Staatssekretariat für Migration



























Staatssekretariat für Migration SEM

«Corporate Design Bund» – Logo der Bundesbehörden der Schweizerischen Eidgenossenschaft
Hauptsitz

Wabern
Vorsteher

Mario Gattiker
Aufsicht

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Website

www.sem.admin.ch



Hauptgebäude des Staatssekretariats für Migration


Das Staatssekretariat für Migration SEM (französisch Secrétariat d’Etat aux migrations SEM, italienisch Segreteria di Stato della migrazione SEM) ist eine Bundesbehörde der Schweizerischen Eidgenossenschaft.


Es ist für Angelegenheiten mit Ausländern allgemein (Ausstellung von Einreisevisa, Einreisesperre, Einbürgerung etc.) und für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge (Anerkennung und Widerruf von Asyl) zuständig.
Das SEM ist dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement EJPD unterstellt.


Bis zum 31. Dezember 2014 hiess die Behörde Bundesamt für Migration (BFM).




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Organisation


    • 1.1 Sitz und Aussenstellen


    • 1.2 Zuständigkeit und gesetzliche Grundlagen


    • 1.3 Asylverfahren




  • 2 Weblinks


  • 3 Einzelnachweise





Organisation |


Das ursprüngliche Bundesamt für Migration (BFM) entstand durch die Zusammenlegung des Bundesamtes für Flüchtlinge (BFF) und des Bundesamtes für Zuwanderung, Integration und Auswanderung (IMES) am 1. Januar 2005. Per 1. Januar 2015 wurde das BFM in Staatssekretariat für Migration (SEM) umbenannt aufgrund der «wachsenden Bedeutung» und des «umfangreicheren Aufgabenbereiches».


Direktor des Staatssekretariats ist Mario Gattiker, er leitete ab November 2011 die Stelle interimistisch, seit 2012 offiziell.[1] Er löste Alard du Bois-Reymond, der von Januar 2010[2] bis Ende Oktober 2011 das Amt leitete, ab.[3]


Gegliedert ist das SEM in eine Stabsabteilung und vier Hauptabteilungen:



  • Planung und Ressourcen;

  • internationale Zusammenarbeit;

  • Zuwanderung und Integration;

  • Asyl und Rückkehr.


Das SEM zählt 729 Arbeitsstellen und weist einen jährlichen Aufwand von rund 1'127 Millionen Schweizer Franken aus.[4] Das Staatssekretariat beschäftigt ausserdem Experten und Dolmetscher, welche bei Befragungen übersetzen. Diese werden bei Bedarf eingesetzt und werden für ihre Dienstleistungen nach Aufwand entschädigt.



Sitz und Aussenstellen |


Hauptsitz des Staatssekretariats ist in Wabern. Des Weiteren werden sechs Empfangs- und Verfahrenszentren (EVZ) für Asylsuchende betrieben, die an den Grenzen der Schweiz für die Aufnahme von Asylsuchenden und für eine summarische Befragung zur Reiseroute und zu den Asylgründen sorgen. Seit 2005 werden dort auch Entscheide betreffend Asylgesuch gefällt. Die Empfangs- und Verfahrenszentren stehen in Altstätten, Basel, Bern, Chiasso, Kreuzlingen und Vallorbe. Daneben unterhält das SEM eine Abteilung auf dem Flughafen Zürich und dem Flughafen Genf.



Zuständigkeit und gesetzliche Grundlagen |


Das Staatssekretariat ist zuständig für:



  1. Gewährleistung einer von der Schweiz geführten Ausländerpolitik, namentlich:

    • die Zulassung und der Aufenthalt von Ausländern in Erfüllung der völkerrechtlichen Verpflichtungen und unter Berücksichtigung humanitärer Gründe und der Zusammenführung der Familien.

    • die Zulassung ausländischer Arbeitskräfte unter Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Interessen, der langfristigen beruflichen und gesellschaftlichen Integrationschancen sowie der wissenschaftlichen und kulturellen Bedürfnisse der Schweiz; (Gesetzesgrundlage: Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer).[5]



  2. Umsetzung der schweizerischen Asyl- und Flüchtlingspolitik. Das Staatssekretariat für Migration ist zuständig für das gesamte Asylverfahren. Als Untersuchungsbehörde muss es den rechtserheblichen Sachverhalt feststellen. Das Verfahren richtet sich nach dem Asylgesetz[6] und nach dem Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren.[7] Als Grundlage gilt die Konvention vom 4. November 1950 zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten.

  3. Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für die Integration der in der Schweiz lebenden ausländischen Bevölkerung und für eine ausgeglichene demografische und soziale Entwicklung.



Asylverfahren |


Das Asylverfahren wird seitens des SEM als




  • «ohne zusätzliche Abklärungen» (schnelle Abwicklung) oder

  • «mit zusätzlichen Abklärungen»


eingestuft. Es wird hier zwischen einer materiellen Überprüfung eines Asylgesuches und dem Nichteintreten auf das Asylgesuch unterschieden (Nichteintretensentscheid).


Als zusätzliche Abklärungen gelten: Expertisen und Gutachten, wie Abklärungen betreffend Sozialisierung im jeweiligen Herkunftsland, eine zusätzliche Befragung durch den zuständigen Sachbearbeiter im Hauptsitz Bern-Wabern und Botschaftsanfragen durch Schweizerische Auslandsvertretungen und deren Vertrauenspersonen.


Nach Einreichen eines Asylgesuchs in der Schweiz werden von den Asylsuchenden im EVZ die persönlichen Daten erhoben inkl. Fingerabdrücke und Photographien. Nach einer meist kurzfristigen Aufnahme in dem jeweiligen EVZ werden die Asylsuchenden einem Aufenthaltskanton nach einem zu diesem Zweck eingeführten Verteilungsschlüssel zugewiesen, so dass die Asylsuchenden gleichmässig in der Schweiz verteilt sind. Alle Unterlagen und die weitere Korrespondenz werden in einer der offiziellen Sprachen des jeweiligen Aufenthaltskantons verfasst, welchem die asylsuchende Person zugeteilt wurde.


Im Falle der Ablehnung eines Asylgesuchs kann gegen die entsprechende Verfügung des SEM eine Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht (BVGer) erhoben werden. Dieses ersetzte die Schweizerische Asylrekurskommission (ARK) ab 1. Januar 2007 und übernahm die dort hängigen Verfahren.


Die Behandlungsfristen eines Beschwerdeverfahrens wurden mit der neuen Fassung des Asylgesetzes ab dem 1. Januar 2008 festgelegt; dabei spielt es eine Rolle, ob das Verfahren mit oder ohne zusätzliche Abklärungen behandelt wurde. Beschwerden bei Nichteintretensentscheiden werden prioritär schnell behandelt. Wegen der grossen Zahl von anhängigen Beschwerdeverfahren bleibt vorerst fraglich, ob gesetzlich vorgesehene Behandlungsfristen eingehalten werden können. Im Juli 2007 waren 6'462 Fälle beim Bundesverwaltungsgericht anhängig.


Das Staatssekretariat veröffentlicht auf seiner Webseite monatlich Statistiken zum Bestand im Asylwesen.



Weblinks |


  • Offizielle Webseite des Staatssekretariates für Migration SEM


Einzelnachweise |




  1. Mario Gattiker leitet definitiv das Bundesamt für Migration. In: NZZ Online vom 16. Dezember 2011


  2. Medienmitteilung des EJPD (Memento vom 31. August 2011 im Internet Archive) in: admin.ch vom 29. Oktober 2009


  3. Paukenschlag im Bundesamt für Migration in: NZZ Online vom 31. August 2011


  4. Der Bund kurz erklärt 2012


  5. Bundesgesetz über Aufenthalt und Niederlassung der Ausländer (ANAG)


  6. Asylgesetz der Schweiz (AsylG)


  7. Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren (VwVG)


46.9277222222227.4523055555556Koordinaten: 46° 55′ 39,8″ N, 7° 27′ 8,3″ O; CH1903: 601041 / 197403







Popular posts from this blog

浄心駅

カンタス航空