Recht Südafrikas
Das Recht Südafrikas bezeichnet die Gesamtheit gerichtlich durchsetzbarer gesellschaftlicher Normen in Südafrika.
Inhaltsverzeichnis
1 Rechtsgeschichte
2 Gerichtsorganisation
3 Staatsanwaltschaft
4 Verfassungsrecht
5 Strafrecht
6 Gesellschaftsrecht
7 Wildlife law
8 Literatur
9 Weblinks
10 Einzelnachweise
Rechtsgeschichte |
Die Geschichte des modernen südafrikanischen Rechts beginnt mit der Entstehung einer niederländischen Siedlung durch Jan van Riebeeck 1652 am Kap der guten Hoffnung. Als Rechtssystem der bald durch die Ansiedlung von Niederländern, Hugenotten und Deutschen prosperierenden Kolonie etablierte sich das gemeine Recht holländischer Prägung. Dieses römisch-holländische Recht (afrik. Romeins-Hollandse reg, engl. Roman-Dutch law) blieb auch dann noch geltendes Recht, nachdem das Kapland 1806 zur englischen Kolonie geworden war – paradoxerweise wurde nur drei Jahre später in den Niederlanden das römisch-holländische Recht auf Befehl Napoleons durch den französisch-rechtlichen Code civil ersetzt.[1]
Der Wechsel der Kolonialherren blieb jedoch nicht ohne Einfluss auf das Rechtssystem. Besonders im Beweis- und Prozessrecht gestalteten die Briten das Rechtssystem nach Vorbild des englischen Common Law. In Rechtsgebieten, die – wie das Wertpapier-, Konkurs-, Seehandels-, Versicherungs- und Gesellschaftsrecht – den raschen Neuerungen des Geschäftsverkehrs unterlagen, lag es nahe, die Lücken des römisch-holländische Rechts durch die Übernahme britischer Gesetze zu füllen. Als dritter – und unauffälligster – Weg drang das englische Recht durch das an diesem geschulte Personal der Richter- und Anwaltschaft in die Kapkolonie ein.[1]
Ein Einschnitt für die Rezeption des Common Law markiert der Zusammenschluss der Kapkolonie mit den Burenrepubliken 1910 zur Südafrikanischen Union. Es entwickelte sich in der Bevölkerung ein zunehmendes Gefühl der Unabhängigkeit von Großbritannien, das im juristischen Bereich durch die Emanzipation der Universitäten vom Mutterland gekennzeichnet ist: Die an südafrikanischen Universitäten ausgebildeten Juristen entdeckten die Quellen des römisch-holländischen Rechts für sich neu und passten sie mithilfe seiner Grundprinzipien an die Gegebenheiten der Zeit an, ein Prozess, der bis in die Gegenwart andauert. Am deutlichsten ist dies im Bereich des Sachen-, Familien- und Erbrechts. So kennt das südafrikanische Recht – im Gegensatz zum Common Law – in römisch-germanisch-rechtlicher Tradition nach wie vor das Einheitseigentum, das definitorisch klar von den beschränkten dinglichen Rechten und dem Besitz geschieden wird. Der Trust, als typisches Rechtsinstitut des Common Law, ist in Südafrika unbekannt, seine Funktion wird von römisch-holländisch-rechtlichen Instituten wie Fideikommiss, Vertrag zugunsten Dritter und Schenkung zu frommen Zwecken (donatio ad pias causas) übernommen.[1]
Das Recht Südafrikas ist insgesamt somit weder dem Common Law noch dem römisch-germanischen Rechtskreis klar zuzuordnen, sondern eine Mischrechtsordnung:
“Like a jewel in a brooch, the Roman-Dutch law in South Africa today glitters in a setting that was made in England. Even if it were true (which it is not) that the whole of South African private and commercial law had remained pure Roman-Dutch law, the South African legal system as a whole would still be a hybrid one, in which civil- and common-law elements jostle each other.”
„Wie ein Edelstein in einer Brosche glitzert das römisch-holländische Recht heute in Südafrika in einer Fassung, die in England hergestellt wurde. Selbst, wenn es wahr wäre (was es nicht ist), dass das gesamte südafrikanische Privatrecht und Handelsrecht reines römisch-holländisches Recht geblieben wären, wäre das südafrikanische Rechtssystem als Ganzes noch ein Hybrid, in dem sich Elemente der römisch-germanischen und englischen Rechte gegenseitig anrempeln.“
Gerichtsorganisation |
An der Spitze steht das Verfassungsgericht der Republik Südafrika in Johannesburg, das die letzte Instanz in Verfassungsfragen ist.[2] Den Vorsitz führt der Chief Justice, der zugleich oberster Richter des Landes ist.[3] Der Supreme Court of Appeal of South Africa mit Sitz in Bloemfontein ist für alle anderen Rechtsfragen das oberste Gericht.
Darunter stehen die 14 Divisions des High Court, die im Wesentlichen für die jeweilige Provinz zuständig sind, etwa die Gauteng Division of the High Court of South Africa. Abweichungen ergeben sich aus der Geschichte bis 1994, als die Provinz Transvaal sich auf mehrere heutige Provinzen erstreckte, von denen Limpopo erst in den 2010er Jahren eine eigene Division erhielt und der Osten der Provinz Nordwest und Mpumalanga bis heute keine eigenen Divisions haben. Dagegen existieren bis heute in Mthatha, Mahikeng und Thohoyandou Divisions,[2] die ihre Wurzeln in den Supreme Courts der damaligen Homelands haben. Auch die Division der Provinz Ostkap hat ihren Sitz in Bhisho im ehemaligen Homeland Ciskei.[2] Die Rechtsprechung der Divisions erstreckt sich auf das Strafrecht und das Zivilrecht.[2]
Darunter gibt es die Regional Courts und auf Distriktebene die Magistrate’s Courts.[2] Die Richter der rund 350 Magistrate’s Courts können in Strafverfahren bis zu drei Jahre Haft verhängen. Sie dürfen keine Fälle von Landesverrat, Mord, Terrorismus, Sabotage und Vergewaltigung verhandeln. Geldstrafen dürfen maximal 100.000 Rand betragen,[2] im Zivilrecht ist der höchstmögliche Streitwert 200.000 Rand.[4] Die Regional Courts können alle Verbrechen außer Hochverrat verhandeln. Die Höchststrafe sind 20 Jahre Haft oder 300.000 Rand Geldstrafe.[2] Zivilverfahren werden bis zu 400.000 Rand durchgeführt,[4] der Streitwert bei Ehescheidungen ist unbegrenzt.[2]
An den Small Claims Courts werden Streitwerte bis 15.000 Rand verhandelt.[2] Traditionelle Gerichtsverfahren werden lokal von Chiefs und Headmen im Gewohnheitsrecht durchgeführt.[2]
Daneben gibt es spezielle Gerichte wie den Labour Court mit dem Labour Appeal Court (Arbeitsgericht mit Berufungsinstanz), den Land Claims Court (Gericht für Grundeigentumsfragen), den Electoral Court (Wahlgericht) und den Income Tax Court (Steuergericht).[2] Innerhalb der South African National Defence Force gibt es eine eigene Gerichtsbarkeit.
Staatsanwaltschaft |
Die Staatsanwaltschaft wird von der National Prosecuting Authority geleitet. Die nationale Zuständigkeit für die Gerichte hat das Department of Justice and Constitutional Development mit Sitz in Pretoria, an dessen Spitze der Minister of Justice and Correctional Services steht.[5]
Verfassungsrecht |
Siehe auch: Politisches System Südafrikas, Independent Electoral Commission, Nationalversammlung
Strafrecht |
Gesellschaftsrecht |
- Siehe auch: close corporation
Wildlife law |
Literatur |
Einführung
- C. G. Van der Merwe, J. E. Du Plessis: Introduction to the law of South Africa. Kluwer Law International, 2004, ISBN 978-90-411-2282-7.
Reinhard Zimmermann: Das römisch-holländische Recht in Südafrika. Einführung in die Grundlagen und usus hodiernus. Wissenschaftliche Buchgesellschaft, Darmstadt 1983, ISBN 978-3-534-09121-8.
Konrad Zweigert, Hein Kötz: Einführung in die Rechtsvergleichung. 3. Auflage. Mohr Siebeck, Tübingen 1996, B. § 16 VI., S. 227–231.
- Jacques E. du Plessis: South Africa. In: Jan M. Smits (Hrsg.): Elgar Encyclopedia of Comparative Law. Edward Elgar, Cheltenham/Northampton, M.A. 2006, ISBN 978-1-84542-013-0, S. 667–671.
Verfassungsrecht
- John C. Mubangezi: The Protection of Human Rights in South Africa. A Legal and Practical Guide. Landsdowne 2004.
Verwaltungsprozessrecht
- Cora Hoexter: Administrative law in South Africa. Juta, 2007, ISBN 978-0-7021-7671-5.
Familienrecht
- Karin Müller: Das Recht kulturell gemischter Ehen in Südafrika. Lit Verlag, 2003, ISBN 978-3-8258-6569-6.
Vertragsrecht
- Michael Otto: Der Vertrag in Südafrika. Cuvillier, 2009, ISBN 978-3-86955-064-0.
- Louis F. Van Huyssteen, Schalk W J Van Der Merwe, Catherine J. Maxwell: Contract Law in South Africa. Kluwer Law International, 2010, ISBN 978-90-411-3384-7.
Liegenschaftsrecht
- Morten Petersen: Das Recht des Grundstückskaufs in Südafrika. Peter Lang, Frankfurt 2003, ISBN 978-3-631-37170-1.
Afrikanisches Gewohnheitsrecht
- Wieland Lehnert: Afrikanisches Gewohnheitsrecht und die südafrikanische Verfassung. Die afrikanische Rechtstradition im Spannungsfeld zwischen dem Recht auf Kultur und anderen Menschenrechten. Berlin 2006.
- Chuma Himonga: African Customary Law in South Africa – Many Faces of Bhe v Magistrate Khayelitsha. In: Recht in Afrika · Law in Africa · Droit en Afrique. Nr. 2, 2005, ISBN 978-3-89645-342-6.
- T. W. Bennett: Customary Law in South Africa. Landsdowne 2004.
- T. W. Bennett, J. Bleazard: The Re-invention of Customary Law. South African Courts as Constitutional Law-Makers. In: Recht in Afrika · Law in Africa · Droit en Afrique. Nr. 1, 2009, ISBN 978-3-89645-804-9.
Weblinks |
Gesetze Südafrikas online (englisch)
Einzelnachweise |
↑ abc Konrad Zweigert, Hein Kötz: Einführung in die Rechtsvergleichung. 3. Auflage. Mohr Siebeck, Tübingen 1996, B. § 16 VI., S. 227–231.
↑ abcdefghijk South African courts bei justice.gov.za (englisch), abgerufen am 13. Februar 2018
↑ Office of the Chief Justice bei judiciary.org.za (englisch), abgerufen am 12. Februar 2018
↑ ab James Lekhuleni: Regional court to district court: horizontal and vertical application. derebus.org.za vom 1. März 2017 (englisch), abgerufen am 16. Februar 2018
↑ Website des Department (englisch), abgerufen am 16. Februar 2018