Posttriebwagen







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Ein Posttriebwagen beziehungsweise Postmotorwagen, veraltet manchmal auch Pakettriebwagen genannt, ist ein Triebwagen der Eisenbahn oder der Straßenbahn. Das Fahrzeug dient ausschließlich der Beförderung von Post – im Eisenbahnverkehr als Bahnpost bezeichnet –, hat aber keine Möglichkeit zur Reisendenbeförderung. Zweck von Posttriebwagen ist der freizügigere Einsatz im Vergleich zu konventionellen Postwagen. So muss dabei weder auf die Fahrpläne regulärer Züge Rücksicht genommen werden, noch fallen Rangierarbeiten an. Insbesondere in Großstädten waren früher Poststraßenbahnen mit eigenen Motorwagen üblich, beispielsweise bei der Poststraßenbahn Frankfurt am Main. Bei der 1908 gegründeten Abbazianer Elektrizitäts- und Kleinbahn-Gesellschaft (AEK) zogen früher Posttriebwagen regulär Beiwagen, in denen Fahrgäste befördert wurden.[1] Häufig dienen Posttriebwagen darüber hinaus als Schlepptriebwagen für zusätzliche Güter- oder Personenwagen.


Typischerweise sind Posttriebwagen im Besitz der jeweiligen Staatspost und gehören nicht einem Eisenbahnunternehmen. Sie werden somit in der Regel auf Kosten des Postbetriebes angeschafft und nur der Unterhalt wird von der benützenden Bahngesellschaft durchgeführt. Auch das Fahrpersonal wird in der Regel über einen Vertrag von einer Bahngesellschaft angemietet. Bei einigen Poststraßenbahn-Triebwagen kam aber auch eigenes Fahrpersonal zum Einsatz. Die Vollbahntriebwagen waren bis zur Bahnliberalisierung aus juristischen Gründen bei der jeweiligen (Staats-)Bahngesellschaft eingereiht.




Siehe auch |


  • Gütertriebwagen


Einzelnachweise |




  1. Die Straßenbahn Opatija im Stadtverkehrslexikon Jugoslawien




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