Gastarbeiter











Schulung italienischer Gastarbeiter, die im Bergbau eingesetzt werden sollen (Duisburg, 1962)


Der Begriff Gastarbeiter bezeichnet Mitglieder einer Personengruppe, denen aufgrund von Anwerbeabkommen ein zeitlich befristeter Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland oder der DDR zur Arbeitsaufnahme gewährt wurde. Der Begriff wurde jedoch seit den 1970er Jahren in der Bundesrepublik auch nach faktischem Wegfall der zeitlichen Befristung ohne weitere Differenzierung als Bezeichnung für Arbeitsmigranten umgangssprachlich verwendet.




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Begriff


    • 1.1 Begriffsdefinition


    • 1.2 Begriffsgeschichte


    • 1.3 Kritik am Begriff des Gastarbeiters




  • 2 Entwicklung der Gastarbeiterimmigration


    • 2.1 Situation in der Bundesrepublik Deutschland


    • 2.2 Situation in der DDR


    • 2.3 Situation in Österreich


    • 2.4 Situation in der Schweiz




  • 3 Wirkungsgeschichte


  • 4 Zitat


  • 5 Siehe auch


  • 6 Literatur


  • 7 Weblinks


  • 8 Einzelnachweise





Begriff |



Begriffsdefinition |


Der Begriff Gastarbeiter bezeichnet Mitglieder einer Personengruppe, denen aufgrund von Anwerbeabkommen zur Erzielung von Erwerbseinkommen ein zeitlich befristeter Aufenthalt in der Bundesrepublik oder der DDR gewährt wurde.


Der Begriff Gastarbeiter umfasst im gewöhnlichen Sprachgebrauch nicht Arbeitnehmer, die aufgrund der Freizügigkeitsregelungen der EWG (Belgien, Frankreich, Niederlande) oder ohne besondere Vertragsgrundlage (Österreich, Schweiz, Großbritannien, USA) in der Bundesrepublik arbeiteten. Zahlenmäßig spielten diese Arbeitnehmer auch nur eine geringe Rolle gegenüber denen, die aufgrund von Anwerbeabkommen in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Populär wurde der Begriff Gastarbeiter Anfang der 1960er Jahre in der Bundesrepublik Deutschland für die in großer Zahl im Ausland angeworbenen Arbeitsmigranten.


Nach dem Muster des ersten deutsch-italienischen Anwerbeabkommens von 1955[1] wurden ab 1960 Anwerbeabkommen mit Spanien (1960), Griechenland (1960), der Türkei (1961), Marokko (1963), Südkorea (1963), Portugal (1964), Tunesien (1965) und zuletzt mit Jugoslawien (1968) getroffen (siehe auch: Anwerbepolitik der Bundesrepublik Deutschland#Anwerbeabkommen)[2].


Die wirtschaftliche Rezession der Jahre 1966/67 ließ die Anwerbung zurückgehen. Die Ölkrise 1973 und die damit verbundene Wirtschaftsflaute führten schließlich noch im selben Jahr zu einem völligen Anwerbestopp.



Begriffsgeschichte |





Auswärtiges Amt, Bonn 1960: Unterzeichnung eines Vertrages über Gastarbeiter zwischen der Bundesrepublik und Spanien




Gastarbeiter von Volkswagen in Wolfsburg, 1973


Der Begriff des Gastarbeiters tauchte bereits in den letzten Jahren des Zweiten Weltkriegs als Bezeichnung für ausländische Zivilarbeiter auf, welche auf freiwilliger Basis gegen Entlohnung in der NS-Kriegswirtschaft tätig waren. Damals war allerdings noch der Begriff Fremdarbeiter vorherrschend. Abzugrenzen ist dieser Begriff von dem Begriff der NS-Zwangsarbeiter (Kriegsgefangene und Häftlinge in Konzentrationslagern), welche ebenfalls in der NS-Kriegswirtschaft eingesetzt wurden,[3][4](s. auch: Ostarbeiter).


Trotz Kontinuitäten der Ausländerbeschäftigung[3] wurde der Begriff Gastarbeiter nach 1945 allgemein nicht mehr mit der Zeit des Nationalsozialismus in Verbindung gebracht. Nach Thomas Schiller sollte der Begriff des Gastarbeiters nach dem Zweiten Weltkrieg „den Arbeitsemigranten“ vorbehalten bleiben, die ab dem Jahre 1955 freiwillig in die Bundesrepublik Deutschland kamen.[3]




Kritik am Begriff des Gastarbeiters |


Bereits Anfang der 1970er Jahre wurde der Begriff von einigen Soziologen als euphemistisch betrachtet.[5] Auf ihre Initiative hin veranstaltete der WDR 1972 ein Preisausschreiben zur Findung eines geeigneteren Wortes, zu dem 32.000 Vorschläge eingingen. Hiernach wurde zunächst der Begriff des „ausländischen Arbeitnehmers“ vermehrt benutzt. Später war in seriösen Publikationen von „Arbeitsmigranten“ die Rede. Die neuen Begriffe konnten sich aber nicht in der breiten Öffentlichkeit durchsetzen.[5] Heute wird der Begriff „Gastarbeiter“ – insbesondere in der Fachliteratur – häufig in Anführungsstriche gesetzt.[6]


Zwar wird darauf verwiesen, dass der Begriff des „Gastes“ im Wort Gastarbeiter einen Sinn ergebe, da man im Gastland Deutschland einen vorübergehenden Aufenthalt zur Leistung von Arbeit vorsah. Anders als bei der Anwerbung von Arbeitern für Zechen während der Industrialisierung im Ruhrgebiet (Ruhrpolen), so wird argumentiert, bestand weder die Absicht, den Menschen eine neue Heimat zu geben, noch hatten die Gastarbeiter die Absicht, sich dauerhaft eine neue Heimat in Deutschland zu suchen. Die zeitliche Beschränkung der Beschäftigung in der Bundesrepublik wurde sowohl von den Anwerbern als auch von den Angeworbenen angestrebt.[7]



Entwicklung der Gastarbeiterimmigration |



Situation in der Bundesrepublik Deutschland |







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Der Anstoß zu einer Vereinbarung, die Anwerbung von Italienern in die Bundesrepublik zu beginnen, kam aus Italien.[8] Bernhard Ehmke, der zuständige Ministerialrat im Bundesarbeitsministerium, umriss am 9. November 1954 in einer Besprechung die Lage: „Intensiver… Drang des Auslandes, in der deutschen Wirtschaft Arbeitskräfte unterzubringen. [Kein Ministerbesuch vergeht,] bei dem diese Frage nicht Punkt 1 ist.“ Er nannte besonders Italien und Spanien.[9] Insbesondere in Italien war die hohe Arbeitslosigkeit und die Sorge vor kommunistischen Unruhen zunehmend zu einem innenpolitischen Problem geworden.[10] Nach einem Jahr italienischen Drängens setzte ein Bündnis aus Bundeswirtschaftsminister Ludwig Erhard, Auswärtigem Amt und Franz Josef Strauß als Bundesminister für besondere Aufgaben bei Adenauer durch, dass auf die italienischen Bitten einzugehen sei. Das Bündnis besaß dabei jeweils verschiedene Interessen. Der Bundeswirtschaftsminister sorgte sich um das Außenhandelsdefizit Italiens, das einen weiteren Absatz deutscher Güter in Italien bedrohte. Das Auswärtige Amt verfolgte die Verbesserung der Beziehungen nach der zuletzt zwischen beiden Seiten konfliktreichen Kriegszeit. Strauß wollte mit dem Eingehen auf die italienischen Bitten die Forderungen nach Lohnerhöhungen seitens deutscher Gewerkschaften entgegentreten.[11] Der Bundesarbeitsminister Anton Storch dagegen, so Heike Knortz, „hatte zwar in Anbetracht anhaltender Arbeitslosigkeit zunächst noch die öffentliche Meinung einschließlich der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften hinter sich, unterlag aber schon bald dem vom Auswärtigen Amt bereits während der Verhandlungen mit Italien generierten Primat der Außenpolitik.“[12]


Am 20. Dezember 1955 wurde dann unter Adenauer in Rom das erste Anwerbeabkommen geschlossen. Darin wurde vereinbart, dass die Nürnberger Bundesanstalt für Arbeit in Italien gemeinsam mit der italienischen Arbeitsverwaltung Arbeitskräfte auswählen und anwerben solle.


Eine Umfrage des Allensbacher Instituts vom März 1956 ergab, dass 55 % der befragten Bürger mit Dagegen antworteten, als sie gefragt wurden: „Sind Sie dafür oder dagegen, daß italienische Arbeiter nach Deutschland geholt werden?“ Dafür waren 20 %, unter Umständen dafür waren 6 %. Noch nicht davon gehört hatten 18 %. Von den 55 % ablehnenden Antworten gab die große Mehrheit (41 %) als Begründung an, es gebe genügend deutsche Arbeitskräfte.[13]


In den folgenden Jahren wurden die oben genannten Anwerbeabkommen zwischen der Bundesrepublik und den Entsendeländern zum Ausgleich von deren Leistungsbilanzdefizit gegenüber der Bundesrepublik Deutschland geschlossen. Des Weiteren spielten auch außenpolitische Motive eine Rolle, so etwa beim Anwerbeabkommen mit der Türkei. Die Initiative ging hierbei von den Entsendeländern aus. Anton Sabel, Präsident der Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung (Vorläufer der Bundesagentur für Arbeit), äußerte am 26. September 1960 gegenüber dem Arbeitsministerium, arbeitsmarktpolitisch sei eine Vereinbarung mit der Türkei in keiner Weise notwendig, allerdings könne er nicht beurteilen, „wie weit sich die Bundesrepublik einem etwaigen solchen Vorschlag der türkischen Regierung verschließen kann, da die Türkei ihre Aufnahme in die EWG beantragt hat und als NATO-Partner eine nicht unbedeutende politische Stellung einnimmt.“[14] Auch die USA drängten Deutschland zur Aufnahme der Gastarbeiter.[15]


Am 10. September 1964 wurde der Portugiese Armando Rodrigues de Sá als millionster Gastarbeiter in Deutschland feierlich begrüßt.[16]


In den 1960er Jahren erhielten die Gastarbeiter zumeist als un- oder angelernte Arbeiter einen Arbeitsplatz in der Industrie. Dabei arbeiteten sie vor allem in Bereichen, in denen schwere und schmutzige Arbeit verrichtet werden musste und wo das Schichtsystem, serielle Produktionsformen mit niedrigen Qualifikationsanforderungen (Fließbandarbeit) sowie der Akkordlohn den Arbeitsalltag bestimmten.[17] Für die Unternehmen als Nachfrager von Arbeitskräften hatte die Rekrutierung von Gastarbeitern finanzielle Vorteile, weil aus ihrer Perspektive deutsche Arbeiter dieselben Arbeitsplätze nur mit erheblichen Lohnzugeständnissen angenommen hätten. Im Umkehrschluss hatte die Anwerbung von ausländischen Arbeitskräften somit auch Einfluss auf das Lohnniveau von deutschen Anbietern von Arbeitskraft insbesondere im Niedriglohnbereich.[17] 1973, zur Zeit der Ölkrise, einigte sich der Deutsche Bundestag auf einen Anwerbestopp von Gastarbeitern. Mit dem umstrittenen Rückkehrhilfegesetz (RückHG) zur finanziellen Förderung der Rückkehrbereitschaft ausländischer Arbeitnehmer versuchte die Bundesregierung 1983/84 eine Entlastung des Arbeitsmarktes aufgrund zunehmender Arbeitslosigkeit zu erzielen.


Am 23. November 1973 wurde per Erlass des Bundesministeriums für Arbeit und Sozialordnung BMAS aus Anlass der aktuellen Energie- und Wirtschaftskrise ein Anwerbestopp verfügt. Dieser betraf mit Ausnahme Italiens alle Anwerbestaaten.[18] Mit einer Weisung zur Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer vom 13. November 1974 nahm die Bundesanstalt für Arbeit bestimmte Branchen vom Anwerbeverbot aus. Es handelte sich dabei um die Branchen Bergbau, Fisch- und Konservenindustrie, Torfindustrie und Hotel- und Gaststättengewerbe.[19]


Der Anwerbestopp gilt für Angehörige nicht zur EU gehörender Staaten nach Maßgabe der einschlägigen ausländerrechtlichen Bestimmungen de facto bis heute, wenngleich er durch Möglichkeiten des Familiennachzugs, der Aufenthaltserteilung zum Zweck des Studiums u. a. teilweise relativiert wurde. Durch die Green-Card-Offensive 2000, das Aufenthaltsgesetz 2005 und die dazu ergangenen Rechtsverordnungen, zuletzt die Beschäftigungsverordnung 2013[20], wurden eng umgrenzte Möglichkeiten der Arbeitskräftezuwanderung für qualifizierte Arbeitskräfte aus Nicht-EU-Staaten geschaffen. Bis heute gelten in den Anwerbeabkommen geregelte sozial- und aufenthaltsrechtliche Vergünstigungen für Arbeitnehmer aus den Anwerbestaaten und ihre Familienangehörigen fort.




Situation in der DDR |






Vietnamesische Gastarbeiterin im Berliner Stammbetrieb des Kombinates Automatisierungsanlagenbau (1989)


In der DDR nahmen die Vertragsarbeiter eine ähnliche Rolle ein. 1989 waren 94.000 Vertragsarbeitnehmer in der DDR ansässig, zwei Drittel waren vietnamesischer Herkunft. Andere Herkunftsländer waren Kuba, Mosambik (siehe auch Madgermanes), Polen und Angola. Sie wurden zeitlich befristet bis zu fünf Jahren in DDR-Betrieben beschäftigt, teilweise auch ausgebildet. Die Arbeitnehmer wohnten in speziellen Wohnsiedlungen. Eine Integration dieser Arbeitskräfte, welche häufig nur unzureichend Deutsch sprachen, in die DDR-Gesellschaft war nicht angestrebt und fand nur in den seltensten Fällen statt.



Situation in Österreich |


Aufbauend auf der Unterzeichnung des Raab-Olah-Abkommens vom 28. Dezember 1961 wird 1962 ein Anwerbeabkommen mit Spanien abgeschlossen, das aber in der Praxis ohne Bedeutung blieb, da das Lohnniveau in Österreich im Vergleich etwa zum Lohnniveau in Deutschland und der Schweiz für potentielle spanische Arbeitskräfte wenig attraktiv war.[21] Es folgten weitere, erfolgreichere Anwerbeabkommen mit der Türkei (1964) und mit Jugoslawien (1966). In den folgenden Jahren, vor allem zwischen 1969 und 1973, wanderten ungefähr 265.000 Menschen nach Österreich ein, bis es Anfang der 1970er Jahre angesichts der Wirtschaftskrise zum Anwerbestopp kam. 1973 stammten insgesamt 78,5 % der Gastarbeiter aus Jugoslawien und 11,8 % aus der Türkei.[22]


Zu den Gastarbeitern und ihren Nachkommen siehe auch: Türken in Österreich#Immigration von Gastarbeitern in den 1960er und 1970er Jahren und Serben in Österreich.



Situation in der Schweiz |


Gewisse Regionen der Schweiz beschäftigten schon seit Mitte des 19. Jahrhunderts vorübergehend viele fremde Arbeitskräfte, insbesondere im Eisenbahnbau. Der Bau der vielen Bahntunnels der Schweiz – Gotthard, Lötschberg, auch kleinere wie der Rosenberg in St. Gallen – wären ohne die vielen vorwiegend italienischen Mineure und Bergarbeiter unmöglich gewesen. In der Zeit der Hochkonjunktur vor dem Beginn des Ersten Weltkriegs waren auch kaum einheimische Arbeitskräfte verfügbar und man konnte sie sich ja leisten. Mit dem Einbruch der Weltwirtschaftskrise änderte sich das rasch. Auch einheimische Arbeiter wurden arbeitslos und man suchte nach einer Möglichkeit, die Zuwanderung fremder Arbeiter und ihrer Familien zu begrenzen. Das sogenannte Saisonnierstatut von 1934 regelte, unter welchen Bedingungen ausländische Arbeitskräfte kurzfristig beschäftigt werden konnten. Dadurch, dass die Verträge nur für jeweils eine Saison abgeschlossen wurden, sollte sichergestellt werden, dass die Arbeiter danach wieder nach Hause fuhren. Dennoch zogen viele Arbeiter schließlich mitsamt ihren Familien in die Schweiz, was teilweise zu großen sozialen Problemen führte.



Wirkungsgeschichte |


Zur Wirkungsgeschichte in Deutschland siehe: Anwerbepolitik der Bundesrepublik Deutschland#Wirkungsgeschichte



Zitat |





„Man hat Arbeitskräfte gerufen, und es kamen Menschen.“




Max Frisch: Überfremdung I (1965)[23]



Siehe auch |



  • Vertragsarbeiter

  • Arbeitsmigration

  • Wie geht man als Arbeiter nach Deutschland?

  • Hellas-Express

  • Ausländerprogramm der ARD



Literatur |



  • Marcel Berlinghoff: Das Ende der „Gastarbeit“. Europäische Anwerbestopps 1970–1974. Verlag Ferdinand Schöningh, Paderborn 2012, ISBN 978-3-506-77668-6.

  • Aytaç Eryilmaz, Cordula Lissner (Hrsg.): Geteilte Heimat. 50 Jahre Migration aus der Türkei. Klartext Verlag, Essen 2011, ISBN 978-3-8375-0640-2.

  • Aytaç Eryilmaz/ Mathilde Jamin (Hrsg.): Fremde Heimat – eine Geschichte der Einwanderung aus der Türkei. Klartext, Essen 1998, ISBN 3-88474-653-7 (deutsch und türkisch).

  • Hakan Gürses, Cornelia Kogoj, Sylvia Mattl (Hrsg.). Gastarbajteri. 40 Jahre Arbeitsmigration. Mandelbaum, Wien 2004, ISBN 3-85476-117-1 (Katalog des Wien Museums zur Ausstellung vom 22. Januar bis 11. April 2004).


  • Ulrich Herbert: Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland. Saisonarbeiter, Zwangsarbeiter, Gastarbeiter, Flüchtlinge. Beck, München 2001, ISBN 3-406-47477-2.

  • Karin Hunn: „Nächstes Jahr kehren wir zurück…“. Die Geschichte der türkischen „Gastarbeiter“ in der Bundesrepublik. Wallstein, Göttingen 2005, ISBN 3-89244-945-7.

  • Heike Knortz: Diplomatische Tauschgeschäfte. „Gastarbeiter“ in der westdeutschen Diplomatie und Beschäftigungspolitik 1953–1973. Böhlau, Köln 2008, ISBN 978-3-412-20074-9.


  • Hedwig Richter u. Ralf Richter: Die Gastarbeiter-Welt. Leben zwischen Palermo und Wolfsburg. Schöningh 2012.

  • Hedwig Richter, Ralf Richter: Der Opfer-Plot. Probleme und neue Felder der deutschen Arbeitsmigrationsforschung. In: Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte. Nr. 1, Oldenbourg, München 2009, ISSN 0042-5702 S. 61–97. Online

  • Roberto Sala: „Gastarbeitersendungen“ und „Gastarbeiterzeitschriften“ in der Bundesrepublik (1960-1975) - ein Spiegel internationaler Spannungen. In: Zeithistorische Forschungen/Studies in Contemporary History 2 (2005), S. 366–387.

  • Johannes-Dieter Steinert: Migration und Politik. Westdeutschland – Europa – Übersee 1945–1961, sec Kommunikation und Gestaltung, Osnabrück 1995, ISBN 3-929979-14-4.


  • Elisabeth Lichtenberger und Heinz Faßmann: Guestworkers - Life in two Societies. In: Foreign Minorities in Continental European Cities. – Hg. G. Glebe und J. O'Loughlin – Erdkundliches Wissen 84: 240 – 257.

  • Shwan Christoph, Fotos: Henning Christoph: Gesellschaft: Die deutschen Türken In: Geo-Magazin. Hamburg 1979,4, S. 8–34. Informativer Erlebnisbericht: „Vielen Kindern türkischer Familien ist Deutschland zur Heimat geworden. Doch die Welt, in die sie hineinwachsen, hat andere Formen, als traditionsbewusste Eltern und Koranschulen. ‚Klein Istanbul‘ in Essen gibt ein Beispiel.“ ISSN 0342-8311



Weblinks |



 Commons: Gastarbeiter in Deutschland – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien


 Wiktionary: Gastarbeiter – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen


Deutschland





  • Der millionste Gastarbeiter in Deutschland (Memento vom 19. Februar 2008 im Internet Archive)

  • Hedwig Richter: Die Komplexität von Integration. Arbeitsmigration in die Bundesrepublik Deutschland von den fünfziger bis in die siebziger Jahre auf Zeitgeschichte-online November 2015.

  • Migrationsmuseum Rheinland-Pfalz: Dauerausstellung zur Arbeitsmigration



Österreich





  • Von Anwerbeabkommen und Integration, ORF.at


  • Arbeitsmigration nach Österreich in der Zweiten Republik, Lernmodule für die politische Bildung, Demokratiezentrum Wien


  • Anwerbe-Abkommen mit Türkei – geschichtlicher Hintergrund, Medien-Servicestelle Neue Österreicher/innen


  • 50 Jahre Anwerbeabkommen Österreich-Türkei, archivdermigration.at



Einzelnachweise |




  1. Gastarbeiter im deutschen Wirtschaftswunder, Der Spiegel


  2. Türkische Gastarbeiter 1964, hoffnungsfroh und optimistisch, Der Spiegel.


  3. abc Thomas Schiller: NS-Propaganda für den Arbeitseinsatz LIT Verlag, Hamburg 1997, ISBN 3-8258-3411-5, S. 6. (Quellen: BA R 41/263 ff.; Dieter Galinski, Wolf Schmidt: Die Kriegsjahre in Deutschland 1939 bis 1945. Hamburg 1985, S. 79.)


  4. Ein frühes Beispiel des Begriffs im NS-Propagandaheft: EUROPA arbeitet in Deutschland: Sauckel mobilisiert die Leistungsreserven, von Dr. Friedrich Didier, Zentralverlag der NSDAP, Berlin 1943, S. 63, Titel des Kapitels: „Gastarbeiter schaffen für Gastarbeiter“


  5. ab Marianne Krüger-Potratz: Interkulturelle Bildung. Eine Einführung. Münster u. a. 2005, ISBN 3-8309-1484-9, S. 191 f.


  6. Harald Ermisch: Minderheitenschutz ins Grundgesetz? Münster/Hamburg/London 2000, ISBN 3-8258-4740-3, S. 3; Ulrich Rosar: Ethnozentrismus in Deutschland. Eine Komparative Analyse 1980 bis 1996. Wiesbaden 2001, ISBN 3-531-13654-2, S. 133; Stefan Hradil: Die Sozialstruktur Deutschlands im internationalen Vergleich. 2. Auflage. Wiesbaden 2006, ISBN 3-531-14939-3, S. 56.


  7. Heike Knortz: Diplomatische Tauschgeschäfte. „Gastarbeiter“ in der westdeutschen Diplomatie und Beschäftigungspolitik 1953–1973. Böhlau, Köln 2008.


  8. Das Kalenderblatt vom 20. Dezember 2005 auf Deutschlandradio.


  9. Steinert, Johannes-Dieter: Migration und Politik. Westdeutschland – Europa – Übersee 1945–1961, Osnabrück 1995, S. 278.


  10. Heike Knortz: Diplomatische Tauschgeschäfte. „Gastarbeiter“ in der westdeutschen Diplomatie und Beschäftigungspolitik 1953–1973. Böhlau Verlag, Köln 2008, S. 72.


  11. Heike Knortz: Diplomatische Tauschgeschäfte. „Gastarbeiter“ in der westdeutschen Diplomatie und Beschäftigungspolitik 1953–1973. Böhlau Verlag, Köln 2008, S. 68–75.


  12. Heike Knortz: Diplomatische Tauschgeschäfte. „Gastarbeiter“ in der westdeutschen Diplomatie und Beschäftigungspolitik 1953–1973. Böhlau Verlag, Köln 2008, S. 74.


  13. Elisabeth Noelle-Neumann, Peter Erich (Hrsg.): Jahrbuch der öffentlichen Meinung 1957. Allensbach am Bodensee 1957, S. 258.


  14. Johannes-Dieter Steinert: Migration und Politik. Westdeutschland – Europa – Übersee 1945–1961, Osnabrück 1995, S. 307; Heike Knortz: Diplomatische Tauschgeschäfte. „Gastarbeiter“ in der westdeutschen Diplomatie und Beschäftigungspolitik 1953–1973. Böhlau Verlag, Köln 2008, S. 74 ff.


  15. Necla Kelek: Gastarbeiter: Die Kunst des Missverstehens. ISSN 0174-4909 (faz.net [abgerufen am 26. Februar 2019]). 


  16. Sebastian Hammelehle: Heute ist ein Feiertag!, Der Spiegel, Kommentar anlässlich des 50. Jahrestages.


  17. ab Herbert Ulrich: Geschichte der Ausländerpolitik in Deutschland. Saisonarbeiter, Zwangsarbeiter, Gastarbeiter, Flüchtlinge, München 2001, ISBN 3-406-47477-2, S. 213.


  18. Erlass BMAS vom 23. November 1973 im Wortlaut.


  19. Hans-Peter Schwarz: Die Bundesrepublik Deutschland: eine Bilanz nach 60 Jahren, Böhlau Verlag Köln Weimar, 2008, ISBN 978-3-412-20237-8, S. 581.


  20. Verordnung über die Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern, BeschV 2013.


  21. Von Anwerbeabkommen und Integration. In: orf.at. 27. Dezember 2011, abgerufen am 15. Januar 2018. 


  22. Anwerbe-Abkommen mit Türkei – geschichtlicher Hintergrund. In: Medien-Servicestelle Neue Österreicher/innen. 7. Mai 2014, abgerufen am 12. Januar 2018. 


  23. In: Öffentlichkeit als Partner. edition suhrkamp 209, zitiert in Stich-Worte. Ausgesucht von Uwe Johnson. Suhrkamp Verlag Frankfurt am Main, 1975, S. 189.









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