Oberlandesgericht Frankfurt am Main




Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, abgekürzt OLG Frankfurt, ist das oberste Gericht der hessischen ordentlichen Gerichtsbarkeit.


Das Oberlandesgericht Frankfurt ist zugleich Mittelbehörde der Landesverwaltung und für mehr als 1.200 Richter, über 3.000 Beamte sowie rund 2.800 Angestellte zuständig, die in der gesamten hessischen Justiz arbeiten.




Inhaltsverzeichnis






  • 1 Gerichtssitz und -bezirk


  • 2 Geschichte


    • 2.1 Bis 1879


    • 2.2 1879 bis 1933


    • 2.3 1933 bis 1945


    • 2.4 Seit 1945




  • 3 Gerichtsgebäude


    • 3.1 König von England


    • 3.2 Der Justizpalast


    • 3.3 Gerichtsgebäude B


    • 3.4 Das heutige Gebäude auf der Zeil




  • 4 Die auswärtigen Senate


    • 4.1 Zweigstelle in Darmstadt


    • 4.2 Zweigstelle in Kassel




  • 5 Über- und nachgeordnete Gerichte


  • 6 Behördenleitung


  • 7 Siehe auch


  • 8 Literatur


  • 9 Weblinks


  • 10 Einzelnachweise





Gerichtssitz und -bezirk |


Das Oberlandesgericht hat seinen Sitz in Frankfurt am Main. Außenstellen sind in Darmstadt und Kassel angesiedelt. Der Gerichtsbezirk umfasst das Bundesland Hessen.


Im Bezirk des Oberlandesgerichts sind 21.270 Rechtsanwälte und Syndikusrechtsanwälte zugelassen (Stand: 1. Januar 2018).[1]



Geschichte |



Bis 1879 |


Frankfurt am Main hat als Gerichtsstandort eine lange Tradition. Zur Zeit der ersten urkundlichen Erwähnung im Jahr 794 unterhielten die fränkischen Könige hier einen Hof („villa“) im Mittelpunkt eines Fiskalbezirks. Anfang des 9. Jahrhunderts entstand die Königspfalz Frankfurt („palatium“), die zeitweise den Hauptsitz des ostfränkischen Reiches bildete. Die Staufer ließen ab der Mitte des 12. Jahrhunderts den burgartigen Saalhof („des riches sal“) errichten, wo sie entweder selbst zu Gericht saßen oder die Rechtsprechung ihren Vögten („advocati“) überließen. Ab 1189 ist ein Reichsschultheiß („sculterus imperii“) nachgewiesen, dem der Vorsitz des königlichen Gerichts zukam und der seinen Amtssitz im Saalhof hatte. Von den umliegenden Gerichten wurde das Frankfurter Gericht häufig als Oberhof angerufen. Die älteste urkundlich belegte Entscheidung des Frankfurter Oberhofs stammt aus dem Jahr 1225.


Gegen Ende des Mittelalters ging die Bedeutung des Oberhofs zurück. Die einzelnen Landesherren übertrugen die Rechtsprechung den in ihren Territorien gelegenen Gerichten, so dass die Zuständigkeit der Frankfurter Gerichte sich auf das Gebiet der freien Reichsstadt beschränkte, als Messegerichtsstand aber überregionale Bedeutung behielt.


1509 erfasste der Stadtsyndicus Adam Schönwetter von Heimbach das Frankfurter Stadtrecht erstmals systematisch in der Frankfurter Reformation. Nach ihrer Erweiterung und Neufassung 1578 durch Johann Fichard blieb sie bis zum Ende des Heiligen Römischen Reiches 1806 gültig, teilweise als Partikularrecht noch bis 1900. Oberstes Gericht der Reichsstadt Frankfurt war das Schöffengericht aus Mitgliedern des Rates der Stadt. Die Freie Stadt Frankfurt erhielt 1816 mit ihrer Verfassung, der Konstitutionsergänzungsakte, auch eine neue Gerichtsordnung. Das Appellations- und Kriminalgericht mit seinen sechs Appellationsgerichtsräten wurde von der Schöffen- und der Senatorenbank im Senat der Freien Stadt Frankfurt gewählt. Oberstes Justizkollegium war das Oberappellationsgericht in Lübeck.


Auch nach der Annexion Frankfurts durch Preußen 1866 blieb die Gerichtsorganisation in Frankfurt noch bis zum Inkrafttreten des Gerichtsverfassungsgesetzes 1879 im Wesentlichen erhalten. Lediglich anstelle des Oberappellationsgerichtes trat das Preußische Obertribunal als oberste Instanz.



1879 bis 1933 |


Mit der Vereinheitlichung der Gerichtsorganisation nach Gründung des Deutschen Reiches wurden durch königlich preußisches Gesetz vom 4. März 1878 die Appellationsgerichte zu Oberlandesgerichten. Das Königreich Preußen errichtete somit das Oberlandesgericht Frankfurt am Main und das Oberlandesgericht Kassel. Im Großherzogtum Hessen wurde mittels großherzoglicher hessischer Verordnung vom 18. Mai 1879 das großherzogliche Oberlandesgericht Darmstadt errichtet.


Das Oberlandesgericht Frankfurt war für die Landgerichtsbezirke Frankfurt, Wiesbaden, Limburg, Hechingen und Neuwied mit insgesamt 52 Amtsgerichten zuständig. Untergebracht war es zunächst im Haus „König von England“ in der Fahrgasse, siedelte 1889 in den neu errichteten Justizpalast und 1917 in das Gerichtsgebäude B um.


Durch Staatsvertrag zwischen Württemberg und Preußen ging die Zuständigkeit für den Landgerichtsbezirk Hechingen im Jahr 1922 auf das Oberlandesgericht Stuttgart über. 1932/33 wurden die Amtsgerichtsbezirke Preußens neu gegliedert, dabei verlor das Oberlandesgericht Frankfurt am Main auch die Zuständigkeit für den Landgerichtsbezirk Neuwied.



1933 bis 1945 |


Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 wurde auch die Leitung des Gerichts auf Grund des Gesetzes zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums ausgetauscht und Personaländerungen angeordnet. Chefpräsident Bernhard Hempen wurde zwangsversetzt, das NSDAP-Mitglied Otto Stadelmann sein Nachfolger. Die nichtarischen Oberlandesgerichtsräte Wilhelm Alexander Dreyer (1882–1938) und Karl Weigert (1884–1942) wurden zum 31. Dezember 1935 in den Ruhestand versetzt.[2] Im gesamten Oberlandesgerichtsbezirk wurden weitere 34 Richter aus dem Dienst entfernt.


Am 31. März 1933 eröffnete Roland Freisler das in gleichen Gebäude angesiedelte Frankfurter Sondergericht,[3][4], das bis März 1945 fast 1.700 politische Verfahren gegen 2.204 Personen, so genannte „Volksschädlinge“ durchführte.[5][6] Zum Tod verurteilte wurden im Zuchthaus Preungesheim hingerichtet.


Mit dem Dritten Gesetz zur Überleitung der Rechtspflege auf das Reich vom 24. Januar 1935 wurde auch das Oberlandesgericht Frankfurt mit Wirkung vom 1. April 1935 dem Reichsministerium der Justiz übertragen, aus dem preußischen Oberlandesgericht wurde ein Reichsgericht und damit Zweig der weisungsabhängigen Reichsverwaltung. Mit der 5. Verordnung zum Reichsbürgergesetz 1938 verloren alle jüdischen Rechtsanwälte des Gerichtsbezirks ihre Zulassung, darunter zahlreiche namhafte Juristen.


Mit Beginn des Zweiten Weltkrieges 1939 wurde die Arbeit des Gerichts unter dem neuen Präsidenten Arthur Ungewitter, NSDAP-Mitglied wie Stadelmann, unverändert fortgesetzt. 1943 und 1944 gingen Teile des Gerichtsgebäudes durch amerikanische und britische Bombenangriffe verloren, viele Prozessakten wurden vernichtet.



Seit 1945 |


Am 29. März 1945 besetzten amerikanische Truppen Frankfurt. Die Gerichtstätigkeit in Hessen wurde mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 2 durch die alliierte Militärregierung eingestellt, das Oberlandesgericht wurde am gleichen Tag geschlossen und aufgelöst.


Eine Verordnung des Groß-Hessischen Staatsministeriums vom 23. Mai 1946 errichtete das Oberlandesgericht Frankfurt am Main, das für das gesamte Gebiet Groß-Hessens und damit des späteren neuen Bundeslandes Hessen zuständig war; das umfasste die Landgerichtsbezirke Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Limburg, Marburg und Wiesbaden mit zusammen 58 Amtsgerichten. Das neue Oberlandesgericht wurde nicht Nachfolger des Vorgängergerichts, da das neue Land Hessen nicht in der Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches stand.


An die Tradition der ehemals selbständigen Oberlandesgerichte Kassel und Darmstadt erinnern die Außensenate, die in diesen Städten nach wie vor bestehen. Das Oberappellationsgericht Kassel als Vorgänger des Oberlandesgericht Kassel wurde durch den Kurhessischen Verfassungskonflikt 1850 bekannt, der zu einer Bundesintervention führte und das Bewusstsein für die richterliche Unabhängigkeit in Deutschland schärfte.



Gerichtsgebäude |



König von England |




„König von England“, der erste Sitz des Oberlandesgerichts


Die Stadt Frankfurt hatte dem Land Preußen per Stadtverordnetenbeschluss vom 26. Mai 1877 zugesagt, für den Fall, dass Frankfurt Sitz des Oberlandesgerichts werden würde, die Kosten der provisorischen Unterkunft in den ersten fünf Jahren zu zahlen. Mit Schreiben vom 25. Juni 1877 benannte Appellationsgerichtshofspräsident Vierhaus im Auftrag der preußischen Regierung den Raumbedarf: zwei Sitzungssäle mit angeschlossenen Beratungszimmern, drei Präsidialzimmer, drei Zimmer für die Sekretäre, drei Kanzleizimmer sowie Zimmer für Registratur, Bibliothek, Anwaltszimmer, Staatsanwaltszimmer und Botenzimmer. Die Oberlandesgerichtsräte selbst arbeiteten zu Hause und benötigten keine Räume.


Die Stadt Frankfurt bot mit Schreiben vom 1. November 1878 als vorläufigen Sitz das Haus „König von England“ in der Fahrgasse 94 an. Das Gebäude sei repräsentativ genug, es habe bei Kaiserkrönungen auswärtigen Gesandten als Quartier gedient. Für 9930,04 Mark wurde das Haus umgebaut und am 15. September 1879 übergeben.


Nachdem das Oberlandesgericht am 1. Juli 1889 ausgezogen war, wurde das Haus im Januar 1891 abgebrochen.



Der Justizpalast |




Justizpalast 1889


Der „König von England“ war von Anfang an als Provisorium gedacht gewesen. Stadt und Land führten in der Folgezeit langwierige Verhandlungen über eine endgültige Lösung. Die Verhandlungen waren schwierig, da sie neben den Gebäuden für die drei Frankfurter Gerichte auch ein neues Polizei- und ein neues Gerichtsgebäude umfassten. Am 26. Juni 1882 wurde ein Vertrag zwischen Land und Stadt geschlossen, der vorsah, dass auf dem Klapperfeld ein gemeinsames Gebäude für alle drei Gerichte gebaut werden sollte. Zuvor wurde die bisherige Zentralfeuerwehrstation, die sich dort befand, in die Karmeliter-Kaserne verlegt.


Unter Oberleitung von Baurat Wagner und dem für die Bauausführung zuständigen Regierungsbaurat Bohnstedt wurde für die reinen Baukosten von 1.720.000 Mark ein repräsentatives Gebäude erbaut, das im Volksmund schnell als Justizpalast bekannt wurde. 167 Räume auf drei Stockwerken und Lagerflächen im Keller standen zur Verfügung, von denen das Oberlandesgericht 24 nutzte. Die bebaute Grundfläche betrug 4213 m². Die Frontlängen betrugen in der Heiligkreuzgasse 90,02 Meter, in der Porzellanhofstraße 64,71 Meter, in der Gerichtsstraße 95,47 Meter und in der Klapperfeldstraße 50,26 Meter. Zur besseren Ausnutzung des Geländes wurde noch ein Verbindungsflügel errichtet, der den Innenhof in zwei Höfe teilt. Die Übergabe erfolgte am 16. Mai 1889.



Gerichtsgebäude B |


Obwohl der Justizpalast gegenüber den bisherigen Gebäuden einen bedeutenden Zuwachs an Fläche bedeutet hatte, wurde er durch das Wachstum der Stadt und der Gerichte schnell zu klein. Die Staatsanwaltschaft des Landgerichtes wurde in die Räume der Klingerschule in der Seilergasse ausgelagert, Teile des Amtsgerichtes in das alte Polizeipräsidium auf der Zeil.


1913 wurde daher mit dem Bau eines zweiten Gerichtsgebäudes begonnen, in das das Oberlandesgericht nach Fertigstellung 1917 einzog. Das neue Gebäude, das Gerichtsgebäude B, wurde neben dem Altbau auf dem Gelände der Klingerschule errichtet und bot weitere 300 Amtszimmer.


Im Zweiten Weltkrieg wurden die Gerichtsgebäude schwer beschädigt. In den Jahren 1953/54 wurden die Schäden am Gebäude B im Wesentlichen beseitigt.



Das heutige Gebäude auf der Zeil |




Seit 1971 ist dieser Bürokomplex Sitz des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main


Auch nach 1945 wuchs der Raumbedarf der Gerichte deutlich. Mehrere Anläufe, das Oberlandesgericht zu verlagern, scheiterten (gedacht war an ein Justizzentrum an der Adickesallee, an einen Neubau am Schaumainkai, an ein 37-stöckiges Hochhaus, wo heute Gebäude C steht, und an einen Neubau Vilbeler Straße / Alte Gasse).


Die Hertie Waren- und Kaufhaus GmbH verlegte 1959 ihren Sitz nach Frankfurt und erwarb hierzu die Grundstücke Zeil 32 bis 42. Zeil 42 war ursprünglich das Polizeipräsidium gewesen, später durch die Justizverwaltung genutzt. Im Zweiten Weltkrieg wurde das Gebäude völlig zerstört. November 1959 bis April 1961 erbaute Hertie dort seine Zentrale, die aber bereits 1967 zu klein wurde. Hertie verlegte die Zentrale nach Niederrad, und das Land Hessen erwarb das Gebäude Zeil 42 mit 4.474 m² für 29 Millionen DM und baute es bis Sommer 1971 in ein Gerichtsgebäude (Gebäude D) um.


Während des Umbaus von 1999 bis 2002 war das Gericht in die ehemalige Hauptverwaltung der Bundesbahn in der Friedrich-Ebert-Anlage ausgelagert. Der Rückumzug erfolgte Anfang Juni 2002.


Hatte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main bei seiner Gründung im Jahr 1878 zwölf Richterstellen (zwei Zivilsenate, ein Strafsenat), so sind es derzeit 140 Richter in 50 Senaten, davon 20 Richterstellen in Darmstadt und 17 in Kassel. Insgesamt sind beim Oberlandesgericht heute rund 550 Bedienstete tätig. Es ist, nach dem Oberlandesgericht Hamm und dem Oberlandesgericht München, das drittgrößte Oberlandesgericht in Deutschland.



Die auswärtigen Senate |



Zweigstelle in Darmstadt |


Die auswärtigen Zivilsenate in Darmstadt befinden sich ebenso wie ein Familiensenat im 2009 errichteten Gebäude am Mathildenplatz 14. Diese Gebäude nutzt die Justiz zusammen mit dem 1. Polizeirevier.


Der Darmstädter Senat erhielt zunächst 1946 Räume im Gebäude des Amtsgerichts Darmstadt am Mathildenplatz 12. Im Oktober 1952 zog der Senat in das Landgerichtsgebäude Matthildeplatz 13 um, das im Krieg stark zerstört und wieder hergestellt worden war. Im Februar 1964 zog der Senat erneut um, diesmal in das Gebäude Mathildenplatz 14. Im August 1964 wurde ein zweiter Darmstädter Senat eingerichtet. Um den zusätzlichen Platz zu schaffen, zog die Staatsanwaltschaft im Juli 1973 in das Haus Schottener Weg 3 und der zweite Senat nutzte die ehemaligen Räume der Staatsanwaltschaft.[7]



Zweigstelle in Kassel |


In Kassel befinden sich die auswärtigen Zivil- und Familiensenate im Gebäude Frankfurter Straße 7.


Nach dem Krieg waren die Kasseler Senate zunächst 1946 im Luisenhaus in der Druseltalstraße 1, bisher einem Mädcheninternat der Matthilde-Zimmer-Stiftung, untergebracht. Frühjahr 1947 zogen die Senate in das Haus Riede in der Kuhbergstraße um. Mai 1950 übernahm man vom Landgericht Kassel die frühere Dienstvilla des Chefpräsidenten des Oberlandesgerichtes Kassel in der Goethestraße 46. Nachdem für das Landgericht Kassel in der Frankfurter Straße 11 ein neues Gebäude errichtet worden war, wurden auch die Senate des Oberlandesgerichts am 22. November 1963 dorthin verlegt.[8]



Über- und nachgeordnete Gerichte |


Dem Oberlandesgericht Frankfurt ist einzig der Bundesgerichtshof in Karlsruhe übergeordnet. Nachgeordnet sind die hessischen Landgerichte in Darmstadt, Frankfurt, Fulda, Gießen, Hanau, Kassel, Limburg, Marburg und Wiesbaden sowie die diesen Gerichten nachgeordneten Amtsgerichte.



Behördenleitung |




Georg Albrecht, erster Präsident des Oberlandesgerichts




Peter Spahn, Präsident des Oberlandesgerichts 1910–1917




  • Georg Albrecht (1879–1890)


  • Carl Hagens (1890–1910)


  • Peter Spahn (1910–1917)


  • Hermann Schwartz (1917–1919)


  • Ernst Dronke (1919–1930)


  • Bernhard Hempen (1930–1933)


  • Otto Stadelmann (1933–1939)


  • Arthur Ungewitter (1939–1945)


  • Walter Moehrs (1946–1948)


  • Philipp Daltrop (1950–1951)


  • Curt Staff (1951–1969)


  • Otto Rudolf Kissel (1970–1980)


  • Friedrich-Carl zur Megede (1981–1987)


  • Horst Henrichs (1987–1997)


  • Brigitte Tilmann (1998–2006)


  • Thomas Aumüller (2006–2012)


  • Roman Poseck (seit 2012)



Siehe auch |



  • Liste deutscher Gerichte

  • Liste der Gerichte des Landes Hessen



Literatur |



  • Erhard Zimmer: Die Geschichte des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. Kramer, Frankfurt am Main 1976, ISBN 3-7829-0174-6.

  • Arthur von Gruenewaldt: Die Richterschaft des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main in der Zeit des Nationalsozialismus: Die Personalpolitik und Personalentwicklung, Mohr Siebeck, Tübingen, 2015 ISBN 978-3-16-153843-8,

  • Wolfgang Form u. a.: NS-Justiz in Hessen. Verfolgung, Kontinuität, Erbe, Veröffentlichung der Historischen Kommission für Hessen, 2015 ISBN 978-3-942225-28-1



Weblinks |



  • Internetpräsenz des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main


  • Suche nach Entscheidungen des „OLG Frankfurt“ in der Datenbank für des Landes Hessen (unter http://www.lareda.hessenrecht.hessen.de/ angeboten durch die juris GmbH)

  • Übersicht der Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main



Einzelnachweise |




  1. Bundesrechtsanwaltskammer, www.brak.de: Große Mitgliederstatistik zum 01.01.2018. Abgerufen am 5. September 2018 (PDF; 37,3 kB). 


  2. Alexander Dreyer galt, obwohl evangelischen Bekenntnisses aufgrund seiner Herkunft als Nichtarier. Er wurde nach den Novemberpogromen 1938 verhaftet und kam am 25. November 1938 im KZ Buchenwald unter ungeklärten Umständen ums Leben. Karl Weigert entzog sich zusammen mit seiner Ehefrau Elisabeth und seiner Schwiegermutter Elisabeth Süss der bevorstehenden Deportation im September 1942 in Frankfurt durch gemeinsamen Suizid.


  3. Verordnung des Reichspräsidenten zur Abwehr heimtückischer Angriffe gegen die Regierung der nationalen Erhebung. Vom 31. März 1933


  4. Verordnung der Reichsregierung über die Bildung von Sondergerichten. Vom 21. März 1933


  5. Internetseite Frankfurt am Main 1933–1945


  6. Gerd Weckbecker: Zwischen Freispruch und Todesstrafe. Die Rechtsprechung der nationalsozialistischen Sondergerichte Frankfurt/ am Main und Bromberg, Nomos, Baden-Baden, 1998 ISBN 3-7890-5145-4


  7. Erhard Zimmer: Die Geschichte des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. 1976, ISBN 3-7829-0174-6, S. 119–120.


  8. Erhard Zimmer: Die Geschichte des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main. 1976, ISBN 3-7829-0174-6, S. 119.


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50.115058.69003Koordinaten: 50° 6′ 54,2″ N, 8° 41′ 24,1″ O









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