PayPal












































PayPal Holdings, Inc.




Logo


Rechtsform

Incorporated

ISIN

US70450Y1038

Gründung
1998

Sitz

San José, Kalifornien,
Vereinigte StaatenVereinigte Staaten Vereinigte Staaten

Leitung



  • Vereinigte StaatenVereinigte Staaten John Donahoe
    (Vorsitzender)


  • Vereinigte StaatenVereinigte Staaten Daniel Schulman
    (Präsident und CEO)[1]



Mitarbeiterzahl

ca. 18.700[2]



Umsatz
13,1 Mrd. USD[3]

Branche

Finanzdienstleistungen

Website

www.paypal.com
Stand: 31. Dezember 2017





2014 abgelöstes Logo der PayPal Inc., entworfen von Chad Hurley


PayPal [.mw-parser-output .IPA a{text-decoration:none}ˈpeɪˌpæl] (Audio-Datei / Hörbeispielanhören?/i) (engl., wörtlich Bezahlfreund, angelehnt an pen pal, Brieffreund) ist ein börsennotierter Betreiber eines Online-Bezahldienstes, der zur Begleichung von Mittel- und Kleinbeträgen zum Beispiel beim Ein- und Verkauf im Online-Handel genutzt werden kann. Nach eigenen Angaben hat PayPal mehr als 192 Millionen aktive Nutzer in über 200 Märkten mit der Möglichkeit von Zahlungen in über 100 Währungen (Stand: November 2016).[4] Der Sitz des Unternehmens ist San José, das europäische Tochterunternehmen ist PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A. mit Sitz in Luxemburg.


PayPal war von 2002 bis zu seiner Abspaltung am 17. Juli 2015 eine Tochtergesellschaft des US-Unternehmens eBay; seitdem werden die Aktien an der NASDAQ gehandelt. Das Unternehmen ist Bestandteil des S&P 500 und ersetzte den ehemaligen Mutterkonzern eBay im S&P 100.[5]




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Funktionsweise


    • 1.1 Stationärer Handel




  • 2 Unternehmensgeschichte


    • 2.1 Erwerb durch eBay 2002


    • 2.2 PayPal in Deutschland


    • 2.3 Sitz in Luxemburg 2007 und europäische Lizenz


    • 2.4 Selbstständigkeit 2015


    • 2.5 Auslaufen der Partnerschaft mit eBay


    • 2.6 iZettle




  • 3 Entgelte


  • 4 Kritik


    • 4.1 Datenabgleich mit Verdächtigenlisten des US-Heimatschutzministeriums


    • 4.2 Sperrung des WikiLeaks-Spendenkontos


    • 4.3 Sperrung von Konten verwandter Personen


    • 4.4 Einfrierung des Kontos für 180 Tage


    • 4.5 Versuch der Durchsetzung des US-Embargos gegen Kuba in Europa


    • 4.6 AGB und DSGVO




  • 5 Weblinks


  • 6 Einzelnachweise





Funktionsweise |


Das PayPal-Konto ist ein virtuelles Konto: Die Identität des Kontos wird durch die E-Mail-Adresse des PayPal-Mitglieds definiert, es gibt also keine Kontonummer. Mit dem Konto können Zahlungen an Dritte ausgeführt und Zahlungen von Dritten empfangen werden. Dabei fungiert PayPal als Dienstleister für den Transfer. PayPal übernimmt nicht die Funktion eines Treuhänders, das heißt, es wird lediglich die Zahlungsabwicklung übernommen, unabhängig von der Leistungserbringung durch den Verkäufer.


Ein elementarer Vorteil von PayPal – wie auch von anderen Micropayment-Systemen – ist es, dass via PayPal getätigte Zahlungen sofort dem Zahlungsempfänger gutgeschrieben werden und somit beispielsweise die sonst übliche Banklaufzeit einer Überweisung entfällt. In einem Onlineshop getätigte Käufe können somit sehr schnell bezahlt werden. Damit verkürzt sich die Lieferzeit, sofern der Verkäufer die Ware zeitnah nach dem Zahlungseingang versendet.


Wenn PayPal zur Bezahlung bei einem Onlineshop verwendet wird, erhebt PayPal Transaktionsdaten, die über den Umfang einer normalen Überweisung hinausgehen. Sofern der Onlineshop diese Daten an PayPal übermittelt, gehören dazu u. a. die Lieferadresse und die einzelnen Positionen des Warenkorbs.[6]


PayPal-Mitglieder müssen sich mit ihren persönlichen Daten registrieren; ein Bankkonto oder eine Kreditkarte ist nicht zwingend notwendig. Fügt das PayPal-Mitglied ein Bankkonto hinzu, führt PayPal eine Testüberweisung an das angegebene Konto durch, um es zu verifizieren. Danach können PayPal-Mitglieder Geld an jede beliebige E-Mail-Adresse in den unterstützten Ländern senden. Hat der Besitzer der E-Mail-Adresse kein PayPal-Konto, so wird er von PayPal per E-Mail benachrichtigt, dass unter dieser E-Mail-Adresse eine Zahlung eingegangen ist. Damit er über den gesendeten Betrag verfügen kann, muss der Zahlungsempfänger bei PayPal registriert sein oder sich als neues Mitglied registrieren.


Des Weiteren kann PayPal über ein webfähiges Mobiltelefon verwendet werden. Die Unterstützung von webfähigen Pagern und anderen Handheld-Geräten richtet sich nach der Authentizität der Zuordnung zu PayPal-Mitgliedern. Eine Technologie mit dem Namen „PayPal Here“ erleichtert zudem Zahlungsvorgänge für Smartphone-Nutzer: Dabei wird ähnlich wie an der Kasse im Supermarkt die Kreditkarte über einen kleinen Aufsatz gezogen, der an den Kopfhörerausgang des Geräts angeschlossen wird. Auch Schecks können über die im Smartphone eingebaute Kamera abfotografiert werden.[7] Die US-Firma Square wendet bereits ein ähnliches Verfahren an.[8]


Die Informationen der Teilnehmer werden bei jeder Überweisung mit TLS geschützt. Die Finanzdaten des PayPal-Mitglieds, wie beispielsweise die Kreditkarten- oder Kontonummer, bleiben dem Zahlungsempfänger verborgen, wodurch ein Missbrauch dieser Daten durch den Zahlungsempfänger vermieden werden soll.


Um mit PayPal Geld an einen anderen Teilnehmer zu senden, gibt es mehrere Einzahlungsmöglichkeiten:



  • Man kann Geld direkt von einem PayPal-Guthaben versenden. Das PayPal-Konto kann in Europa zum Beispiel via normaler Banküberweisung unter Verwendung eines spezifischen Einzahlungscodes mit einem Guthaben aufgeladen werden. Der von PayPal vorgegebene, kontospezifische Code muss im Feld „Verwendungszweck“ der Überweisung eingetragen werden. Die Aufladung via Überweisung nimmt in der Regel etwa drei Tage in Anspruch, manchmal dauert es allerdings deutlich länger.

  • Auch eine Kreditkarte kann zur Zahlung verwendet werden. Dabei muss das Geld nicht erst auf das PayPal-Konto eingezahlt werden, sondern wird vom Kreditkartenkonto eingezogen und dem Empfänger gutgeschrieben.


Für deutsche PayPal-Konten gibt es weitere Einzahlungsmöglichkeiten:



  • Es ist möglich, Zahlungen über das Lastschriftverfahren direkt vom eigenen Konto aus zu tätigen. In diesem Fall wird der Betrag dem PayPal-Konto des Zahlungsempfängers sofort gutgeschrieben und PayPal bucht den Betrag innerhalb der nächsten Tage vom Bankkonto des Zahlenden ab.

  • Des Weiteren sind manche Zahlungen nur via Lastschrift mit Sicherheitsprüfung möglich. Wird der Betrag von PayPal erfolgreich vom Bankkonto des Zahlenden abgebucht, erfolgt die Wertstellung nach Zahlungseingang auf dem PayPal-Konto des Zahlungsempfängers.

  • Zahlungen via Überweisung unter Umgehung des Aufladeprozesses sind ebenso möglich. Hier wird ein transaktionsspezifischer Code vorgegeben. Wird der transaktionsspezifische Code im Feld „Verwendungszweck“ der Überweisung eingetragen, erfolgt die Wertstellung nach Überweisungseingang auf dem PayPal-Konto des Zahlungsempfängers.

  • Ebenfalls ist es möglich, mittels giropay Geld auf sein PayPal-Konto zu übertragen. Über ein spezielles Aufladeportal oder über die Option „Mit giropay einzahlen“ direkt im PayPal-Konto kann mit Hilfe der Online-Überweisung giropay direkt Guthaben aufgeladen werden. Der Vorteil gegenüber einer normalen Banküberweisung ist, dass das Guthaben sofort nach der erfolgreichen giropay-Überweisung auf dem PayPal-Konto zur Verfügung steht und – wie bei giropay üblich – die Überweisung vollständig vorausgefüllt ist. Die Aufladung mit giropay ist für PayPal-Kunden kostenlos.


Guthaben von deutschem PayPal-Konto abbuchen (auf Referenzkonto überweisen):


  • Ein Guthaben auf einem deutschen PayPal-Konto kann auf das im PayPal-Konto hinterlegte deutsche Referenzkonto „überwiesen“ werden. Das geschieht durch eine „reversible Lastschrift“, das bedeutet, der Hausbank des Referenzkontos wird gestattet, den Geldbetrag via Lastschrift vom Userkonto bei PayPal einzuziehen (PayPal hat dann seinerseits 13 Monate lang die Möglichkeit auf eine Rücklastschrift). Der Abbuchungsbetrag wird laut PayPal innerhalb von zwei bis vier Arbeitstagen dem Bankkonto gutgeschrieben.[9] Die Gutschrift darf laut PayPal bis zu sieben Arbeitstage dauern. Erst nach sieben Arbeitstagen beschäftigt sich der Kundenservice mit nicht angekommenen Gutschriften.[10]

Das Forderungsmanagement hat PayPal in Deutschland der Hamburger Kanzlei ksp. Rechtsanwälte übertragen.


PayPal gehört zu den ersten Hauptmitgliedern der FIDO-Allianz, die den Industriestandard Universal Second Factor (U2F) für eine allgemein anwendbare Zwei-Faktor-Authentifizierung entwickelt hat.



Stationärer Handel |


Über andere Apps kann PayPal auch im stationären Handel zur Bezahlung genutzt werden. Die Netto-App bietet diese Zahlungsmöglichkeit seit Dezember 2018 an.[11] Des Weiteren kann PayPal auch mit Google Pay verknüpft werden.[12]



Unternehmensgeschichte |




PayPal-Hauptsitz in San José


PayPal geht auf den Zusammenschluss von Confinity und X.com im März 2000 zurück. Confinity wurde im Dezember 1998 von Max Levchin, Peter Thiel und Luke Nosek in Palo Alto, Kalifornien, gegründet. Ursprünglich war es eine Firma für Bezahlmethoden und Kryptografie für den Palm Pilot. Sowohl Confinity als auch X.com starteten ihre Webseiten Ende 1999. X.com wurde von Elon Musk im März 1999 gegründet, zunächst als Internet-Finanzdienstleister. Beide Firmen hatten ihre Büros an der University Avenue in Palo Alto. Confinitys Webseite war ursprünglich fokussiert auf „reconciling beamed payments“ von Palm Pilots mit Bezahlung per E-Mail als Merkmal. X.coms Webseite umfasste zunächst Finanzdienstleistungen mit Bezahlung per E-Mail.


Bei Confinity waren viele der ersten Angestellten ehemalige Mitarbeiter der Studentenzeitung „The Stanford Review“, die ebenfalls von Peter Thiel gegründet worden war. Die meisten der ersten Entwickler kamen von der University of Illinois at Urbana-Champaign, an der sie von Max Levchin angeworben worden waren. Für X.com rekrutierte Elon Musk ein breites Spektrum an technischem und Geschäftspersonal, einschließlich vieler, die aufs Engste mit dem Geschäftserfolg der Firma verbunden waren, wie zum Beispiel Amy Klement, Sal Giambanco, Roelof Botha, Sanjay Bhargava und Jeremy Stoppelman.[13]


eBay beobachtete das Wachsen einer Reihe von Online-Bezahlfirmen und versprach sich als Online-Auktionsanbieter strukturelle Vorteile für die Kundschaft. Im Mai 1999, noch bevor es PayPal gab, kaufte eBay Billpoint, benannte es um in „eBay Payments“ und machte es zu seinem offiziellen Bezahlsystem, beschnitt aber Funktionalitäten von Billpoint, indem es dieses nur noch für Zahlungsvorgänge für eBay-Auktionen zuließ. PayPal jedoch wurde in Auktionen um Größenordnungen häufiger genannt als Billpoint. Im Februar 2000 gab es ungefähr 200.000 Auktionen täglich, die für den Service von PayPal warben.






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Eine Erklärung für die Entstehung und den Erfolg von PayPal sind die Eigenheiten des Zahlungsverkehrs in den USA. Dort wurden in der Vergangenheit wegen des Verbots des Bundesstaaten-übergreifenden Überweisens im bargeldlosen Zahlungsverkehr meist Schecks verwendet, die für die Begleichung von Verpflichtungen aus Onlinetransaktionen nicht geeignet sind. Im Gegensatz dazu wurde zum Beispiel in Deutschland seit langem eine Rechnung meistens per Überweisung ausgeglichen. Im internationalen Zahlungsverkehr wurden und werden Gebühren erhoben, die von PayPal unterboten werden konnten. Erst durch die Regulierung des europäischen Zahlungsverkehrs – Internationale Bankkontonummer (IBAN) und SWIFT – wurden auch EU-Überweisungen großteils gebührenfrei möglich.



Erwerb durch eBay 2002 |


Im Oktober 2002 erwarb eBay PayPal für 1,5 Milliarden US-Dollar.[14] PayPal war zuvor die beliebteste Bezahlmethode von mehr als der Hälfte der eBay-Benutzer und der Service konkurrierte mit eBays Tochtergesellschaft Billpoint. Im Anschluss ließ eBay seinen Billpoint-Service zugunsten PayPals auslaufen. Auch andere Hauptkonkurrenten wurden eingestellt oder verkauft: Citibanks c2it-Service schloss Ende 2003 und Yahoos PayDirect-Service Ende 2004; Western Union gab im Dezember 2005 die Schließung seines BidPay-Services bekannt, verkaufte ihn dann aber 2006 an die CyberSource Corporation.



PayPal in Deutschland |


Seit Februar 2004 steht eine deutschsprachige PayPal-Website zur Verfügung. In eBay wurde PayPal im Juni 2004 integriert. Nach der anfänglichen Phase der passiven Werbung führte eBay 2005 Anreize (kostenlose Zahlungen und Zahlungsempfang), dann mussten alle gewerblichen Verkäufer PayPal als eine Grundzahlungsmethode bei eBay akzeptieren. Dadurch ist die Anzahl der PayPal-Nutzer in Deutschland sprunghaft angewachsen; im August 2013 hatte PayPal in Deutschland über 16 Millionen Kundenkonten.[15] PayPal-Nutzer können in Deutschland mittels Lastschrift, Kreditkarte, Online-Überweisung (mittels giropay) und Guthaben auf dem PayPal-Konto bezahlen.


Seit dem 13. Juli 2017 können Kunden erstmals an teilnehmenden Shell-Tankstellen in Hamburg und Berlin ihren Kraftstoff direkt an der Zapfsäule mit ihrem Smartphone bezahlen. Die deutschlandweite Einführung von SmartPay im Shell-Tankstellennetz ist für das vierte Quartal 2017 geplant.[16]



Sitz in Luxemburg 2007 und europäische Lizenz |


Am 2. Juli 2007 erhielt PayPal von der luxemburgischen Finanzaufsichtsbehörde CSSF eine Banklizenz, gültig nach EU-Richtlinien für die ganze EU. Alle Konten wurden dabei von PayPal (Europe) Ltd., das bis dahin in Großbritannien als E-Geld-Institut registriert war, nach PayPal Luxemburg transferiert. Das hatte auch eine Überarbeitung der Nutzungsbedingungen zur Folge. Der Wechsel des Kontos von PayPal (Europe) Ltd. zu PayPal Luxemburg erfolgte automatisch. Die genaue Bezeichnung der neuen Firma lautet „PayPal (Europe) S.à r.l. & Cie, S.C.A.“.[17]



Selbstständigkeit 2015 |


Im September 2014 wurde bekanntgegeben, dass eBay und PayPal eine Trennung der Geschäftsbereiche in eigenständige und unabhängige börsennotierte Unternehmen planen.[18] Die Trennung wurde am 17. Juli 2015 vollzogen.[19][20]



Auslaufen der Partnerschaft mit eBay |


Anfang Februar 2018 hat eBay bekanntgegeben, dass die Zusammenarbeit mit Paypal nur noch bis 2020 in der bestehenden Form fortgeführt wird. Bis Juli 2023 soll es weiterhin möglich sein, Zahlungen bei eBay mit PayPal abzuwickeln.Vorlage:Zukunft/In 4 Jahren Das Internetauktionshaus will bis 2021 Adyen als neuen primären Zahlungsdienstleister etablieren.Vorlage:Zukunft/In 2 Jahren Nach der Ankündigung durch eBay hat die PayPal-Aktie einen Kursverlust von 10 % erlitten.[21]



iZettle |


Im Mai 2018 gab iZettle die Übernahme durch PayPal bekannt.[22]



Entgelte |


Für den Käufer ist das Bezahlen kostenlos, auch das PayPal-Konto selbst ist kostenfrei.[23] Für den Verkäufer ist das Konto selbst ebenfalls kostenlos, jedoch entstehen bei jedem Geldeingang über PayPal Kosten. Diese setzen sich aus einem Grundbetrag je Transaktion und einem prozentualen Anteil zusammen. Es gibt zwei Gebührenmodelle, von denen das zweite Modell für „Mikropayments“ eher unbekannt ist. Die Entgelte für den Empfang von Beträgen in Euro in Deutschland liegen bei 0,35 Euro + 1,9 Prozent des Umsatzes[24] (Stand: 3. Juli 2013), in Österreich bei 0,35 Euro + 3,4 Prozent des Umsatzes[25] (Stand: 3. Juli 2013) und in der Schweiz bei 0,55 CHF + 3,4 Prozent des Umsatzes[26] (Stand: 4. Oktober 2017). Bei Beträgen ab 25.000 Euro sinkt der prozentuale Anteil in Deutschland auf 1,5 Prozent, in Österreich und der Schweiz ab 100.000 Euro bzw. 160.000 CHF in mehreren Staffelungen auf bis zu 1,9 %, bei Mikropayments (bis 3,50 €) 0,10 € + 10 % des Umsatzes[27]. Das Mikropayment-Modell wird beim Paypal-Konto auf Anfrage beim Support eingestellt.


Die Kosten sind bei allen Zahlungsarten identisch. Auch Kreditkartenzahlungen können von allen Kontoinhabern ohne weitere Zusatzkosten empfangen werden. Für Privat- und Geschäftskonten gelten die gleichen Konditionen, eine Unterscheidung hinsichtlich der Provisionen zwischen den Kundengruppen gibt es also nicht. Das Geschäftskonto hat lediglich einen größeren Funktionsumfang zum komfortableren Verwalten von Zahlungen.[23] Hinzu kommt ein Umrechnungsentgelt von 2,5 Prozent auf den aktuellen Umrechnungskurs, falls eine Konvertierung in eine andere Währung erfolgt.[28] Ab 5001 Euro Umsatz im Vormonat können Geschäftskontoinhaber gestaffelte Vorzugskonditionen beantragen.


Laut den allgemeinen Geschäftsbedingungen, die am 18. November 2013 in Kraft getreten sind, sind Transaktionen zwischen Privatkonten kostenlos. Das gilt unter der Prämisse, dass Guthaben auf dem PayPal-Konto vorhanden ist oder die Einziehung mittels Bankeinzug erfolgt. Ist das Standardkonto bei PayPal an eine Kreditkarte geknüpft, fallen 1,9 Prozent Provision an.[29] (Stand: 13. September 2013)


Aufgrund der überarbeiteten Zahlungsdiensterichtlinie, die seit dem 13. Januar 2018 gültig ist, hat PayPal am 9. Januar 2018 die allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert. PayPal hat darin den Händlern verboten, die PayPal-Gebühren auf ihre Kunden abzuwälzen. Das gilt nicht für Unternehmen, die eine abweichende Praxis vertraglich mit PayPal vereinbart haben.[30]



Kritik |



Datenabgleich mit Verdächtigenlisten des US-Heimatschutzministeriums |


Immer wieder tauchen in Foren und Zeitschriften Berichte darüber auf, dass PayPal die Konten seiner Nutzer sperrt, wenn nur der geringste Verdacht besteht, der Kunde gehe terroristischen Aktivitäten nach, oder auch beim behaupteten Verdacht betrügerischer Aktivitäten. Das trifft auch viele unschuldige Personen, die dann vom Zugriff auf ihr Guthaben ausgeschlossen sind. Laut der Ausgabe 12/2006 der Computerzeitschrift PC Professionell werden die Kundendaten bei PayPal mit von der US-amerikanischen Heimatschutzbehörde geführten Listen von Terror- oder Drogenhandel-Verdächtigen abgeglichen. Dabei reiche schon die Namensähnlichkeit mit einem Eintrag aus, um ins Visier der US-Fahnder zu geraten. Unter Umständen wird das Konto gesperrt, der Nutzer kommt für längere Zeit nicht mehr an sein Geld. Stattdessen wird er per E-Mail aufgefordert, seine Identität amtlich zu beweisen und persönliche Dokumente an eine nicht näher bezeichnete Stelle in Omaha im US-Bundesstaat Nebraska einzureichen, unter anderem Kopien des Personalausweises sowie Kreditkarten- oder Stromabrechnungen.[31][32]



Sperrung des WikiLeaks-Spendenkontos |


Am 4. Dezember 2010 schloss PayPal das Konto der Wau-Holland-Stiftung, über das ein Großteil der Spenden für die Internetplattform WikiLeaks geflossen ist, dauerhaft und gab als Grund dafür Verletzungen der Nutzungsbedingungen an und dass man nicht illegale Aktivitäten unterstützen wolle.[33] Hunderte Nutzer kündigten ihre PayPal-Konten aus Protest. Die Stiftung hat anwaltliche Schritte gegen PayPal eingeleitet. Als Hintergrund muss der politische Druck der US-Regierung gesehen werden, WikiLeaks die Finanzierungsmöglichkeiten über Spenden zu erschweren.[34] WikiLeaks hatte wiederholt mit der Veröffentlichung von zum Teil vertraulichen oder geheimen Dokumenten zur US-Außenpolitik, zum Irakkrieg und zum Afghanistankrieg für Aufsehen gesorgt.[35]



Sperrung von Konten verwandter Personen |


Ferner wurden Fälle bekannt, in denen PayPal in Konfliktfällen sowohl das Konto des Betroffenen sperrt wie auch das Konto eines Verwandten. Nach deutschem Bankenrecht ist diese Verknüpfung von Konten aufgrund der Verwandtschaft der Inhaber unzulässig. Da die europäische PayPal-Tochter luxemburgischem Recht unterliegt, betonte sie, keine Bank zu sein, sondern ein Internet-Bezahldienst, für den andere Regelungen gelten.[36]



Einfrierung des Kontos für 180 Tage |


Paypal kann das Nutzerkonto und das sich darauf befindende Guthaben für 180 Tage einfrieren und beruft sich auf Verstöße gegen die 80 Seiten umfassenden AGB. Nutzer berichten, dass Paypal ab einem Gesamtvolumen von 2500 € das Konto ohne Grund gesperrt habe und auch nach Übergabe aller personenbezogenen Daten das Konto nicht freigegeben hat. Verbraucherzentralen haben gegen Paypal Klage eingereicht.[37] Nach dem Gerichtsverfahren hat sich Paypal gegenüber dem Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) zur Unterlassung zahlreicher Formulierungen in seinen Nutzungsbedingungen verpflichtet.[38]



Versuch der Durchsetzung des US-Embargos gegen Kuba in Europa |


Im Juli 2011 traten Beschwerden verschiedener europäischer Online-Händler auf, die mit kubanischen Produkten, insbesondere Rum und Zigarren, handeln. Ihre Accounts seien komplett gesperrt und das Konto eingefroren worden.[39]
Das Unternehmen begründete die Entscheidungen mit einem Handelsembargo der USA gegen Kuba aus dem Jahr 1962. Nach einem Ultimatum, die Waren aus dem Sortiment zu nehmen, erfolgte die Sperrung.[40] Die Umsetzung dieses Embargos ist nach EU-Recht rechtswidrig.[41]



AGB und DSGVO |


Die deutsche Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) forderte Paypal aufgrund seiner allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf, da der Umfang von 80 DIN-A4-Seiten eine formale Unverständlichkeit der AGB bedeute.[42] Daraufhin und aufgrund der DSGVO-Vorgaben aktualisierte Paypal die AGB und die Datenschutzgrundsätze.

Hierbei räumt sich Paypal das Recht ein, die Fingerabdruck- und Standort-Daten zu speichern wie auch Angaben zu allen installierten Apps.
Ziel sei, Kontozugriffe zu erkennen, die nicht zum Standort passen und je nach Aufenthaltsort und zu Interessen passende Werbung einzuspielen. Carola Elbrecht (Vzbv) sieht damit die DSGVO verletzt. Das Speichern und Verarbeiten biometrischer Daten erfordere grundsätzlich die ausdrückliche Zustimmung der Anwender.

Paypal betont, Nutzer könnten Mobilgeräte-Einstellungen ändern, um diese Speicherung zu beschränken.
[43]



Weblinks |



 Commons: PayPal – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien


  • PayPal Deutschland

  • PayPal Österreich

  • PayPal Schweiz



Einzelnachweise |




  1. Board of Directors


  2. Annual Report 2017


  3. Ebay drängt Paypal raus – nach 15 Jahren


  4. laut PayPal Website von PayPal; eingesehen am 21. November 2016 (englisch)


  5. http://www.marketwatch.com/story/paypal-to-join-sp-500-replace-ebay-in-sp-100-2015-07-14


  6. REST API Reference - PayPal Developer. In: developer.paypal.com. Abgerufen am 1. Juni 2016. 


  7. PayPal Here macht Smartphones zur Kasse (Memento des Originals vom 18. März 2012 im Internet Archive) i Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/t3n.de. t3n, 16. März 2012, abgerufen am 16. März 2012


  8. Square startet durch: Bezahlen mit dem Handy wird erheblich leichter. Netzwelt, 26. Mai 2011, abgerufen am 19. März 2012


  9. PayPal Hilfecenter: Guthaben von PayPal-Konto auf Bankkonto abbuchen


  10. PayPalHilfeCenter: Ich habe eine Abbuchung durchgeführt, das Geld wurde aber noch nicht meinem Bankkonto zugebucht.


  11. Konstantinos Mitsis: Netto setzt einer ganzen Branche die Brille auf: Discounter bringt Online-Funktion in die Filialen. In: chip.de. Abgerufen am 3. Dezember 2018. 


  12. Arnulf Keese: Bargeld und EC-Karte haben auch in Deutschland bald ausgedient. In: Handelsblatt. 22. Oktober 2018, abgerufen am 29. November 2018. 


  13. Artikel über X.com im „Valleywag“. Februar 2007. Archiviert vom Original am 18. Dezember 2008. i Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/valleywag.com Abgerufen am 26. Januar 2011.


  14. Kane, Margaret: eBay picks up PayPal for $1.5 billion. In: CNET News.com, CNET Networks, 8. Juli 2002. Abgerufen am 13. November 2007. 


  15. Wie funktioniert PayPal? Einfach, sicher & schnell bezahlen. In: www.paypal.com. Abgerufen am 26. Oktober 2016. 


  16. Shell SmartPay startet in Deutschland. In www.paypal.com am 13. Juli 2017, abgerufen am 29. Oktober 2017


  17. EU banking licence prompts PayPal's move to Luxembourg. E-Finance & Payments Law & Policy, April 2007, abgerufen am 21. November 2016 (englisch). 


  18. eBay Inc. plant Trennung von eBay und PayPal in unabhängige börsennotierte Unternehmen in 2015. In ebay.de, 30. September 2014


  19. Benjamin Benz: eBay und Paypal trennen sich am 17. Juli. In heise online, 27. Juni 2015


  20. Das steht Ebay jetzt bevor. In Stern, 17. Juli 2015


  21. Robert Klatt: eBay beendet Kooperation mit PayPal – Aktie stürzt ab. In: blueBit. 1. Februar 2018, abgerufen am 1. Februar 2018. 


  22. iZettle: An open letter from Jacob de Geer – iZettle to join forces with PayPal. In: izettleinvestors.com. 18. Mai 2018, abgerufen am 22. Mai 2018 (englisch). 


  23. ab paypal-deutschland.de: Das kostet PayPal, PayPal (Europe)


  24. https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/gebuehren


  25. https://www.paypal.com/at/webapps/mpp/paypal-fees


  26. https://www.paypal.com/ch/webapps/mpp/paypal-fees


  27. https://www.paypal.com/de/webapps/mpp/ua/useragreement-full#17


  28. Die aktuelle PayPal-Entgeltübersicht für den Zahlungsempfang ist auf [1] zu ersehen.


  29. https://cms.paypal.com/de/cgi-bin/?cmd=_render-content&content_ID=ua/upcoming_policies_full&locale.x=de_DE


  30. EU schafft das Bezahlen fürs Bezahlen ab In: welt.de, 29. Dezember 2017, abgerufen am 5. Januar 2018


  31. Brauchen wir PayPal? Über Sinn und Unsinn des Online-Bezahlsystems.: In it-recht-kanzlei.de, 18. November 2010


  32. Martin Müller: Die anmaßenden Zahlmeister. In beobachter.ch, 1. Oktober 2008


  33. Jonathan Haynes: PayPal freezes WikiLeaks account. In The Guardian, 4. Dezember 2010 (englisch)


  34. Werner Pluta: US-Regierung setzt Paypal unter Druck. In golem.de, 8. Dezember 2010


  35. PayPal announces it will no longer handle WikiLeaks donations (Memento des Originals vom 5. Dezember 2010 im Internet Archive) i Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.readwriteweb.com, readwriteweb.com, 4. Dezember 2010. Abgerufen am 9. Dezember 2010


  36. Vorsicht Kunde! - Erfasst, verknüpft und gesperrt - PayPal Kunden leben "sicherer". In heise online, 6. November 2010


  37. e-recht24.de: PayPal: Verbraucherzentrale verklagt PayPal wegen Kontosperrungen und AGB - Klauseln


  38. Rechtsstreit gegen Paypal erfolgreich abgeschlossen | VZBV. Abgerufen am 28. November 2018. 


  39. Bastian Brinkmann: Warum deutsche Firmen unter dem US-Embargo gegen Kuba leiden. In Süddeutsche Zeitung, 26. Juli 2011


  40. Achim Sawall: Paypal will in Deutschland Kuba-Embargo durchdrücken. In golem.de, 26. Juli 2011


  41. „Die Bank gewinnt“


  42. „Verbraucherschützer mahnen Onlinebezahldienst PayPal ab“ 14. Februar 2018


  43. Mark Fehr (Wirtschaftswoche): "Fingerabdruck-Speicherung verletzt Datenschutz" 31. Mai 2018


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