Österreich


































































































Republik Österreich











Flagge Österreichs


Wappen der Republik Österreich


Flagge

Wappen


Amtssprache

Deutsch[1][2]
– regionale Amtssprachen: Kroatisch, Slowenisch, Ungarisch
– anerkannte Minderheitssprachen: u. a. österreichische Gebärdensprache

Hauptstadt

Wien

Staatsform

Bundesrepublik

Regierungssystem

semipräsidentielle repräsentative Demokratie

Staatsoberhaupt

Bundespräsident
Alexander Van der Bellen

Regierungschef

Bundeskanzler
Sebastian Kurz

Fläche

(112. Platz) 83.878,99[3] km²

Einwohnerzahl

(93.) 8.822.267
(1. Jänner 2018)[4]

Bevölkerungsdichte

(78.) 105 Einwohner pro km²

Bevölkerungs­entwicklung

+0,57 %[5](2017)

Bruttoinlandsprodukt

  • Total (nominal)

  • Total (KKP)

  • BIP/Einw. (nom.)

  • BIP/Einw. (KKP)


2017[6]

  • 416,8 Milliarden USD (28.)

  • 439,6 Milliarden USD (45.)

  • 47.290 USD (15.)

  • 49.869 USD (22.)



Index der menschlichen Entwicklung

0,893 (24.) (2016)[7]

Währung

Euro (EUR)

Gründung

0976: Markgrafschaft Ostarrichi

1156: Herzogtum Österreich

1453: Erzherzogtum Österreich

1804: Kaisertum Österreich

1867: Doppelmonarchie Österreich-Ungarn

1918: Deutschösterreich

1919: Erste Republik

1934: Bundesstaat Österreich

1938: Teil des Deutschen Reiches

1945: Zweite Republik



Nationalhymne

Österreichische Bundeshymne


Nationalfeiertag

26. Oktober
(1955: Beschluss des Neutralitätsgesetzes)

Zeitzone

UTC+1 MEZ
UTC+2 MESZ
(Ende März bis Ende Oktober)

Kfz-Kennzeichen

A

ISO 3166

AT, AUT, 040

Internet-TLD

.at

Telefonvorwahl

+43


Österreich
Belgien
Bulgarien
Republik Zypern
Tschechien
Deutschland
Dänemark
Dänemark
Estland
Spanien
Finnland
Frankreich
Frankreich
Vereinigtes Königreich
Vereinigtes Königreich
Griechenland
Griechenland
Ungarn
Irland
Italien
Italien
Italien
Litauen
Luxemburg
Lettland
Niederlande
Polen
Portugal
Rumänien
Schweden
Slowenien
Slowakei
Island
Montenegro
Mazedonien
Kroatien
Türkei
Türkei
Malta
Serbien
Grönland
Färöer
Norwegen
Norwegen
Isle of Man
Guernsey
Jersey
Andorra
Monaco
Schweiz
Liechtenstein
Vatikanstadt
San Marino
Albanien
Kosovo
Bosnien und Herzegowina
Republik Moldau
Weißrussland
Russland
Ukraine
Autonome Republik Krim
Kasachstan
Abchasien
Südossetien
Georgien
Aserbaidschan
Aserbaidschan
Armenien
Iran
Libanon
Syrien
Israel
Jordanien
Saudi-Arabien
Irak
Russland
Tunesien
Algerien
Marokko
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Österreich (amtlich Republik Österreich) ist ein mitteleuropäischer Binnenstaat mit rund 8,8 Millionen Einwohnern. Die angrenzenden Staaten sind Deutschland und Tschechien im Norden, Slowenien und Italien im Süden, die Slowakei und Ungarn im Osten sowie die Schweiz und Liechtenstein im Westen.


Österreich ist ein demokratischer und föderaler Bundesstaat, im Besonderen eine semipräsidentielle Republik. Seine großteils aus den historischen Kronländern hervorgegangenen neun Bundesländer sind das Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, die Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien. Das Bundesland Wien ist zugleich Bundeshauptstadt und einwohnerstärkste Stadt des Landes. Weitere Bevölkerungszentren sind Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck.


Das Land wird von der Böhmischen Masse und der Thaya im Norden, den Karawanken und dem Steirischen Hügelland im Süden, der Pannonischen Tiefebene im Osten und dem Rhein und dem Bodensee im Westen begrenzt. Mehr als 62 Prozent seiner Staatsfläche werden von alpinem Hochgebirge gebildet.


Die Bezeichnung Österreich ist in ihrer althochdeutschen Form Ostarrichi erstmals aus dem Jahr 996 überliefert. Zudem war die lateinische Form Austria in Verwendung. 1156 wurde Österreich im Heiligen Römischen Reich ein eigenständiges Herzogtum. Nach dem Aussterben des Geschlechts der Babenberger 1246 setzte sich das Haus Habsburg im Kampf um die Herrschaft in Österreich durch. Das als Österreich bezeichnete Gebiet umfasste später die gesamte Habsburgermonarchie sowie später das 1804 konstituierte Kaisertum Österreich und die österreichische Reichshälfte der 1867 errichteten Doppelmonarchie Österreich-Ungarn.


Die heutige Republik entstand ab 1918, nach dem für Österreich-Ungarn verlorenen Ersten Weltkrieg, aus den zunächst Deutschösterreich genannten deutschsprachigen Teilen der früheren Monarchie. Mit dem Vertrag von Saint-Germain wurden die Staatsgrenze und der Name Republik Österreich festgelegt. Die Erste Republik war von innenpolitischen Spannungen geprägt, die in einen Bürgerkrieg und die Ständestaatsdiktatur mündeten. Durch den sogenannten „Anschluss“ stand das Land ab 1938 unter nationalsozialistischer Herrschaft. Nach der Niederlage des Deutschen Reiches im Zweiten Weltkriegs wieder ein eigenständiger Staat, erklärte Österreich am Ende der alliierten Besatzung 1955 seine immerwährende Neutralität und trat den Vereinten Nationen bei. Österreich ist seit 1956 Mitglied im Europarat, Gründungsmitglied der 1961 errichteten Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und seit 1995 ein Mitgliedsstaat der Europäischen Union.




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Geographie


    • 1.1 Klima


    • 1.2 Berge


    • 1.3 Seen


    • 1.4 Flüsse


    • 1.5 Flora


    • 1.6 Fauna


    • 1.7 Naturschutz


    • 1.8 Naturkatastrophen




  • 2 Bevölkerung


    • 2.1 Bevölkerungsentwicklung


    • 2.2 Bevölkerungsbewegung


    • 2.3 Prognose


    • 2.4 Lebenserwartung


    • 2.5 Sprache


    • 2.6 Religionen


    • 2.7 Identität


    • 2.8 Gleichberechtigung der Geschlechter




  • 3 Geschichte


    • 3.1 Urgeschichte bis 15 v. Chr.


    • 3.2 Römische Provinz und Völkerwanderung 15 v. Chr. bis 700 n. Chr.


    • 3.3 Frankenreich und Heiliges Römisches Reich 700–1806


    • 3.4 Kaisertum Österreich (1804–1867) und Doppelmonarchie Österreich-Ungarn (1867–1918)


    • 3.5 Gründung der Republik 1918


    • 3.6 Erste Republik (1918–1933)


    • 3.7 Austrofaschistischer Ständestaat (1933–1938)


    • 3.8 Teil des Deutschen Reiches (1938–1945)


    • 3.9 Nachkriegszeit und Zweite Republik


    • 3.10 Gegenwart




  • 4 Politik


    • 4.1 Verwaltungsgliederung


      • 4.1.1 Städte und Ballungsräume


      • 4.1.2 Exklaven und Enklaven




    • 4.2 Politisches System


      • 4.2.1 Bund


      • 4.2.2 Land




    • 4.3 Kammern


    • 4.4 Politische Parteien


    • 4.5 Rechtswesen


      • 4.5.1 Bundesverfassungsrecht


      • 4.5.2 Privatrecht


      • 4.5.3 Strafrecht


      • 4.5.4 Europarecht


      • 4.5.5 Gerichtsbarkeit




    • 4.6 Staatshaushalt


    • 4.7 Außen- und Sicherheitspolitik


    • 4.8 Militär


    • 4.9 Regionale Zusammenarbeit


    • 4.10 Klimaschutzpolitik




  • 5 Wirtschaft


    • 5.1 Finanzwirtschaft


    • 5.2 Bergbau


    • 5.3 Land- und Forstwirtschaft


    • 5.4 Tourismus


    • 5.5 Industrie


    • 5.6 Dienstleistungen


    • 5.7 Bruttonationaleinkommen


    • 5.8 Arbeitslosigkeit


    • 5.9 Wirtschaftskennzahlen


    • 5.10 Vermögensverteilung




  • 6 Infrastruktur


    • 6.1 Verkehr


      • 6.1.1 Straßenverkehr


      • 6.1.2 Schienenverkehr


      • 6.1.3 Schifffahrt


      • 6.1.4 Luftfahrt




    • 6.2 Energieversorgung


      • 6.2.1 Elektrische Energie


      • 6.2.2 Gas- und Ölversorgung




    • 6.3 Schule und Ausbildung


    • 6.4 Notrufdienste


    • 6.5 Wetterdienst


    • 6.6 Medien


    • 6.7 Kommunikation




  • 7 Kultur


    • 7.1 Bräuche


    • 7.2 Feiertage und Feste


    • 7.3 Musik


    • 7.4 Theater


    • 7.5 Kabarett


    • 7.6 Film


    • 7.7 Literatur


    • 7.8 Bildende Kunst


    • 7.9 Wissenschaft und Technik


    • 7.10 Küche




  • 8 Sport


    • 8.1 Wintersport


    • 8.2 Sommersport


    • 8.3 Vereinssport


    • 8.4 Internationale Sportveranstaltungen




  • 9 Siehe auch


  • 10 Literatur


  • 11 Weblinks


  • 12 Einzelnachweise





Geographie |




Österreich (Österreich)


Wien

Wien



Bregenz

Bregenz



Innsbruck

Innsbruck



Graz

Graz



Salzburg

Salzburg



Linz

Linz



St. Pölten

St. Pölten



Klagenfurt

Klagenfurt



Eisenstadt

Eisenstadt



Wolfsberg

Wolfsberg



Villach

Villach



Wels

Wels



Steyr

Steyr



Dornbirn

Dornbirn



Feldkirch

Feldkirch



Krems

Krems



Wiener Neustadt

Wiener Neustadt



Leoben

Leoben



Großglockner

Großglockner




DEUTSCHLAND




ITALIEN




TSCHECHIEN




SLOWENIEN




UNGARN




Neusiedler See




Bodensee



Österreich erstreckt sich in west-östlicher Richtung über maximal 575, in nord-südlicher über 294 Kilometer.


Etwa 60 % des Staatsgebietes sind gebirgig und haben Anteil an den Ostalpen (vor allem Tiroler Zentralalpen, Hohe Tauern und Niedere Tauern, Nördliche Kalkalpen, Südliche Kalkalpen und Wienerwald). Deshalb wird das Land umgangssprachlich auch Alpenrepublik genannt. Nördlich der Donau liegt in Ober- und Niederösterreich das Granit- und Gneisplateau, Teil des alten Rumpfgebirges der Böhmischen Masse, dessen Ausläufer bis nach Tschechien und Bayern reichen; jenseits der Ostgrenze schließen die Kleinen Karpaten an.


Die großen Ebenen liegen im Osten entlang der Donau, vor allem das Alpenvorland und das Wiener Becken mit dem Marchfeld, sowie in der südlichen Steiermark. Die Südsteiermark wird wegen ihrer Landschaftsähnlichkeit zur Toskana auch Steirische Toskana genannt.


Das Burgenland östlich des Alpen-Karpaten-Bogens läuft in die Pannonische Tiefebene aus und weist sowohl landschaftlich als auch klimatisch eine starke Ähnlichkeit zum östlichen Nachbarn Ungarn auf, zu dem es bis 1921 gehörte.


Von der Gesamtfläche Österreichs mit 83.879 Quadratkilometern[3] entfällt etwa ein Viertel auf Tief- und Hügelländer. Nur 32 % liegen tiefer als 500 Meter, 43 % der Landesfläche sind bewaldet.


Die fünf Großlandschaften Österreichs



  • Ostalpen (52.600 km², 62,8 % der Staatsfläche)


  • Alpen- und Karpatenvorland (9.500 km², 11,3 %)

  • Vorland im Osten, Randgebiet des Pannonischen Tieflands (9.500 km², 11,3 %)


  • Granit- und Gneisplateau, Mittelgebirgsland der Böhmischen Masse (8.500 km², 10,2 %)


  • Wiener Becken (3.700 km², 4,4 %)


Tiefster Punkt: Hedwighof (Gemeinde Apetlon – Burgenland) 114 Meter Seehöhe




Klima |





Gletscher im Ötztal



Das Klima in Österreich lässt sich nach der deskriptiven Klassifikation den warmgemäßigten Regenklimaten der feucht-kühlgemäßigten Zone zuordnen. Im Westen und Norden Österreichs herrscht ozeanisch beeinflusstes, oft von feuchten Westwinden geprägtes Klima vor. Im Osten überwiegt hingegen pannonisch-kontinentaleres, niederschlagsarmes Klima mit heißen Sommern und kalten Wintern. Besonders in den Südalpen ist der Einfluss niederschlagsreicher Tiefdruckgebiete aus dem Mittelmeerraum spürbar.[8]


Tatsächlich ist das regionale Klima Österreichs von der alpinen Topografie stark überprägt. Häufig bestehen innerhalb kurzer Entfernungen und geringer Seehöhenunterschiede beträchtliche klimatische Unterschiede. Mit zunehmender Seehöhe sind zunächst boreales und Tundrenklima, in den Gipfelbereichen sogar polares Klima anzutreffen. Nicht nur der Alpenhauptkamm fungiert als Klimascheide. Sonnenreiche Föhntäler (z. B. Inntal) stehen nebelanfälligen Beckenlandschaften (z. B. Klagenfurter Becken), niederschlagsreiche Gebirgsränder (z. B. Bregenzerwald) stehen inneralpinen Trockentälern (z. B. Ötztaler Alpen) gegenüber.


Lufttemperatur




Mittlere jährliche Lufttemperatur in Österreich[9]


Der Gesamtbereich des Jahresmittels der Lufttemperatur reicht in Österreich von über 11 °C in den inneren Bezirken Wiens bis unter −9 °C auf dem Gipfel des Großglockners. In den dicht besiedelten Niederungen liegt es größtenteils zwischen 8 °C und 10 °C. Das Flächenmittel beträgt 6,0 °C. Die Null-Grad-Isotherme liegt im Jahresmittel in einer Seehöhe von etwa 2200 m. In abgeschlossenen Becken, Tälern und Mulden unter 800 bis 1200 m Seehöhe treten im Winterhalbjahr häufig Temperaturzunahmen mit der Höhe auf (Temperaturinversion).


Während im Großteil Österreichs Jänner und Juli im Durchschnitt der kälteste und wärmste Monat des Jahres sind, trifft dies im Hochgebirge auf den Februar und August zu. Das langjährige Jännermittel der Lufttemperatur liegt in den Flachlandschaften des Ostens zwischen 0 °C und −2 °C und sinkt in rund 1000 m Seehöhe −4 °C bis −6 °C. Der tiefste Wert im Bereich der höchsten Gipfel ist rund −15 °C. Im Juli schwanken die langjährigen Mittelwerte im Osten zwischen 18 °C und 20 °C und in 1000 m zwischen 13 °C und 15 °C. Am Großglockner wird auch im Hochsommer im Mittel die Nullgradgrenze nicht überschritten.[8][9]


Niederschlag




Mittlere jährliche Niederschlagssumme in Österreich[9]


Bei den häufigen West- bis Nordwestlagen liegen der Bregenzerwald und die gesamten Nördlichen Kalkalpen im Luv. Ähnliches gilt für die Gebirge an der Südgrenze Österreichs, die bei Anströmung aus dem Mittelmeerraum intensive Stauniederschläge erhalten. Gemeinsam mit den zentralalpinen Hohen Tauern erreichen die gemessenen Jahresniederschlagssummen in den genannten Regionen im langjährigen Durchschnitt um 2000 mm, vereinzelt an die 3000 mm. Im Gegensatz dazu erhalten das östliche Waldviertel, das Weinviertel, das Wiener Becken und das Nordburgenland weniger als 600 mm Niederschlag im Laufe eines Jahres. Als niederschlagsärmster Ort Österreichs kann Retz mit knapp unter 450 mm genannt werden.


Das Flächenmittel Österreichs beträgt etwa 1100 mm für das Jahr. Auf das Sommerhalbjahr (April bis September) entfallen etwas mehr als 60 % der Jahressumme, auf das Winterhalbjahr (Oktober bis März) dementsprechend etwas weniger als 40 %. Diese Niederschlagsverteilung erweist sich in Hinblick auf die Vegetationsentwicklung als günstig. Während im überwiegenden Großteil des Landes der niederschlagsreichste Monat konvektionsbedingt (Schauer und Gewitter) auf den Juni oder Juli fällt, bildet das Kärntner Lesachtal die einzige Ausnahme: Mit einem primären Niederschlagsmaximum im Oktober ist es dem mediterranen Niederschlagsklima zuzurechnen.


Der Schneereichtum ist hauptsächlich von der Seehöhe sowie von der Lage des Gebietes relativ zu den Hauptströmungsrichtungen abhängig und variiert dementsprechend stark. Während im österreichischen Flächenmittel im durchschnittlichen Jahr etwa 3,3 m Neuschnee fallen, sind es bei Krems nur 0,3 m, am Sonnblick hingegen 22 m.[8][9]



Berge |




Blick auf den Großglockner, den höchsten Berg Österreichs, von der Großglockner-Hochalpenstraße aus


Die höchsten Berge in Österreich sind Dreitausender, welche sich in den Ostalpen befinden. Mit 3798 Metern ist der Großglockner in den Hohen Tauern der höchste Berg. Es gibt mit Nebengipfeln fast 1000 Dreitausender in Österreich.[10]


Die Gebirgslandschaft ist von großer Bedeutung für den Tourismus, es gibt viele Wintersportgebiete, im Sommer bieten sich Möglichkeiten zum Bergwandern und Klettern.




Seen |




Der Neusiedler See (hier bei Podersdorf am See) bildet mit der ungarischen Seite ein UNESCO-Welterbe


Der größte See ist der Neusiedler See im Burgenland, der mit ca. 77 % seiner Gesamtfläche von 315 km² in Österreich liegt (der Rest gehört zu Ungarn), gefolgt vom Attersee mit 46 km² und dem Traunsee mit 24 km² in Oberösterreich. Auch der Bodensee mit seinen 536 km² am Dreiländereck mit Deutschland (Freistaat Bayern und Land Baden-Württemberg) und der Schweiz liegt zu einem kleinen Anteil auf österreichischem Staatsgebiet. Allerdings sind die Staatsgrenzen auf dem Bodensee nicht exakt bestimmt.


Für den Sommertourismus in Österreich haben die Seen neben den Bergen große Bedeutung, insbesondere die Kärntner Seen und jene des Salzkammerguts. Die bekanntesten sind der Wörthersee, der Millstätter See, der Ossiacher See und der Weißensee in Kärnten. Weitere bekannte Seen sind Mondsee und Wolfgangsee an der Grenze zwischen Salzburg und Oberösterreich.




Flüsse |


Ein großer Teil Österreichs wird direkt über die Donau zum Schwarzen Meer entwässert, rund ein Drittel im Südosten über die Mur, Drau, und folglich dann wieder über die Donau zum Schwarzen Meer, kleine Gebiete im Westen über den Rhein (2366 km²) in den Atlantik und im Norden über die Elbe (918 km²) zur Nordsee.


Die großen Nebenflüsse der Donau (von Westen nach Osten):




  • Lech, Isar und Inn münden in Bayern in die Donau. Sie entwässern Tirol, die in den Inn mündende Salzach entwässert Salzburg (ausgenommen den Lungau und Teile des Pongaus).


  • Traun, Enns, Ybbs, Erlauf, Pielach, Traisen, Wienfluss und Fischa entwässern die südlich der Donau (= rechtsufrig) gelegenen Gebiete Oberösterreichs, der Steiermark, Niederösterreichs und Wiens.


  • Große und Kleine Mühl, Rodl, Gusen und Aist, Kamp, Göllersbach und Rußbach sowie Thaya an der Nord- und March an der Ostgrenze entwässern die nördlich der Donau (= linksufrig) gelegenen Gebiete Ober- und Niederösterreichs.


Die Mur entwässert den Salzburger Lungau und die Steiermark, sie mündet in Kroatien in die Drau, die wiederum Kärnten und Osttirol entwässert. Die Drau mündet in Kroatien an der Grenze zu Serbien in die Donau.


Der Rhein entwässert die größten Teile Vorarlbergs, durchfließt den Bodensee und mündet in die Nordsee.


Die Lainsitz ist zwar aufgrund ihrer Größe nicht von Bedeutung, ist jedoch der einzige österreichische Fluss, der von Niederösterreich über Tschechien zur Elbe entwässert.




Flora |




Das Edelweiß tritt nur im alpinen Gebiet auf.




Die Eigentliche Österreich-Königskerze wächst vor allem im östlichen Flachland.


Österreich gehört zum Großteil der mitteleuropäischen Florenregion an, nur das östliche Niederösterreich, Wien und das nördliche Burgenland sowie einige inneralpische Trockentäler als Exklaven, zählen zur pannonischen Florenprovinz, die wiederum den westlichsten Teil der südsibirisch-pontisch-pannonischen Florenregion darstellt. Beide Regionen sind Teil des holarktischen Florenreiches.[11] In den alpinen Gebieten weicht die Flora so stark ab, dass sie einer eigenen alpischen Unterflorenregion zugerechnet wird. In einigen klimatisch warmen Gebieten ist ein deutlicher submediterraner Einfluss erkennbar.[12]


In Österreich wachsen 3165 Vollstatus-Gefäßpflanzen-Arten, dazu kommen rund 600 häufige auftretende kultivierte und eingebürgerte sowie ausgestorbene Arten. Inklusive Unterarten treten in Österreich 3428 Elementar-Gefäßpflanzen-Taxa auf, dies sind beispielsweise um rund 300 Elementar-Taxa mehr als im flächenmäßig ungefähr viereinviertelmal so großen Nachbarland Deutschland. Begründet ist diese relative Artenvielfalt darin, dass Österreich einen Anteil an mehreren verschiedenen Groß-Naturräumen hat: dem Pannonischen Gebiet, der Böhmischen Masse, der Flora der Alpen, den Kärntner Becken- und Tallandschaften, dem nördlichen und südöstlichen Alpenvorland sowie dem Rheintal.[12]


1187 Pflanzenarten (40,2 %) stehen auf der Roten Liste. Zudem wachsen in Österreich einige hochgradig seltene Endemiten wie etwa das Dickwurzel-Löffelkraut.


Insbesondere das Edelweiß, der Glocken-Enzian und die Aurikel gelten als nationale Symbole – wiewohl sie nicht für ganz Österreich typisch sind und nur im Alpengebiet auftreten – und sind auf österreichischen Münzen abgebildet.



Fauna |





Gams in den Leoganger Steinbergen


Ungefähr 45.870 Tierarten kommen in Österreich vor, wovon 98,6 % wirbellose Tiere sind. 10.882 Arten wurden bisher auf eine mögliche Bestandsgefährdung bewertet, daraus resultierend wurden 2804 Spezies auf die nationale Rote Liste gefährdeter Arten gesetzt.[13]


Die Verbreitung der Tiere ist von den naturräumlichen Gegebenheiten abhängig. Im Alpenraum sind Gämsen, Hirsche und Greifvögel vertreten, in der Donauebene, im Vorarlberger Rheintal und am Neusiedler See leben Storch und Reiher. Historisch waren Eurasischer Luchs, Braunbär und Waldrapp ebenfalls präsent, seit den 1960er Jahren wird verstärkt versucht, diese Arten wieder anzusiedeln.



Naturschutz |


Aufgrund der verschiedenartigen Topographie in Österreich kommt sowohl in der Flora als auch in der Fauna eine große Anzahl von Arten vor. Um diese zu schützen, wurden in den letzten Jahrzehnten sechs Nationalparks und mehrere Naturparks verschiedener Kategorien errichtet. Auch bei den UNESCO-Welterbegütern sind mehrere Flächen nicht nur als Kulturerbe, sondern auch als Naturerbe ausgewiesen.



Naturkatastrophen |


Erdbeben
















































































































































































































































































































































Erdbeben
Zeitpunkt (UTC) Br.
(°)
Lä.
(°)
z M Io
Ort dR
(km)
1201-05-04 10 47,05 13,62 8 6,1 9
Katschberg, K
20
1267-05-08 02 47,51 15,45 8 5,4 8
Kindberg, St

1571-11-01 00 47,27 11,39 Innsbruck, T
1572-01-04 18:45 47,27 11,39 6 5,2 8
Innsbruck, T

1590-09-15 17 48,26 16,07 6 5,2 8
Riederberg, NÖ

1590-09-15 23:50 48,26 16,07 6 5,75 9 Riederberg, NÖ 10
1670-07-17 01:15 47,28 11,51 6 5,2 8
Hall, T

1689-12-22 01 47,27 11,39 6 5,2 8 Innsbruck, T
1712-04-10 00 47,82 16,24 7 4,0 6
Wr. Neustadt, NÖ
5
1766-08-05 00 47,81 16,61 6 4,6 7
St. Margarethen, B

1766-08-16 00 47,81 16,61 16 4,6 7 St. Margarethen, B
1767-11-21 00 46,89 14,33 8 4,8 7
Straßburg, K

1768-02-27 01:45 47,82 16,24 9 5,0 7 Wr. Neustadt, NÖ
1794-02-06 12:18 47,38 15,09 8 4,7 7
Leoben, St

1810-07-18 00 47,58 14,46 6 4,5 6
Admont, St

1820-07-17 06:30 47,35 11,71 6 4,5 7
Schwaz, T

1837-03-14 15:40 47,61 15,67 8 4,7 7
Mürzzuschlag, St

1841-07-13 12:30 47,82 16,24 7 4,0 6 Wr. Neustadt, NÖ
1857-12-25 01:30 46,59 14,02 7 4,6 7
Rosegg, K

1876-07-17 12:17 48,00 15,17 8 4,4 6–7 Scheibbs, NÖ
1885-04-30 23:15 47,51 15,45 8 5,0 7
Kindberg, St

1886-11-28 22:30 47,32 10,84 8 5,1 7–8
Nassereith, T

1888-04-12 05:10 47,78 16,54 8 4,6 7
Siegendorf, B

1910-07-13 08:32 47,32 10,84 8 4,8 7 Nassereith, T
1916-05-01 10:24 47,17 14,66 7 4,7 7
Judenburg, St

1927-07-25 20:35 47,53 15,49 11 5,1 7
Wartberg, St

1927-10-08 19:49 47,53 15,49 11 5,1 7 Wartberg, St
1930-10-07 23:27 47,36 10,66 9 5,3 7–8
Namlos, T

1936-10-03 15:48 47,07 14,70 8 5,0 7
Obdach, St

1938-11-08 03:12 47,96 16,40 10 5,0 7
Ebreichsdorf, NÖ

1939-09-18 00:14 47,77 15,91 10 5,0 7
Puchberg, NÖ

1972-04-16 10:10 47,71 16,18 10 5,3 7–8
Seebenstein/Pitten, NÖ


Österreich liegt in einem geologisch aktiven Gebiet. Im Osten und Südosten Österreichs sind heiße Quellen ein Indiz für andauernde vulkanische Aktivität. Es ist nicht verwunderlich, dass es auch immer wieder zu Erdbeben kommt. Durchschnittlich werden pro Jahr 600 Erdbeben in Österreich registriert, von denen mehr als die Hälfte durch Sprengungen verursacht werden. 30 bis 60 Beben werden von der Bevölkerung wahrgenommen.[14] Beben, die Gebäudeschäden verursachen, kommen in unregelmäßigen Abständen vor. Durchschnittlich und stark gerundet ereignen sich alle drei Jahre ein Erdbeben mit leichten Gebäudeschäden, alle 15 bis 30 Jahre mit mittleren Gebäudeschäden und alle 75 bis 100 Jahre ein Erdbeben, das auch vereinzelt zu schweren Gebäudeschäden führen kann.


Erdbeben kommen in Österreich in bestimmten Regionen vor. Solche mit einer Epizentralintensität von über Grad 7 sind selten, es sind aber mehrere Erdbeben dieser Klasse bekannt. Meistens ereignen sich Erdbeben im Wiener Becken, Mürztal und dem Inntal. Indirekt ist der südliche Teil von Kärnten durch Erschütterungen jenseits der Grenze in Italien und Slowenien gefährdet.[14]


























Legende zur Erdbebentabelle
Abkürzung Erklärung
dR Unsicherheitsradius
Io
Epizentralintensität gemäß EMS-98
M Magnitude (Richter)
z Erdbebentiefe (km)



Bevölkerung |




Bevölkerungsentwicklung |







 Jahresdurchschnittsbevölkerung laut Statistik Austria 






























































































































1934 bis 2018[15]
Datum Einwohner
1939 6.653.000
1951 6.933.905
1961 7.073.807
1971 7.491.526
1981 7.555.338
1985 7.564.984
1988 7.697.000
1990 7.677.850
1991 7.755.000
1995 7.948.278
2000 8.011.566
2001 8.043.000
2002 8.063.640
2003 8.100.273
2004 8.142.573
2005 8.225.278
2006 8.267.948
2007 8.300.954
2008 8.336.549
2009 8.363.040
2010 8.387.742
2011 8.430.558
2012 8.440.465
2013 8.488.511
2014 8.507.786
2015 8.579.747
2016 8.700.471
2017 8.772.865
2018 8.822.267





































































































1527 bis 1930
Datum Einwohner
um 1527 1.500.000
um 1600 1.800.000
um 1700 2.100.000
1754 2.728.000
1780 2.970.000
1790 3.046.000
1800 3.064.000
1810 3.054.000
1821 3.202.000
1830 3.476.500
1840 3.649.700
1850 3.879.700
1857 4.075.500
1870 4.520.000
1880 4.963.528
1890 5.417.360
1900 6.003.845
1910 6.648.310
1913 6.767.000
1919 6.420.000
1923 6.535.000
1930 6.684.000
1934 6.760.044


Die erste Volkszählung, die heutigen Kriterien entspricht, fand in Österreich-Ungarn 1869/70 statt. Seit damals stieg die Einwohnerzahl auf dem Gebiet des heutigen Österreich bis zur letzten Zählung vor Beginn des Ersten Weltkrieges, die 1913 stattfand, stetig an. Die Bevölkerungszunahme war zu einem beträchtlichen Teil auf die Binnenwanderung aus den Kronländern zurückzuführen.


Nach dem Ersten Weltkrieg, 1919, war die Bevölkerung wegen Kriegsverlusten und Rückwanderung in die ehemaligen Kronländer um 347.000 Personen zurückgegangen. Danach stieg die Einwohnerzahl bis 1935 wieder kontinuierlich an. Bis 1939, als nach dem „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich die letzte Zählung vor Ausbruch des Zweiten Weltkrieges stattfand, war die Bevölkerung auf 6,65 Millionen zurückgegangen, da eine starke Auswanderung als Folge politischer und rassischer Verfolgung stattfand. Als 1946 auf Basis der ausgegebenen Lebensmittelmarken die ersten Einwohnerzahlen nach Kriegsende ermittelt wurden, ergab sich eine Einwohnerzahl von rund 7 Millionen, was einen neuen Höchststand ausmachte. Die hohen Kriegsverluste waren durch Flüchtlingszustrom überkompensiert worden.


Bis 1953 waren Flüchtlinge und Displaced Persons großteils in ihre Heimat zurückgekehrt oder weitergewandert, weshalb die Einwohnerzahl auf 6,93 Millionen zurückging.


Danach ließen hohe Geburtenüberschüsse die Einwohnerzahl auf einen neuen Höchststand im Jahr 1974 anwachsen, als 7,6 Millionen Personen in Österreich lebten. Nach einer Phase der Stagnation begann die Einwohnerzahl Österreichs ab Ende der 1980er Jahre erneut merklich zu steigen – diesmal aufgrund verstärkter Zuwanderung, etwa wegen der Jugoslawienkriege. Zu Jahresbeginn 2012 erreichte Österreich einen Bevölkerungsstand von 8,44 Millionen.[16]


Im Durchschnitt des Jahres 2013 lebten rund 1,63 Millionen Personen (19,4 %) mit Migrationshintergrund in Österreich. Der Anteil der Bewohner mit Migrationshintergrund in Wien betrug 2013 38,5 %.[17]



Bevölkerungsbewegung |





Bevölkerungspyramide Österreichs 2016.


Das heutige Bundesgebiet und insbesondere Wien waren schon in den fünfzig Jahren vor dem Ersten Weltkrieg Ziel vieler Zuwanderer aus anderen Teilen der Österreichisch-Ungarischen Monarchie, besonders aus Böhmen und Mähren. Diese Zuwanderung bewirkte, dass Wien 1910 mehr als zwei Millionen Einwohner hatte. Im Ersten Weltkrieg flüchteten Bewohner Galiziens (darunter viele jüdischer Religion) vor der russischen Armee nach Wien.


Mit dem Zerfall Österreich-Ungarns und der Gründung der Tschechoslowakei 1918 wanderten hunderttausende Tschechen in ihre Heimat zurück. Aus dem neuen, kleinen Österreich wanderten dann bis zum Zweiten Weltkrieg in der Regel jährlich mehr Österreicher aus, als Ausländer einwanderten. 1938/39 gab es eine Flüchtlingswelle: Nach dem „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich mussten viele Menschen, auch seit 1933 aus Deutschland gekommene, Österreich verlassen, darunter 140.000 jüdische Österreicher.


Politisch bedingte Einwanderungswellen gab es



  • um 1920 aus Ungarn (wegen bürgerkriegsartiger Auseinandersetzungen)

  • 1933 bis 1937 aus dem Deutschen Reich (wegen der Verfolgung Andersdenkender und -gläubiger in der NS-Diktatur)

  • 1956 aus Ungarn (nach der Niederschlagung des ungarischen Volksaufstandes durch die Sowjets)

  • 1968 aus der Tschechoslowakei nach dem Ende des Prager Frühlings

  • 1993 bis 1995 wegen des Bosnienkrieges

  • seit den 2010er-Jahren aus Vorder- und Südasien bzw. der arabischen Welt, wegen politischer Unterdrückung und (Bürger-)Kriegen (Hauptherkunftsländer sind Afghanistan, der Irak, der Iran und Syrien)




Als Österreich noch Auswanderungsland war: österreichisch-ungarische Passagiere auf einem Schiff in die Vereinigten Staaten Anfang des 20. Jahrhunderts.


Seit dem Beginn des starken Wirtschafts- und Wohlstandswachstums, das Österreich ab den 1950er-Jahren zu einem wohlhabenden Land machte, wurden Gastarbeiter gezielt angeworben. So wurde mit der Türkei im Jahr 1964 ein Anwerbeabkommen für Arbeitskräfte abgeschlossen. Ein ähnlicher Vertrag wurde 1966 mit Jugoslawien abgeschlossen.[18]


Später erreichten Österreich immer wieder Flüchtlingsströme, etwa während der Jugoslawienkriege nach dem Zerfall dieses Staates.


2015 lebten rund 1,813 Millionen Menschen mit Migrationshintergrund (Zuwanderer der 1. oder 2. Generation) in Österreich, das waren 21,4 % der Gesamtbevölkerung. Die Zahl der ausländischen Wohnbevölkerung lag Anfang 2016 bei 1,268 Millionen Personen, das waren 14,6 % der Bevölkerung.[19]


Die Wanderungsbilanz Österreichs ist insgesamt deutlich positiv. So lag etwa 2015 die Zuwanderung nach Österreich um 113.067 Personen höher als die Abwanderung aus Österreich. Diese Zahl steigt seit dem Jahr 2009 deutlich; davor ist sie allerdings auch deutlich gefallen. Die positive Wanderungsbilanz ist auf die Bevölkerungsbewegungen von Nicht-Österreichern zurückzuführen, denn der Wanderungssaldo österreichischer Staatsbürger ist im langjährigen Trend leicht negativ (2015: −5.450 Personen). Der Bevölkerungsgewinn ging bis 2014 in erster Linie auf Zuzüge aus der EU zurück (2014: 67 % der Zuzüge aus der EU). Im Jahr 2015 hat sich dieses Bild stark geändert und es findet die Mehrzahl der Zuzüge aus Drittstaaten statt (2015: 68 % Zuzüge aus Drittstaaten und 37 % aus der EU).[20]


Die Zahl der Asylanträge stieg von 11.012 Anträgen im Jahr 2010 auf 88.340 im Jahr 2015, nachdem sie seit 2002 fast jedes Jahr gefallen war.[21]



Prognose |


Laut Prognosen der Bundesanstalt Statistik Österreich würden sich Geburten und Sterbefälle in Österreich noch für etwa 20 Jahre die Waage halten, danach die Geburten- voraussichtlich unter den Sterbezahlen liegen, was zu einem höheren Altersdurchschnitt führen würde. Durch Zuwanderung würde die Bevölkerung bis zum Jahr 2050 allerdings auf rund 9,5 Millionen anwachsen.[22]


Nur in Wien, als einzigem der neun Bundesländer, würde der Altersdurchschnitt niedriger und das Bevölkerungswachstum höher sein als im Bundesdurchschnitt. Die neueste Prognose geht von einem dreimal schnelleren Wachstum für Wien aus, als angenommen (24 % statt 7 %). So könnte Wien 2031 wieder eine Zwei-Millionen-Stadt werden. Daraus würden sich Probleme in der sozialen Infrastruktur und im Wohnbau ergeben, wo bereits 2013 eine jährliche Bauleistung von 10.000 Wohneinheiten nötig sein wird.



Lebenserwartung |






















































Entwicklung der Lebenserwartung in Österreich über Zeit[23]
Zeitraum
Lebenserwartung in Jahren
Zeitraum
Lebenserwartung in Jahren
1950–1955
66,5
1985–1990
75,0
1955–1960
68,0
1990–1995
76,2
1960–1965
69,7
1995–2000
77,5
1965–1970
70,1
2000–2005
78,9
1970–1975
70,8
2005–2010
80,1
1975–1980
72,1
2010–2015
81,0
1980–1985
73,3



Die durchschnittliche Lebenserwartung in Österreich betrug 2016 insgesamt 81,5 Jahre, bei den Frauen 84,3 Jahre und bei den Männern 78,9 Jahre (1971: Frauen 75,7 Jahre, Männer 73,3 Jahre).[24] Die Lebenserwartung in Österreich lag damit etwas höher als die Deutschlands. Die Säuglingssterblichkeit beträgt 0,36 %.[25]


Die Selbstmordrate in Österreich ist relativ hoch: Etwa 400.000 Einwohner sind generell von Depression betroffen, etwa 15.000 pro Jahr versuchen, sich das Leben zu nehmen; die Zahl der Suizidenten ist in Österreich mehr als doppelt so hoch wie die der Verkehrstoten: Alle sechs Stunden stirbt ein Österreicher durch eigene Hand.[26] Die tatsächlichen Selbstmorde beliefen sich im Jahr 2009 auf 1273.[27]





Sprache |




Zweisprachige Ortstafel in Oberwart
(ungarisch: Felsőőr) im Burgenland



Deutsch ist laut Artikel 8 der Bundesverfassung (Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) aus 1920) die Staatssprache der Republik Österreich. Das österreichische Deutsch – eine hochsprachliche nationale Standardvarietät der plurizentrischen deutschen Sprache – ist Muttersprache von etwa 88,6 % der österreichischen Staatsbürger.[28] Sowohl für die Behörden als auch für den Schulunterricht ist das Österreichische Wörterbuch bindend.


Österreichisches Deutsch unterscheidet sich in Wortschatz und Aussprache, aber auch durch grammatikalische Besonderheiten vom Hochdeutschen in Deutschland. Das Österreichische Wörterbuch, in dem der Wortschatz zusammengefasst ist, wurde 1951 vom Unterrichtsministerium initiiert und steht seitdem als amtliches Regelwerk über dem Duden.


Vielfach wird im täglichen Leben neben der Hochsprache einer der vielen oberdeutschen Dialekte gesprochen, die zu den Mundartfamilien des Alemannischen (gesprochen in Vorarlberg sowie dem Tiroler Außerfern) und Bairischen (gesprochen in allen Bundesländern mit Ausnahme Vorarlbergs) gehören. Sieben Millionen Österreicher sprechen einen mittel- oder südbairischen Dialekt bzw. eine von diesen Dialekten beeinflusste Umgangssprache. Regionale Dialekte sind außerdem mit Ausdrücken aus benachbarten nichtdeutschen Sprachen durchwoben (so hatte vor allem Tschechisch – neben anderen Sprachen – einen Einfluss auf den Wiener Dialekt). Auch die Verwendung französischer Begriffe am Wiener Hof hatte Einfluss auf einige, vor allem früher benutzte Begriffe (z. B.: „Trottoir“ für Gehsteig).


Die autochthonen Volksgruppen der Kroaten im Burgenland, der Kärntner Slowenen, der Slowenen in der Steiermark und der Ungarn in Österreich haben Anspruch auf muttersprachlichen Schulunterricht und Behördenverkehr. Burgenlandkroatisch und Slowenisch sind zusätzliche Amtssprachen in den Verwaltungs- und Gerichtsbezirken der Steiermark, des Burgenlandes und Kärntens mit kroatischer oder slowenischer bzw. gemischter Bevölkerung. Weiters ist in einigen Gemeinden des Burgenlandes Ungarisch neben Deutsch gleichberechtigte Amtssprache.


Auch Romanes, die Sprache der Volksgruppe der Roma, ist eine staatlich anerkannte Minderheitensprache. Ebenso verhält es sich mit Tschechisch und Slowakisch. Die österreichische Gebärdensprache ist verfassungsrechtlich anerkannt.


Siehe auch: Slowenen in Österreich, Burgenlandkroaten, Burgenlandungarn, Burgenlandroma, Roma in Österreich sowie Tschechen in Wien.



Religionen |








































































































Religionsgemeinschaften in Österreich anhand der Volkszählungen 1951 bis 2001[29]
Jahr
Gesamt-
bevölkerung[30]
Katholiken[31]
Anteil
Evangelische
A.B. und H.B.[32]
Anteil
Islam Anteil
konfessionslos Anteil
andere /
unbekannt
Anteil
1951 6.933.905 6.170.084 89,0 % 429.493 6,2 % 264.014 3,8 % 70.314 1,0 %
1961 7.073.807 6.295.075 89,0 % 438.663 6,2 % 266.009 3,8 % 74.060 1,0 %
1971 7.491.526 6.548.316 87,4 % 447.070 6,0 %
022.267
0,3 % 321.218 4,3 % 152.655 2,0 %
1981 7.555.338 6.372.645 84,3 % 423.162 5,6 %
076.939
1,0 % 452.039 6,0 % 230.553 3,0 %
1991 7.795.786 6.081.454 78,0 % 389.800 5,0 % 158.766 2,0 % 672.251 8,6 % 494.596 6,4 %
2001 8.032.926 5.915.421 73,6 % 376.150 4,7 % 338.988 4,2 % 963.263 12,0 % 439.104 5,5 %



Die Basilika von Mariazell, Österreichs bedeutendster katholischer Pilgerort


Da bei der letztenVorlage:Zukunft/In 3 Jahren Registerzählung 2011 die Religionszugehörigkeit aufgrund rechtlicher Beschränkungen nicht mehr erfasst werden durfte,[33] liegen von Seiten der Statistik Austria lediglich die Ergebnisse der Volkszählung von 2001 vor.[34] Danach bekannten sich 73,6 % der Bevölkerung zur römisch-katholischen und 4,7 % zu einer der evangelischen Kirchen (Protestantismus; überwiegend Augsburger Bekenntnis, seltener Helvetisches Bekenntnis). Etwa 180.000 Christen, das sind 2,2 % der österreichischen Bevölkerung, waren Mitglieder orthodoxer Kirchen. Zur Altkatholischen Kirche bekannten sich etwa 15.000 Gläubige, das sind rund 0,2 % der Bevölkerung.


Wie in Deutschland sind die Mitgliederzahlen der Volkskirchen rückläufig, Ende 2016 betrug der Anteil der Katholiken mit 5,16 Millionen von 8,77 Millionen nur mehr 58,8 % und hat damit den Zwei-Drittel-Anteil an der österreichischen Bevölkerung innerhalb weniger Jahre deutlich unterschritten.[35] Relativ war der Rückgang bei den kleineren evangelischen Kirchen größer, nur noch 3,4 % bekannten sich im Jahr 2016 als Mitglied zu einer der evangelischen Kirchen. Die Zahl Orthodoxer Christen im Land steigt.[36] Die Mitglieder der orthodoxen und orientalischen Kirchen werden in Österreich im September 2018 mit mindestens 750.000 bis 800.000 angenommen. Somit hätten die Mitglieder der Ostkirchen in der Anzahl die Muslime überholt.[37]


Die größte nicht-christliche Glaubensgemeinschaft in Österreich ist der Islam, der seit 1912 anerkannte Religionsgemeinschaft ist. Bei der Volkszählung von 2001 bekannten sich rund 340.000 Personen, das waren 4,3 %, zum muslimischen Glauben – nach Angaben des Integrationsfonds waren es im Jahr 2009 515.914 Gläubige, was einem Anteil von 6,2 % an der Gesamtbevölkerung entspricht. Nach übereinstimmenden Schätzungen von Innenministerium und Österreichischem Integrationsfonds lebten Anfang 2017 rund 700.000 Muslime in Österreich. Die Zahl stieg vor allem durch Migranten, Geburten sowie Flüchtlinge aus dem arabischen Raum stark.[38] 34,6 % der österreichischen Muslime haben laut einer Studie aus dem Jahr 2017 „hochfundamentalistische“ Einstellungen.[39]




Der Wiener Stadttempel, die einzige erhaltene historische Synagoge Wiens, ist Zentrum der Israelitischen Kultusgemeinde


Zum Judentum bekennen sich etwa 8.140 Menschen. Die überwiegende Mehrheit davon, rund 7.000, lebt in Wien. Nach Angaben der Israelitischen Kultusgemeinde Wien sind es österreichweit 15.000.


Zum Buddhismus, der in Österreich 1983 als Religionsgemeinschaft anerkannt wurde, bekennen sich etwas über 10.000 Menschen. Zum Hinduismus, der in Österreich als „eingetragene religiöse Bekenntnisgemeinschaft“ gilt, bekennen sich laut Volkszählung 2001 3.629 Personen.


20.000 Personen sind aktive Mitglieder der Zeugen Jehovas. Ihre gesetzliche Anerkennung als Religionsgemeinschaft wurde 2009 beschlossen.


Etwa 12 % der Bevölkerung (rund eine Million Personen) gehören nach der letzten Erhebung im Jahr 2001 keiner der in Österreich gesetzlich anerkannten Religionsgemeinschaften an. Schätzungen zufolge lag die Zahl der Atheisten und Agnostiker 2005 bei 18 % bis 26 % (1.471.500 bis 2.125.500 Personen).[40]


Laut einer repräsentativen Umfrage des Eurobarometers glaubten im Jahr 2005 54 % der Menschen in Österreich an Gott, 34 % glaubten, dass es eine andere spirituelle Kraft gibt. 8 % Prozent der Befragten glaubten weder an einen Gott noch an eine andere spirituelle Kraft, 4 % der Befragten waren unentschlossen.[41][42]


-> Siehe auch:




  • Geschichte des Christentums in Österreich, Anerkannte Religionsgemeinschaften in Österreich, Religionsfreiheit in Österreich


  • Römisch-katholische Kirche in Österreich, Evangelische Kirche A.B. in Österreich, Evangelische Kirche H.B. in Österreich, Evangelische Kirche A. u. H. B. in Österreich, Altkatholische Kirche Österreichs, Baptisten in Österreich, Evangelisch-methodistische Kirche in Österreich, Judentum in Österreich, Buddhismus in Österreich, Hinduismus in Österreich

  • Islam in Österreich



Identität |



Aufgrund von politischen, sprachlich-kulturellen und ideologischen Bedingungen, derentwegen Österreich seit dem Mittelalter als Teil einer deutschen Identität aufgefasst wurde, vollzog sich die abschließende Entwicklung eines eigenständigen österreichischen Nationalbewusstseins erst nach dem Zweiten Weltkrieg.[43]
Bis Anfang des 19. Jahrhunderts existierte kein nationales Identitätsbewusstsein im modernen Sinn. Während für die „unteren“ Bevölkerungsschichten nur lokale Bindungen eine Rolle spielten, lagen bei den Eliten verschiedene, kaum miteinander konkurrierende Identitätsebenen in Gemengelage.[44]


Der Begriff „österreichische Nation“ hat sich als Bezeichnung für kollektive kulturelle, soziale, historische, sprachliche und ethnische Identitäten, die sich auf dem Gebiet der Republik Österreich entwickelt und die zu einem Zusammengehörigkeitsgefühl der österreichischen Bevölkerung geführt haben, eingebürgert. Erste österreichische Wir-Identitäten entstanden bereits im Frühmittelalter. Zur Zeit der Habsburgermonarchie bis 1918 konzentrierte sich die kollektive Identifikation hauptsächlich auf die Dynastie beziehungsweise den Monarchen sowie auf kulturelle Eigenschaften, die als deutsch empfunden wurden. In diesem Zusammenhang sieht Ernst Bruckmüller den Ansatz für die Entwicklung „zweier deutscher Nationen“.[45] Dieses Dilemma führte nach dem Zusammenbruch der Monarchie schließlich zu einer „fundamentalen kollektiven Identitätskrise“,[46] die als Mitgrund für das Scheitern der Ersten Republik verstanden wird und die schließlich auch zum „Anschluss“ an das Deutsche Reich 1938 führte.


Bald nach dem „Anschluss“ und während des Krieges begann sich jedoch in manchen Gesellschaftsteilen eine österreichische Identität zu entwickeln, die vor allem durch Oppositionshaltungen zum NS-Regime und im Hinblick auf die Kriegsniederlagen zu erklären ist. Eine wichtige Identifikationsrolle bildete daher der österreichische Widerstand gegen den Nationalsozialismus. Mit Bezugnahme auf diesen Sinneswandel prägte der Berliner Politologe Richard Löwenthal den Spruch: „Die Österreicher wollten Deutsche werden – bis sie es dann wurden.“[47]


Auf breiter Basis entwickelte sich das österreichische Nationalbewusstsein jedoch erst nach dem Kriegsende. Dazu trugen auch politische und gesellschaftliche Erfolge wie der Abschluss des Staatsvertrages und der Wirtschaftsaufschwung der 1960er Jahre bei. Heute ist das Vorhandensein einer österreichischen Nation, beziehungsweise eines österreichischen Volkes, überwiegend anerkannt.[48]



Gleichberechtigung der Geschlechter |


Die Gleichberechtigung von Männern und Frauen ist in der Bundesverfassung in Art. 7 Abs. 1 B-VG festgeschrieben.[49]


Historisch entstandene Ausnahmen sind die Wehrpflicht, die nur für Männer gilt, und die Pensionsregelung. Frauen dürfen in Österreich derzeit noch fünf Jahre früher in Altersruhestand gehen als Männer (Ausnahme: Beamtenruhestand). Da dies laut Urteil des österreichischen Verfassungsgerichtshofes dem Gleichheitsgrundsatz widerspricht, wurde beschlossen, das Pensionsantrittsalter der Frauen bis zum Jahr 2033Vorlage:Zukunft/In 5 Jahren schrittweise an jenes der Männer (65 Jahre) anzupassen.


In fast allen Bereichen ist das Durchschnittseinkommen von Frauen geringer als das Durchschnittseinkommen von Männern (Ausnahme: Beamte). Dies ist unter anderem darauf zurückzuführen, dass viele Frauen früher in Ruhestand gehen, einer Teilzeitarbeit nachgehen oder sich der Kindererziehung widmen und daher Aufstiegschancen nicht wahrnehmen. Die außerfamiliäre Kinderbetreuung ist auf Grund des Föderalismus sehr unterschiedlich und so in Teilen des Landes mit der vollen Berufstätigkeit beider Elternteile nicht immer vereinbar. Die Tariflöhne in Österreich sind für beide Geschlechter gleich. 2013 waren 55 % der Frauen und 68 % der Männer berufstätig. Etwas über 30 % der parlamentarischen Sitze waren an Frauen vergeben. Auf dem internationalen Gender Inequality Index der Vereinten Nationen von 2016 lag Österreich eher oben im geschlechtergerechten Feld auf Platz 24 und damit 19 Plätze schlechter als noch 2014.[50]



Geschichte |




Urgeschichte bis 15 v. Chr. |




Die Venus von Willendorf ist aus dem Jungpaläolithikum und eine der ältesten Figuren der Welt (Naturhistorisches Museum, Wien)



Die ältesten Spuren der Anwesenheit von Menschen in Österreich gehören dem Mittelpaläolithikum, der Zeit der Neandertaler, an. Der Fundort mit den ältesten Spuren ist die Repolusthöhle in der Steiermark. Viele weitere Fundstellen liegen in Niederösterreich, die bekanntesten befinden sich in der Wachau – darunter auch die Fundorte der beiden ältesten österreichischen Kunstwerke, die figürlichen Frauendarstellungen der Venus vom Galgenberg und der Venus von Willendorf.


Nach der schrittweisen Besiedelung aller Regionen Österreichs in der Jungsteinzeit, und damit des Übergangs von bis dahin bestehenden Kulturen der Jäger, Sammler und Fischer zu bäuerlichen Dorfkulturen, steht die Kupfersteinzeit im Zeichen der Erschließung von Rohstoffvorkommen, vor allem Kupfer. Aus dieser Zeit stammt der Fund der berühmten Gletschermumie Ötzi im österreichisch-italienischen Grenzgebiet.


Während der Bronzezeit zwischen dem 3. und dem 1. Jahrtausend vor Christus wurden immer größere Handelszentren und auch Befestigungen, vorwiegend in Rohstoff-Abbaugebieten, errichtet. Im Umkreis von Hallstatt begann die systematische Gewinnung von Salz. Nach diesem Ort ist auch die ältere Periode der Eisenzeit, die Hallstattzeit, benannt. Die jüngere Eisenzeit, auch Latènezeit genannt, steht im Zeichen der Kelten, welche im Süden und Osten des heutigen Österreich das erste Staatsgebilde errichteten – Das Königreich Noricum, eine Allianz aus 13 keltischen Stämmen. Der Westen wurde zu dieser Zeit von Rätern besiedelt.



Römische Provinz und Völkerwanderung 15 v. Chr. bis 700 n. Chr. |




Römisches Heidentor bei Petronell-Carnuntum




Römische Provinzen und Orte auf dem Gebiet des heutigen Österreichs


Der größte Teil des heutigen österreichischen Staatsgebiets wurde um 15 v. Chr. vom Römischen Reich besetzt. Der römische Kaiser Claudius richtete während seiner Herrschaft (41–54 n. Chr.) die römische Provinz Regnum Noricum ein, deren Grenzen einen Großteil des heutigen Österreich umfassten. Die östlich von Vindobona (dem heutigen Wien) gelegene Stadt Carnuntum war die größte römische Stadt, weitere wichtige Orte waren Virunum (nördlich des heutigen Klagenfurt) und Teurnia (nahe Spittal an der Drau).


Nach der Ausbreitung des Christentums im 2. Jahrhundert n. Chr. begann der langsame Niedergang des römischen Reiches im Zuge der Völkerwanderung. Nach kontinuierlicher Bedrängung der Provinz Noricum durch die Goten und andere germanische Völker begann ab dem 6. Jahrhundert die Besiedlung durch die Bajuwaren und, im heutigen Vorarlberg, durch die Alamannen, sowie im Osten und Süden durch Slawen und Awaren. Im nördlichen Alpenraum hatte sich ab Mitte des 6. Jahrhunderts das baierische Stammesherzogtum gebildet, dessen Herrscher aus dem Geschlecht der Agilolfinger stammten.



Frankenreich und Heiliges Römisches Reich 700–1806 |





Rudolf IV. aus dem Hause Habsburg gründete das Erzherzogtum Österreich sowie 1365 die Universität Wien


Weite Gebiete des heutigen Österreich gehörten im späten 8. Jahrhundert zum baierischen Stammesherzogtum im Fränkischen Reich Karls des Großen. Im folgenden Ostfrankenreich war in der Region des heutigen Niederösterreich seit 856 eine Marcha orientalis den Karolingern unterstellt. Diese Grenzmark im Südosten des Reiches wurde zur Keimzelle des späteren Österreich. Dieses Gebiet ging 907 allerdings an die Ungarn verloren. Erst nach der Schlacht auf dem Lechfeld 955 konnte das ostfränkische Reich wieder nach Osten expandieren, und es entstanden neue Herzogtümer und Markgrafschaften. Damit begann auch eine weitere Welle bajuwarischer (baierischer) Siedlungstätigkeit.


Im Jahr 976 entstand die älteste Ländereinheit auf dem Boden der heutigen Republik Österreich in der Form des selbständigen Herzogtums Kärnten.


Im selben Jahr wurde die Marcha orientalis, eine östliche Grenzmark des Bayrischen Herzogtums, von Kaiser Otto II. dem Grafen Luitpold, dem Stammvater der später „Babenberger“ genannten Dynastie, übertragen.
Die älteste bekannte schriftliche Nennung des Namens Ostarrichi stammt aus einem in Bruchsal verfassten Dokument vom 1. November 996. Darin ist eine Schenkung Kaiser Ottos III. an den Bischof von Freising in Neuhofen an der Ybbs in der gewöhnlich Ostarrichi genannten Region („regione vulgari vocabulo Ostarrichi“) festgehalten. Diese Urkunde wird heute im Bayerischen Hauptstaatsarchiv in München aufbewahrt. Aussprache und Schreibweise wandelten sich später zu Österreich. Das Gebiet wurde auch als Ostland (lat. Austria) oder Osterland bekannt.


Die seit 976 bestehende Markgrafschaft Österreich wurde am 8. September 1156 von Kaiser Friedrich I. (Barbarossa) auf dem Hoftag in Kreuzhof bei Regensburg zu einem eigenständigen, von Bayern unabhängigen Herzogtum Österreich erhoben. Damit beginnt die eigentliche Geschichte Österreichs als selbständiges Territorium innerhalb des Heiligen Römischen Reiches.


Den Babenbergern folgte 1251 Ottokar II. Přemysl aus dem Geschlecht der Přemysliden, der 1282 von den Habsburgern abgelöst wurde, die ihr Herzogtum Österreich durch das gefälschte Privilegium Maius (maius = größer, Komparativ zu lat. magnus = groß) zum Erzherzogtum Österreich machten, um ihren Rang zu betonen. Sie dehnten ihr Herrschaftsgebiet bis 1526 weiter aus und wurden zum Machtfaktor im Heiligen Römischen Reich. Schon die späten Babenberger hatten die Steiermark mit Österreich verbinden können, die Habsburger schufen davon ausgehend mit der Erwerbung Kärntens, Tirols, Krains und anderer Gebiete einen Länderkomplex in den Ostalpen, der Herrschaft zu Österreich genannt wurde. Ab 1438 besaß die Dynastie fast durchgehend die römisch-deutsche Königs- und die damit verbundene Kaiserwürde. Ein Teil des Herrschaftsgebiets waren die Vorlande oder auch Vorderösterreich genannt.




Zweite Wiener Türkenbelagerung von 1683, die erfolgreich abgewehrt wurde und Österreich zu einer bedeutenden Größe machte




Kaiserin Maria Theresia im Kreise ihrer Familie, bei Schloss Schönbrunn


Die Reformation der Kirche konnte sich anfangs schnell durchsetzen, wurde aber im Laufe des 17. Jahrhunderts zurückgedrängt, was von den damaligen Habsburgern als wichtige Aufgabe gesehen wurde.


Vom späten 15. Jahrhundert bis 1690 waren die habsburgischen Länder ständigen Angriffen des Osmanischen Reichs ausgesetzt, das von Ungarn aus westwärts strebte. Nach der Abwehr der Zweiten Wiener Türkenbelagerung von 1683 wurden die kriegerischen Erfolge, unter anderem des Prinzen Eugen von Savoyen, im Kampf gegen die Türken im Frieden von Karlowitz und im Frieden von Passarowitz bestätigt, darüber hinausgehende Erwerbungen wurden im Frieden von Belgrad jedoch wieder rückgängig gemacht.


1713 wurde mit der Pragmatischen Sanktion erstmals ein für alle habsburgischen Länder gleichermaßen gültiges Grundgesetz in Kraft gesetzt. Es wurde (erstmals) festgelegt, dass nach dem absehbaren Aussterben der Herrscherdynastie in männlicher Linie die Erbfolge über die weibliche Linie zu erfolgen habe. Daraus ergab sich, dass die Tochter Kaiser Karls VI., Maria Theresia, ihm als Monarchin der Habsburgischen Erblande folgen konnte und damit den Töchtern seines älteren Bruders Joseph vorgezogen wurde. Im Österreichischen Erbfolgekrieg konnte Maria Theresia, die mit Franz I. Stephan von Lothringen das neue Haus Habsburg-Lothringen begründete, die Erbländer großteils für sich behaupten. Als Preußen und Russland im 18. Jahrhundert Polen aufteilten, erhielt Österreich Galizien zugesprochen.


Franz II. gründete 1804 das Kaisertum Österreich und nahm als Franz I. den Titel Kaiser von Österreich an, um die Gleichrangigkeit mit dem neuen französischen Kaiser zu wahren. 1806 legte er dann unter dem Druck Napoleons die Kaiserkrone des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation nieder, womit dieses zu bestehen aufhörte.



Kaisertum Österreich (1804–1867) und Doppelmonarchie Österreich-Ungarn (1867–1918) |




Unter der Herrschaft von Kaiser Franz Joseph I. erlebte Österreich eine Blütezeit der Künste und Wissenschaften


Das neue Kaisertum Österreich war ein Vielvölkerstaat, in dem außer Deutsch auch Ungarisch, Italienisch, Tschechisch, Polnisch, Ukrainisch, Rumänisch, Kroatisch, Serbisch, Slowakisch und Slowenisch gesprochen wurde. Mit seinen vormals zum Heiligen Römischen Reich gehörenden Gebieten gehörte es ab 1815 zum Deutschen Bund, in dessen Bundesversammlung der österreichische Gesandte den Vorsitz führte. Salzburg fiel im Jahr 1816, nach mehrmaligem Besitzwechsel, als Herzogtum an das Kaisertum Österreich, nachdem es seit 1328 ein eigenständiges geistliches Reichsfürstentum (Erzstift Salzburg) gewesen war.


Leitender Politiker des österreichischen Biedermeiers war der Außenminister und spätere Staatskanzler Metternich. Ihm ging es darum, die Bevölkerung mit Zensur und Spitzelsystem zu kontrollieren, um mittels Restauration die alte Ordnung, die absolute Monarchie zu erhalten. Die gleichen Ziele hatten zu dem Zeitpunkt Preußen und Russland; gemeinsam gründeten diese drei Monarchien die Heilige Allianz. Andererseits fand in dieser Epoche auch die Industrialisierung Österreichs statt. 1837 verkehrte zwischen Floridsdorf bei Wien und Deutsch-Wagram die erste Dampfeisenbahn, erstes Teilstück der Nordbahn.


In der Revolution des Jahres 1848 strebten die Völker der Monarchie nach Demokratie und Unabhängigkeit, Staatskanzler Metternich wurde verjagt. Nur die k. k. Armee unter Radetzky, Jelačić und Windisch-Graetz und die Hilfe der russischen Armee sicherten der Monarchie das Überleben. Am 2. Dezember 1848 löste auf Wunsch der Dynastie der 18-jährige Franz Joseph den kranken Kaiser Ferdinand I. auf dem Thron ab. Der unerfahrene neue Herrscher hielt 1849 Gericht über die aufständischen Ungarn und ließ ein Dutzend der höchsten ungarischen Heerführer hinrichten. 1851 hob er im Silvesterpatent die von ihm selbst oktroyierte Verfassung auf. Seine Popularität war in den ersten 20 Jahren seiner Regierung ausgesprochen gering.


Im Kampf um die Vormachtstellung im Deutschen Bund (Deutscher Dualismus) erzwang Preußen unter Bismarck eine Entscheidung im Sinn der kleindeutschen Lösung ohne Österreich. Im Deutschen Krieg 1866 unterlag Österreich, das den Deutschen Bund anführte, den Preußen in der Schlacht bei Königgrätz. Der Deutsche Bund löste sich auf und Österreich spielte im weiteren deutschen Einigungsprozess keine Rolle mehr.


Bereits 1859 hatte Österreich nach der Schlacht von Solferino die Vorherrschaft in Norditalien verloren. Mit der Niederlage im Deutschen Krieg musste es 1866 auch noch Venetien an das mit Preußen verbündete Italien abtreten.


Der durch die Niederlagen politisch geschwächte Kaiser musste im Inneren tiefgreifende Reformen durchführen und seine (neo-)absolutistische Regierungsweise aufgeben. Gegen seinen zähen Widerstand erreichten seine Berater die Umwandlung in eine konstitutionelle Monarchie: mit dem auf das unzweckmäßige Oktoberdiplom 1860 folgenden Februarpatent 1861, mit dem der Reichsrat als Parlament geschaffen wurde.


Der mit Ungarn erzielte Ausgleich von 1867 beendete den Boykott des Staates durch die magyarische Aristokratie und führte zur Umwandlung des bisherigen Einheitsstaates in die österreichisch-ungarische Doppelmonarchie, eine Realunion. In Cisleithanien (ein Begriff der Bürokraten- und Juristensprache), der inoffiziell meist Österreich genannten westlichen Reichshälfte, wurde dies durch die Dezemberverfassung 1867, die bis 1918 in Kraft blieb, effektuiert.


Die durch den Ausgleich erfolgte Begünstigung der Magyaren, die in der Innenpolitik nun von Österreich weitestgehend unabhängig wurden, gegenüber den anderen Völkern der Monarchie heizte die Nationalitätenkonflikte weiter an. Während die Bestrebungen der tschechischen Nationalbewegung um einen Österreichisch-Tschechischen Ausgleich scheiterten, konkurrierten die slowakische Nationalbewegung und in geringerem Maße die von kroatischen Intellektuellen angeführte Illyrische Bewegung, die von Russland unterstützt wurde, mit der Magyarisierungspolitik der ungarischen Regierung.




Österreich-Ungarn um 1899


In Österreich führten die nationalen Wünsche der einzelnen Völker zu einer politisch überaus schwierigen Situation. Im Reichsrat, dessen Männerwahlrecht sukzessive demokratisiert wurde, bestanden von den 1880er Jahren an nur kurzlebige Zweckbündnisse; tschechische Abgeordnete betrieben Obstruktionspolitik. Der Reichsrat wurde vom Kaiser deshalb oft Monate lang vertagt. Die k.k. Regierungen wechselten häufig, Beobachter sprachen von Fortwursteln statt zielgerichteter Politik.


Nach dem erzwungenen Rückzug aus Deutschland und Italien hatten der Kaiser und seine außenpolitischen Berater Südosteuropa als neues Einflussgebiet erkoren. Mit der 1908 erfolgten Annexion des 1878 mit Zustimmung des Berliner Kongresses besetzten Bosnien, die die Bosnische Annexionskrise auslöste, wurde Habsburg für viele politische Aktivisten auf dem Balkan zum Feind, der den nationalen Zusammenschluss behinderte. Außerdem trat die Monarchie dort in Konkurrenz zu Russland, das sich als Schirmherr aller Slawen bezeichnete.


Nach dem Attentat von Sarajevo führten die Altersschwäche des 84-jährigen Kaisers, die Selbstüberschätzung der „Kriegspartei“ in Wien und Budapest (aus späterer Sicht eine Clique von Kriegstreibern) und die parlamentslose Regierungssituation im Juli 1914 zur Kriegserklärung an Serbien, aus der auf Grund der „Automatik“ der europäischen Beistandspakte binnen einer Woche der später Erster Weltkrieg genannte Große Krieg entstand. Die Niederlage der Doppelmonarchie, die im Herbst 1918 unausweichlich wurde, führte zu ihrem Ende. Mit 31. Oktober 1918 trat das Königreich Ungarn aus der Realunion mit Österreich aus. Parallel dazu teilte sich Cisleithanien ohne Mitwirkung von Kaiser, k.k. Regierung oder Reichsrat auf: in die neuen Staaten Deutschösterreich und Tschechoslowakei; in Gebiete, die sich mit solchen außerhalb Österreich-Ungarns zu den neuen Staaten Polen und SHS-Staat konstituierten und in solche, die auf Grund des Ausgangs des Krieges anderen Nachbarstaaten (Italien, Rumänien) einverleibt wurden.



Gründung der Republik 1918 |





Das Denkmal der Republik mit Büsten der drei Sozialdemokraten Jakob Reumann, Victor Adler und Ferdinand Hanusch


Am 21. Oktober 1918 – Kriegsende und Zerfall der Monarchie waren bereits abzusehen, das Land hätte für einen weiteren Kriegswinter keine Ressourcen mehr gehabt – traten die Reichsratsabgeordneten der deutschsprachigen Gebiete (sie bezeichneten sich selbst als Deutsche) einschließlich jener Böhmens, Mährens und Österreichisch-Schlesiens zum ersten Mal als Provisorische Nationalversammlung für Deutschösterreich zusammen; den Vorsitz hatte der Sozialdemokrat Karl Seitz abwechselnd mit dem Christlichsozialen Johann Nepomuk Hauser und dem Großdeutschen Franz Dinghofer. Ihr Vollzugsausschuss wurde Staatsrat genannt und bestellte am 30. Oktober 1918 die erste Regierung Deutschösterreichs, deren Minister nach angelsächsischem Vorbild die Bezeichnung „Staatssekretär“ trugen; erster Staatskanzler wurde Karl Renner, der 1945 bei der Gründung der Zweiten Republik neuerlich eine wichtige Rolle spielen sollte. Erster provisorischer Außenminister war Victor Adler. Auf dem vorwiegend von Menschen mit deutscher Muttersprache bewohnten Gebiet Altösterreichs entstand so ein neuer Staat.


Der Kaiser versuchte Anfang November 1918, den deutschösterreichischen Staatsrat in die Waffenstillstandsentscheidungen einzubeziehen. Der Staatsrat entschied jedoch, die Monarchie, die den Krieg begonnen habe, müsse ihn auch beenden. Der Waffenstillstand zwischen Österreich und Italien vom 3. November 1918 (die ungarischen Truppen hatten die Front bereits Ende Oktober, zum Austritt Ungarns aus der Realunion mit Österreich, verlassen) wurde somit noch von Kaiser Karl I. verantwortet. Kritik wie im Deutschen Reich, wo die zivilen Verhandler des Waffenstillstands später von rechtsgerichteten Politikern als „Novemberverbrecher“ geschmäht wurden, war daher nicht möglich.


Mitglieder der k. k. Regierung, des Ministeriums Lammasch, und des Kabinetts Renner, das die Republik vorbereitete und den Zusammenprall der alten mit der neuen Staatsordnung vermeiden wollte, arbeiteten gemeinsam die Erklärung aus, mit der Karl I. am 11. November 1918 auf „jeden Anteil an den Staatsgeschäften“ verzichtete. Dies war zwar juristisch keine Abdankung, die Entscheidung über die Staatsform war damit aber de facto gefallen. Am 12. November fand die Ausrufung der Republik Deutschösterreich statt und es wurde von der Provisorischen Nationalversammlung formell beschlossen, dass der Staat Deutschösterreich eine demokratische Republik und Teil der deutschen Republik sei.




Die neue Republik Österreich wurde Rechtsnachfolger von Österreich-Ungarn und musste im Vertrag von Saint-Germain erhebliche Gebiete abtreten



Erste Republik (1918–1933) |




Von der Nationalversammlung beanspruchtes Staatsgebiet der Republik Deutschösterreich (1918–1919)


In der Republik waren seit der Einführung des Frauenwahlrechts 1918 erstmals auch alle Frauen wahlberechtigt.[51] In den Koalitionsregierungen 1918–1920 (siehe Staatsregierung Renner I bis Renner III und Mayr I) entstanden bedeutende Sozialgesetze (etwa Schaffung der Arbeiterkammer als gesetzliche Interessensvertretung der Arbeiter und Angestellten, Acht-Stunden-Tag, Sozialversicherung). Der Adel wurde im April 1919 abgeschafft, Mitglieder der Familie Habsburg-Lothringen durften nur in Österreich bleiben, wenn sie sich als Bürger der Republik bekannten und jeden Herrschaftsanspruch aufgaben. „Der ehemalige Träger der Krone“ (wie er im Gesetz hieß) wurde, da er die Abdankung verweigerte, auf Dauer des Landes verwiesen, war aber zuvor bereits in die Schweiz ausgereist, um der drohenden Internierung zu entgehen. Die Habsburg-Lothringenschen „Familienfonds“, quasi Stiftungsvermögen zugunsten selbst einkommensloser Habsburger, wurden als Staatseigentum erklärt, individuelles Privatvermögen nicht angetastet.


Im Vertrag von Saint-Germain wurde 1919 der Staatsname „Republik Österreich“ vorgeschrieben und der laut Verfassung vorgesehene Beitritt zur neuen Deutschen Republik durch die Verpflichtung zur Unabhängigkeit verhindert. Dieses „Anschlussverbot“ war außerdem durch Artikel 80 des Versailler Vertrags bewirkt, welches das Deutsche Reich zur Achtung der Unabhängigkeit Österreichs verpflichtete.


Einige Gebiete, in denen die Mehrheit der Bevölkerung Deutsch sprach (Sudetenland, Südmähren, Südtirol), durften zudem wegen des entgegenstehenden Willens der Siegermächte nicht zu Österreich gelangen. Der Kärntner Abwehrkampf gegen die Truppen des Königreichs SHS mobilisierte hingegen die internationale Öffentlichkeit und führte auf Wunsch der Siegermächte zur Volksabstimmung in Südkärnten am 10. Oktober 1920, die eindeutig für die Zugehörigkeit des Abstimmungsgebietes südlich der Drau zur Republik Österreich ausging.


Am 21. Oktober 1919, als der Friedensvertrag in Kraft trat, wurde der Name in „Republik Österreich“ geändert und 1920 das neue österreichische Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) beschlossen, in dem unter anderem Wien als eigenes Bundesland definiert wird. (Das B-VG gilt in der Fassung von 1929, mit der das Amt des Bundespräsidenten gestärkt wurde, im Wesentlichen bis heute). Im Jahr 1921 wurde das Burgenland, der überwiegend deutsch besiedelte Teil Westungarns, als selbstständiges Land im Bund in die Republik aufgenommen. Für die natürliche Hauptstadt des Gebietes, Ödenburg (Sopron), wurde auf ungarischen Wunsch, der von Italien unterstützt wurde, eine Volksabstimmung durchgeführt, wobei sich die Mehrheit für Ungarn entschied. In den zeitgenössischen österreichischen und ungarischen Darstellungen dieser Volksabstimmung waren Divergenzen zu bemerken. Die Bundesregierung stellten seit Herbst 1920 die Christlichsozialen und ihre Unterstützer vom rechten Flügel (siehe Bundesregierung Mayr II usw.). Die Sozialdemokraten, Mehrheitspartei im „Roten Wien“, waren nun auf Bundesebene in scharfer Opposition.


Die Hyperinflation der frühen zwanziger Jahre wurde 1925 durch die Einführung der Schillingwährung beendet. Die konservative Regierung sorgte dafür, dass der Schilling stabil blieb; er wurde als Alpendollar bezeichnet. Kehrseite dieser kargen Wirtschaftspolitik war, dass in der 1929 einsetzenden Weltwirtschaftskrise kaum staatliche Maßnahmen zur Bekämpfung der enorm hohen Arbeitslosigkeit vorgesehen waren.


Politische Wehrverbände (Republikanischer Schutzbund, Freiheitsbund) zogen Männer an, die als Sozialdemokraten einen Umsturz fürchteten oder in Heimwehren als Rechte die Demokratisierung ablehnten. 1927 wurde in Schattendorf im Burgenland auf waffenlos demonstrierende Schutzbündler gefeuert. Ein Invalider und ein Kind kamen zu Tode. Die Nachricht vom Schattendorfer Urteil, in dem die Täter freigesprochen wurden, führte am Tag darauf, dem 15. Juli 1927, zur Eskalation im Wiener Justizpalastbrand. Die völlig überforderte Polizei schoss in äußerster Brutalität wahllos in die große Menschenmenge und machte dann Jagd auf flüchtende Demonstranten. Bei der sogenannten Julirevolte waren 89 Tote zu beklagen, davon vier Polizisten. Bundeskanzler Prälat Ignaz Seipel („Keine Milde!“) verteidigte im Parlament das skandalöse Vorgehen der Polizei.


In den folgenden Jahren führten die schlechte Wirtschaftslage und politische Auseinandersetzungen Österreich immer tiefer in eine Krise. Der Austromarxismus sprach vom Endziel Diktatur des Proletariats und machte damit allen Konservativen Angst; allerdings wollte man dieses Ziel auf demokratischem Weg erreichen. Auf der rechten Seite des Parteienspektrums machte sich teilweise die Auffassung breit, die Demokratie sei zur Lösung der Probleme des Landes nicht geeignet. Benito Mussolini war dafür Vorbild.


Einer der christlichsozialen Politiker, die diese Haltung vertraten (es gab auch christlichsoziale Demokraten wie Leopold Kunschak), war Bundeskanzler Engelbert Dollfuß. Als der Nationalrat nach dem Rücktritt aller drei Präsidenten (wegen einer Streitfrage um eine Abstimmung) auseinanderging, verhinderte er im März 1933, auf Grund dieser Geschäftsordnungskrise, das Wiederzusammentreten mit Polizeigewalt und verkündete die „Selbstausschaltung des Parlaments“. Eine von mehr als einer Million Menschen unterzeichnete Petition an Bundespräsident Miklas, für die Wiederherstellung des verfassungsmäßigen Zustandes zu sorgen, blieb erfolglos, obwohl Miklas die Verfassungswidrigkeit von Dollfuß’ Vorgehen klar war.



Austrofaschistischer Ständestaat (1933–1938) |



Dollfuß nützte das nach wie vor gültige Kriegswirtschaftliche Ermächtigungsgesetz von 1917, um fortan eigenmächtig Gesetze durch Verordnungen der Bundesregierung zu ändern oder einzuführen. Am 12. Februar 1934 fanden die bis dahin schwelenden Auseinandersetzungen zwischen den regierenden Christlichsozialen (Vaterländische Front) und den oppositionellen Sozialdemokraten in von Historikern teilweise als Österreichischer Bürgerkrieg bezeichneten gewaltsamen Zusammenstößen ihren Höhepunkt. Die Regierung setzte das Bundesheer und seine Kanonen ein. Es folgten am gleichen Tag die Absetzung des Wiener Bürgermeisters Karl Seitz und das Verbot der Sozialdemokratischen Partei und ihrer Vorfeldorganisationen. Gegen Schutzbündler ergingen einige standrechtliche Todesurteile.


Dollfuß proklamierte hierauf am 1. Mai 1934 in der autoritären „Maiverfassung“ den Bundesstaat Österreich auf ständischer Grundlage (Ständestaat).[52] Es handelte sich um eine Diktatur, die schon damals (z. B. in einem Privatbrief von Bundespräsident Miklas, wie Friedrich Heer berichtet), mit dem Begriff Austrofaschismus bezeichnet wurde.


Wenige Wochen danach kam es zum Juliputsch von Anhängern der in Österreich seit 1933 verbotenen NSDAP. Einigen Putschisten gelang es am 25. Juli 1934, in das Bundeskanzleramt vorzudringen, wo Dollfuß so schwer verletzt wurde, dass er kurz darauf, da ihm medizinische Hilfe verweigert wurde, im Amt verstarb. Der Putschversuch wurde innerhalb weniger Stunden niedergeschlagen. Neuer Bundeskanzler wurde Kurt Schuschnigg.


Die Politik des Ständestaates zielte darauf, Österreich als den „besseren deutschen Staat“ darzustellen. In der Tat war Österreich vor dem Anschluss an das Deutsche Reich die um vieles mildere Diktatur: Mehrere von den Nationalsozialisten verfolgte Menschen, vor allem Schauspieler und Schriftsteller, suchten 1934 bis 1938 in Österreich Zuflucht. Im äußeren Erscheinungsbild kopierte das Regime (dies wurde später Konkurrenzfaschismus genannt) Elemente aus dem faschistischen Italien und aus dem nationalsozialistischen Deutschland: Aufmärsche mit einem Fahnenmeer, die Einheitsorganisation Vaterländische Front, das Führerprinzip, das Verbot der Parteien.


Hatte Adolf Hitler beim Juliputsch noch den Unbeteiligten gespielt, weil Mussolini Österreich damals noch unabhängig erhalten wollte, so verstärkte sich der Druck des Deutschen Reiches auf Österreich nach 1934 von Jahr zu Jahr. Schuschnigg wurde bei Treffen von Hitler eingeschüchtert und erpresst, nationale (= deutschnationale) Minister in seine Regierung aufzunehmen. Als der Kanzler im März 1938 in einem Verzweiflungsakt eine Volksabstimmung über die Unabhängigkeit Österreichs ankündigte, erzwang Göring durch telefonische Drohungen von Bundespräsident Miklas die Einsetzung einer nationalsozialistischen Regierung unter Arthur Seyß-Inquart. Parallel zu deren Amtsantritt am 12. März 1938 fand der längst vorbereitete Einmarsch der deutschen Truppen (Unternehmen Otto) statt. Zu diesem Zeitpunkt hatten mancherorts, z. B. in Graz, die einheimischen Nationalsozialisten bereits die Macht ergriffen. Am 13. März 1938 erließ Hitler, von der Begeisterung seiner österreichischen Anhänger motiviert, das ursprünglich von ihm nicht für diesen Zeitpunkt vorgesehene Anschlussgesetz. Sofort begann der Terror gegen jüdische Österreicher, der auch in sogenannten „Arisierungen“, das heißt dem Raub an jüdischem Eigentum, seinen Ausdruck fand.




Adolf Hitler verkündet vom Balkon der Hofburg den jubelnden Massen auf dem Heldenplatz den Anschluss Österreichs am 15. März 1938



Teil des Deutschen Reiches (1938–1945) |




Befreiung des KZ Mauthausen am 6. Mai 1945



Die gravierendste Folge des „Anschlusses“ war der sofort einsetzende Terror gegen jüdische Österreicher, der später im Massenmord gipfelte. Aus rassischen oder politischen Gründen unerwünschte Menschen flüchteten, sofern sie nicht bald im KZ landeten, zu Zehntausenden ins Ausland.


Österreich blieb im Reich zunächst als Land erhalten, am 14. April 1939 wurden dann aber die ehemaligen Bundesländer und Wien durch das „Ostmarkgesetz“ zu nationalsozialistischen Reichsgauen umgebildet, der Name Österreich sollte verschwinden: So wurde das zunächst Land Österreich genannte Gebiet kurz darauf als Ostmark und ab 1942 schließlich als Alpen- und Donau-Reichsgaue bezeichnet. Dabei wurde das Burgenland zwischen den Gauen Niederdonau und Steiermark aufgeteilt, Osttirol an den Gau Kärnten angeschlossen und der steirische Teil des Salzkammerguts zum Gau Oberdonau geschlagen. Wiens Fläche wurde auf Kosten des Umlandes verdreifacht (Groß-Wien).


Der gebürtige Österreicher Adolf Hitler führte nach seinem beruflichen Scheitern in seinem Heimatland und seiner politischen Karriere in Deutschland Österreich in die nationalsozialistische Willkürherrschaft und ließ in der Folge alle Hinweise auf eine Eigenständigkeit des Landes tilgen. An Hitlers Politik und Verbrechen beteiligten sich zahlreiche Österreicher mit großer Intensität: Bekannte Täter wie Arthur Seyß-Inquart, Adolf Eichmann, Ernst Kaltenbrunner und Alexander Löhr waren Österreicher. Aber auch unter den KZ-Aufsehern, SS-Männern und Gestapo-Mitarbeitern waren viele Österreicher tätig: Obwohl sie nur 8 % der Bevölkerung des Großdeutschen Reiches ausmachten, waren 14 % der SS-Mitglieder, 40 % der KZ-Aufseher und 70 % von Adolf Eichmanns Stab österreichischer Abstammung.[53]


1938 wurde das Doppellagersystem Mauthausen/Gusen errichtet, welches das KZ Mauthausen und KZ Gusen umfasste. Im Laufe der Jahre wurde diesem Lagersystem ein Netz von Außenstellen angeschlossen, das sich über ganz Österreich erstreckte. Aus ganz Europa wurden in diesen Konzentrationslagern Zwangsarbeiter unter unmenschlichen Bedingungen u. a. in der Rüstungsproduktion und im Straßenbau eingesetzt. Allein in Mauthausen kamen etwa 100.000 Häftlinge ums Leben.


Der Zweite Weltkrieg in Europa endete schließlich mit der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht am 8. Mai 1945 (vgl. Chronologie des Zweiten Weltkrieges).



Nachkriegszeit und Zweite Republik |



Mit dem Kriegsende 1945, der Niederlage des Großdeutschen Reiches, wurde Österreich als unabhängiger Staat wiederhergestellt. Dies hatten die späteren Siegermächte bereits 1943 in der Moskauer Deklaration angekündigt. Bereits am 27. April trat die provisorische Staatsregierung mit Karl Renner als Staatskanzler zusammen und proklamierte die Wiedererrichtung der Republik. Bald darauf wurde die Bundesverfassung vom 1. Oktober 1920 in der Fassung von 1929 durch das Verfassungsüberleitungsgesetz wieder in Geltung gesetzt. Ausnahme waren Bestimmungen, die die Umwandlung des Bundesrates in einen Länder- und Ständerat vorsahen. Österreich gewann damit den Status einer gewaltenteilenden, repräsentativen, parlamentarischen und föderalistischen Demokratie zurück.


Eines der ersten von der provisorischen Staatsregierung erlassenen Gesetze war das Verbotsgesetz, mit dem die NSDAP, ihre Wehrverbände sowie sämtliche Organisationen, die mit ihr zusammenhängen, aufgelöst und verboten wurden.


Die Volkswahl des Bundespräsidenten wurde, wie schon 1932, sistiert und Karl Renner von der Bundesversammlung einstimmig zum Staatsoberhaupt gewählt.


Nach Renners Tod wurde Theodor Körner als Kandidat der SPÖ am 27. Mai 1951 zum Bundespräsidenten gewählt. Dies war somit die erste Volkswahl eines Staatsoberhauptes in der österreichischen Geschichte. Von 1945 bis 1947 wurde Österreich nach dem Willen der Besatzungsmächte durch eine Allparteienregierung (ÖVP, SPÖ, KPÖ) mit Leopold Figl als Bundeskanzler regiert. Ab 19. November 1947 bildeten ÖVP und SPÖ eine große Koalition. Diese wurde bis 1966 weitergeführt.




Österreich wurde nach dem Krieg bis 1955 in vier alliierte Besatzungszonen aufgeteilt


Bis 1955 war Österreich, wie auch Nachkriegs-Deutschland, in Besatzungszonen aufgeteilt. Die größte Zone war die sowjetische, zu der Oberösterreich nördlich der Donau (Mühlviertel), Niederösterreich in den Grenzen von 1937 (d. h. vor der Errichtung Groß-Wiens), das wieder errichtete Burgenland und in Wien die Bezirke 2, 4, 10, 20, 21 und 22 gehörten. Von der Sowjetunion wurden als Deutsches Eigentum beschlagnahmte Betriebe in einem USIA genannten Konzern zusammengefasst, was gemäß den Beschlüssen der Potsdamer Konferenz Teil der von Österreich zu leistenden Reparationen war. Unter den Österreichern, sowohl der Bevölkerung wie auch der Politik, war nach 1945 und bis weit in die folgenden Jahrzehnte hinein die Ansicht weit verbreitet, Österreich sei (wie in der Moskauer Deklaration 1943 formuliert) „erstes Opfer Hitlers“ gewesen, womit die Mitschuld am Zweiten Weltkrieg und am Holocaust heruntergespielt oder geleugnet werden sollte. Der überwiegende Teil rechtfertigte sich später damit, es sei ihm nichts anderes übrig geblieben.[54] Eine Folge dieser „Opferthese“ war die bis heute nur schleppend durchgeführte Restitution geraubten Vermögens.


Mit der Unterzeichnung des österreichischen Staatsvertrages am 15. Mai 1955 durch Leopold Figl für die Bundesregierung Raab I und durch Vertreter der vier Siegermächte und mit dem formal davon unabhängigen (also im Staatsvertrag nicht verankerten) Bekenntnis zur Neutralität sowie der Verpflichtung, keinen erneuten Anschluss an Deutschland anzustreben, erlangte die Republik am 27. Juli 1955 ihre volle Souveränität.


Am 26. Oktober 1955, nach dem Abzug der Besatzungssoldaten, erfolgte vom Nationalrat der Beschluss über die immerwährende Neutralität Österreichs; dieser Tag ist seit 1965 österreichischer Nationalfeiertag. Die Neutralität (heute besser: Bündnisfreiheit) ist eine militärische und bedeutete von Anfang an keine Äquidistanz zu den Wertesystemen von West und Ost.[55] Bedingt durch die Neutralität konnten aber sowohl mit den westlichen Ländern als auch mit den damaligen Ostblockländern gute kulturelle und wirtschaftliche Bande geknüpft werden, was dem Land in der Zeit des Wiederaufbaues noch lange half.


Am 14. Dezember 1955 trat Österreich der UNO bei und war 1973/74 sowie 1991/92 Mitglied des Sicherheitsrates (siehe: Österreich in den Vereinten Nationen). Bereits 1956/57 nahm die IAEO, die Internationale Atomenergie-Organisation, ihren Sitz in Wien, 1969 kam die Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO) dazu, später folgten weitere UN-Agenturen. Für die Periode 2009 / 2010 wurde Österreich wieder als nichtständiges Mitglied in den Sicherheitsrat gewählt.[56]


Den Konflikt mit Italien wegen des mehrheitlich deutschsprachigen Südtirol, das bis 1918 zur österreichischen Reichshälfte gehört hatte und von Italien nach dem Ersten Weltkrieg annektiert worden war, brachte Österreich in den 1960er Jahren vor die UNO. Die in der Folge (1969) für die Südtiroler Bevölkerung erreichte Autonomieregelung hat sich bewährt und wurde seither noch weiter ausgebaut.


1966 bis 1970 war die Bundesregierung Klaus II die erste Alleinregierung der Zweiten Republik, gestellt von der christdemokratischen ÖVP unter Josef Klaus. 1970–1983 folgten sozialistische Alleinregierungen unter Bruno Kreisky (siehe Bundesregierung Kreisky I bis Kreisky IV). Bedeutend für Österreich war in dieser Zeit die weit gespannte Außenpolitik Kreiskys, die unter anderem durch den Bau der Wiener UNO-City und die Internationalisierung der Palästinenserfrage, die Kreisky erstmals vor die UNO brachte, symbolisiert wurde.


1978 fand die Volksabstimmung über die von der Regierung Kreisky befürwortete Inbetriebnahme des Kernkraftwerks Zwentendorf statt; sie ging negativ aus. Österreich produziert bis heute keine Kernenergie und lehnt dies auch für die Zukunft ab.




UNO-City in Wien, der dritte Amtssitz der Vereinten Nationen


1979 wurde Wien nach der Fertigstellung seiner UNO-City offiziell dritter Amtssitz der Vereinten Nationen neben New York und Genf. Unabhängig davon siedelte sich die OPEC in Wien an.


1983 fädelte der abtretende Bruno Kreisky eine kleine Koalition der Sozialdemokraten (SPÖ) mit der damals nationalliberalen FPÖ (Freiheitliche Partei) ein; die FPÖ hatte ihm durch Stillhalten bereits 1970 an die Macht verholfen (siehe Bundesregierung Sinowatz). Nach der Wahl des Rechtspolitikers Jörg Haider zum Parteiobmann der FPÖ 1986 wurde die Koalition von der SPÖ auf Betreiben Franz Vranitzkys beendet.


Der Zerfall des Ostblocks 1989/90 ließ den Eisernen Vorhang verschwinden, der die Entwicklung Ostösterreichs 1945–1989 beeinträchtigt hatte.


1987 bis 1999 bildeten die Sozialdemokraten (SPÖ) „große Koalitionen“ mit der christdemokratischen ÖVP (siehe Bundesregierung Vranitzky I bis Vranitzky V und Bundesregierung Klima). In diesen Zeitraum fiel der Beitritt Österreichs zur Europäischen Union (1995), für den sich insbesondere Alois Mock und Vranitzky eingesetzt hatten. Bei der Volksabstimmung 1994 stimmten zwei Drittel der Teilnehmer dafür.




Gegenwart |


Seit der Öffnung der Grenzen des früheren Ostblocks 1989/90 liegt Österreich nicht mehr an der Ostgrenze des westlich ausgerichteten Europas. Österreich wurde einer der stärksten Investoren in den Reformländern. In der ersten Hälfte der 1990er Jahre wurden Menschen aus den einander bekriegenden jugoslawischen Nationalitäten verstärkt in Österreich aufgenommen.


Nach dem Ende des Kalten Krieges 1991 und insbesondere nach dem EU-Beitritt 1995 wurde die Neutralitätspolitik alten Stils für Österreich obsolet. Der Begriff Neutralität ist aufgrund der unterzeichneten EU-Verträge im Wesentlichen auf Bündnisfreiheit reduziert und hat hauptsächlich identitätspolitische Bedeutung; de facto hat Österreich als Vollmitglied der EU, die eine gemeinsame Verteidigungspolitik anpeilt, diesem Vorhaben zugestimmt und kann daher nicht mehr neutral oder bündnisfrei sein.


Österreich hatte in der zweiten Hälfte 1998 sowie in der ersten Hälfte 2006 den Vorsitz im Rat der Europäischen Union inne. 1999 wurde der Euro als Buchgeld eingeführt, ab 1. Jänner 2002 ersetzte der Euro auch als Bargeld den Schilling. Österreich unterzeichnete 1995 das Schengener Abkommen und beseitigte 1997 die Grenzkontrollen zu Deutschland und Italien. In der zweiten Jahreshälfte 2018 soll Österreich zum dritten Mal den Vorsitz im Rat der Europäischen Union führen.


Die SPÖ-ÖVP-Koalitionsregierungen 1986–2000 wurden 2000–2006 von Regierungen der Österreichischen Volkspartei (ÖVP) mit der Freiheitlichen Partei Österreichs (FPÖ) abgelöst (siehe Bundesregierung Schüssel I und Schüssel II). Die damals 14 anderen EU-Mitgliedstaaten reagierten auf die Regierungsbeteiligung der von ihnen als rechtsradikal eingeschätzten FPÖ mit einer vorübergehenden bilateralen Kontaktsperre auf Regierungsebene („EU-Sanktionen“). Nach der Spaltung der FPÖ 2005 wurde das neugegründete Bündnis Zukunft Österreich (BZÖ) Regierungspartner.


2007/2008 war nach Neuwahlen wiederum eine SPÖ-ÖVP-Koalition tätig (siehe Bundesregierung Gusenbauer). Nach der Erweiterung des Schengenraums Ende 2007 um Tschechien, die Slowakei, Ungarn und Slowenien bzw. Ende 2008 um die Schweiz und Ende 2011 um Liechtenstein ist Österreich völlig von Schengenstaaten umgeben.


Von der ÖVP ausgelöste vorgezogene Nationalratswahlen im September 2008 führten zu einer Neuauflage der rot-schwarzen Koalition (Bundesregierung Faymann) unter den neuen Parteichefs Werner Faymann (SPÖ) und Josef Pröll (ÖVP).[57] Nach dem Rücktritt Josef Prölls folgte ihm 2011 Michael Spindelegger als Vizekanzler.[58]


Nach einer 2007 in Kraft getretenen Verlängerung der Legislaturperiode des Nationalrats von vier auf fünf Jahre wurde der Nationalrat 2013 erstmals fünf Jahre nach der vorangegangenen Wahl gewählt. Bei dieser Wahl wurden die bisherigen Regierungsparteien SPÖ und ÖVP mit Verlusten wiederum stärkste und zweitstärkste Partei (zusammen 99 von 183 Mandaten im Nationalrat). FPÖ und die Grünen verzeichnen Zugewinne. Das BZÖ schaffte den Wiedereinzug in den Nationalrat mit 3,5 % nicht, neu zogen aber die NEOS ein.


Siehe auch Österreich 2015, 2016, 2017 und 2018



Politik |




Verwaltungsgliederung |


Österreich besteht aus neun Bundesländern, Wien als Bundeshauptstadt ist eines davon. Die Länder gliedern sich in insgesamt 79 Bezirke, darunter ist die Gemeindeebene. Insgesamt gibt es 2098 Gemeinden, davon sind 15 Statutarstädte, welche die Bezirksverwaltung selbst ausüben (Stand 13. November 2018).




Liechtenstein
Schweiz
Bodensee
Vorarlberg
Tirol
Tirol
Salzburg
Kärnten
Burgenland
Wien
Steiermark
Oberösterreich
Niederösterreich
Italien
Slowenien
Deutschland
Kroatien
Slowakei
Tschechien
Ungarn


Karte der neun österreichischen Bundesländer und Nachbarstaaten































































































































Bundesländer mit ihren Eckdaten[59]
Abk.

Bundesland

Gründung

Hauptstadt

Bevölkerung
1. Jänner 2018
Fläche
km²
Einwohner
pro km²
Ausländer-
anteil
1. Jänner 2016
Städte
1. Mai 2015
Gemeinden
(insgesamt)
13. November 2018

B

BurgenlandBurgenland Burgenland
1921

Eisenstadt
292.675
3962
74
8,2 %
13
171
K

KarntenKärnten Kärnten
1919

Klagenfurt am Wörthersee
560.898
9538
59
9,6 %
17
132
N

NiederosterreichNiederösterreich Niederösterreich
1919

St. Pölten
1.670.668
19.186
87
9,2 %
76
573
O

OberosterreichOberösterreich Oberösterreich
1919

Linz
1.473.576
11.980
123
11,2 %
32
440
S

SalzburgLand Salzburg Salzburg
1919

Salzburg
552.579
7156
77
15,6 %
11
119
St

SteiermarkSteiermark Steiermark
1919

Graz
1.240.214
16.401
76
9,6 %
35
287
T

TirolTirol (Bundesland) Tirol
1919

Innsbruck
751.140
12.640
59
14,3 %
11
279
V

VorarlbergVorarlberg Vorarlberg
1919

Bregenz
391.741
2601
151
16,1 %
5
96
W

WienWien Wien1
1920[60]
Wien
1.888.776
414[61][62]
4553
27,4 %
1
1




1 Wien ist eine in 23 Gemeindebezirke gegliederte Stadt und seit 1920 zugleich Bundesland.



Städte und Ballungsräume |




Wien an der Donau





Graz ist nach Wien die zweitgrößte Stadt Österreichs.





Salzburg ist kulturell, z. B. wegen der Salzburger Festspiele, bedeutend.


Das mit Abstand größte Siedlungsgebiet in Österreich ist die Metropolregion Wien mit einer Einwohnerzahl von 2,7 Millionen (Stand 2015). Damit konzentriert sich mehr als ein Viertel der Bevölkerung des Staates in der Hauptstadtregion.


Weitere größere Stadtregionen umgeben die Landeshauptstädte Graz (Steiermark), Linz (Oberösterreich), Salzburg (Salzburg) und Innsbruck (Tirol). Zu den wichtigeren Städten zählen weiters (von West nach Ost) Feldkirch, Dornbirn und Bregenz (Vorarlberg), Villach und Klagenfurt (Kärnten), Wels (Oberösterreich), St. Pölten und Wiener Neustadt (Niederösterreich). Insgesamt besitzen 201 Gemeinden sehr unterschiedlicher Größe das Recht, sich Stadt zu nennen (Stadtrecht); nur bei den 15 Statutarstädten ist dies von verwaltungsrechtlicher Bedeutung. Ein großes Problem, vor allem in wirtschaftlich schwachen Gegenden, ist die Abwanderung (Landflucht) der ländlichen Bevölkerung in die städtischen Ballungsräume.


Städte und Ballungsräume siehe: Liste der Städte in Österreich



Exklaven und Enklaven |




Das Kleinwalsertal in Vorarlberg


Auf österreichischem Staatsgebiet findet sich mit dem Kleinwalsertal eine funktionale Enklave Deutschlands. Das Kleinwalsertal gehört zwar zu Vorarlberg und grenzt geografisch direkt an dieses, ist aber aufgrund der topografischen Lage auf Straßen nur über Deutschland zu erreichen. Eine weitere funktionale Enklave Deutschlands ist die Gemeinde Jungholz in Tirol, die von Österreich aus nicht erreichbar und nur durch den 1636 Meter hohen Sorgschrofen mit Österreich verbunden ist. Die Saalforste sind österreichisches Staatsgebiet, stehen aber privatrechtlich im Eigentum des Freistaates Bayern.


Im Gegensatz zu ähnlichen funktionellen und geografischen Enklaven, wie das Kleinwalsertal oder Jungholz, ist Hinterriß kein Zollanschlussgebiet zu Deutschland.


Eine funktionale Enklave Österreichs bestand früher auf schweizerischem Staatsgebiet. Die Schweizer Gemeinde Samnaun war lange Zeit auf dem Straßenweg nicht aus der Schweiz, sondern nur über Österreich (Tirol) zu erreichen. Dies führte dazu, dass die rätoromanische Sprache im 19. Jahrhundert aufgegeben und stattdessen ein dem Tirolerischen ähnlicher Dialekt angenommen wurde. Mittlerweile gibt es zwar eine Schweizer Straße nach Samnaun, doch besteht nach wie vor eine einst errichtete Zollfreizone. Einen ähnlichen Status wie Samnaun hatte bis 1980 die Gemeinde Spiss im österreichisch-schweizerischen Grenzgebiet. Sie war lange Zeit nur über Samnaun erreichbar und hatte mit starker Abwanderung zu kämpfen, weil sie im Gegensatz zu anderen Enklaven kaum wirtschaftliche Entfaltungsmöglichkeit bot.


Zudem bildet innerösterreichisch der Bezirk Lienz eine Exklave des Bundeslands Tirol; das Bundesland Wien ist als Enklave vollständig von Niederösterreich umgeben.




Politisches System |





Präsidentschaftskanzlei im Leopoldinischen Trakt der Hofburg




Bundeskanzleramt am Ballhausplatz




Das Parlament in Wien ist Sitz des Nationalrates und des Bundesrates


Österreich ist nach der Bundesverfassung von 1920 in der Fassung von 1929, die 1945 wieder in Kraft gesetzt wurde, eine föderale, parlamentarisch-demokratische Republik, bestehend aus neun Bundesländern. Staatsoberhaupt ist der Bundespräsident, der (aufgrund der Verfassungsnovelle 1929) seit 1951 für sechs Jahre direkt vom Volk gewählt wird; eine einmalige Wiederwahl ist zulässig. Im Demokratieindex 2016 belegt Österreich Platz 14 von 167 Ländern, womit es als eine „vollständige Demokratie“ gilt und einen Platz hinter Deutschland liegt.[63]


Da Österreich ein Bundesstaat ist, sind sowohl die Gesetzgebung als auch die Verwaltung zwischen Bund und (Bundes-)Ländern geteilt.



Bund |


Die Bundesgesetzgebung üben der Nationalrat und der Bundesrat in der Regel gemeinsam aus (Zweikammersystem).


Der Nationalrat, mit seinen 183 Abgeordneten, ist die dominierende Kammer und wird nach dem allgemeinen, gleichen, unmittelbaren und geheimen Wahlrecht von allen über 16-jährigen Staatsbürgern nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Seine Gesetzgebungsperiode dauert fünf Jahre, wenn sie nicht vom Nationalrat selbst oder von Bundespräsident und Bundesregierung durch Auflösung verkürzt wird, um frühere Neuwahlen zu ermöglichen. Eine 4-Prozent-Hürde verhindert eine zu große Zersplitterung der Parteienlandschaft im Nationalrat. Die Mitglieder des Nationalrats besitzen ein freies Mandat und genießen berufliche und außerberufliche Immunität.


Der Bundesrat wird von den einzelnen Landtagen (den Parlamenten der Bundesländer) nach der Bevölkerungszahl beschickt und vertritt dadurch im Sinne des bundesstaatlichen Prinzips die Interessen der Länder in der Bundesgesetzgebung. Er besitzt in den überwiegenden Fällen nur ein aufschiebendes Vetorecht, das durch einen Beharrungsbeschluss des Nationalrates überstimmt werden kann. Nur in Fällen, in denen in die Rechte der Bundesländer eingegriffen wird, besitzt der Bundesrat ein absolutes Vetorecht. Da der Bundesrat nach Parteienproporz beschickt wird, wird häufig kritisiert, dass dort nicht nach Länder-, sondern nach Parteieninteressen abgestimmt werde. Die Mitglieder des Bundesrats besitzen ein freies Mandat und genießen berufliche und außerberufliche Immunität.


Regierungschef ist auf Bundesebene der Bundeskanzler, der vom Bundespräsidenten ernannt wird. Üblicherweise wird nach einer Nationalratswahl der Spitzenkandidat der stimmenstärksten Partei mit der Regierungsbildung beauftragt. Dies ist aber keine Verfassungsregel. In der Folge wird die Bundesregierung, das sind Bundeskanzler, Vizekanzler und alle sonstigen Bundesminister als Kollegialorgan, vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernannt (wobei der Bundespräsident Vorschläge auch ablehnen kann). Die Bundesregierung bzw. ihre Mitglieder sind vom Vertrauen des Nationalrats abhängig (politische Verantwortlichkeit), weshalb Minderheitsregierungen bisher nur in Ausnahmefällen ernannt wurden.



Land |


Die Landesgesetzgebung in den Bundesländern übt der jeweilige Landtag aus (Einkammersystem). Er wird von den über 16-jährigen Landesbürgern aufgrund des gleichen, unmittelbaren, persönlichen, freien und geheimen Wahlrechts nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt. Die Mitglieder der Landtage besitzen ein freies Mandat und genießen berufliche und außerberufliche Immunität.


Der Landtag wählt die Landesregierung, die aus dem Landeshauptmann (in den Medien manchmal als „Landesfürst“ bezeichnet), der erforderlichen Zahl von Stellvertretern und weiteren Mitgliedern (Landesräten) besteht. Die Landesregierung ist dem Landtag politisch verantwortlich.



Kammern |


Eine Besonderheit des politischen Systems in Österreich sind öffentlich-rechtliche Interessenvertretungen mit Pflichtmitgliedschaft, gesetzlich als Kammern bezeichnet, die oft durch privatrechtliche Vereine ergänzt werden. Als „große Kammern“ gelten die Wirtschaftskammer Österreich, die Kammer für Arbeiter und Angestellte (seit 1920) und die Landwirtschaftskammer. Dazu kommen als Vereine Industriellenvereinigung, Österreichischer Gewerkschaftsbund und Bauernbund. Wird ein Gesetzentwurf als Regierungsvorlage ausgearbeitet, so erfolgt ein Begutachtungsverfahren, bei dem die Kammern Änderungsvorschläge usw. einbringen.


Die großen Interessenvertretungen werden als Sozialpartner bezeichnet, wenn sie gemeinsam nach Kompromissen in Streitfragen suchen; dadurch sind Streiks in Österreich selten geworden. Gelegentlich werden sie als nicht gewählte Nebenregierung bezeichnet, Österreich wird als Kammerstaat kritisiert. SPÖ und ÖVP haben die Kammern 2007 in Verfassungsrang gehoben, um Änderungen zu erschweren.



Politische Parteien |




Wahl-Ergebnisse in Österreich seit 1945, im Hintergrund die Regierungskoalitionen



Seit der Gründung der Republik Österreich wird die Politik von zwei großen Parteien, der christlich-konservativen Volkspartei ÖVP (bis 1934 Christlichsoziale Partei, 1934–1938 Vaterländische Front) sowie der sozialdemokratischen SPÖ (seit 1991, vorher seit 1945 Sozialistische Partei Österreichs bzw. 1918 bis 1933 Sozialdemokratische Arbeiterpartei Deutschösterreichs, davor Sozialdemokratische Arbeiterpartei), geprägt. Beide entstanden schon während der Monarchie und wurden nach der Befreiung Wiens am Ende des Zweiten Weltkrieges im April 1945 neu beziehungsweise wieder gegründet. 1945–1966 und 1986–1999 regierten diese beiden Parteien trotz ihrer weltanschaulichen Gegensätze in einer Großen Koalition. Die positiven Auswirkungen dieser Kooperation wurden unter dem Begriff der Sozialpartnerschaft, die negativen als parteipolitischer Proporz thematisiert.


Drittes, bis in die 1990er Jahre wesentlich kleineres parteipolitisches Kontinuum ist das deutschnationale Lager, welches sich in der ersten Republik vor allem in der Großdeutschen Volkspartei, in der zweiten Republik im VdU (Verband der Unabhängigen), danach in der FPÖ, der Freiheitlichen Partei Österreichs, sammelte. In den ersten Jahren der Zweiten Republik spielte auch die Kommunistische Partei Österreichs (KPÖ) eine Rolle in der Politik des Landes, seit den 1960er Jahren ist sie jedoch als Kleinstpartei auf Bundesebene bedeutungslos. Bei regionalen Wahlen, beispielsweise in Graz, erreicht sie aber auch heute noch nennenswerte Stimmanteile.


In den 1980er Jahren brach das starre, manchmal auch als hyperstabil bezeichnete Parteiensystem (mit einer der höchsten Dichten an Parteimitgliedern weltweit) auf: einerseits durch den Auftritt der Grünen auf der eher linken Seite des Parteienspektrums, andererseits durch die Neupositionierung der FPÖ als rechtspopulistische Partei. Von ihr spaltete sich 1993 das Liberale Forum ab. Im Jahr 2005 erlebte die FPÖ mit der Gründung des Bündnisses Zukunft Österreich (BZÖ) ihre zweite Spaltung. Bei der Nationalratswahl in Österreich 2008 erreichten FPÖ und BZÖ in Summe etwa die Stärke der SPÖ, kamen aber weder für SPÖ noch ÖVP als Koalitionspartner in Frage. Die Parteienförderung in Österreich („Demokratiekosten“) ist im internationalen Vergleich, bezogen auf die Einwohnerzahl, nach Japan die zweithöchste – 2014 betrug sie insgesamt 205 Millionen Euro.


Im Oktober 2012 wurde unter dem Namen NEOS – Das Neue Österreich eine neue Partei gegründet und trat zur Nationalratswahl in Österreich 2013 in einem Wahlbündnis mit dem Liberalen Forum an, mit welchem sie in der Folge im Jänner 2014 fusionierte. Bei der Nationalratswahl im Jahr 2013 erreichte die Partei 5,0 Prozent der Stimmen und zog mit neun Abgeordneten in den Nationalrat ein.




Rechtswesen |



Bundesverfassungsrecht |




Seit 2012 Sitz des Verfassungsgerichtshofes: Wien 1., Freyung 8




Der Verwaltungsgerichtshof Österreichs befindet sich in der Böhmischen Hofkanzlei am Wiener Judenplatz




Der Oberste Gerichtshof befindet sich im Justizpalast




Das Palais Trautson, Sitz des Justizministeriums


Das österreichische Bundesverfassungsrecht ist zersplittert, da es im Gegensatz zu anderen Staaten kein Inkorporationsgebot gibt, dem zufolge sämtliche nach Inkrafttreten der Verfassung beschlossenen Änderungen oder Ergänzungen ausschließlich direkt in die Verfassungsurkunde selbst aufzunehmen wären und nicht in gesonderten Verfassungsgesetzen erlassen werden dürften. Verfassungsregeln finden sich daher in Österreich nicht nur im Bundes-Verfassungsgesetz selbst, sondern auch in vielen anderen Verfassungsgesetzen und in einfachen Gesetzen enthaltenen Verfassungsbestimmungen.


Vom 1. Juli 2003 bis 31. Jänner 2005 tagte ein Verfassungskonvent („Österreich-Konvent“), der Vorschläge für eine Reform der österreichischen Bundesverfassung erarbeitete. Der Vorsitzende Franz Fiedler erarbeitete einen eigenen Schlussbericht, da über die zukünftige Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern keine Einigung erzielt wurde.


Zentrales Verfassungsdokument ist


  • das Bundes-Verfassungsgesetz (vom 1. Oktober 1920) in der Fassung von 1929 (B-VG) mit den seither ergangenen Novellen, das den „Kern“ des Bundesverfassungsrechts bildet.[64]

Ein Grundrechtskatalog fehlt im B-VG. Er wird durch mehrere in Verfassungsrang stehende Rechtstexte gebildet:



  • das Staatsgrundgesetz über die allgemeinen Rechte der Staatsbürger vom 21. Dezember 1867, RGBl. 142/1867, in Verfassungsrang gemäß Art. 149 Abs. 1 B-VG,[65] und

  • die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) vom 4. November 1950, ratifiziert 1958 (BGBl. Nr. 210/1958), in Verfassungsrang seit 1964 (BGBl. Nr. 59/1964).[66]


Weitere wichtige Bundesverfassungsgesetze (BVG; zur Unterscheidung von der ursprünglichen Verfassung, dem B-VG, ohne Bindestrich geschrieben) sind:



  • das Verbotsgesetz 1947, das nationalsozialistische „Wiederbetätigung“ gerichtlich strafbar macht (am 8. Mai 1945, StGBl. Nr. 13/1945, erstmals publiziert),[67]

  • das Finanz-Verfassungsgesetz vom 21. Jänner 1948, BGBl. Nr. 45/1948, in der geltenden Fassung, das den Finanzausgleich zwischen „dem Bund und den übrigen Gebietskörperschaften“ (Originaltitel) regelt,[68]

  • das Neutralitätsgesetz vom 26. Oktober 1955, BGBl. Nr. 211/1955,[69]

  • der per 1. Jänner 1995 vom Parlament genehmigte EU-Beitrittsvertrag (BGBl. Nr. 45/1995),[70]

  • weitere Ratifizierungen von EU-Verträgen.


Daneben bestehen noch mehr als 1.300 rein formelle Verfassungsgesetze und in einfachen Gesetzen als Verfassungsbestimmung bezeichnete Rechtsregeln (diese sichern sonst verfassungswidrige Ausnahmeregelungen ab) sowie Staatsverträge in Verfassungsrang. Am 4. Jänner 2008 wurde das Erste Bundesverfassungsrechtsbereinigungsgesetz (BVRBG), BGBl. I Nr. 2/2008, publiziert. Damit wurden 71 Bundesverfassungsgesetze, 167 Verfassungsbestimmungen und 6 verfassungsändernde Staatsverträge außer Kraft gesetzt oder als nicht mehr geltend festgestellt, außerdem 24 Bundesverfassungsgesetze zu einfachen Bundesgesetzen heruntergestuft und 225 weitere Bestimmungen ihres Verfassungsranges entkleidet.



Privatrecht |


Die zentrale Privatrechtskodifikation Österreichs, das Allgemeine Bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) vom 1. Juni 1811 (in Kraft getreten am 1. Jänner 1812), ist eine Naturrechtskodifikation, die 1914–1916 unter Einfluss der Historischen Rechtsschule tiefgreifend novelliert wurde. Weit reichende Änderungen erfolgten dann erst wieder ab 1970, insbesondere im Familienrecht. Große Bereiche des Privatrechts sind allerdings außerhalb des ABGB geregelt, wobei viele dieser Sondergesetze im Zuge des „Anschlusses“ an Deutschland 1938 in Österreich eingeführt wurden und nach 1945 in gegebenenfalls entnazifierter Fassung beibehalten wurden; so etwa das Ehegesetz (EheG), das Unternehmensgesetzbuch (UGB) und das Aktiengesetz (AktG).



Strafrecht |


Das Österreichische Strafrecht ist in modernen Kodifikationen wie etwa dem Strafgesetzbuch (StGB) vom 23. Jänner 1974 oder der Strafprozessordnung (StPO) vom 31. Dezember 1975, 2004 mit Inkrafttreten am 1. Jänner 2008 durchgreifend geändert, geregelt. Das StGB kennt außer Strafen auch „vorbeugende Maßnahmen“. Sowohl Strafen als auch Maßnahmen dürfen nur wegen einer Tat verhängt werden, die schon zur Zeit ihrer Begehung mit Strafe bedroht war (Verwirklichung des Rückwirkungsverbotes im Strafrecht: Nulla poena sine lege, § 1 StGB). Die Todesstrafe ist im ordentlichen Verfahren seit 1950, im außerordentlichen Verfahren seit 1968 abgeschafft.



Europarecht |


1995 erfolgte die Übernahme des Acquis communautaire, des gemeinsamen Rechtsbestandes der EU, der durch die seit dem EU-Beitritt unter Mitwirkung Österreichs erlassenen EG-Richtlinien (Rahmengesetze) und EU-Verordnungen (direkt anwendbare Gesetze) sowie durch Letztentscheidungen des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) ständig weiterentwickelt wird. Im Zweifelsfall hat das Gemeinschaftsrecht Vorrang. Betroffen sind insbesondere Wirtschafts-, Unternehmens- und Kapitalrecht, lediglich bei den Grundrichtlinien der Verfassung, den sogenannten Baugesetzen, zu deren Änderung eine Volksabstimmung notwendig ist, wird von der Höherrangigkeit österreichischen Rechts ausgegangen. Österreich hat – wie insgesamt 17 von 27 Mitgliedstaaten – den EU-Verfassungsvertrag ratifiziert; da die nötige Einstimmigkeit aller Mitgliedsstaaten dafür nicht zu erreichen war, wurde im Herbst 2007 der Vertrag von Lissabon abgeschlossen, der die wesentlichsten „Verfassungsbestimmungen“ enthält, ohne sie als solche zu bezeichnen, und der auf Symbole der Staatlichkeit der EU verzichtet. Auch diesen hat Österreich ratifiziert.



Gerichtsbarkeit |


Die Gerichtsbarkeit ist in Österreich überwiegend Angelegenheit des Bundes. Sie wird in Zivilrechts- und Strafrechtssachen von Bezirksgerichten, Landesgerichten, Oberlandesgerichten und dem Obersten Gerichtshof (OGH) als höchster Instanz wahrgenommen, die alle Gerichte des Bundes sind. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit ist seit 1. Jänner 2014 zweistufig organisiert und wird von elf Verwaltungsgerichten, von denen jedes Land ein Gericht (Landesverwaltungsgericht) und der Bund zwei Gerichte (Bundesverwaltungsgericht und Bundesfinanzgericht) betreibt, und dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH) ausgeübt. Für die Verfassungsgerichtsbarkeit gibt es mit dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) nur ein einziges Gericht. Soweit zu den Kompetenzen der EU zählende Materien betroffen sind, ist gemäß dem EU-Vertrag der Europäische Gerichtshof (EuGH) die Letztinstanz über den österreichischen Gerichten; in menschenrechtlichen Fragen laut Europäischer Menschenrechtskonvention der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR).




Staatshaushalt |






























































































































Staatshaushalt Österreichs in Prozent des Bruttoinlandsprodukts[71][72]
Jahr
Staats-
verschuldung
in Prozent

Haushalts-
saldo
in Prozent
1995 67,9 −6,1
1996 67,8 −4,5
1997 63,1 −2,6
1998 63,4 −2,7
1999 66,3 −2,6
2000 65,7 −2,4
2001 66,4 −0,7
2002 66,4 −1,4
2003 65,5 −1,8
2004 64,8 −4,8
2005 68,3 −2,5
2006 67,0 −2,5
2007 64,7 −1,4
2008 68,4 −1,5
2009 79,6 −5,3
2010 82,4 −4,4
2011 82,3 −2,6
2012 81,7 −2,2
2013 81,0 −2,0
2014 83,8 −2,7
2015 84,3 −1,0
2016 83,6 −1,6
2017
78,4
−0,7

Der Staatshaushalt umfasste 2016 Ausgaben von umgerechnet 192,6 Milliarden US-Dollar, dem standen Einnahmen von umgerechnet 187,3 Milliarden US-Dollar gegenüber. Daraus ergab sich ein Haushaltsdefizit in Höhe von 1,3 Prozent des BIP.[73]


Die Verschuldung des Gesamtstaates einschließlich Sozialversicherung erreichte im März 2011 ihren bisher höchsten Stand mit 210,3 Milliarden Euro. Im Jahr 2008 hatte die Gesamtstaatsverschuldung noch 176,8 Milliarden Euro betragen. Dieser sprunghafte Anstieg ist vor allem auf die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise und den damit verbundenen staatlichen Hilfs- und Rettungspaketen für den Finanzsektor und auf Wirtschaftsförderungen zurückzuführen.


Die Staatsverschuldung Österreichs sank zwischen 2001 und 2007 von 66,8 % auf 60,2 % des BIPs. Dennoch wurde das Maastricht-Ziel von höchstens 60 % niemals seit 1992 – vor dem Beitritt zur EU 1995 – erreicht. Im Zuge der weltweiten Finanz- und Wirtschaftskrise stieg die Verschuldung Österreichs auf knapp 85 % an.


2011 wurde eine sogenannte Schuldenbremse im Bundeshaushaltsgesetz beschlossen, die konkrete Beschränkungen für das Haushaltssaldo in den Jahren 2012 bis 2016 vorschreibt und ab 2017 das strukturelle Defizit auf 0,45 % des BIP beschränkt.[74]



Außen- und Sicherheitspolitik |





Metternich prägte Österreichs Außenpolitik und beeinflusste Europa für viele Jahre im 19. Jahrhundert




Österreichisches Außenministerium am Wiener Minoritenplatz



Seit dem Beitritt von Tschechien, der Slowakei, Ungarns und Sloweniens zur EU im Jahr 2004 ist Österreich, mit Ausnahme der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein, nur von anderen Mitgliedsstaaten der EU umgeben. Seine Sicherheitspolitik konzentriert sich daher auf Terrorabwehr und auf internationale Einsätze des Heeres im Rahmen der EU und der UNO.


Im Kalten Krieg sah Österreich sich an der Schnittstelle zweier einander gegenüberstehender Machtblöcke – der Westmächte und des Ostblocks. Gemäß der Neutralität, die der Sowjetunion zur Erlangung des Österreichischen Staatsvertrages im Jahr 1955 zugesichert worden war, verhielt sich Österreich beiden Machtblöcken gegenüber formell neutral, obwohl es der Sowjetunion gegenüber von Anfang an eine westliche Ausprägung von Demokratie, Wirtschaft und Politik betont hatte.


Die Außenpolitik des Landes trug oft zur Stabilität der Region und zur kooperativen Neugestaltung der Ost-West-Beziehungen bei. Wien wurde als internationaler Konferenzort attraktiv, da man weder in einem NATO-Land noch im Gebiet des Warschauer Paktes tagte. Dieses Konzept wurde allerdings mit dem Fall des Eisernen Vorhanges 1989 obsolet.


Österreich trat 1995 der EU bei; innenpolitisch wurde argumentiert, man gehe „als neutrales Land in die EU“. (Dass man gegenüber anderen EU-Mitgliedstaaten schwerlich neutral sein kann, wurde öffentlich nicht erörtert.) Später hat sich Österreich dazu entschlossen, die Petersberg-Aufgaben und weitere Beschlüsse im Rahmen der europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) sowie der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU mitzutragen und lediglich explizit militärische Bündnisse zu vermeiden.


Im Jahr 2008 wurde daher mit dem neuen Artikel 23 f (seit 2010: Artikel 23 j) Bundes-Verfassungsgesetz eine rechtliche Grundlage zur Teilnahme an friedenserhaltenden Maßnahmen beschlossen. Das 1955 wieder eingerichtete Bundesheer nimmt somit am NATO-Programm Partnerschaft für den Frieden teil, das keine Beistandspflicht enthält. In der Westeuropäischen Union (dem militärischen Beistandspakt der EU) hat Österreich wie das bündnisfreie Schweden Beobachterstatus. Die weiteren Entwicklungen rund um ESVP und GASP in der EU sind offen und könnten zu weiteren Herausforderungen an bündnisfreie EU-Staaten wie Österreich oder Schweden führen.


Österreich trat im Jahr 1955 den Vereinten Nationen bei. Wien wurde 1980 nach New York und Genf dritter Amtssitz des Sekretariats der Vereinten Nationen (ein weiterer Sitz wurde später in Nairobi, Kenia, errichtet) und misst diesem außenpolitischen Element traditionell großen Stellenwert bei. 1972–1981 war der später umstrittene österreichische Ex-Außenminister Kurt Waldheim Generalsekretär der Vereinten Nationen. 2009 und 2010 hatte Österreich einen nicht-ständigen Sitz im Weltsicherheitsrat inne. Insgesamt dienten bisher über 50.000 Österreicher unter der UN-Flagge als Soldaten, Militärbeobachter, Zivilpolizisten und zivile Experten in aller Welt. Neben den UN-Dienststellen bestehen in Wien Amtssitze weiterer internationaler Organisationen. Dazu gehören die Internationale Atomenergie-Organisation (IAEO, seit 1957 in Wien), die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE), der Sitz der 1960 in Bagdad gegründeten OPEC (Organization of the Petroleum Exporting Countries) sowie diverse Nichtregierungsorganisationen (NGOs).


Die formelle Aufhebung des 1955 beschlossenen Bundesverfassungsgesetzes über die immerwährende Neutralität erfordert eine Zweidrittelmehrheit im Nationalrat, deren Zustandekommen als generell unwahrscheinlich gilt, da das Neutralitätsgesetz aus historischen Gründen Symbolcharakter hat. Im In- wie im Ausland ist daher vielen Beobachtern nicht klar, dass Österreich heute zwar nach wie vor militärisch bündnisfrei ist und Stützpunkte und Truppenbewegungen fremder Armeen auf seinem Gebiet nicht zulässt, die klassische Neutralität aber nicht mehr besteht. Die Bundesregierungen der letzten Jahrzehnte wählten nämlich den Weg, Einschränkungen der Neutralitätsbestimmungen nicht im Neutralitätsgesetz vorzunehmen, sondern dazu andere, unauffälligere Bundesverfassungsgesetze beschließen zu lassen.


Die Ressortzuständigkeit für die Außenpolitik liegt in der österreichischen Regierung beim Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres. Amtsinhaberin ist Karin Kneissl.



Militär |





Steyr Ulan des Bundesheeres


Das Bundesheer besteht aus etwa 35.000 Mann im Präsenzstand und rund 30.000 Mann der Miliz. Der Präsenzdienst dauerte bis zum 1. Jänner 2006 acht Monate und seither sechs Monate. Das Militärbudget zählte 2013 mit 0,88 % des BIP – rund 2,160 Milliarden Euro – zu den relativ gesehen geringsten der Welt.[75]


Die militärische Landesverteidigung fußt auf der allgemeinen Wehrpflicht aller männlichen Staatsbürger im Alter von 17 bis 50 Jahren. Frauen können einen freiwilligen Wehrdienst ableisten. Seit 1975 können Wehrpflichtige, die einen Wehrdienst aus Gewissensgründen ablehnen, einen Wehrersatzdienst ableisten. Dieser dauert seit dem 1. Jänner 2006 neun Monate und kann auch im Auslandsdienst als Friedensdienst, Gedenkdienst oder Sozialdienst abgeleistet werden, wobei er jedoch zehn bis elf Monate dauert.



Regionale Zusammenarbeit |




Die Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino ist ein erfolgreiches Beispiel regionaler Zusammenarbeit


Die regionale Zusammenarbeit der Europaregionen ist eine länderübergreifende Kooperation mit den Nachbarstaaten, vor allem auf wirtschaftlicher Ebene. Die Europäische Union sowie die österreichische Bundesregierung und die jeweiligen Landesregierungen erhoffen sich neben dem Aspekt der länderübergreifenden Zusammenarbeit auch eine Stärkung der potenziell schwächeren Randregionen.


Europaregionen mit österreichischer Beteiligung sind: Euregio Bodensee, Raetia Nova euroregion/Nova Raetia, Europaregion Tirol–Südtirol–Trentino, Europaregion Adria–Alpe–Pannonia, Euregio Graz-Maribor, Euregio West/Nyugat Pannónia, Centrope, Euregio Weinviertel–Südmähren–Westslowakei/Pomoraví–Záhorie–Weinviertel euroregion, Euroregion Silva Nortica, Europaregion Donau-Moldau, Euregio Bayerischer Wald – Böhmerwald – Unterer Inn/Euroregion Šumava – Bavorský les – Dolní Inn, Euregio Unterer Inn, Inn-Salzach-Euregio, EuRegio Salzburg – Berchtesgadener Land – Traunstein, Euregio Inntal, Euregio Zugspitze-Wetterstein-Karwendel und die Euregio via salina.



Klimaschutzpolitik |




Der Tauernwindpark in Oberzeiring, Steiermark


Im März 2007 wurde vom Ministerrat die Österreichische Klimastrategie beschlossen, um bis 2012 die Ziele des Kyoto-Protokolls zu erreichen, die dem Klimawandel, von dem der Alpenraum in besonderem Maße betroffen ist, entgegenwirken sollen.


Einer der wichtigsten Bestandteile des Umweltschutzes ist der Klimaschutz. Deshalb ist es für das Lebensministerium als zuständige Einrichtung der Bundesregierung eine der wichtigsten Aufgaben, die Klimastrategie durchzusetzen.


Das Umweltbundesamt ist die Fachstelle der Republik Österreich für Umweltschutz und Umweltkontrolle. In dieser Eigenschaft unterstützt das Umweltbundesamt die Bundesregierung bei der Durchsetzung der Klimastrategie.


klima:aktiv ist die Initiative des Lebensministeriums für aktiven Klimaschutz und Teil der Österreichischen Klimastrategie. Eine Vielzahl von klima:aktiv-Programmen gibt aktiv Impulse für Angebot und Nachfrage nach klimaschonenden Technologien und Dienstleistungen.


Der Austrian Council on Climate Change (ACCC) ist der Österreichische Klimabeirat. Der ACCC stellt sich besonders als Informationsportal der nationalen und internationalen Klimapolitik und -forschung dar in Kooperation mit dem Lebensministerium und dem Umweltbundesamt.


Das Klimabündnis Österreich hat das Ziel, die indigenen Völker zu unterstützen. Das Klimabündnis Österreich besteht aus Gemeinden und Städten, allen neun Bundesländern, Schulen, Bildungseinrichtungen und Betrieben sowie der COICA, einem Zusammenschluss indianischer Organisationen im Amazonasraum.


Die erneuerbaren Energien waren in Österreich seit Jahrzehnten das Rückgrat der Stromerzeugung. Bis 1997 kamen zwei Drittel der Stromerzeugung aus der Wasserkraft. Im Jahre 2010 hat die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien eine Quote von 72 % erreicht.[76][77][78][79]



Wirtschaft |




Ehemaliger Sitz der Börse in Wien



Österreich ist mit einem Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf von 39.990 Euro eines der wohlhabendsten Länder der EU – zum Vergleich: Deutschland 37.900 Euro (2016). Das gesamte BIP umfasst nominell 352 Milliarden Euro. Davon entfallen auf Landwirtschaft, Forstwirtschaft und Fischerei 1,2 Prozent, Sachgüterproduktion, Bergbau, Energie- und Wasserversorgung und Bauwesen 28 Prozent und auf Markt- und marktmäßige Dienstleistungen 70,7 Prozent. Im Fremdenverkehr, der im Gegensatz zu vielen Ländern ganzjährig stattfindet, gab es 2016 insgesamt 141 Millionen Übernachtungen (Inländer und Ausländer, davon rund 52 Millionen Übernachtungen aus Deutschland). Der in Österreich im internationalen Vergleich hohe Anteil der Industrie ist geprägt durch einen hochentwickelten Maschinenbau, zahlreiche Kfz-Zulieferer sowie etliche große Mittelständler, die hoch spezialisiert und in ihrem Segment zum Teil Weltmarktführer sind.[80]


Im Jahre 2016 wuchs die österreichische Wirtschaft um 1,5 Prozent. Für 2017 wird ein Wachstum von 1,64 Prozent erwartet. Die Staatsquote liegt mit 50,7 Prozent (2016) über dem Durchschnitt der EU-Staaten. Im Global Competitiveness Index, der die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes misst, belegt Österreich Platz 18 von 137 Ländern (Stand 2017).[81] Im Index für wirtschaftliche Freiheit belegt das Land 2018 Platz 32 von 180 Ländern.[82]


In Österreich waren 2011 4.167.164 Personen in 706.817 Arbeitsstätten beschäftigt.[83] Die größte Börse in Österreich ist die CEE Stock Exchange Group mit deren Tochtergesellschaft Wiener Börse, deren für Österreich bedeutendster Index ist der ATX.


Reichstes Bundesland ist die Hauptstadt Wien mit einem kaufkraftbereinigten BIP pro Kopf von 155 % des EU-Durchschnitts. Den niedrigsten Wert erreicht dagegen das Burgenland, das mit 86 % als einziges österreichisches Bundesland unter dem EU-Durchschnitt liegt.



























































































BIP nach Bundesland [84]
Rang
Bundesland

BIP KKP in Mio. €

BIP/Kopf, KKS,
(EU28=100) (2015)

BIP/Kopf in €
(KKS) (2015)
1

Wien
81.092
155
44.700
2

Salzburg
23.374
150
43.200
3

Vorarlberg
15.101
137
39.600
4

Tirol
28.826
136
39.300
5

Oberösterreich
54.480
131
37.700
-

OsterreichÖsterreich Österreich
318.509
128
36.900
6

Steiermark
40.600
115
33.100
7

Kärnten
17.439
108
31.200
8

Niederösterreich
50.047
106
30.500
-

EuropaEuropa EU-28
14.714.029
100
28.900
9

Burgenland
7.461
89
25.800


Finanzwirtschaft |


Die österreichischen Banken haben sich seit 1989 in den Ländern des früheren Ostblocks stark engagiert und zählen dort zu den wichtigsten Kreditgebern. Seit im September 2008 die internationale Finanzkrise schlagend geworden ist, werden das von österreichischer Seite eingegangene Kreditrisiko und die damit verbundenen Auswirkungen auf das Verhältnis zwischen Staatsschulden und wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit des Landes daher besonders kritisch betrachtet.



Bergbau |




Natürliche Rohstoffe in Österreich: Mg — Magnesit, Fe — Eisen, PM — Kupfer, Zink, Blei, Sb — Antimon; C — Kohle, L — Braunkohle, G — Erdgas, P — Erdöl; GR — Graphit, NaCl — Salz





Erzberg


Der Bergbau hat in den letzten Jahrzehnten an Bedeutung verloren. So wurden der Bleibergbau (Bad Bleiberg) eingestellt, wie auch die meisten Eisenerz- und Braunkohle-Bergbaue. Von Bedeutung sind noch der Abbau von Salz (Salinen Austria AG, 1.336 Tonnen Steinsalz, 764.189 Tonnen Sudsalz, alle Angaben für 2006), Eisenerz (2.091.995 Tonnen Eisenerz und Eisenglimmer, fast ausschließlich vom Erzberg), Magnesit (769.188 Tonnen) Wolframerz (400.000 Tonnen 2006) sowie die Förderung von Erdöl (856.270 Tonnen) und Erdgas (1,76 Mrd. m³). Die Förderung von Braunkohle findet nur mehr an einem Standort statt (7.854 Tonnen 2006 im Vergleich zu 3,7 Millionen Tonnen 1970). Der Großteil der rund 5000 im Bergbau Beschäftigten arbeitet jedoch im Bereich der Stein-, Schotter- und Sandgruben.[85]



Land- und Forstwirtschaft |


Im Jahre 2007 wurden etwa 78 % der Fläche Österreichs land- (38 %) und forstwirtschaftlich (40 %) genutzt.[86]


Österreich hat eine kleinstrukturierte Landwirtschaft. Diese versucht sich verstärkt auf Qualitätsprodukte zu spezialisieren, da aufgrund der EU-Erweiterung der Konkurrenzdruck weiter zunimmt. Die österreichischen Bauern setzen verstärkt auf ökologische Landwirtschaft: Im Jahr 2008 bearbeiten 20.000 Biobauern ca. 15 % der landwirtschaftlichen Fläche Österreichs.[87] Mit einem Gesamtanteil von knapp 10 % hat Österreich die höchste Dichte von biologischen landwirtschaftlichen Betrieben in der Europäischen Union. Das landwirtschaftlich wichtigste Gebiet im Anbau von Feldfrüchten ist das Marchfeld in der Nähe von Wien.


Wein ist ein wichtiges landwirtschaftliches Exportprodukt Österreichs. Der Hauptabnehmer des Weines ist, neben der Schweiz und den USA, zu zwei Dritteln Deutschland. Im Jahr 1985 wurde der Weinbau durch den Glykolwein-Skandal zwar stark in Mitleidenschaft gezogen, in der Zwischenzeit haben die Weinbauern ihre Qualitätsweine jedoch wieder so stark verbessert, dass wesentlich mehr Wein exportiert werden kann als vergleichsweise vor dem Skandal.


Durch die großen Waldflächen ist auch die Forstwirtschaft ein bedeutender Faktor, die auch die verarbeitende Holz- und Papierindustrie dementsprechend beliefert. Holz als Rohstoff wird vor allem in den südeuropäischen Raum exportiert.


Jagd und Fischerei dagegen sind eher unbedeutend und werden meist nur für den heimischen Markt oder als Hobby betrieben.



Tourismus |



Der Tourismus stellt in Österreich eine der wichtigsten Wirtschaftszweige dar. 2013 wurde eine direkte Wertschöpfung von 16,94 Milliarden Euro aus dem Tourismus erzielt, das entspricht 5,3 % des Bruttoinlandsprodukts. Mit indirekten Wertschöpfungseffekten kam der Bereich auf 22,87 Milliarden, 7,1 % des BIP.[88] Der Fremdenverkehr verteilt sich gleichmäßig auf die Sommer- und Wintersaison, wobei aber ein Ost (mehr Sommertourismus)-West (mehr Wintertourismus)-Gefälle sichtbar ist. Bedeutende Sparten sind auch der Kultur- und Städte- sowie der Kur-, Wellness- und Tagungstourismus.


Österreich wurde laut Schätzungen der World Tourism Organisation 2015 von 26,7 Millionen Touristen besucht.



Industrie |




Kristalle von Swarovski




EX/C 525 des österreichischen Motorradherstellers KTM


Österreich verfügt über eine moderne und leistungsfähige Industrie. Etwa 160 österreichische Unternehmen sind derzeit (2016) Weltmarktführer in ihrer Kategorie.[89][90]


Die Verstaatlichte Industrie wurde großteils privatisiert (OMV AG, Voestalpine AG, VA Technologie AG, Steyr Daimler Puch AG, Austria Metall AG). Steyr Daimler Puch wurde an den Magna-Konzern verkauft, VA Tech an die Siemens AG, die Jenbacher Werke an General Electric.



Dienstleistungen |


Die Dienstleistungen machen in Österreich den größten Anteil der Wirtschaftsleistungen aus. Dieser wird vor allem durch den Tourismus, den Handel und die Banken erzielt. Die österreichischen Banken profitieren noch heute vom strengen österreichischen Bankgeheimnis. Nach dem EU-Beitritt wurde die Anonymität der Sparkonten abgeschafft. Aufrecht bleibt aber, dass Konten durch Behörden nicht ohne ausdrückliche richterliche Anordnung geöffnet werden dürfen.




Bruttonationaleinkommen |


Das Bruttonationaleinkommen Österreichs betrug im Jahr 2011 419,2 Milliarden Euro. Das kaufkraftbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) wurde im Jahr 2011 mit 352,0 Milliarden Euro beziffert und entspricht einem BIP von 41.822 Euro pro Einwohner.


2014 lag der Anteil der öffentlichen Sozialausgaben am Bruttoinlandsprodukt (BIP) laut Statistik Austria bei 30,1 Prozent. Nach Berechnungsmethode der OECD waren es 28,4 Prozent. Damit lag Österreich im OECD-Ranking auf Platz sechs und über dem Durchschnitt von 21,6 %; wobei die Sozialausgaben stärker wuchsen als das Wirtschaftswachstum. Der Anteil der Sozialleistungen für ältere Menschen, wie Pensionen, lag bei 44 Prozent beziehungsweise 42,9 Milliarden Euro. Im Vergleich dazu lag der Wert 1980 bei nur 32 Prozent.[91]


























Entstehung des BIP 2016 nach Sektoren[92][93]

Bruttonationaleinkommen Beschäftigte
Industrie 28 % 25,7 %
Landwirtschaft 1,3 % 4,7 %
Dienstleistungen 70,7 % 69,6 %


Arbeitslosigkeit |




Entwicklung der Anzahl der Beschäftigten und Arbeitslosen in Österreich von 1946 bis 2012[94]


Per Ende Mai 2015 lag die Zahl der Arbeitslosen (vorgemerkte Arbeitslose und Schulungsteilnehmer) bei 395.518 Personen. 330.326 Arbeitslose waren beim AMS gemeldet, 65.192 Personen ohne Job besuchten eine Schulung des AMS. Die Arbeitslosenquote betrug 8,6 Prozent. Die vom Wifo um jahreszeitliche Schwankungen korrigierte erweiterte Quote inklusive Schulungsteilnehmer lag bei 10,7 Prozent. Das ist die höchste jemals in Österreich gemessene Arbeitslosigkeit, wobei in Ostösterreich die Zuwächse stärker ausfallen als im Westen. Fast jeder Vierte der vorgemerkten Arbeitslosen war über 50 Jahre alt. Überdurchschnittlich stark stieg die Arbeitslosigkeit bei Ausländern.[95]



In den letzten Jahren konnte die Arbeitslosigkeit gesenkt werden. Die Arbeitslosenquote (laut Eurostat-Definition) lag im Juni 2018 bei 4,7 % und damit deutlich unter dem EU-Durchschnitt.[96] Im Jahr 2017 betrug die Jugendarbeitslosigkeit 10,4 %.[97]



Wirtschaftskennzahlen |


Die wichtigen Wirtschaftskennzahlen Bruttoinlandsprodukt, Inflation, Haushaltssaldo und Außenhandel entwickelten sich folgendermaßen:





































Veränderung des Bruttoinlandsprodukts (BIP), real
in % gegenüber dem Vorjahr
Jahr
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
2017
Veränderung
in % gg. Vj.
2,1 3,3 3,6 1,5 −3,9 1,9 2,8 0,7 0,1 0,6 1,0 1,5
3,0

Quelle: Weltbank[98]




































Entwicklung des BIP (nominal)
absolut (in Mrd. Euro)
je Einwohner (in Tsd. Euro)
Jahr
2013 2014 2015 2016
2017
Jahr
2013 2014 2015 2016
2017
BIP in Mrd. Euro
324 333 344 353
370
BIP je Einw.
(in Tsd. Euro)
38,0 38,7 39,4 40,4
42,0

Quelle: Eurostat[99]











































Entwicklung der Inflationsrate
in % gegenüber dem Vorjahr
Entwicklung des Haushaltssaldos
in % des BIP
(„minus“ = Defizit im Staatshaushalt)
Jahr
2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Jahr
2011 2012 2013 2014 2015 2016
2017
Inflations-
rate
1,8 3,3 2,5 2,0 1,6 0,9 0,9
Haushalts-
saldo
−2,6 −2,2 −1,4 −2,7 −1,0 0,4
1,1

Quelle: Eurostat[100]


















































Haupthandelspartner (2016)
Export in % nach
Import in % von

DeutschlandDeutschland Deutschland
29,9

DeutschlandDeutschland Deutschland
42,5

Vereinigte StaatenVereinigte Staaten Vereinigte Staaten
6,3

ItalienItalien Italien
5,9

ItalienItalien Italien
6,2

SchweizSchweiz Schweiz
5,2

SchweizSchweiz Schweiz
5,3

TschechienTschechien Tschechien
4,4

SlowakeiSlowakei Slowakei
4,4

NiederlandeNiederlande Niederlande
4,0

FrankreichFrankreich Frankreich
4,0

China VolksrepublikVolksrepublik China Volksrepublik China
3,4
sonstige Länder
43,9
sonstige Länder
34,6

Quelle: gtai[101]














































Entwicklung des Außenhandels
in Mrd. Euro und seine Veränderung gegenüber dem Vorjahr in %

2014
2015
2016

in Mrd.
Euro
ggü. Vj.
in Mrd.
Euro
ggü. Vj.
in Mrd.
Euro
ggü. Vj.
Einfuhr
137,0 − 0,7 %
140,7 + 2,7 %
142,4 + 1,2 %
Ausfuhr
134,2 + 1,7 %
137,8 + 2,7 %
137,5 − 0,2 %
Saldo
−2,8
−2,9
−4,9

Quelle: gtai[102]


Vermögensverteilung |



Trotz ausgewogener Einkommensverteilung sind die Vermögen in Österreich stark ungleich verteilt, so dass die Österreicher im Durchschnitt weniger Nettovermögen besitzen als Griechen oder Spanier. Der Grund dafür ist, dass international gesehen relativ viele Menschen zur Miete und nur 60 Prozent im Eigentum wohnen, in Wien nur 18 %.[103] Der Immobilienbesitz jedoch stellt den Großteil des Vermögens dar, denn er ist doppelt so viel wert wie die Unternehmensbeteiligungen und dreimal so groß wie die Finanzvermögen.[104] Der größte Wohnungseigentümer in Österreich (und Europa) ist mit 220.000 Gemeindewohnungen die Stadt Wien.[105] Sie ist nach den Österreichischen Bundesforsten auch der zweitgrößte Grundbesitzer.[106]


Laut Credit Suisse betrug das Vermögen pro erwachsene Person 2016 in Österreich 206.002 US Dollar (Schweiz: 561.854, Deutschland: 185.175).[107]



Infrastruktur |



Verkehr |




Brenner-Autobahn mit der Europabrücke bei Patsch


Die Verkehrsinfrastruktur ist geprägt einerseits durch die Lage in den Alpen und andererseits durch die zentrale Lage in Mitteleuropa. Dies gilt für Straßen- und Bahnverbindungen gleichermaßen. Die logistische Erschließung der Alpen erfordert viele Tunnel- und Brückenbauten, die extremen Witterungsbedingungen standhalten müssen. Durch die zentrale Lage und die schmale Form gilt Österreich als typisches Transitland, vor allem in Nord-Süd- und Nord-Südost-Richtung, durch die Öffnung des Eisernen Vorhangs auch in Ost-Westrichtung. Das bedeutet oft eine wesentlich größere Dimensionierung der Verkehrswege, auch in ökologisch sensiblen Gebieten, was oft zu Widerständen der Bevölkerung führt.


Um diese Gratwanderung zwischen Ökonomie und Ökologie zu bewältigen, wurden oft Maßnahmen bei den Kraftfahrzeugen getroffen. Es wurde in Österreich beispielsweise vergleichsweise früh gesetzlich vorgeschrieben, in jedem Kraftfahrzeug einen Katalysator einzubauen. Ebenso wurden auf bestimmten Strecken nur lärmarme LKW zugelassen.


Die folgende Tabelle zeigt die Verteilung der im Personenverkehr zurückgelegten Kilometer in Österreich, aufgeteilt auf die verschiedenen Verkehrsträger (Zahlen von 2007):



























Modal Split (Personenkilometer) in Österreich 2007[108]
Verkehrsmittel Bus Bahn Pkw ÖPNV Fahrrad Einsp. Kfz
Zu Fuß
Anteil 9 % 9 % 70 % 4 % 3 % 1 % 4 %

Mit 81 Verkehrstoten pro Million Einwohner im Jahr liegt die Verkehrssicherheit in Österreich EU-weit im Mittelfeld, deutlich hinter Ländern wie Deutschland oder der Schweiz.[109]



Straßenverkehr |





Süd Autobahn (A 2)


Das österreichische Straßennetz umfasst (Stand: 1. Jänner 2010):[110]




  • 002.185 km Autobahnen und Schnellstraßen


  • 009.959 km Landesstraßen B (früher Bundesstraßen)


  • 023.680 km Landesstraßen L


  • 078.766 km Gemeindestraßen

  • 114.590 km Summe




Rechtliche Rahmenbedingungen




  • In Österreich gilt generell eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 130 km/h auf Autobahnen, 100 km/h auf Freilandstraßen und 50 km/h in Ortsgebieten. Auf der Inntalautobahn in Tirol gilt ein Limit von 100 km/h.

  • Das Straßennetz ist größtenteils in öffentlicher Hand. Auf Autobahnen und Schnellstraßen werden Personenkraftwagen mit Mautvignetten und die LKW kilometerabhängig (GO-Box) durch die ASFINAG bemautet.

  • Seit 2008 ist vom 1. November bis 15. April bei winterlichen Verhältnissen Winterausrüstung (M&S-Reifen, Mitführen von Schneeketten etc.) vorgeschrieben.[111]

  • Lichtpflicht (Tagfahrlicht): Nur für einspurige Kfz. Vom 15. November 2005 bis 31. Dezember 2007 galt auch für mehrspurige Kraftfahrzeuge das Abblendlicht bzw. Tagfahrlicht tagsüber einzuschalten.



Radverkehr


Der Anteil des Radverkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen ist in Österreich mit rund 7 % im europäischen Mittelfeld (zum Vergleich: Niederlande 27 %, Deutschland 10 %, Schweiz 9 %). Im Masterplan Radfahren 2015–2025 des österreichischen Umweltministeriums wird als Ziel angegeben, den Radverkehrsanteil im Modal Split bis 2025 auf 13 % zu steigern. Als „Umsetzungsschwerpunkte“ werden angegeben: klimaaktiv mobil Radverkehrsoffensive, Radfahrfreundliche Rahmenbedingungen, Informationssysteme und Bewusstseinsbildung, Optimierung der Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln, Wirtschaftsfaktor Radfahren und Radfahren als Gesundheitsförderung. Als Maßnahmen vorgesehen sind unter anderem Einrichtung einer bundesweiten Radverkehrskoordination, einer Informationsplattform, einer Investitionsoffensive, einer radfahrfreundlichen Verkehrsorganisation, Beratungs- und Förderprogrammen für Mobilitätsmanagement, über eine Verbesserung der Kombination von Fahrrad und öffentlichem Verkehr und dem Ausbau von Radverleihsystemen bis zu Bewusstseinsbildung für den Radverkehr.[112]




Schienenverkehr |




ÖBB Railjet




Die Semmeringbahn galt zum Zeitpunkt ihrer Errichtung 1854 als technologisches Meisterwerk



Der größte Teil der Eisenbahnstrecken wird von den Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) betrieben, der größten österreichischen Eisenbahngesellschaft. Ein geringerer Teil sind nicht bundeseigene Eisenbahnen, teilweise privat, teilweise im Besitz der Bundesländer.


Die wichtigste Bahnverbindung Österreichs, die Westbahn, wird seit 1990 zwischen Wien und Salzburg zur Hochleistungsstrecke ausgebaut. Schlüsselstellen hierbei sind der Wienerwaldtunnel (die Verbindung zwischen Wien und St. Pölten) und der Lainzer Tunnel (die Wiener Verbindung der Westbahn mit der Süd- und Donauländebahn). Auch die Südbahn wird entsprechend ausgebaut. Der dazu vorgesehene Bau des Semmering-Basistunnels wurde nach jahrelangen Einsprüchen der niederösterreichischen Landesregierung 2012 begonnen,[113] ist aber rechtlich noch immer umstritten. Der Koralmtunnel in Kärnten, eine neue Bahnverbindung zwischen Graz und Klagenfurt, ebenfalls Bestandteil der neuen Südbahnstrecke, ist seit 2009 im Vortrieb.


S-Bahnen gibt es in den Regionen rund um Wien und Salzburg, in der Steiermark, in Tirol, Kärnten, Vorarlberg sowie Linz.


Wien ist die einzige österreichische Stadt mit einem klassischen U-Bahn-Netz. Straßenbahnen gibt es in den Städten Wien, Gmunden, Graz, Innsbruck und Linz. Die Dorfbahn Serfaus, eine unterirdische Luftkissenschwebebahn in Serfaus in Tirol, wird manchmal auch als kleinste U-Bahn der Welt bezeichnet.



Schifffahrt |




Passagierschiff Wachau (Erste Donau-Dampfschiffahrts-Gesellschaft) vor der Ruine Hinterhaus


Die bedeutendste Schifffahrtsstraße, sowohl für den Passagier- als auch für den Güterverkehr, ist die Donau (siehe Donauschifffahrt). Der Personenschiffsverkehr, der bereits in der Habsburgermonarchie mit der DDSG als damals größter Binnenreederei der Welt forciert wurde, dient heute hauptsächlich dem Tourismus (z. B. DDSG Blue Danube) und findet auch auf dem Inn und auf den größeren Seen statt. Mit dem Twin City Liner, der Wien mit Preßburg verbindet, existiert seit kurzem auch eine für Berufspendler interessante Verbindung. Meist werden die Gewässer nur im Sommerhalbjahr befahren.


Im Güterverkehr wird fast ausschließlich die Donau genutzt, die durch den Bau des Main-Donau-Kanals wesentlich aufgewertet wurde und so viel Transitverkehr von der Nordsee bis ans Schwarze Meer aufnehmen kann. Hauptsächlich werden Schüttgüter befördert. Die österreichischen Güterhäfen sind Linz, Enns, Krems und Wien.


Durch das Abkommen von Barcelona aus dem Jahr 1921 hätte Österreich auch die Möglichkeit, Hochseeschifffahrt unter eigener Flagge zu betreiben, übt dieses Recht aber seit 2012 nicht mehr aus.[114]




Luftfahrt |




Flughafen Wien



















































































Entfernungen (Luftlinie)

Wien ↔ Bregenz
505 km
Wien ↔ Bratislava (SK) 55 km
Wien ↔ Mailand (I) 630 km
Wien ↔ Rom (I) 760 km
Wien ↔ Prag (CZ) 250 km
Wien ↔ Berlin (D) 530 km
Wien ↔ Zürich (CH) 594 km
Wien ↔ Budapest (H) 255 km
Wien ↔ Warschau (PL) 561 km
Wien ↔ Paris (F) 1035 km
Wien ↔ Kiew (UA) 1054 km
Wien ↔ London (UK) 1237 km
Wien ↔ Moskau (RUS) 1672 km
Wien ↔ Salzburg
270 km
Salzburg ↔ München (D) 115 km
Bregenz ↔ Paris (F) 568 km

Graz ↔ Marburg (SLO)
55 km
Graz ↔ Zagreb (HR)
145 km

Villach ↔ Triest (I)
109 km



Flughafen Graz


Die Fluggesellschaft mit den meisten Verbindungen von Wien aus ist die Austrian Airlines Group. Mit NIKI besaß Österreich seit 2003 auch eine von Wien aus operierende Billigfluggesellschaft, die nach der Insolvenz der Air Berlin 2017 an Niki Lauda verkauft worden ist. Teile der Fluggesellschaft wurden in die Laudamotion integriert. Laudamotion ist die Nachfolgegesellschaft von NIKI und operiert ebenfalls von Wien aus. Daneben ist Welcome Air eine regionale Fluggesellschaft mit Sitz in Österreich.


Wichtigster Flughafen ist der Flughafen Wien-Schwechat / VIE, daneben haben Graz (Flughafen Graz-Thalerhof / GRZ), Linz (Flughafen Linz-Hörsching / LNZ), Klagenfurt (Flughafen Klagenfurt / KLU), Salzburg (Salzburg Airport W. A. Mozart / SZG) und Innsbruck (Flughafen Innsbruck / INN) internationale Verbindungen. Für das Bundesland Vorarlberg stehen die internationalen Flughäfen Altenrhein (CH) und Friedrichshafen (D) zur Verfügung.


Von regionaler Bedeutung sind 49 Flugplätze, von denen 31 über keine asphaltierte Landebahn verfügen und von den 18 asphaltierten nur vier eine Landebahn mit über 914 Meter Länge besitzen. Geschichtlich bedeutsam ist davon der Flugplatz Wiener Neustadt, aber auch der aufgelassene Flughafen Wien Aspern. Sie waren die ersten Flugfelder Österreichs, wobei der Flughafen Aspern von seiner Eröffnung 1912 bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges 1914 als größter und modernster Flughafen Europas galt. Zudem existieren noch mehrere Flugplätze der Österreichischen Luftstreitkräfte wie beispielsweise in Wiener Neustadt, Zeltweg, Aigen/Ennstal, Langenlebarn/Tulln.


In Österreich wird die Kontrolle für den oberen Luftraum (ab 28.500 Fuß / 9200 Meter) als Teil des Projekts Single European Sky von derzeit acht mitteleuropäischen Staaten (Österreich, Bosnien und Herzegowina, Tschechien, Kroatien, Ungarn, Italien, Slowenien und Slowakei) zusammengefasst.[115] Dieses CEATS (Central European Air Traffic Services) genannte Programm sieht ein Kontrollzentrum für den gesamten mitteleuropäischen oberen Luftraum (CEATS Upper Area Control Centre, CEATS UAC) vor, das in Fischamend östlich von Wien Schwechat zu finden sein wird. Die nationalen Belange der Flugsicherung und Zivilluftfahrt erfüllt die staatliche Austro Control Gesellschaft für Zivilluftfahrt mit Sitz in Wien.




Energieversorgung |




Elektrische Energie |





Die Kölnbreinsperre der Maltakraftwerke – der größte Speicher Österreichs


Elektrische Energie wird überwiegend aus Wasserkraft (knapp unter 60 %), sowohl aus Laufkraftwerken an der Donau, der Enns, Drau und vielen kleineren Laufkraftwerken als auch aus Speicherkraftwerken wie dem Kraftwerk Kaprun oder den Maltakraftwerken gewonnen. Zur Deckung von Spitzenlast werden zusätzlich zu den Speicherkraftwerken auch Gasturbinenkraftwerke betrieben.


Insbesondere im Osten Österreichs wird zudem die Windenergie stark ausgebaut. Ende 2014 waren insgesamt 1016 Windkraftanlagen mit einer Gesamtleistung von 2095 MW in Betrieb. Das Regelarbeitsvermögen dieser Anlagen liegt bei jährlich mehr als 4,5 TWh, was etwa 7,2 % des österreichischen Strombedarfs entspricht. Der größte Teil dieser Anlagen steht mit jeweils rund 960 MW in den Bundesländern Niederösterreich und Burgenland.[116] Strom aus Kernkraftwerken wird aufgrund des Atomsperrgesetzes nicht hergestellt. In den 1970er Jahren wurde zwar das Kernkraftwerk Zwentendorf errichtet, es ging aber nach einer Volksabstimmung 1978 nie in Betrieb.


Die Verteilung erfolgt hauptsächlich durch neun Landesgesellschaften, die auch die letzte Meile zum Endverbraucher haben. Daneben gibt es einige kleinere Versorger, die meist auch im Besitz der öffentlichen Hand sind.



Gas- und Ölversorgung |




Die Erdgas-Hochdruckleitung Linz–Bad Leonfelden am Linzer Hafen


Bei der Erdgasversorgung ist Österreich weitgehend vom Ausland abhängig. Zwar gibt es auch in Österreich Erdgasvorkommen, hauptsächlich im Marchfeld und Weinviertel, wo sich auch unterirdische Pufferspeicher als Sicherheitslager befinden, doch tragen diese nur rund 20 % des Jahreserdgasverbrauchs Österreichs bei. Die Hauptversorgung erfolgt aus Russland (70 % der Importe), aus dem Österreich seit 1968 als erstes europäisches Land westlich des Eisernen Vorhangs sein Erdgas bezieht. Fünf große Erdgaspipelines durchqueren Österreich, die auch große Teile West- und Mitteleuropas mit Erdgas versorgen.


Hauptimportländer für Erdöl waren 2011 Kasachstan mit 29 %, Nigeria mit 17,1 % und Russland mit 16,1 % Anteil am Gesamtimport.[117] Die einzige Raffinerie befindet sich in Schwechat und wird von der OMV AG betrieben. Die weltgrößte Binnenraffinerie wird außerdem von der Transalpinen Ölleitung und in weiterer Folge von der Adria-Wien Pipeline gespeist.



Schule und Ausbildung |





Öffentliches Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie





Hauptgebäude der Universität Wien



In Österreich wird das Schulwesen größtenteils durch den Bund geregelt. Abgesehen von Schulversuchen sind deshalb sowohl Schultypen als auch Lehrpläne österreichweit einheitlich. In Österreich besteht Unterrichtspflicht für alle Kinder, die sich in Österreich dauernd aufhalten. Diese beginnt mit dem auf die Vollendung des sechsten Lebensjahres folgenden September. Die allgemeine Unterrichtspflicht dauert neun Schuljahre. Es existiert eine im Verhältnis zur Zahl öffentlicher Schulen geringe Anzahl an Privatschulen. Jene mit Öffentlichkeitsrecht stellen staatsgültige Zeugnisse aus, die Schüler der Schulen ohne Öffentlichkeitsrecht legen Prüfungen vor staatlichen Prüfungskommissionen ab.


Auf die vierjährige Grundschule, die in Österreich Volksschule heißt, folgt – was in den letzten Jahren gelegentlich als unvorteilhaft kritisiert wird – bereits für zehnjährige Schüler eine wesentliche Entscheidung. Sie besuchen entweder die vierjährige Hauptschule/Neue Mittelschule oder das achtjährige Gymnasium mit abschließender Matura. Nach der achten Schulstufe kann jedoch in eine Berufsbildende höhere Schule (BHS) oder in einen einjährigen Polytechnischen Lehrgang gewechselt bzw. von der Hauptschule kommend fortgesetzt werden.


Staatliche Universitäten gibt es in Österreich in der Bundeshauptstadt Wien (8), in den Landeshauptstädten Graz (4), Linz (4), Salzburg (3), Innsbruck (3) und Klagenfurt am Wörthersee sowie in Leoben und Krems. Seit einigen Jahren sind außerdem Privatuniversitäten mit z. T. großer Spezialisierung auch an anderen Orten lizenziert worden. Die Fachhochschule ist eine alternative akademische Ausbildungsform, die in Österreich seit 1994 existiert. Die OECD kritisiert, dass Österreich im internationalen Vergleich zu wenige Akademiker ausbildet und kommt nach ihrer Definition auf 27,6 %. Nach EU-Kriterien liegt der Akademikeranteil allerdings über dem EU-Schnitt, bei 34,6 %.[118]


Im PISA-Ranking von 2015 erreichen Österreichs Schüler Platz 20 von 72 Ländern in Mathematik, Platz 26 in Naturwissenschaften und Platz 33 beim Leseverständnis. Österreich liegt im Durchschnitt der OECD-Staaten.[119]




Notrufdienste |



Kostenfrei erreichbar sind nur die staatlich eingerichteten dreistelligen Notrufnummern, wie unter anderen jene unterhalb angeführten.


Euronotruf (Notrufnummer 112)

Der Euronotruf 112 leitet in Österreich auf den Polizeinotruf 133 (siehe unterhalb) weiter.


Feuerwehr (Notrufnummer 122)



Steyr-Löschfahrzeuge



Das österreichische Feuerwehrsystem basiert fast vollständig auf Freiwilligen Feuerwehren. Nur in den sechs größten Städten wird der Brandschutz von Berufsfeuerwehren wahrgenommen. In manchen Betrieben wird auch behördlich eine Betriebsfeuerwehr vorgeschrieben. Der Brandschutz fällt in die Kompetenz der einzelnen Bundesländer, während der Katastrophenschutz Kompetenz des Bundes ist, er wird aber neben dem Bundesheer über den Katastrophenhilfsdienst ebenfalls von den Feuerwehren wahrgenommen.



Polizei (Notrufnummer 133)


Der Bereich öffentliche Sicherheit fällt in Österreich in die Gesetzgebungshoheit des Bundes. Auch in der Vollziehung ist die Sicherheitspolizei überwiegend in der Hand des Bundesministers für Inneres. Eine Ausnahme bilden die örtlichen Sicherheitswachen, die von manchen Gemeinden eingerichtet werden dürfen. Österreichweit wurde 2005 die für ländliche Gebiete zuständige Bundesgendarmerie mit den in den Städten vorhandenen Bundessicherheitswachekorps und den Kriminalbeamtenkorps zum neuen Wachkörper Bundespolizei zusammengelegt. Ziel dieser Maßnahme war, Zweigleisigkeiten in der Organisation zu beseitigen und die Effizienz zu erhöhen. Die Gemeindesicherheitswachen waren von dieser Maßnahme jedoch nicht betroffen.


Rettung (Notrufnummer 144)


Das Rettungswesen fällt in Österreich in die Kompetenz der Gemeinden, die Anforderung des verantwortlichen Rettungsdienstes erfolgt jedoch bundeseinheitlich. Wo dieser Notruf eintrifft, ist jedoch schon in den einzelnen Bundesländern verschieden. Außer in der Hauptstadt Wien haben bisher nur die Bundesländer Niederösterreich und Tirol mit einer landesweiten Alarmzentrale direkt Zugriff auf alle einzelnen Hilfsorganisationen im ganzen Land.


Als Hilfsorganisationen unterhalten neben dem in ganz Österreich arbeitenden Roten Kreuz Organisationen wie der Arbeiter-Samariter-Bund, die Johanniter-Unfall-Hilfe, der Malteser Hospitaldienst Austria und das Grüne Kreuz Rettungswachen.




Wetterdienst |




Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik auf der Hohen Warte


Wetterstationen befinden sich über das ganze Land verteilt, in größeren Städten und in allen Landeshauptstädten. Die nationale Einrichtung für meteorologische und geophysikalische Dienste ist die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik (ZAMG) mit mehreren Zweigstellen in den Bundesländern. Die aktuellen Wetterdaten und Wetterentwicklungen lassen sich, auf Internetseiten gesammelt, für viele Orte abrufen und außerdem über Radio und Fernsehen verfolgen. In Zukunft soll außerdem ein zuverlässiger Unwetterwarndienst im Internet angeboten werden. Zusätzlich gibt es noch die Flugwetterdienste oder spezielle Systeme, wie das Blitzortungssystem ALDIS, die auch mit der ZAMG zusammenarbeiten und Daten austauschen.


Zusätzlich zu den Wetterdiensten gibt es in den meisten Bundesländern bedingt durch die alpinen Lagen Lawinenwarndienste, die Informationen der meist örtlich eingerichteten Lawinenkommissionen weitergeben.


Ein weiterer Dienst, der in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewinnt, ist der Hochwasserwarndienst, der vor bevorstehenden Hochwasserereignissen die betroffene Bevölkerung warnt. Er ist bei den jeweiligen Landesregierungen angesiedelt.



Medien |





ORF-Zentrum Küniglberg in Wien




Entnahmebeutel für Sonntagszeitungen neben Straßen und Gehsteigen



Die österreichische Medienlandschaft zeichnet sich durch hohes Ausmaß an Konzentration auf wenige Unternehmenskonglomerate und durch starken Staatseinfluss auf die den Radio- und Fernsehmarkt beherrschende öffentlich-rechtliche Radio- und Fernsehanstalt Österreichs aus.[120] Bei der Rangliste der Pressefreiheit 2017, welche von Reporter ohne Grenzen herausgegeben wird, belegte Österreich Platz 11 von 180 Ländern.[121]


Öffentlich-rechtlich ist der Österreichische Rundfunk (ORF) mit zwei Vollprogrammen und zwei Spartenprogrammen. Die wichtigsten Privatsender in Österreich sind ATV, Puls 4 und ServusTV. Hinzu kommen einige deutsche Sender der RTL Group, deren Österreichfenster lediglich regionalisierte Werbung senden und der ProSiebenSat.1-Gruppe, letztere mit ergänzenden Sendungen nur für den österreichischen Markt. Sie werden trotz ihrer österreichischen Inhalte als deutsche Programme wahrgenommen, vgl. Kabel eins Austria#Kritik.


Der ORF betreibt drei österreichweit sowie neun regional je Bundesland ausgesendete Radiokanäle Ö2. Die wichtigsten und beliebtesten privaten Radiosender sind KroneHit (als einziges bundesweites Programm), Energy Wien in Wien, Radio Soundportal sowie die österreichweite Antenne-Radiokette mit Antenne Steiermark, Antenne Vorarlberg, Antenne Kärnten und Antenne Salzburg.


Der „Mediamil-Komplex“, die Kombination des „Zeitungsriesen“ Mediaprint mit der Verlagsgruppe News,[122] gibt die auflagenstärkste Tageszeitung Österreichs, die Kronen Zeitung, die Printmedien NEWS und Profil sowie die Tageszeitung Kurier heraus und ist somit die mächtigste Mediengruppe des Landes. Weitere Tageszeitungen sind beispielsweise Der Standard, Die Presse, Salzburger Nachrichten, Tiroler Tageszeitung, Vorarlberger Nachrichten, Oberösterreichische Nachrichten, Kleine Zeitung, Österreich und die von Montag bis Freitag erscheinende Gratiszeitung Heute.





Kommunikation |




Richtfunkstation der Telekom Austria auf dem Hochkar in den Göstlinger Alpen



Trotz der schwierigen topografischen Bedingungen besitzt Österreich ein gut ausgebautes Telekommunikationsnetz. Es besteht praktisch eine restlose Netzabdeckung im gesamten bewohnten Bundesgebiet von Festnetz-, Mobiltelefonie und modernen Datendiensten. Zu den größten Anbietern zählen die A1 Telekom Austria, Drei (mit Orange), T-Mobile Austria, UPC Austria und Tele2. Durch die hohe Dichte an Anbietern sind die Tarife im Vergleich zu anderen Ländern in Österreich relativ günstig.


Die überraschend lückenlose Netzabdeckung in Österreich begründet sich zum Teil darin, dass das Land für Mobilfunkanbieter ideale Voraussetzungen für Technologie- und Marktstudien bietet. Neue Technologien im Bereich Mobilfunk und Datenübertragung werden oftmals initial in Österreich eingeführt. Die Resonanz der Bevölkerung gilt als Maßstab für den Erfolg der Technologie in anderen Ländern, in welchen ein derartiger „Feldversuch“ eine weitaus größere finanzielle Belastung erzeugen würde.


Breitband-Internetzugang ist in Österreich fast flächendeckend erhältlich. Der größte österreichweite Netzbetreiber ist A1, gefolgt von Tele2UTA und UPC. Regionale Datennetze existieren in Ballungsgebieten und häufig auch in Gemeinden oder größeren Gebietsverbänden.


2016 nutzten 81,1 % der Bevölkerung von Österreich das Internet.[123]




Kultur |


Die österreichische Kultur ist vielschichtig geprägt; es gibt im Land mehrere Kulturdenkmale und neun Welterbestätten.




Im 18. und 19. Jahrhundert war Wien ein Zentrum des Musiklebens. Bis heute bestehen viele Opernhäuser, Theater und Orchester sowie Traditionen wie das Neujahrskonzert der Wiener Philharmoniker und mehreren Festspiele. Darüber hinaus gibt es eine vitale Kabarettszene. Auf kulinarischem Gebiet haben die Wiener Kaffeehauskultur, der Heurige sowie landestypische Gerichte eine lange Tradition. 2003 war Graz europäische Kulturhauptstadt, 2009 Linz. Zur Verbreitung der österreichischen Kultur im Ausland dient das Österreichische Kulturforum. Acht Bauten oder Landschaften Österreichs gehören zum UNESCO-Welterbe.



Bräuche |




Trachtenmusikkapelle mit dem Mariapfarrer Samson


Regionale Bräuche werden von Vereinen in ganz Österreich aufrechterhalten. Bräuche umfassen vor allem Musik, Tanz, Theater, Dichtung, Schnitzerei und Stickarbeiten. Eine große Anzahl von lokalen Bräuchen und Riten steht in Zusammenhang mit den Jahreszeiten (z. B. Aperschnalzen, Glöckler, Kathreintanz, Kufenstechen, Mariä Lichtmess, Fasching).


Eine lange Tradition hat in Österreich neben der Musik und den Tänzen die traditionsreiche Textilindustrie. Stickerei findet in der Verzierung von Trachten Verwendung wie bei Dirndl und Loden.



Feiertage und Feste |




Christkindlmarkt zur Weihnachtszeit bei der Stille-Nacht-Kapelle in Oberndorf bei Salzburg



Aufgrund der stark katholisch geprägten Geschichte sind die meisten Feiertage auf Bundes- sowie Landesebene religiöse Feiertage, wobei in den einzelnen Bundesländern die Namenstage der Landespatrone als Landesfeiertage begangen werden. Eine Ausnahme davon ist Kärnten, wo die Volksabstimmung von 1920 auch zum gesetzlichen Landesfeiertag erklärt wurde. Zusammen mit allen Sonntagen gelten die Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung.


Gemeinsame Feiertage sind Neujahr, Heilige Drei Könige, Karfreitag (nur für Angehörige evangelischer Religionen), Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam, Mariä Himmelfahrt, Allerheiligen, Mariä Empfängnis, Christtag und Stephanitag. Der Heilige Abend und Silvester sind keine Feiertage, aber durch kollektivvertragliche Regelungen arbeitsfrei oder teilweise arbeitsfrei. Der Nationalfeiertag findet am 26. Oktober statt, dem Tag der gesetzlichen Beschlussfassung der immerwährenden Neutralität im Jahre 1955. Länderspezifische Feiertage mit eingerechnet hat 2013 jedes Bundesland 14 gesetzliche Feiertage außer Kärnten (15 mit dem Tag der Volksabstimmung).


Zudem steht es jeder religiösen Gemeinde frei, ihre eigenen Feiertage zu begehen und Angehörige lassen ihre Arbeit an dem Tag ruhen. So feiern etwa die israelitischen Kultusgemeinden Jom Kippur unabhängig davon, dass es nicht als gesetzlicher Feiertag gilt.


Neben den religiös motivierten Feiertagen gibt es eine Vielzahl lokaler Feste. So haben im Sommer besonders im ländlichen Raum Zeltfeste Tradition. Auch regelmäßig stattfindende Musikfestivals der Hoch- und populären Kultur besitzen ein bestimmtes Ausmaß an Festcharakter. Einen hohen Stellenwert in der Festkultur nimmt die Ballsaison ein, die mit den Maturabällen der Mittleren Schulen oft schon im November beginnt, und wiederholt finden auch noch nach Aschermittwoch Vereinsbälle statt. Als ein Höhepunkt der Ballsaison ist besonders der traditionelle Wiener Opernball zu sehen.



Musik |




Wolfgang Amadeus Mozart




Johann Strauss (Sohn)




Gustav Mahler


Komponisten der klassischen und der romantischen Epoche sind etwa Wolfgang Amadeus Mozart aus Salzburg und der aus Bonn gebürtige Ludwig van Beethoven, die beide in Wien wirkten, außerdem Joseph Haydn, Franz Schubert, Anton Bruckner, Franz Liszt oder der als „Walzerkönig“ titulierte Johann Strauss (Sohn).


Die Musik des 20. Jahrhunderts revolutionierten Gustav Mahler und die Komponisten der „Neuen Wiener Schule“ Arnold Schönberg, Alban Berg und Anton Webern, aber auch Josef Matthias Hauer, der die tatsächliche Erfindung der 12-Ton-Musik für sich in Anspruch nimmt, sowie Ernst Krenek oder Egon Wellesz. Dieser Tradition großer Komponisten aus dem Gebiet der k. u. k. Monarchie folgten international bedeutende Dirigenten wie Arthur Nikisch, Felix Weingartner, Franz Schalk, Erich Kleiber, Karl Böhm, Hans Rosbaud, Herbert von Karajan, Michael Gielen, Nikolaus Harnoncourt und Franz Welser-Möst. Auf dem Gebiet der zeitgenössischen Musik konnten sich György Ligeti, Friedrich Cerha oder Georg Friedrich Haas, H. K. Gruber und Bernhard Lang etablieren.


In der „leichten Muse“ hat das Neujahrskonzert der Wiener Philharmoniker lange Tradition. Es wird im Rundfunk und Fernsehen in mehr als 40 Staaten übertragen; gespielt werden dabei Walzer, Polkas und Märsche, regelmäßig solche von Johann Strauß (Sohn).


Die Operette ist eine in Österreich ernst genommene Kunstform, und die k. u. k. Monarchie mit ihren Nachfolgestaaten hat die Mehrzahl ihrer bekanntesten Vertreter hervorgebracht: Johann Strauß, Carl Millöcker, Oscar Straus, Edmund Eysler, Nico Dostal, Fred Raymond, Robert Stolz stammen aus dem Territorium des heutigen Österreich, Franz von Suppé, Franz Lehár, Emmerich Kálmán, Leo Fall, Paul Abraham, Ralph Benatzky aus anderen Teilen der ehemaligen Monarchie.


Im populären Musiksektor sind Bands und Einzelinterpreten aus dem speziellen österreichischen Genre Austropop äußerst erfolgreich, dabei besonders Interpreten wie Wolfgang Ambros, Georg Danzer, Rainhard Fendrich und Stefanie Werger sowie die Bands Erste Allgemeine Verunsicherung und S.T.S. International erfolgreich war Falco (bürgerlich: Johann Hölzel) unter anderem mit Rock Me Amadeus. Eine erfolgreiche Österreicherin auf dem Chartsektor war Christina Stürmer. Udo Jürgens galt als Ikone auf dem Gebiet des deutschsprachigen Chansons, er gewann 1966 den Eurovision Song Contest, diesen Erfolg wiederholte Conchita Wurst im Jahr 2014.





Joe Zawinul (Freiburg im Breisgau, 2007)


Joe Zawinul, der gemeinsam mit dem US-Amerikaner Miles Davis die Stilrichtung des Electric Jazz entwickelte, gilt als der bislang einzige europäische Musiker, der in der Geschichte des Jazz von stilprägender Bedeutung war. Seine Gruppe Weather Report zählt in Fachkreisen und beim Publikum als die bedeutendste Jazzformation der 1970er und 1980er Jahre.


Großer Beliebtheit erfreut sich sowohl die Volksmusik mit ihren regionalen Formen als auch die volkstümliche Musik. Vertreter des letzteren Genres finden in der erfolgreichen Fernsehproduktion Musikantenstadl ein internationales Publikum.


Neben dem Mainstream entwickelten sich im populären Musikbereich auch alternative Musikgruppen, die auch europaweit szenebekannt sind. Dazu zählen beispielsweise die Linzer Electroswing-Band Parov Stelar, die Linzer Hip-Hopper Texta, das Downbeat-Duo Kruder & Dorfmeister, die Songwriterin Soap&Skin oder die Metal-Bands Belphegor aus Salzburg, L’Âme Immortelle oder Summoning.[124]



Theater |




Das Burgtheater in Wien ist eine der ersten deutschsprachigen Bühnen


Das Theater als Kunstform findet in Österreich viel Anklang und auch viel öffentliche Förderung: von der Wiener Staatsoper, einem der angesehensten Musiktheater der Welt, und vom Burgtheater, als eine der besten deutschsprachigen Bühnen bezeichnet, bis zum Bauerntheater im Dorf.


Zu den ständig bespielten Bühnen in Wien, Salzburg, Graz, Innsbruck, Linz, Klagenfurt, Bregenz und St. Pölten kommen Theater- und Opernfestivals von den Bregenzer Festspielen und den Salzburger Festspielen bis zu den Seespielen in Mörbisch am See im Burgenland. In Wien besteht dazu eine Szene an Kabaretts, Kleinbühnen, Kellertheatern und der Alternativkultur gewidmeten Spielstätten.


In St. Pölten wurde, nachdem es 1986 zur Landeshauptstadt erhoben worden war, ebenfalls ein Theater, das Festspielhaus St. Pölten errichtet. In Wien wurde die Musicalbühne Theater an der Wien aus Anlass des Mozartjahrs 2006 zum Operntheater umgestaltet und ist seither das dritte große Opernhaus in der Stadt; weiters wurde bis 2008 das Ronacher-Theater zur Musicalbühne ausgebaut. In Linz wurde 2012 ein neues Musiktheater eröffnet.


Die österreichische Theaterliteratur der letzten Jahrzehnte umfasst u. a. Peter Handkes mittlerweile legendäre „Publikumsbeschimpfung“, Wolfgang Bauers Aufreger „Silvester oder das Massaker im Hotel Sacher“, Fritz Hochwälders NS-Aufarbeitung „Der Himbeerpflücker“ und Thomas Bernhards Drama „Heldenplatz“, in dem er katholisch-reaktionäre Züge des Österreich von 1988 mit dem enthusiastischen Empfang Hitlers auf dem Wiener Heldenplatz 1938 vergleicht. Als dieses Stück 1988 unter der Regie von Claus Peymann am Burgtheater Premiere hatte, inszenierten konservative Kreise den bis heute größten Theaterskandal seit 1945.


Aus Österreich stammen international bekannte Schauspieler: Christoph Waltz, Arnold Schwarzenegger, Romy Schneider, Oskar Werner, Curd Jürgens, Maria Schell, O. W. Fischer, Paula Wessely und ihre Tochter Christiane Hörbiger, Maximilian Schell, Senta Berger und Klaus Maria Brandauer. Unter den auch im Ausland geschätzten Regisseuren sind Max Reinhardt und Martin Kušej zu nennen.


Als Kabarettisten wurden Karl Farkas und Helmut Qualtinger zu „Klassikern“.


Eine für das Theater in Österreich wesentliche Gegebenheit ist der ständige personelle und kulturelle Austausch unter den Theatern des deutschsprachigen Raumes, insbesondere mit Deutschland. Dadurch werden für die großen Talente Österreichs die beschränkten Karrierechancen im Heimatland kompensiert.



Kabarett |




Film |



Es gibt eine Reihe von international renommierten österreichischen Filmschaffenden, darunter diverse Preisträger. Zu den bekanntesten Österreichern im Filmgeschäft gehören Christoph Waltz, Arnold Schwarzenegger, Michael Haneke, Fritz Lang, Senta Berger, Franz Novotny, Hundans Weingartner.




Literatur |




Bertha Freifrau von Suttner war die erste mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnete Frau



Namhafte Autorinnen und Autoren des 19. und 20. Jahrhunderts waren Franz Grillparzer, Ferdinand Raimund, Johann Nestroy, Leopold von Sacher-Masoch, Adalbert Stifter, die 1905 mit dem Friedensnobelpreis geehrte Bertha von Suttner, Marie von Ebner-Eschenbach, Peter Rosegger, Peter Altenberg, Hugo von Hofmannsthal, Rainer Maria Rilke, Georg Trakl, Franz Kafka, Karl Kraus, Ödön von Horváth, Joseph Roth, Stefan Zweig, Robert Musil, Gustav Meyrink, Franz Werfel, Egon Erwin Kisch, Alfred Kubin, Fritz von Herzmanovsky-Orlando, Leo Perutz, Alfred Polgar, Vicki Baum, Alexander Lernet-Holenia, Heimito von Doderer, Franz Theodor Csokor, Ingeborg Bachmann, Christine Lavant, Friedrich Torberg, Fritz Hochwälder, Jörg Mauthe, Thomas Bernhard, Ernst Jandl, H. C. Artmann, Hilde Spiel, Albert Drach, Wolfgang Bauer, Johannes Mario Simmel, Gert Jonke, Gertrud Fussenegger, Gernot Wolfgruber und Franz Innerhofer.


Wichtige lebende Schriftsteller sind die 2004 mit dem Nobelpreis für Literatur ausgezeichnete Elfriede Jelinek, Peter Handke, Felix Mitterer, Friederike Mayröcker (Büchnerpreis 2001), Christoph Ransmayr, Barbara Frischmuth, Alois Brandstetter, Peter Rosei, Norbert Gstrein, Eva Menasse, Robert Menasse, Wolf Haas, Bettina Balàka, Arno Geiger, Josef Winkler (Büchnerpreis 2008), Gerhard Roth und Daniel Kehlmann.


Auf Slowenisch schreiben u. a. Gustav Januš, Janko Ferk und Florjan Lipuš, der von Peter Handke ins Deutsche übersetzt wurde.



Bildende Kunst |




„Der Kuss“ von Gustav Klimt ist eines der bekanntesten österreichischen Kunstwerke


Die Malerei in Österreich erlangte nach 1700 mit Johann Michael Rottmayr, Daniel Gran, Paul Troger und Franz Anton Maulbertsch größere Bedeutung.


Einen Höhepunkt erreichte sie um 1900, als Wien zu einem Zentrum des Jugendstils wurde. Zu den bedeutendsten Vertretern zählten Gustav Klimt, Koloman Moser, Oskar Kokoschka und Egon Schiele.


In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts entstand die Wiener Schule des Phantastischen Realismus als eine späte Strömung des Surrealismus. In dieses Umfeld gehört auch Friedensreich Hundertwasser mit seinen abstrakt-dekorativen Bildern.


In den 1960er Jahren entwickelte sich im Grenzbereich von Theater und Malerei der Wiener Aktionismus. Zu dessen bedeutendsten Vertretern zählten Valie Export, Arnulf Rainer, Günter Brus, Rudolf Schwarzkogler und Hermann Nitsch.


Bedeutende Bildhauer oder Skulptoren waren Niclas Gerhaert van Leyden, Franz Xaver Messerschmidt, Fritz Wotruba, Alfred Hrdlicka und Bruno Gironcoli und Franz West.



Wissenschaft und Technik |




Sigmund Freud, der Begründer der Psychoanalyse




Erwin Schrödinger auf der 1000-Schilling-Banknote (1983)


Österreich war in den ersten drei Jahrzehnten des 20. Jahrhunderts eine bedeutende Wissenschaftsnation. Es brachte Denker und Forscher hervor wie:



  • die Begründer der Quantenphysik Wolfgang Pauli und Erwin Schrödinger

  • den Mathematiker Kurt Gödel

  • die Chemiker Carl Josef Bayer, Max Ferdinand Perutz und Theodor Wagner-Jauregg

  • den Begründer der Psychoanalyse Sigmund Freud

  • die Psychiater Julius Wagner-Jauregg, Alfred Adler und Viktor Frankl

  • die Ärzte der Wiener Medizinischen Schule

  • die Philosophen des Wiener Kreises und Ludwig Wittgenstein

  • den Begründer der modernen empirischen Sozialforschung Paul Felix Lazarsfeld

  • den Vater der Tierpsychologie Konrad Lorenz

  • den Philosophen Karl Popper

  • den Automobilbauer Ferdinand Porsche

  • die Erfinder Viktor Kaplan und Josef Ressel

  • die Wegbereiter der Thermodynamik Josef Stefan und Ludwig Boltzmann

  • einer der Wegbereiter der Benzol-Struktur Josef Loschmidt

  • den Entdecker der Blutgruppen Karl Landsteiner

  • den Retter der Mütter Ignaz Semmelweis

  • sowie die Ökonomen Carl Menger, Friedrich August von Hayek und Eugen Böhm von Bawerk


Die Kernphysikerin Lise Meitner entwickelte gemeinsam mit Otto Frisch die erste theoretische Erklärung der Kernspaltung.


Das wissenschaftliche Niveau dieser Zeit wurde im Nationalsozialismus zerstört. Nach 1945 wurden nur wenige exilierte Wissenschaftler, später als Koryphäen ihrer Fächer anerkannt, zur Rückkehr nach Österreich eingeladen. Das Begabtenreservoir in Böhmen, Mähren und Ungarn, das der österreichischen Wissenschaft lang zur Verfügung gestanden war, wurde wegen des Eisernen Vorhangs nicht mehr nutzbar.


In den 1950er Jahren wurde von den Ingenieuren der voestalpine das sogenannte Linz-Donawitz-Verfahren entwickelt, das die Stahlproduktion weltweit revolutionierte. Hervorzuheben sind auch die Geländefahrzeuge Haflinger und Pinzgauer, die in der Steyr Daimler Puch AG konstruiert wurden, sowie das Steyr AUG, ein Sturmgewehr, das in vielen Armeen der Welt und sogar vom US-Heimatschutzministerium eingesetzt wird.


Die in Österreich entwickelte Glock-Pistole ist eine weltweit verbreitete Polizeipistole (Österreich, Deutschland, USA)


Wirtschaftlich erfolgreich haben sich Unternehmen in der produkt- bzw. anwendungsbezogenen Forschung stark spezialisiert und sind heute in der Technik weltweit erfolgreich, z. B. Glock, Rosenbauer und Wienerberger.


Zwischen 1971 und 2013 bestand in Österreich ein eigenes Wissenschaftsministerium. Die Österreichische Akademie der Wissenschaften, das Austrian Institute of Technology, die Forschungsgesellschaft Joanneum Research und andere vom Staat geförderte Institutionen stimulieren und koordinieren wissenschaftliche Forschung. Seit den neunziger Jahren sind private Universitäten zugelassen.


1874 entdeckte der Astronom Johann Palisa einen Asteroiden und benannte ihn nach seinem Heimatland (Asteroid Austria).




Küche |




Wiener Schnitzel




Sachertorte




Weinbau im steierischen Sausal



Bedingt durch die österreichische Geschichte haben vor allem Kochkünste aus Ungarn, Böhmen, Italien und Frankreich Einfluss auf heute typisch österreichische Gerichte. Ergänzt wird das Angebot durch traditionelle regionale Kochkunst aus den Bundesländern. Typische Gerichte sind der Tafelspitz, das Wiener Schnitzel, Steirisches Backhendl, Brathendl, Gulasch und Fischgerichte wie Karpfen und Forelle. Weltweite Bekanntheit haben Süßspeisen erlangt, so zum Beispiel die Sachertorte, der Apfelstrudel und der Kaiserschmarrn.


Die Essenseinnahme erfolgte bis vor wenigen Jahren vorwiegend zu Hause. Heute essen – vor allem in den größeren Städten – viele Menschen häufig in Gaststätten, Restaurants, Kaffeehäusern, an Würstelständen und Döner-Imbissen, in Filialen von Fastfoodketten oder auf der Straße oder in öffentlichen Verkehrsmitteln. Sich ausbreitender Hedonismus führte seit den achtziger Jahren zu verstärkter Publikation gastronomischer Führer, Tipps und Rangreihungen, zu Medienberichten über Neueröffnungen von Lokalen und zu mehr gastronomiebezogenen Fernsehsendungen als jemals zuvor. Davon erfasste Lokale sind einige Zeit „in“ und erreichen überdurchschnittliche Gästefrequenz. Davon erfasste Gastronomen erreichen beachtliche Medienpräsenz und -prominenz, beispielsweise Sissy Sonnleitner, Reinhard Gerer, Toni Mörwald und Heinz Reitbauer. Der steirische Koch Johann Lafer ist vor allem in deutschen Fernsehsendungen stark präsent.


Traditionell gepflegte Kaffeevariationen bilden das Sortiment der Kaffeehäuser, die sich nach dem Muster des Wiener Kaffeehauses heute in ganz Österreich finden. Die ersten Kaffeehäuser wurden in Wien kurz nach dem Jahr 1683 eingerichtet. Heute sind sie zumeist Café-Restaurants, in denen die Kaffeehaustradition mit dem Angebot des „bürgerlichen Speisehauses“ kombiniert wird.


Große Tradition hat der Weinanbau, der in Wien, Niederösterreich, der Steiermark und dem Burgenland betrieben wird. Innereuropäisch und auch in Übersee erfreut sich der österreichische Wein großer Beliebtheit, und auch im Land selbst wird mit knapp 40 Liter pro Kopf und Jahr gern Wein getrunken. War zuvor hauptsächlich Massenproduktion (im „Doppler“, der Zweiliterflasche) üblich, so haben sich seit den 1980er-Jahren viele Winzer auf die Produktion von Qualitätsweinen spezialisiert, die bei internationalen Blindverkostungen hervorragend abschneiden. Im Zuge dieser Entwicklung wurde österreichischen Rotweinen wesentlich mehr Beachtung geschenkt als früher. In den Weinbau treibenden Bundesländern hat sich im 19. Jahrhundert eine Heurigenkultur entwickelt, die bis heute für unkomplizierte, informelle Gastronomie steht und auch bei Touristen beliebt ist. Hier dominiert beim Speiseangebot das kalte und warme Buffet, beim Weinangebot der junge Wein der letzten Ernte.


Bier wird medial kaum beachtet, ist aber als Alltagsgetränk in Österreich wichtig. Mit knapp 109 Litern Verbrauch pro Kopf und Jahr und mit 140 Brauereien – darunter überregionale Traditionsmarken wie Gösser, Hirter, Ottakringer, Puntigamer, Schwechater, Stiegl und Zipfer – darf sich Österreich als Biernation bezeichnen.




Sport |



Der Sport in Österreich war und ist oft politisiert. So war Österreich die Heimat des antisemitischen Deutschen Turnerbundes[125] und einiger der mitgliederstärksten Arbeiterturnverbände.[126] Seit 2008 stellt Österreich den Vorsitzenden des internationalen Arbeitersports Confédération Sportive Internationale du Travail (CSIT)



Wintersport |





Innsbruck ist zweifacher Austragungsort olympischer Winterspiele (1964, 1976)


Aufgrund seiner Geographie zählt Österreich in mehreren Wintersportarten zur Weltspitze, wie etwa in alpinen Ski-Bewerben, im Skispringen oder im Snowboarden. Der Wintersport genießt in Österreich einen hohen Stellenwert und dessen Fernsehübertragungen, vor allem jene der Ski-Alpin-Bewerbe, erreichen weite Teile der Bevölkerung. Bekannte Ski-Sportler der letzten Jahre sind etwa Marcel Hirscher, Benjamin Raich, Anna Veith (geborene Fenninger), Marlies Schild und Hannes Reichelt. Erfolgreiche und bekannte Skifahrer und Skifahrerinnen der Vergangenheit sind Toni Sailer, Karl Schranz, Franz Klammer, Stephan Eberharter, Annemarie Moser-Pröll, Petra Kronberger, Hermann Maier, Renate Götschl und Michaela Dorfmeister. Auch der Fernsehmoderator Armin Assinger und der Schlager-Star Hansi Hinterseer zählten einst zu der Weltspitze der Skirennläufer.


Weitere erfolgreiche Wintersportler sind beispielsweise die Rodler Wolfgang und Andreas Linger und das österreichische Skisprung-Team um Gregor Schlierenzauer, Thomas Morgenstern und Andreas Kofler, das in den letzten Jahren Olympia- und Weltcup-Siege für sich verbuchen konnte. Nicht mehr aktive Skisprung-Größen wie Anton Innauer, Hubert Neuper oder auch Andreas Goldberger sind heute als Trainer und oft auch als Fernsehmoderatoren tätig. Der ehemalige Rodler Markus Prock ist jetzt als Manager für aktive Wintersportler tätig.



Sommersport |


Auch im Sommersport, bzw. ganzjährig ausübbaren Sportarten kann Österreich immer wieder nennenswerte Erfolge für sich verbuchen, doch erreichen diese, bis auf den Fußball, bei weitem nicht die Reichweite des Wintersports, gemessen am Interesse der Bevölkerung. Bei Erfolgen im Zuge von Großereignissen wie den Olympischen Spielen oder Weltmeisterschaften gelangen diese Sportarten naturgemäß dennoch ins mediale Rampenlicht. Derartige Sportarten, in welchen Österreicher regelmäßig zu den potenziellen Siegesanwärtern zählen, sind vor allem der Segelsport (Roman Hagara, Hans-Peter Steinacher), Judo (Peter Seisenbacher, Ludwig Paischer, Sabrina Filzmoser, Claudia Heill), Triathlon (Kate Allen), Boxen (Marcos Nader, Hans Orsolics), Kickboxen (Günter Singer, Fadi Merza),
Schwimmen (Mirna Jukić, Markus Rogan, Dinko Jukić), Beachvolleyball (Europameister 2003 und 2007) sowie die Formel 1 (Ex-Rennfahrer Niki Lauda, Jochen Rindt, Gerhard Berger und der Rennstall Red Bull Racing).


Im Jahr 1988 konnte Peter Seisenbacher als erster Judoka seinen Olympiasieg von 1984 im Mittelgewicht (-86 kg) wiederholen.
1996 wurde Thomas Muster als erster Österreicher überhaupt Nummer 1 der Tennisweltrangliste, nachdem er ein Jahr zuvor den Titel von Paris – die French Open, ein Grand-Slam-Turnier – gewonnen hatte. Im Jahr 2003 holte Werner Schlager den Weltmeistertitel im Tischtennis, im Dezember 2005 erschwamm Markus Rogan bei der Kurzbahn-Schwimm-EM über 200-m-Rücken einen neuen Weltrekord, den ersten für Österreich seit 1912. Bei der Kurzbahn-WM 2008 schwamm er über dieselbe Strecke erneut Weltrekord und wurde damit Österreichs erster Schwimmweltmeister überhaupt.


Die Austrian Open ist ein Golfturnier der PGA European Tour genannten Turnierserie.



Vereinssport |


Der Vereinssport besitzt in Österreich einen hohen Stellenwert. In vielen Gemeinden und Städten sind mehr als die Hälfte der Einwohner in Vereinen sportlich aktiv. Vor allem der Fußball besitzt lange Tradition, aber auch weniger bekannte Sportarten stoßen mancherorts auf regen Zulauf. So zählt Österreich beispielsweise im Faustball (besonders Vereine aus Oberösterreich) zur Weltspitze und wurde 2007 erstmals Herren-Weltmeister, hat außerdem eine der besten American-Football-Ligen weltweit, und manche der an der Donau oder an größeren Seen gelegenen Gemeinden haben eigene Wassersportvereine.


Hypo Niederösterreich zählt im Frauenhandball zurzeit ebenso zur europäischen Spitze wie die Vienna Vikings im American Football. Größte Erfolge im Fußball in jüngerer Vergangenheit waren das Erreichen des Finales im UEFA-Cup durch den SV Austria Salzburg 1994 sowie die drei Endspielteilnahmen im Europacup der Cupsieger durch die Wiener Austria 1978 und SK Rapid Wien in den Jahren 1985 und 1996.


International erfolgreiche Vereine aus Österreich




  • American Football: Vienna Vikings, Swarco Raiders Tirol, Graz Giants


  • Eishockey: heute: EC Red Bull Salzburg, Vienna Capitals, EC KAC damals: VEU Feldkirch


  • Faustball: FG Grieskirchen/Pötting, Union Arnreit


  • Fußball: SK Rapid Wien, FK Austria Wien, FC Red Bull Salzburg, SK Sturm Graz


  • Handball: Hypo Niederösterreich, HC Linz AG, UHK West Wien


  • Hockey: AHTC, SV Arminen, WAC, HC Wels


  • Tischtennis: SVS Niederösterreich, Linz AG Froschberg


  • Volleyball: HotVolleys Wien



Internationale Sportveranstaltungen |




Das Ernst-Happel-Stadion in Wien beim ersten Auftritt der österreichischen Nationalmannschaft bei der Fußball-Europameisterschaft 2008


Österreich war bisher dreimal Veranstalter Olympischer Spiele (Olympische Winterspiele in Innsbruck 1964 und 1976 sowie 1. Olympische Jugend-Winterspiele 2012 in Innsbruck). Insgesamt holten österreichische Sportler 79 Gold-, 98 Silber- und 103 Bronzemedaillen in der Geschichte Olympischer Winterspiele sowie 25 Gold-, 53 Silber- und 49 Bronzemedaillen bei Olympischen Sommerspielen (Stand: 2016).[veraltet]


Bei den Olympischen Winterspielen 2014 in Sotschi das österreichische Team vier Gold-, acht Silber- und fünf Bronzemedaillen.[veraltet] Bei den Olympischen Sommerspielen 2016 wurde durch das Segelteam Tanja Frank und Thomas Zajac eine Bronzemedaille erkämpft.


Die Eishockey-Weltmeisterschaft fand 1964 in Innsbruck statt, 1967, 1977, 1987, 1996 und 2005 in Wien. Die Schwimmeuropameisterschaften fanden 1950, 1974 und 1995 in Wien statt. Die ersten Eiskunstlauf-Europameisterschaften der Sportgeschichte fanden 1892 in Wien statt, bis zum Jahr 2000 fanden acht weitere Europameisterschaften in Wien statt, die EM 1981 in Innsbruck.


Vom 7. bis 29. Juni 2008 war Österreich gemeinsam mit der Schweiz Veranstalter der Fußball-Europameisterschaft 2008. Die auf Österreich entfallenden Spiele fanden in Wien, Salzburg, Innsbruck und Klagenfurt statt, das Finale war in Wien.




Siehe auch |



 Portal: Österreich – Übersicht zu Wikipedia-Inhalten zum Thema Österreich


Literatur |



  • Österreichische Nationalbibliothek: Österreichische Bibliographie: Verzeichnis der österreichischen Neuerscheinungen. Wien 1946–2002. Seit 2003 Online-Ausgabe.

  • Ingeborg Auer u. a.: ÖKLIM – Digitaler Klimaatlas Österreichs. In: Christa Hammerl u. a. (Hrsg.): Die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik 1851–2001. Leykam, Wien 2001, ISBN 3-7011-7437-7.

  • Richard und Maria Bamberger, Ernst Bruckmüller, Karl Gutkas (Hrsg.): Österreich-Lexikon. Verlagsgemeinschaft Österreich-Lexikon, Wien 2004, ISBN 3-85498-385-9 – Fortgeführt als Online-Ausgabe.


  • Ernst Bruckmüller: Sozialgeschichte Österreichs. Verlag für Geschichte und Politik, Wien 2001, ISBN 3-7028-0361-0.

  • Harald Fidler: Österreichs Medienwelt von A–Z. Das komplette Lexikon mit 1000 Stichwörtern von Abzockfernsehen bis Zeitungssterben. Falter, Wien 2008, ISBN 978-3-85439-415-0.


  • Friedrich Heer: Der Kampf um die österreichische Identität. Böhlau, Wien 2001, ISBN 3-205-99333-0.

  • Erwin Ringel: Die österreichische Seele: Zehn Reden über Medizin, Politik, Kunst und Religion. Neuauflage. Kremayr & Scheriau, Wien 2005, ISBN 3-218-00761-5.

  • Robert und Melita Sedlaczek: Das österreichische Deutsch. Wie wir uns von unserem großen Nachbarn unterscheiden. Ueberreuter, München 2004, ISBN 3-8000-7075-8.


Geschichte


  • Peter Berger: Kurze Geschichte Österreichs im 20. Jahrhundert. 2. verb. Auflage. Facultas Universitätsverlag, Wien 2008, ISBN 978-3-7089-0354-5.


  • Karl Vocelka: Geschichte Österreichs. Kultur – Gesellschaft – Politik. Heyne, München 2002, ISBN 3-453-21622-9.


  • Herwig Wolfram (Hrsg.): Österreichische Geschichte. 14 Bände. Ueberreuter, Wien 1994–2006.



Weblinks |



































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Einzelnachweise |




  1. Zur Definition und sprachwissenschaftlichen Abgrenzung insbesondere: Rudolf Muhr, Richard Schrodt, Peter Wiesinger (Hrsg.): Österreichisches Deutsch – Linguistische, sozialpsychologische und sprachpolitische Aspekte einer nationalen Variante des Deutschen (PDF, 407 Seiten; 1,3 MB)@1@2Vorlage:Toter Link/www.oedt.kfunigraz.ac.at (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) i Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis., Verlag Hölder-Pichler-Tempsky, Wien 1995. Anm.: Diese Publikation entstand aus den Beiträgen der Tagung „Österreichisches Deutsch“, die mit internationalen Sprachwissenschaftlern an der Karl-Franzens-Universität Graz vom 22. bis 24. Mai 1995 stattfand.


  2. Bundes-Verfassungsgesetz – Artikel 8, Bundeskanzleramt, aufgerufen am 5. Oktober 2011.


  3. ab Statistik Austria (Hrsg.): Statistisches Jahrbuch 2011. 37.01 Gliederung Österreichs in NUTS-Einheiten, Gebietsstand 1. Jänner 2010, S. 506, Sp. Fläche km² (PDF Kap. 37 Regionaldaten Österreichs in NUTS-Gliederung, statistik.at [abgerufen am 7. Juli 2011] Im Jahrbuch 2009 wurden noch ebenda 83.871,97 angegeben). 


  4. Statistik Austria - Bevölkerung zu Jahresbeginn 2002-2018 nach Gemeinden (Gebietsstand 1.1.2018)


  5. Statistik Austria – Bevölkerungszahl Daten von der Statistik Austria. Abgerufen am 6. Februar 2018.


  6. [1] des Internationalen Währungsfonds.


  7. [2] United Nations Development Programme (UNDP),


  8. abc Ingeborg Auer u. a.: ÖKLIM – Digitaler Klimaatlas Österreichs. In: Christa Hammerl u. a. (Hrsg.): Die Zentralanstalt für Meteorologie und Geodynamik 1851–2001. Leykam, Wien 2001, ISBN 3-7011-7437-7.


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  57. SPÖ und ÖVP einigen sich auf grosse Koalition in Österreich – Werner Faymann wird neuer Bundeskanzler, NZZ, 23. November 2008.


  58. Der neue ÖVP-Chef und Vizekanzler heißt Michael Spindelegger. Der Standard vom 14. April 2011.


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  66. Fred Brande, Gerlinde Weilinger: Kodex des österreichischen Rechts (Hrsg. Werner Doralt). Verfassungsrecht. 6. Auflage, Verlag Orac, Wien 1989, Abschnitt 2b, S. 1.


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  68. Fred Brande, Gerlinde Weilinger: Kodex des österreichischen Rechts. Herausgegeben von Werner Doralt, Verfassungsrecht, 6. Auflage, Verlag Orac, Wien 1989, Abschnitt 13/1, S. 1 f.


  69. Fred Brande, Gerlinde Weilinger: Kodex des österreichischen Rechts (Hrsg. Werner Doralt). Verfassungsrecht. 6. Auflage, Verlag Orac, Wien 1989, Abschnitt 5a/1, S. 1 f.


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47.613.783333333333Koordinaten: 48° N, 14° O







Dieser Artikel wurde am 11. September 2005 in dieser Version in die Liste der lesenswerten Artikel aufgenommen.








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