Bayerische Landeszentrale für neue Medien
Bayerische Landeszentrale für neue Medien – BLM – | |
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Staatliche Ebene | Freistaat Bayern |
Rechtsform | Anstalt des öffentlichen Rechts |
Aufsichtsbehörde | Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst |
Gründung | 1. April 1985 |
Hauptsitz | München |
Behördenleitung | Siegfried Schneider, Präsident[1] |
Website | www.blm.de |
Die Bayerische Landeszentrale für neue Medien (BLM) ist eine der 14 Landesmedienanstalten und eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts in Bayern. Sie beaufsichtigt die privaten Rundfunkangebote in Bayern. Die BLM gehört der Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten (die medienanstalten) an.
Aufgrund einer Regelung in Artikel 111a der Bayerischen Verfassung, nach der privater Rundfunk nur in öffentlich-rechtlicher Trägerschaft veranstaltet werden darf, ist die BLM de iure die Veranstalterin aller bayerischen Rundfunkprogramme, die von privaten Anbietern verbreitet werden. Die BLM schließt im Zuge einer Zulassung daher mit den Programmanbietern rechtlich gesehen einen Anbietervertrag ab. Dies unterscheidet die Programmanbieter in Bayern, also eines in der Umgangssprache bezeichneten Radio- oder Fernsehsenders in Bayern, zu den Rundfunkveranstaltern (Hörfunk und Fernsehen) in anderen Bundesländern, in denen ein Programmanbieter grundsätzlich die Stellung eines Rundfunkveranstalters hat.
Gegründet wurde die BLM am 1. April 1985, da aufgrund der Bayerischen Verfassung Rundfunk ausschließlich in öffentlicher Verantwortung und öffentlich-rechtlicher Trägerschaft betrieben werden kann.
Inhaltsverzeichnis
1 Organe
2 Aufgaben
3 Media Lab Bayern
4 Weblinks
5 Literatur
6 Einzelnachweise
Organe |
Wesentliche Organe der BLM zur Lizenzierung bayerischer Hörfunk- und Fernsehangebote sind der Präsident (Siegfried Schneider) mit seinem Geschäftsführer (Martin Gebrande) und der Medienrat (Vorsitz: Walter Keilbart). Diesem sind die Gremien Fernsehausschuss, Hörfunkausschuss, Grundsatzausschuss, und Beschließender Ausschuss unterstellt. Diese Gremien führen die Prüfung von Lizenzanträgen und die Programmaufsicht durch. Seit 2014 existieren als Querschnittsausschüsse, die sich aus Mitgliedern von Hörfunk-, Fernseh- und Grundsatzausschuss zusammensetzen, der Medienkompetenz-Ausschuss und der Digital-Ausschuss. Im Unterschied zu den meisten Landesmedienanstalten verfügt die BLM über ein weiteres Organ, den Verwaltungsrat (Vorsitz: Manfred Nüssel), der für die wirtschaftlichen Angelegenheiten der BLM zuständig ist.
Für die Zulassung von bayerischen Anbietern bundesweit verbreiteter Fernseh- und Hörfunkprogramme und deren Beaufsichtigung dienen der BLM die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK), die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK), die Gremienvorsitzendenkonferenz (GVK) und die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) als Organe (§ 35 Abs. 2 Satz 2 RStV). Da diese Kommissionen bundeseinheitlich zuständig sind und der jeweiligen Landesmedienanstalt im Zulassungs- und Aufsichtsverfahren als Organe dienen, verwendet die öffentliche Debatte gerne den bildhaften Begriff der "Wanderorgane".
Präsident der BLM ist Siegfried Schneider. Der ehemalige CSU-Politiker, der seine politischen Ämter sukzessive abgegeben hat, trat am 1. Oktober 2011 sein Amt als Präsident an. Schneider wurde zum Januar 2016 neuer Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Medienanstalten (DLM). Die Gesamtkonferenz der Medienanstalten wählte ihn zum Nachfolger von Jürgen Brautmeier. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre. Schneider ist damit auch Vorsitzender der Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK).
Frühere Präsidenten waren Rudolf Mühlfenzl (1986–1989) und Wolf-Dieter Ring (1990–2011).
Aufgaben |
Die BLM trägt die öffentliche Verantwortung für die von ihr genehmigten Programmangebote privater Anbieter (Art. 2 des Bayerischen Mediengesetzes – BayMG). Aufgaben der BLM sind unter anderem die Genehmigung und Kontrolle privater Rundfunkanbieter, die ihre Angebote über Sendeanlagen in Bayern verbreiten. Bei sog. bundesweit verbreiteten Satellitenprogrammen können sich die Veranstalter die Landesmedienanstalt aussuchen, von der sie zugelassen und beaufsichtigt werden wollen (vgl. § 36 Abs. 1 Satz 1 des Rundfunkstaatsvertrags – RStV). Die Aufsicht erstreckt sich auf die Einhaltung des Jugendschutzes und Einhaltung der Werbebestimmungen einschließlich der Werbemengenbegrenzung. Weitere Aufgabenfelder sind z. B. die Vergabe von Frequenzen, die Förderung der bayerischen Radio- und Fernsehprogramme, Öffentlichkeitsarbeit und die Erstellung von Statistiken über die Mediennutzung, die in Form der Vergabe von Forschungsaufträgen erfolgt, nicht zu vergessen Medienpädagogik und Medienerziehung. Der zahlreiche weitere Aufgaben umfassende Aufgabenkatalog des Art. 11 BayMG ist nicht abschließend. Die BLM ist berechtigt, weitere Aufgaben wahrzunehmen, die mit ihrer Funktion als öffentlich-rechtlicher Trägerin der Rundfunkangebote nach dem BayMG (Art. 2 Abs. 1 BayMG) und als Landesmedienanstalt (Art. 10 Abs. 1 Satz 3 BayMG) vereinbar sind.
Die BLM vergibt jährlich den BLM-Hörfunk-Preis und BLM-Lokalfernsehpreis zur Förderung der journalistischen Qualität in den Programmen lokaler Radio- und Fernsehstationen. Über die Vergabe entscheidet eine Jury. Ausgezeichnet werden die jeweils besten Hörfunk- und Fernsehbeiträge eines Jahres mit lokaler Bedeutung in vier Kategorien. Außerdem gibt die BLM zweimal im Jahr das Magazin Tendenz heraus, das kostenlos abonniert werden kann.
Arbeitsgemeinschaft der Landesmedienanstalten |
Im Mai 2012 stellte der VBL, ein Interessensverband bayerischer Lokalrundfunkanbieter, ein Gutachten ins Netz, das er bei der Regensburger Fachhochschulprofessorin Gabriela von Wallenberg in Auftrag gegeben hatte. Darin wird behauptet, die BLM nehme Aufgaben ohne gesetzliche Grundlage wahr, und gefordert, die BLM solle ihre Tätigkeitsfelder beschneiden und den Aufwand der Aufgabenwahrnehmung in vielen Bereichen zurückfahren. Im September 2012 hat die BLM ein Gutachten des Passauer Emeritus, Universitätsprofessor Dr. Herbert Bethge, ins Netz gestellt, das dem VBL-Gutachten sträfliche Vernachlässigung von Rechtsprechung und Literatur vorwirft und die Wissenschaftlichkeit abspricht. Dieses Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der Medienrat der BLM schon aus verfassungsrechtlichen Gründen berechtigt ist, im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Zweckbindung der BLM (vgl. Art. 1 Abs. 1 BayMG) Aufgaben zu definieren, die die BLM neben den im offenen Aufgabenkatalog des Art. 11 Satz 2 BayMG benannten wahrnehmen darf, und Intensität und Umfang der Aufgabenwahrnehmung weitgehend selbstbestimmt festzulegen.
Die BLM ist Gründungsmitglied im MedienCampus Bayern, dem Dachverband für die Medienaus- und -weiterbildung in Bayern. Außerdem ist die BLM Partner des MedienNetzwerk Bayern, das 2013 als Nachfolgeeinrichtung für das Cluster für audiovisuelle Medien (CaM) vom damaligen Medienminister Thomas Kreuzer gegründet worden ist.
Die BLM ist eine der Mitinitiatoren der digitalen Rundfunktechniken DVB-T und DAB in Deutschland. Die BLM hat zwei 100-prozentige Tochterunternehmen. Die Medientage München GmbH und die Bayerische Medien-Servicegesellschaft mbH mit Sitz in Nürnberg. Beide Töchter veranstalten Events wie die Medientage München, die Lokalrundfunktage, den Mobile Media Day und viele weitere.
Die BLM selbst organisiert eine Vielzahl an Veranstaltungen, wie den Deutschen Social TV Summit, media.innovations, den Augsburger Mediengesprächen und vielen weiteren Events für die Medienbranche.
Media Lab Bayern |
Seit Juni 2015 betreibt die BLM das Media Lab Bayern im Gründerzentrum WERK1 in München. Das Lab ist ein Coworking-Space und Inkubator für digitalen Journalismus, ein Ort für alle, die den Medienwandel mitgestalten wollen. Das Media Lab Bayern ist eine Einrichtung der BLM und wird vom Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie gefördert. Gesucht werden kreative Vordenker aus Journalismus, Design und Entwicklung, die ihre eigenen Medienprojekte umsetzen wollen. Im Lab können sie Ideen entwickeln, Teammitglieder finden und Prototypen für Apps und Tools der digitalen Medienwelt entwerfen. Mit dem „Media Entrepreneurship Program“ und dem „Media Startup Fellowship“ fördert die BLM Ideen und Projekte, die die Medien- und Newsbranche voranbringen, sei es content- oder technologiebezogen. Themenfelder sind zum Beispiel: Messaging und Bots, Artifical Intelligence und Machine Learning, Data- und Robot Journalism, Payment und Paid Content, 360°-Video, Augmented und Virtual Reality, Mobile Storytelling oder Native Advertising.
Weblinks |
Commons: Bayerische Landeszentrale für neue Medien – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
- Bayerische Landeszentrale für neue Medien – Homepage
Literatur |
Herbert Bethge: Der Verfassungsrechtliche Status der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM). 2., überarbeitete Auflage. Baden-Baden 2011. ISBN 978-3-8329-7010-9
Rupert Stettner: Die Stellung der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien im Rundfunksystem nach dem Bayerischen Mediengesetz. München 1999. ISBN 3-88927-246-0
Ralf Müller-Terpitz: Die Finanzautonomie der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien im Lichte der aktuellen Förderung lokaler und regionaler Fernsehangebote. Baden-Baden 2010. ISBN 978-3-8329-5903-6
- Gregor Kirchhof: Der Bayerische Medienrat: zwischen öffentlicher Hand und Gesellschaft. Baden-Baden 2017. ISBN 978-3-8487-4293-6
Einzelnachweise |
↑ www.blm.de Organe > Präsident. Aufgerufen am 1. Oktober 2011.
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48.100211.6373Koordinaten: 48° 6′ 0,7″ N, 11° 38′ 14,3″ O