sich dort ihren Pass ausstellen ließen. Diese Personen hatten oft drei „Reisedokumente“ (DDR-Sprachgebrauch): den behelfsmäßigen Personalausweis, den Berliner Reisepass und den unverdächtigen normalen Bundesreisepass, die je nach Opportunität benutzt wurden.


Es gab keinerlei Präsenz der deutschen Bundeswehr in der Stadt und es existierte keine Wehrpflicht. Die Strafvorschriften des Strafgesetzbuches zu Straftaten gegen die Landesverteidigung galten nicht in West-Berlin. Als nach 1990 das bis dahin westdeutsche Wehrpflichtgesetz auch in Berlin galt, wurden einige Geburtsjahrgänge noch rückwirkend erfasst (→ Weißer Jahrgang). Auf die nach Auffassung der Westalliierten dem Viermächte-Status widersprechende Präsenz der Nationalen Volksarmee der DDR in Ost-Berlin reagierten sie mit regelmäßigen diplomatischen Protestnoten.


Auslöser der 1958 begonnenen Berlin-Krise war das Chruschtschow-Ultimatum, in dem die Sowjetunion unter anderem forderte, West-Berlin in eine „selbständige politische Einheit“, nämlich eine sogenannte Freie Stadt, die entmilitarisiert sein sollte, umzuwandeln – es wurde damit der Abzug der Truppen der Westalliierten aus West-Berlin gefordert.


Eine weitere Besonderheit war die Einrichtung einer eigenen Postverwaltung (Landespostdirektion Berlin), die von der Deutschen Bundespost getrennt war und unter anderem eigene Briefmarken mit der Bezeichnung „Deutsche Bundespost Berlin“ herausgab. Tatsächlich war diese Trennung nur nominell, da die beiden Postverwaltungen faktisch integriert waren. Die West-Berliner Briefmarken waren dementsprechend in Westdeutschland gültig und umgekehrt.


Ebenfalls nominell getrennt waren die Berliner Tochterfirmen der damals drei deutschen Großbanken Deutsche Bank (in Berlin: Berliner Disconto Bank, später: Deutsche Bank Berlin), Commerzbank (in Berlin: Berliner Commerzbank) und Dresdner Bank (in Berlin: Bank für Handel und Industrie). Die Namen sind teilweise aus ehemaligen Tochtergesellschaften oder Übernahmen abgeleitet. Der Grund dafür lag in der alliierten Maßnahme der Nachkriegszeit, die Banken in kleine selbstständige Unternehmen zu zerschlagen. Nach Ende der Besatzungsära in der Bundesrepublik wurde diese Trennung nur in West-Berlin über die 1950er Jahre hinaus durchgehalten.


Die Lufthoheit über ganz Berlin hatten die vier Besatzungsmächte gemeinsam. Ihn überwachte die in Schöneberg ansässige Alliierte Luftkontrollbehörde. Der Berliner Luftraum durfte nur von Flugzeugen der vier Siegermächte durchflogen werden. Der inländische und internationale Luftverkehr West-Berlins wurde daher durch die drei Luftkorridore über Westdeutschland durch britische, französische und US-amerikanische Fluggesellschaften abgewickelt. Den stärksten Anteil hatten Pan Am, British Airways und Air France, aber auch andere, in diesen Ländern registrierte Gesellschaften sowie einige mit mehrheitlich deutscher Beteiligung und lediglich nomineller Registrierung in einem Land der Westmächte wie Euroberlin France und Air Berlin USA. Zudem war in Berlin den deutschen Behörden und Privatleuten jeglicher Luftverkehr untersagt.


Für den Wetterdienst war nicht der Deutsche Wetterdienst zuständig, sondern das Institut für Meteorologie der Freien Universität Berlin.


Bemerkenswert ist weiterhin, dass bis zur deutschen Wiedervereinigung gemäß den entsprechenden Kontrollratsgesetzen in West-Berlin nach alliiertem Recht für unerlaubten Waffenbesitz formell noch die Todesstrafe hätte verhängt werden können.[11][12]



Reisebeschränkungen |





Mauerbau am Brandenburger Tor


Bewohner West-Berlins konnten zu allen Zeiten in westliche Länder reisen. Die in West-Berlin ausgestellten Reisepässe der Bundesrepublik Deutschland wurden dort ebenso anerkannt wie die behelfsmäßigen Personalausweise für die deutschen Einwohner der drei westlichen Sektoren Berlins (sofern für die Einreise auch für Westdeutsche der Personalausweis genügte). Ebenso war zu allen Zeiten die Durchfahrt durch die Sowjetische Besatzungszone bzw. die DDR möglich, mit Ausnahme der Zeit der Berlin-Blockade durch die Sowjetunion vom 24. Juni 1948 bis 12. Mai 1949.[13]


Die Möglichkeiten zum Besuch Ost-Berlins, der DDR und osteuropäischer Staaten änderten sich über die Jahre mehrmals: Bis 1953 galten die Regelungen des Interzonenverkehrs (siehe dort). Bereits ab Mai 1952 war West-Berlinern das Besuchen der DDR grundsätzlich verwehrt; sie konnten zwar eine Einreisegenehmigung beantragen, die in der Praxis jedoch nur selten erteilt wurde. Zu diesem Zeitpunkt wurden bereits erste Straßensperren, später Grenzübergänge, an der West-Berliner Außengrenze errichtet.[14] Weiterhin nahezu ungehindert erreichbar blieb vorerst der Ostteil der Stadt. Die Bewegungsfreiheit endete also an der äußeren Stadtgrenze, die damals auch im Ostteil kontrolliert war.





Kennedys Rede „Ich bin ein Berliner“ auf einer Tribüne vor dem Rathaus Schöneberg, 1963


Ab dem Mauerbau im Jahr 1961 wurde West-Berlinern der Besuch Ost-Berlins völlig verwehrt. Dagegen konnten Westdeutsche und westliche Ausländer unter Vorlage eines Reisepasses ohne vorherige Beantragung eines Visums weiterhin Ost-Berlin für Kurzbesuche betreten. Die Situation änderte sich erstmals 1963, als nach komplizierten Verhandlungen zwischen dem West-Berliner Senat und der DDR eine zeitlich begrenzte Passierscheinregelung Familienbesuche im Ostteil der Stadt über Weihnachten und Neujahr ermöglichte. Weitere ebenso zeitlich begrenzte Passierscheinregelungen folgten 1964, 1965 und 1966.[15]



Die Situation änderte sich grundlegend erst mit dem Viermächteabkommen 1971, in dessen Folge Einreiseregelungen für West-Berliner in die DDR bzw. nach Ost-Berlin definiert wurden. Diese entsprachen seitdem etwa den vereinfachten Regelungen des „Kleinen Grenzverkehrs“ zwischen der Bundesrepublik und der DDR, anders als bei diesem war jedoch West-Berlinern die Einreise in die gesamte DDR möglich. Die DDR betrieb seitdem fünf „Büros für Besuchs- und Reiseangelegenheiten“ (betrieben vom Ministerium für Staatssicherheit) auf West-Berliner Boden, in denen Einreiseanträge abgegeben und Berechtigungsscheine für Visa in der Regel nach drei Tagen ausgegeben wurden. Mit diesem Visum durften West-Berliner bis 2 Uhr des Folgetages in der DDR und in Ost-Berlin bleiben, während bundesdeutsche Bürger schon um spätestens 24 Uhr wieder am Grenzübergang sein mussten. Für West-Berliner entfiel auch die Visagebühr in Höhe von 5 DM. West-Berliner waren also nunmehr gegenüber Westdeutschen für den Besuch Ost-Berlins nur noch durch die erforderliche vorherige Visumsbeantragung benachteiligt, genossen jedoch für den Besuch der übrigen DDR Vorteile.





Checkpoint Bravo am Übergang der Transitstrecke von Westdeutschland nach West-Berlin, 1987


Als Reisedokument für West-Berliner erkannte die DDR – ebenso wie die übrigen RGW-Länder – ausschließlich den oben beschriebenen Behelfsmäßigen Personalausweis an. Die in West-Berlin ausgestellten Pässe der Bundesrepublik hatten keine Gültigkeit. Erkennbar waren solche Pässe für deren Behörden an der Wohnort-Eintragung „Berlin“. Mit dieser Praxis wollten die Behörden dieser Staaten dokumentieren, dass West-Berlin „kein Bestandteil der Bundesrepublik“ sei.[16]


Am 24. Dezember 1989 entfielen für West-Berliner und Bundesbürger Visumpflicht und Mindestumtausch entsprechend den zuvor zwischen Helmut Kohl und Hans Modrow ausgehandelten Vereinbarungen.[17] Seitdem genügte für die Einreise nach Ost-Berlin oder die DDR die Vorlage des Personalausweises. Wurde zunächst noch das Ausfüllen von „Zählkarten“ bei jedem Besuch verlangt, entfiel dieses Erfordernis am 24. Januar 1990 ebenfalls.[18] Die Kontrollen wurden in den anschließenden Monaten zunehmend stichprobenhafter. Sämtliche Grenzkontrollen der DDR entfielen am 30. Juni 1990, dem Tag vor der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik und der DDR.



Einwohnerentwicklung |


Die höchste Einwohnerzahl erreichte West-Berlin 1957 mit 2,23 Millionen. Die niedrigste Bevölkerungszahl wurde 1984 mit 1,85 Millionen festgestellt. Auf Fehlern in der Fortschreibung des Statistischen Landesamtes beruhte der Anstieg um 133.484 Personen zwischen Dezember 1986 und Mai 1987. Grund war der lange Zeitraum seit der letzten Volkszählung von 1970, die allgemein als Grundlage für die Fortschreibungsergebnisse des Statistischen Bundesamtes und der Statistischen Landesämter dient. Für den 24. Mai 1987 wurde eine Einwohnerzahl von 1.881.059 für West-Berlin berechnet, was um 7,1 Prozent unter dem Ergebnis der Volkszählung (2.012.709 Einwohner) vom 25. Mai 1987 lag. Ursache waren unter anderem Wohnsitzverlagerungen nach Westdeutschland bis 1971, die nur formell vorgenommen wurden[19] mit dem Ziel, durch einen westdeutschen Wohnsitz doch noch einen zu Reisen in die DDR verwendbaren bundesdeutschen Reisepass zu erlangen (siehe Abschnitt Reisebeschränkungen).


Die Einwohnerzahlen in der folgenden Tabelle beinhalten Volkszählungsergebnisse (*) oder amtliche Fortschreibungen des Statistischen Landesamtes Berlin.







































Datum
Einwohner
29. Oktober 1946* 1.996.250
13. September 1950* 2.146.952
25. September 1956* 2.223.777
31. Dezember 1957 2.228.545

06. Juni 1961*
2.197.408
31. Dezember 1965 2.197.262
27. Mai 1970* 2.122.346



































Datum
Einwohner
31. Dezember 1975 1.984.837
31. Dezember 1980 1.896.230
31. Dezember 1984 1.848.585
31. Dezember 1985 1.860.084
31. Dezember 1986 1.879.225
25. Mai 1987* 2.012.709
31. Dezember 1989 2.130.525


*) Volkszählungsergebnis



Bezirke |




Bezirke von West-Berlin, West-Staaken ist fälschlich mit eingefärbt




Die vier Sektoren Berlins



West-Berlin war mit 481 Quadratkilometern etwas mehr als halb so groß wie das heutige Land Berlin. Es war in drei Sektoren unterteilt, wobei jeder einem der West-Alliierten unterstellt war:


Liste der Bezirke von West-Berlin

















































































































































Name des Bezirks
Bezirks-
wappen
Fläche (km²)[20]
Ein­wohner[21]
Sektor
Zuständiger Staat
Ortsteile[22]
Ehemaliger Zustellbezirk[23]
Weitere Ortslagen und Ortsteile

Bezirk Charlottenburg

Coat of arms de-be charlottenburg 1957.png
30,3
147.258

Flag of the United Kingdom.svg

Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland



  • 10, Charlottenburg-Nord

  • 12, Charlottenburg

  • 19, Westend




  • City-West

  • Jungfernheide

  • Großsiedlung Siemensstadt

  • Kalowswerder

  • Klausenerplatz

  • Neu-Westend

  • Witzleben

  • Paul-Hertz-Siedlung

  • Pichelsberg

  • Plötzensee

  • Ruhleben

  • Siedlung Eichkamp

  • Siedlung Heerstraße

  • Villenkolonie Westend



Bezirk Kreuzberg

Coat of arms de-be kreuzberg 1956.png
10,4
128.790

Flag of the United States.svg

Vereinigte Staaten von Amerika



  • 36, Kreuzberg-Ost (SO36)

  • 61, Kreuzberg-West




Bezirk Neukölln

Coat of arms of borough Neukoelln.svg
44,9
273.174

Flag of the United States.svg
Vereinigte Staaten von Amerika


  • Neukölln

  • Britz

  • Buckow

  • Rudow




  • 44, Neukölln

  • 47, Britz, Buckow, Rudow




  • Rixdorf

  • Böhmisch Rixdorf

  • Gropiusstadt



Bezirk Reinickendorf

Coat of arms of borough Reinickendorf.svg
89,3
229.193

Flag of France.svg

Französische Republik


  • Reinickendorf

  • Frohnau

  • Heiligensee

  • Hermsdorf

  • Konradshöhe

  • Lübars

  • Tegel

  • Waidmannslust

  • Wittenau




  • 26, Wittenau

  • 27, Heiligensee, Konradshöhe, Tegel

  • 28, Frohnau, Hermsdorf, Lübars, Waidmannslust

  • 51, Reinickendorf-Ost

  • 52, Reinickendorf-West




  • Borsigwalde

  • Cité Foch

  • Siedlung Freie Scholle

  • Cité Guynemer

  • Invalidensiedlung

  • Jörsfelde

  • Märkisches Viertel

  • Schulzendorf

  • Schwarzwald-Siedlung

  • Tegelort

  • Sandhausen

  • Weiße Stadt



Bezirk Schöneberg

Coat of arms de-be schoeneberg 1956.png
12,2
136.900

Flag of the United States.svg
Vereinigte Staaten von Amerika


  • Schöneberg

  • Friedenau




  • 30, Schöneberg-Nord

  • 41, Friedenau

  • 62, Schöneberg




  • Alboinplatz

  • Bayerisches Viertel

  • Ceciliengärten

  • Kielgan-Viertel

  • Malerviertel (Neu-Friedenau)

  • Rote Insel

  • Siedlung Lindenhof

  • Winterfeldtplatz



Bezirk Spandau

Coat of arms of borough Spandau.svg
86,4
192.186

Flag of the United Kingdom.svg
Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland


  • Spandau

  • Gatow

  • Haselhorst

  • Kladow

  • Siemensstadt


  • Staaken: Von Staaken gehörte nur der östlich gelegene Teil zu West-Berlin, der westliche bildete eine selbständige Gemeinde Staaken in der DDR, Bezirk Potsdam.




  • 13, Siemensstadt

  • 20, Spandau, Staaken (s. li.)

  • 22, Gatow, Kladow




  • Altstadt Spandau

  • Alt-Gatow

  • Alt-Kladow

  • Falkenhagener Feld

  • Gartenfeld

  • Gartenstadt Waldsiedlung

  • Siedlung Habichtswald

  • Hakenfelde

  • Siedlung Havelblick

  • Tiefwerder

  • Hohengatow

  • Klosterfelde

  • Kolk

  • Neustadt Spandau

  • Pichelsdorf

  • Stresow

  • Weinmeisterhöhe

  • Wilhelmstadt



Bezirk Steglitz

Coat of arms de-be steglitz 1956.png
32,0
166.207

Flag of the United States.svg
Vereinigte Staaten von Amerika


  • Steglitz

  • Lankwitz

  • Lichterfelde




  • 41, Steglitz

  • 45, Lichterfelde

  • 46, Lankwitz




  • Südende

  • Lichterfelde-Ost

  • Lichterfelde-Süd

  • Lichterfelde-West



Bezirk Tempelhof

Coat of arms de-be tempelhof 1957.png
40,7
160.773

Flag of the United States.svg
Vereinigte Staaten von Amerika


  • Tempelhof

  • Lichtenrade

  • Mariendorf

  • Marienfelde




  • 42, Tempelhof, Mariendorf

  • 48, Marienfelde

  • 49, Lichtenrade




  • Alt-Mariendorf

  • Alt-Tempelhof

  • Neu-Tempelhof

  • Flughafen Tempelhof



Bezirk Tiergarten

Coat of arms de-be tiergarten 1955.png
13,4
71.834

Flag of the United Kingdom.svg
Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland



  • 21, Moabit

  • 30, Tiergarten




  • Hansaviertel

  • Martinikenfelde



Bezirk Wedding

Coat of arms de-be wedding 1955.png
15,4
135.011

Flag of France.svg
Französische Republik


  • 65, Wedding


  • Gesundbrunnen


Bezirk Wilmersdorf

Coat of arms de-be wilmersdorf 1955.png
34,3
130.103

Flag of the United Kingdom.svg
Vereinigtes Königreich Großbritannien und Nordirland


  • Wilmersdorf

  • Schmargendorf

  • Grunewald




  • 15, Wilmersdorf-Nord

  • 31, Wilmersdorf-Süd

  • 33, Grunewald




  • Halensee

  • Rheingauviertel

  • Roseneck



Bezirk Zehlendorf

Coat of arms de-be zehlendorf 1956.png
70,6
83.123

Flag of the United States.svg
Vereinigte Staaten von Amerika


  • Zehlendorf

  • Dahlem

  • Nikolassee

  • Wannsee




  • 33, Dahlem

  • 37, Zehlendorf

  • 38, Nikolassee

  • 39, Wannsee




  • Albrechts Teerofen

  • Düppel

  • Heckeshorn

  • Kohlhasenbrück

  • Siedlung Onkel Toms Hütte

  • Schlachtensee

  • Schönow

  • Schwanenwerder

  • Steinstücken




Exklaven und Enklaven |


West-Berlin besaß bis 1988 mehrere Exklaven, die von DDR-Territorium umgeben waren. Die Exklaven entstanden bei der Bildung Groß-Berlins 1920, dessen Stadtgrenze damals die komplizierten Grenzverhältnisse der eingemeindeten Landgemeinden übernahm. Alle Berliner Exklaven gehörten zu den Bezirken Spandau oder Zehlendorf, damit nach 1945 zum britischen bzw. amerikanischen Sektor, und so seit Teilung der Stadt zu West-Berlin, was nach Gründung der DDR im Jahr 1949 und verstärkt nach dem Mauerbau 1961 Probleme bereitete.


Die Exklaven wurden nach dem Viermächteabkommen in mehreren Schritten durch Gebietsaustausche (zusammen mit anderen Korrekturen ungünstiger Grenzverläufe, beispielsweise am Lenné-Dreieck in Mitte) dem Westteil Berlins angegliedert oder an die DDR abgegeben. Bekanntestes Beispiel war Steinstücken, da dies die einzige dauerhaft bewohnte Exklave war. Bis zum Bau einer Verbindungsstraße nach West-Berlin wurde die Bevölkerung dort teils mit Hubschraubern der US-Armee versorgt.



Exklaven, die zum Stadtgebiet von West-Berlin gehörten |
















































































Name
Bezirk
Nutzung
Fläche
Statusänderungen
Falkenhagener Wiese Bezirk Spandau 45,44 ha
1988 zur DDR, 1990 zu Brandenburg
Wüste Mark damaliger Bezirk Zehlendorf
Ackerfläche 21,83 ha 1988 zur DDR, 1990 zu Brandenburg
Laßzinswiesen Bezirk Spandau 13,49 ha 1988 zur DDR, 1990 zu Brandenburg
Steinstücken damaliger Bezirk Zehlendorf Ortslage 12,67 ha 1971 mit Berlin über einen Korridor verbunden
Große Kuhlake Bezirk Spandau
08,03 ha
1971 zur DDR, 1990 zu Brandenburg
Nuthewiesen damaliger Bezirk Zehlendorf Feuchtbiotop
03,64 ha
1971 zur DDR, 1990 zu Brandenburg
Fichtewiese Bezirk Spandau Wochenendsiedlung
03,51 ha
1988 mit Berlin verbunden
Finkenkruger Weg Bezirk Spandau
03,45 ha
1971 zur DDR, 1990 zu Brandenburg
Erlengrund Bezirk Spandau Wochenendsiedlung
00,51 ha
1988 mit Berlin verbunden
Böttcherberg damaliger Bezirk Zehlendorf drei getrennte Flächen in Potsdam-Klein Glienicke

00,30 ha
1971 zur DDR, 1990 zu Brandenburg

Am 20. Dezember 1971 wurde im Rahmen des ersten derartigen Gebietsaustauschs unter anderem die bis dahin in West-Berliner Besitz befindliche Exklave Nuthewiesen an die DDR abgegeben, während im Gegenzug mit finanziellen Mitteln durch die Bundesregierung ein Korridor-Zugang von Kohlhasenbrück (Zehlendorf) zur Exklave Steinstücken dem West-Berliner Gebiet angegliedert wurde. Die letzten Exklaven wurden 1988 an die DDR abgegeben bzw. erhielten, wie im Falle Fichtewiese und Erlengrund, einen dauerhaften Zugang zu West-Berlin.



Enklaven, die zur DDR gehörten oder von der DDR beansprucht wurden |



  • Drei getrennte Enklaven in Eiskeller im Bezirk Spandau;

  • ein kleiner Teil der Tiefwerder Wiesen (zu Seeburg) im Bezirk Spandau, Ortsteil Pichelsdorf.


Während die (ungenutzten) DDR-Enklaven im Eiskeller bis zur endgültigen Grenzbereinigung 1988 noch in allen offiziellen Karten und vielen Stadtplänen als exterritoriales Gebiet aus Sicht West-Berlins eingezeichnet waren, traf dies für die Tiefwerder Wiesen (ein von West-Berlinern genutztes Wochenendsiedlungsgebiet) nicht zu. Obwohl die DDR in den Gebietsaustauschverhandlungen versuchte, einen Teil der Tiefwerder Wiesen auf ihrer Habenseite einzubringen, lehnten die Briten, in deren Sektor sich das Gebiet befand, einen staatshoheitlichen Anspruch der DDR ab. Der Status als Enklave der Gemeinde Seeburg wurde insofern anerkannt, als die Briten schon in den 1960er Jahren West-Berliner Behörden anwiesen, zwar Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten, jedoch auf dem Gebiet nicht amtlich tätig zu werden. Der unklare Status fand seine stillschweigende Bereinigung in einer Protokollnotiz zu den letzten Gebietsaustauschvereinbarungen 1988. Beide Seiten erklärten, seitdem keine Exklaven mehr im jeweils anderen Territorium zu haben.



Bereiche unter sowjetischer oder späterer DDR-Verwaltung |



  • Das Sowjetische Ehrenmal im Tiergarten (bis 1994 unter sowjetischer bzw. russischer Verwaltung)

  • das Haus des Rundfunks in der Masurenallee (bis 1956)

  • die Einrichtungen der Deutschen Reichsbahn (bis Anfang 1984 einschließlich der Berliner S-Bahn in West-Berlin)

  • die Einrichtungen, insbesondere die Schleusen, der vormaligen Reichswasserstraßen



Kulturhistorische Bedeutung |





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Das Zentrum West-Berlins waren der Kurfürstendamm und die umgebenden Straßen und Plätze nahe der Kaiser-Wilhelm-Gedächtniskirche


Seit der deutschen Wiedervereinigung wird mitunter der Begriff „das alte West-Berlin“ benutzt. Er soll auf die besondere Situation und Stimmung in West-Berlin in den Zeiten der Berliner Mauer hinweisen. West-Berlin stellte eine Insel inmitten der DDR dar und wurde teilweise auch „Insel im roten Meer“ genannt, angelehnt an die Farbe Rot, die für Sozialismus und Kommunismus steht.


Während die DDR-Regierung den Ostteil Berlins zum Zentrum ihrer Macht und im Vergleich zur übrigen DDR finanziell und versorgungstechnisch besonders gefördert hatte, wurde etwa die Hälfte des West-Berliner Finanzhaushalts aus dem Bundeshaushalt bestritten, da West-Berlin wiederum als ein Aushängeschild des Westens gefördert wurde.


Rund um den Kurfürstendamm konzentrierte sich das gesellschaftliche Leben der Mauerstadt. Er war das Zentrum der kulturellen Unternehmungen. Da viele der Berliner Kulturstätten im politischen Osten lagen und de facto vom Westen der Stadt abgeschnitten waren, eröffneten während der Teilung viele neue Institutionen die Ersatz bieten sollten, wie etwa das Kulturforum in Tiergarten, das eine Antwort auf die ebenfalls im Osten gelegene Museumsinsel sein sollte. Mit der Deutschen Oper erhielt Westberlin ein eignes, modernes Opernhaus, welches bis heute an Relevanz mit der Staatsoper Unter den Linden gleichauf ist. Das Europacenter war zum Zeitpunkt seiner Fertigstellung 1963 das höchste Hochhaus in Deutschland und sollte durch die Analogie zum kurz darauf errichteten Kö-Center in Düsseldorf und dem Bonn-Center in Bonn die Zugehörigkeit West-Berlins zur Bundesrepublik und der westlichen Welt betonen.


West-Berlin war eines der „Auswanderungsziele“ der westdeutschen Jugend und ein Ziel der Wehrdienstflüchtlinge. Dazu musste der Mann rechtzeitig vor dem Einberufungsbescheid der Bundeswehr seinen Hauptwohnsitz nach Berlin verlegen, also den westdeutschen Personalausweis gegen einen Berliner Ausweis – offiziell „Behelfsmäßiger Personalausweis“ – tauschen. Um Nachwuchskräften und (steuerzahlenden) Arbeitnehmern einen Ausgleich für die Umstände in der ummauerten Stadt zu gewähren, wurden Berliner Arbeitnehmern eine Berlinzulage von acht Prozent auf das Bruttogehalt gewährt. Diese Zulage wurde nach 1990 schrittweise abgebaut.





Berliner Gedenktafel an der einstigen Wohnadresse David Bowies in der Schöneberger Hauptstraße


In den 1970er Jahren entwickelte sich die Gegend um den Schöneberger Nollendorfplatz und der Motzstraße, der Nollendorfkiez, wieder zu einem Lesben- und Schwulenviertel, einer Stadtteilgegend mit einem großen kulturellen Angebot und Infrastruktur für queere Menschen. Der Kiez war bereits vor dem Zweiten Weltkrieg eine beliebte Wohn- und Ausgehgegend bei LSBT gewesen, bis die Nazis die homosexuelle Sichtbarkeit im Viertel gewaltsam beendet hatten. Eine Tafel am Zugang des U-Bahnhofs Nollendorfplatz erinnert heute an das Schicksal der einstigen Anwohner und Besucher des Viertels. 1977 eröffnete hier mit dem Anderen Ufer die deutschlandweit erste offen schwule Bar der Nachkriegszeit. Einige Jahre zuvor hatte Romy Haag in Anknüpfung an die Kabarett-Szene der Weimarer Republik das Chez Romy in den Räumen des ehemaligen Eldorado eröffnet, wo unter anderem David Bowie verkehrte, der damals in der Gegend wohnte und arbeitete und in dieser Zeit eine Beziehung mit Haag führe. In jenen Jahren produzierte Bowie die Alben seiner Berlin Trilogie.


Seit der politischen Wende ließ die Bedeutung der City-West (Neuer Westen) nach, aus Kinos wurden Filialen von Modehäuser-Ketten, kleine Boutiquen und andere kleine Geschäfte mussten Filialen größerer Ketten weichen. Das ist insbesondere dem Erstarken der alten Berliner Mitte rund um die Friedrichstraße und Unter den Linden geschuldet. Unkenrufe, die einen völligen Niedergang des Kurfürstendamms prophezeiten, haben sich jedoch nicht bestätigt. Die seit jeher dezentrale Stadtstruktur Berlins mit mehreren Hauptgeschäftszentren, aber auch die Tatsache, dass der Potsdamer Platz eher bei Touristen beliebt ist als bei den Berlinern selbst, bewahrt die Attraktivität des Kurfürstendamms und lässt diese auch für die Zukunft als gesichert erscheinen.




Siehe auch |


  • Geschichte Berlins


Literatur |



  • George Bailey, Sergei Alexandrowitsch Kondraschow: Die unsichtbare Front. Der Krieg der Geheimdienste im geteilten Berlin. Berlin 1997, ISBN 978-3-549-05603-5.

  • Werner Eckelt: Requiem auf West-Berlin. Bilder aus einer verlorenen Zeit. Hrsg. v. M. Heckmann und J. Schoeps. Leipzig 2000, ISBN 978-3-89487-371-4.


  • Olaf Leitner (Hrsg.): West-Berlin. Berlin (West). Westberlin. Die Kultur – die Szene – die Politik. Erinnerungen an eine Teilstadt der 70er und 80er Jahre. Berlin 2002, ISBN 3-89602-379-9.

  • Jürgen Scheunemann, Gabriela Seidel: Was war los in West-Berlin 1950–2000. Erfurt 2002, ISBN 3-89702-321-0.

  • Ulf Mailänder, Ulrich Zander: Das kleine Westberlin-Lexikon. Von „Autonome“ bis „Zapf“. Die alternative Szene der siebziger und achtziger Jahre. Berlin 2003, ISBN 3-89602-518-X.

  • Kerstin Schilling: Insel der Glücklichen. Generation West-Berlin. 2. Auflage. Berlin 2005, ISBN 3-936324-26-3.


  • Horst Bosetzky: West-Berlin. Erinnerungen eines Inselkindes. Berlin 2006, ISBN 978-3-89773-531-6.


  • Die Insel West-Berlin. In: Zeitschrift für Ideengeschichte, 2, Heft 4, München 2008, ISBN 978-3-406-57267-8.


  • Rudolf Lorenzen: Paradies zwischen den Fronten: Reportagen und Glossen aus Berlin (West). Berlin 2009, ISBN 978-3-940426-29-1.


  • Wilfried Rott: Die Insel: Eine Geschichte West-Berlins 1948–1990. München 2009, ISBN 978-3-406-59133-4.

  • Gabriele Wachter (Hrsg.): War jewesen. West-Berlin 1961–1989. Berlin 2009, ISBN 978-3-86964-014-3.



Weblinks |



 Wiktionary: West-Berlin – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen


 Commons: West-Berlin – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Allgemein




  • West-Berlin. Aufsätze, Essays, Rezensionen und Materialien, Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History, Online-Ausgabe, 11 (2014), H. 2

  • WEST:BERLIN. Eine Insel auf der Suche nach Festland. Ausstellung der Stiftung Stadtmuseum Berlin (mit privatem Fotoarchiv)


Dokumente



  • Grundgesetz in der Originalfassung von 1949 mit Bezugnahme auf Groß-Berlin in Artikel 23

  • Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 mit Bezugnahme auf Groß-Berlin in Nr. 4


Weblinks zu den Berliner Exklaven




  • Berliner Exklaven (englisch)

  • Berliner Exklaven auf deutsch mit Karten


  • Übersicht zur Vereinbarung über Gebietsaustausch des Jahres 1988 (PDF)



Einzelnachweise |




  1. Laut politischem Anspruch der Verfassung von Berlin vom 1. September 1950 betraf die Zuständigkeit des Senats sogar Groß-Berlin. Dies scheiterte jedoch an alliierten Vorbehalten.


  2. Rundschreiben I Nr. 120/1982 des Senators für Inneres vom 24. November 1982 betr. Bezeichnung Berlins und seiner Stellung zum Bund


  3. Hierzu Gero Pfennig/Manfred J. Neumann (Hrsg.): Verfassung von Berlin. Kommentar, 3. Aufl. 2000, Art. 1, Rn 4; Art. 4, Rn 3 f.


  4. Art. 23 GG a. F.


  5. Pressedienst der Bundesregierung: Korrespondenz-Spiegel, Schnell-Information vom 21. Juli 1959, zit. u. a. am 5. November 1959 in einer Bundestagsrede von Erich Mende. Abgedruckt in: Rudolf Jungnicket: Kabale am Rhein; Der Kanzler und sein Monsignore. Wartburg Verlag, Weimar 1994, S. 100 f.


  6. Das Land Baden-Württemberg bestand bis 1953 noch aus drei Ländern, und das Saarland wurde erst 1957 Teil der Bundesrepublik, sodass diese 1950 tatsächlich aus elf Ländern bestand.


  7. Verfassung von Berlin vom 1. September 1950, einschließlich des Genehmigungsschreibens der Alliierten Kommandantura Berlin


  8. Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure der britischen, französischen und amerikanischen Besatzungszone zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949, englische Originalversion zitiert in BVerfGE 1, 70 (1 BvR 24/51 vom 25. Oktober 1951): We interpret the effect of Articles 23 and 144 (2) of the Basic Law as constituting acceptance of our previous request that while Berlin may not be accorded voting membership in the Bundestag or Bundesrat nor be governed by the Federation she may, nevertheless, designate a small number of representatives to the meetings of those legislative bodies.


  9. BVerfGE 19, 377 – Berlin-Vorbehalt II


  10. Wolfgang Malanowski: Zeitgeschichte: „Bärenmark, Tapetenmark“. In: Spiegel Special 2/1998, 1. Februar 1998.


  11. Verordnung Nr. 511 der Alliierten Kommandantur über strafbare Handlungen gegen die Interessen der Besatzungsmächte vom 15. Oktober 1951.


  12. Hieb und Stich. In: Der Spiegel. Nr. 19, 1984 (online). 


  13. Schließlich wurde im Viermächte-Abkommen über Berlin vom 3. September 1971 seitens der sowjetischen Regierung „erklärt, daß der Transitverkehr von zivilen Personen und Gütern zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland auf Straßen, Schienen- und Wasserwegen durch das Territorium der Deutschen Demokratischen Republik ohne Behinderung sein wird […].“


  14. Der Außenring


  15. Passierscheinabkommen, Lebendiges Museum Online


  16. Vgl. dazu auch das Schreiben der Drei Mächte zur Aufhebung ihrer Vorbehalte in Bezug auf die Direktwahl der Berliner Vertreter zum Bundestag und ihr volles Stimmrecht im Bundestag und im Bundesrat vom 8. Juni 1990.


  17. Chronik der Wende 24. Dezember 1989


  18. Chronik der Wende 24. Januar 1990


  19. Bildung in Berlin und Brandenburg 2008, S. 357, Stichworte: Bevölkerungsprognose, Bevölkerungsfortschreibung, Berlin (PDF; 2,3 MB) Amt für Statistik Berlin-Brandenburg und Institut für Schulqualität der Länder Berlin und Brandenburg.


  20. Quellen: Angaben in entsprechenden Artikeln zu den Berliner Bezirken und Ortsteilen sowie Harms Berliner Grundschulatlas, Berlin 1987, S. 26 (Stand: 31. Dezember 1983)


  21. Stand: 31. Dezember 1983, Quelle: Harms Berliner Grundschulatlas, Berlin 1987, S. 26


  22. nach Harms Berliner Grundschulatlas, Berlin 1987, S. 27


  23. Telefonnummern-Beginnziffern und Postleitzahlen bis 1993 in Berlin (West), siehe auch Postgeschichte und Briefmarken Berlins#Postämter in Berlin (West)


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