Politisches System Madagaskars




Das Politische System Madagaskars ist in den 1990er Jahren an verschiedenen Stellen reformiert worden. Nach dem Sturz und der Flucht ins Exil des gewählten Präsidenten Marc Ravalomanana 2009 und einer neuerlichen Machtergreifung des Militärs am 17. November 2010[1] stehen die unten aufgeführten formalen Institutionen jedoch nur noch auf dem Papier. Das Regierungssystem Madagaskars ist als semipräsidentiell einzustufen.


Im Demokratieindex 2016 der britischen Zeitschrift The Economist belegt Madagaskar Platz 96 von 167 Ländern und gilt damit als eine „Hybridregime“ aus demokratischen und autoritären Elementen.[2] Im Länderbericht Freedom in the World 2017 der US-amerikanischen Nichtregierungsorganisation Freedom House wird das politische System des Landes als „teilweise frei“ bewertet.[3]




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Institutionen


  • 2 Parlament


  • 3 Regierung


  • 4 Quellen


  • 5 Weblinks





Institutionen |


Im März 1998 stimmten die madagassischen Wähler einer erweiterten und erneuerten Form der Verfassung zu. Die wichtigsten Institutionen der Republik Madagaskar sind das Präsidialamt, das Parlament (Nationalversammlung und Senat) das Premierministerialamt und das nationale Kabinett, dem der Premierminister vorsteht, außerdem gehören dazu eine unabhängige Justiz, vertreten durch die Kammern des Obersten Nationalen Gerichtshofs.
Der Präsident wird in allgemeinen, gleichen und freien Wahlen nach dem absoluten Mehrheitsprinzip für einen Zeitraum von fünf Jahren gewählt, er kann nur für zwei weitere Legislaturperioden bestätigt werden.



Parlament |


Die Nationalversammlung besteht aus 150 Mitgliedern, die alle fünf Jahre direkt gewählt werden.
Von den 90 Mitgliedern des Senats, der die sechs Provinzen vertritt, werden 60 durch die Wahlberechtigten in ihrer Provinz gewählt, 30 werden vom Präsidenten ernannt. Die Amtszeit der Senatoren beträgt sechs Jahre. Die täglichen Regierungsgeschäfte werden vom Premierminister und den von ihm ernannten Ministern ausgeübt, der Premierminister wird vom Präsidenten ernannt.
Die Verfassungsmäßigkeit der von beiden Kammern des Parlaments erlassenen Gesetze wird vom Nationalen Verfassungsgericht überprüft.



Regierung |


Der Premierminister und die an der Regierung beteiligten und in beiden Kammern des Parlaments vertretenen Fraktionen entwickeln die Gesetzgebung, die dann von der Regierung ausgeführt wird.
Der Staatspräsident kann die Nationalversammlung auflösen, für den Senat gilt dies jedoch nicht.
Die Nationalversammlung kann ein Misstrauensvotum gegen den Premierminister und das Kabinett anstreben und zu deren Rücktritt führen.




Quellen |




  1. taz-Artikel 18. November 2010 "Machtprobe in Madagaskar"


  2. EIU digital solutions: Democracy Index 2016 - The Economist Intelligence Unit. Abgerufen am 2. Januar 2018 (englisch). 


  3. Madagascar. Abgerufen am 2. Januar 2018 (englisch). 



Weblinks |


  • Amnesty International - Jahresbericht 2004

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